Was beinhaltet das Schulgesetz Berlin (SchulG)?
es beinhaltet:
Grundschulverordnung (GsVO)
Sekundarstufe I- Verordnung (SEK I-VO)
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) + Sonderpädagogikverordnung
Sonderoädagogische Förderung (SchulG)
Paragraph 36 (I) Grundsätze
hierbei geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in Schulen und Jugendhilfen
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte gibt es vielen Bereichen wie dem Hören und der Kommunikation, Sehen, Sprache, Lernen, Geistige Entwicklung, Autismus…
—> die sonderpädagogische Förderung kann an allgemeinen Schulen oder an Schulen mit sonderpädagogischem Schwerpunkt erfolgen
Zielgleich oder Zieldifferent?
Was steht in der Grundschulverordnung (GSVO) Paragraph 14?
es ist Aufgabe der Schule, alle SuS durch differenzierte Lernangebote zu fordern und zu fördern
besondere Begabungen, Neigungen und Benachteiligungen müssen anerkannt werden
der Unterricht solle sich an dem jeweiligen Lerntempo, dem Leistungsvermögen und der Belastbarkeit jeden SuS orientieren
Was steht in Paragraph 15 der GsVO?
hierbei geht es um die besondere Förderung bei vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf
hierbei geht es um die Förderung bei Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben
Förderung bei Schwierigkeiten im Rechnen
Förderung für SuS nichtdeutscher Herkunftssprache
Sekundarstufe I - Verordnung (SEK I -VO)
hierbei geht es um Regelungen zur Ausgestaltung der Schularten Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule und Gymansium in den Jahrgangsstufen 7 bis 10
gilt ebenfalls für Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und sonderpädagogischen Einrichtungen, die nach dem Rahmenlehrplan der Jahrgangsstufen 1 bis 10 unterrichten
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)
dies regelt die Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe der Gymnasien, integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und beruflichen Gymnasien
gymnasiale Oberstufe gliedert sich in einjähirge Einführungsphase sowie in vier Kurshalbjahre umfassende Qualifikationsphase
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Sonderpädagogikverordnung- SopädVO)
regelt sonderpädagogische Förderung im Rahmen des Unterrichts, der Erziehung und der Ausbildungsbegleitung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der allgemeinen Schule, in den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und in sonderpädagogischen Einrichtungen einschließlich der spezifischen vorschulischen Förderung für gehörlose und blinde Kinder
gilt auch für Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, die wegen einer längeren Erkrankung oder Behinderung einer vergleichbaren Förderung und Unterstützung bedürfen
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