Der “reale” Fall, der politisiert: politische Stickersammlung von Schülern lösen Schlagzeilen aus. LK meint in Stellungnahme, dass dies ein Prozess von Gestaltung sei, den man aushalten müsse und irgendwann Kontroversen einfließen lassen müsse. Es ist war an den Interessen der Sus orientiert. Medien bauschten die Stickerwand auf und meinten LKs lenken politisches Denken der SuS. Der Fall wandelte sich von schulinterner Öffentlichkeit zur politischen Öffentlichkeit.
Wie beurteilen Sie die mediale Berichterstattung anhand der Überschriften?
Öffentlichkeit
Unterscheidung zwischen Teilöffentlichkeit des Klassenzimmers und politischer Öffentlichkeit
Inwiefern kann eine pädagogische Situation, die auf Vertrauen beruht, durch das “Ziehen” in eine politische Öffentlickeit beschädigt werden?
Je mehr das private in die Öffentlichkeit getragen wird, desto weniger in Natur der Geborgenheit können Kinder aufwachsen. (Arendt 1994)
Konkrete Unterscheidung zwischen Teilöffentlichkeit des Klassenzimmers und politischer Öffentlichkeit: Beispiel
Öffentliche Meldungen an Dritte (“Denunziation” oder “Anprangerung”) sind mit den schlrechtlichen Grundregeln nicht vereinbar denn das notwendige Mindestmaß an Vertrauen wäre sonst nicht gegeben, was gäbe Angst, Misstrauen und Vorsicht im Unterricht, wodurch kein lebendiger, anschaulicher und interessanter Unterricht möglich wäre.
Der Begriff “Neutralität”
Staatliches Neutralitätsgebot: parteipolitische Neutralität staatlicher Institutionen, insbesondere in Zeiten von Wahlkämpfen “Amtsträger*innen haben neutral zu sein”
Relevant für politische Willensbildung in einer parlamentarisch-repräsentativen Demokratie -> “gleiche, faire Spielregeln” z.B. für politische Partein
Keine 1:1 Übersetzung dieses Neutralitätsverständnisses in pädagogischem Kontext
Staatliches Neutralitätsgebot ≠ päd. Neutralitätsgebot
Didaktischer Koffer: Komplexität der Wechselwirkung von Politk und Pädagogik, zwischen einer demokratischen Gesellschaft und der Schule erkennen
den “inneren Zusammenhang von Erziehung und Demokratie” als Lehrer*innen reflektieren und polit. Von päd. Kontexten zu differenzieren
Staatliches Neutralitätsgebot nicht 1:1 auf Beutelsbacher Konsens und pädagogische Kontexte übertragen
Bereitschaft von LKs sich mit Wechselwirkungen von Politik, Pädagogik, Recht, Wirtschaft, Religion und Kultur im allg. Auseinanderzusetzen -> Differenzkompetenz
DK: Fachdidaktische und polit. “Schlagwörter” wie “Neutralität” situativ und fallbezogen durchdenken
Neutralität bedeutet nicht, dass man aufgerufen ist Indifferent zu sein
BK ist keine vereindeutigte “technische” Anleitung, sondern ein Professionsstandard um gesellschaftliche Zusammenhänge in die ich als LK eingebettet bin, päd. Und fachdid. Deuten zu können
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