Wofür ist der Prüfungstermin erforderlich?
Für die Feststellung der Forderung. § 178 I InsO
Prüfung der von (nachrangingen Gl.) angemeldeten Forderung bzgl. Betrag und Rang § 176 InsO
Erörterung bestrittener Forderungen § 176 InsO
Wer muss im Prüfungstermin anwesend sein?
Der InsO-Verwalter § 176 InsO
S + Gl können, müssen aber nicht
Wer darf eine Forderung bestreiten?
Insolvenzverwalter
Insolvenzgläubiger
Schuldner
§ 176 InsO
Wie kann eine Forderung Festgestellt/Bestritten sein?
Festgestellt
Bestritten
kein Widerspruch Widerspruch des S Widerspruch beseitigt § 178 InsO
Bestreiten durch IV, GL
Teilweise festgestellt
Was wird im Prüfungstermin in die Insolvenztabelle eingetragen?
ob und wenn ja von wem Widersprochen wurde
ob die Forderung festgestellt wurde (mit Rang und Betrag)
Widerspruch des Schuldners (da nicht wirksam)
Akten und Registermäßige Behandlung der Tabelle nach dem Prüfungstermin
Inkl. Bestrittener Forderungen
EP § 25 GO
Titel anfordern, auf denen Forderungen beruhen und darauf Forderungsvermerk anbringen
Festgestellt, bestritten durch Schuldner
Festgestellt in Höhe von [Betrag], Rest bestritten durch (IV oder GL)
Bestritten durch (IV oder GL)
Festgestellt für den Ausfall (Betrag wird ermittelt)
Bei Bestrittener Forderung durch IV oder GL § 179 InsO
kein Titel
Forderungsinhaber muss Feststellung betreiben
Forderunngsinhaber bekommt bgl. Auszug dere Tabelle mit ZU § 179 III InsO
Titel
Betreitender muss Widerspruch weiterverfolgen
Forderungsinhaber und Bestreiter bekommen bgl. Tabellenauszug mit ZU § 179 III InsO
Die Bestrittene Forderung kann durch Feststellungsklage Festgestellt werden § 180 InsO-> § 256 ZPO
Akteneinsicht
Gläubiger mit angemeldeter Fordreung (incl. Ast-Gl)
Alle anderen sind dritte im Sinne des § 299 II ZPO
Veröffentlichte Angaben können Jedermann mitgeteilt werden
Eröffnung des Verfahrens, Name des IV
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