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Gewerbebetrieb iSd GewStG
kraft gewerblicher Tätigkeit (und kraft gewerblicher Fiktion)
z.B. Einzelunternehmer, OHG, KG
kraft Rechtsform
z.B. GmbH, AG, KGaA
kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes
z.B. Gaststätte eines gemeinnützigen, eingetragenen Vereins
Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht
Einzelunternehmen/Personengesellschaft
Beginn
mit Aufnahme der aktiven gewerblichen Tätigkeit
—> Kein Abzug vorweggenommener Betriebsausgaben
Ende
mit Beendigung der aktiven gewerblichen Tätigkeit
Grundsatz: Veräußerungs-/Aufgabegewinne unterliegen nicht der GewSt.
—> Rolladen-Prinzip
Kapitalgesellschaften
mit Eintragung ins Handelsregister, bei bereits nach außen tätig gewordener Vorgesellschaft jedoch schon mit Beginn der Tätigkeit.
mit Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter
Betriebsverpachtung
R 2.2. GewStR
Die Verpachtung eines Gewerbebetriebs im Ganzen oder eines Teilbetriebs ist grundsätzlich nicht als Gewerbebetrieb anzusehen und unterliegt daher regelmäßig nicht der Gewerbesteuer.
Es sei denn, die Betriebsverpachtung erfolgt im Rahmen einer BAS.
Voraussetzungen Verlustabzug
Unternehmensidentität
= Abzug nur bei dem Unternehmen, das den Verlust erlitten hat
Unternehmeridentität
= Abzug nur bei dem Unternehmer, der den Verlust erlitten hat
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