Gefährlichkeitsmerkmale gemäß ChemG
akut toxisch
Wirkung auf die Haut
langzeittoxisch
sensibilisierend
umweltgefährlich
therm. Eigenschaften
Mögliche Aufnahmewege von Gefahrstoffen
Einatmen
Stäube, Gase, Dämpfe, Aerosole, Ruß
Hautresorption
Stäube, Gase, Dämpfe, Flüssigkeiten
Verschlucken
Stäube, Flüssigkeiten
Abkürzung GHS
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Gefahrenklasse
Art der
physikalischen Gefahr
Gefahr für die menschliche Gesundheit oder
Gefahr für die Umwel
Gefahrenkategorie
untergliedert die Gefahrenklassen hinsichtlich der Schwere der Gefahr
Einstufung krebserzeugender Stoffe (nach GHS)
Kategorie 1A
Stoffe, die bekanntermaßen beim Menschen karzinogen sind; Einstufung überwiegend aufgrund von Nachweisen beim Menschen
Kategorie 1B
Stoffe, die wahrscheinlich beim Menschen karzinogen sind; Einstufung überwiegend aufgrund von Nachweisen bei Tieren
Kategorie 2
Verdacht auf karzinogene Wirkung beim Menschen
Einstufung nach der lethalen Konzentration
Kategorie 4: Gesundheitsschädlich bei Einatmen (H 332)
Kategorie 3: Giftig bei Einatmen (H331)
Kategorie 2: Lebensgefahr bei Einatmen (H 330)
Kategorie 1: Lebensgefahr bei Einatmen (H 330)
Akute orale Toxizität
Kategorie 4: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
Kategorie 3: Giftig beim Verschlucken
Kategorie 2: Tödlich beim Verschlucken
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Umsetzung europäischer RL und internationaler Abkommen
Ermächtigungsgrundlage Arbeitsschutzgesetz
weit reichende Forderungen zur Gefährdungsbeurteilung (§6)
Regelungen für Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle (§13)
personenbezogenes Gefahrstoffverzeichnis 40 Jahre
aufbewahren (KMR-Stoffe)
Gefährdungsbeurteilung (GefStoffV)
vor Aufnahme von Tätigkeiten
Kombinationen aus Tätigkeiten und Gefahrstoffen betrachten
Beurteilung von Gefahren durch dermale / inhalative Exposition
fachkundig können sein SiFa, Betriebsarzt, Inverkehrbringer
Besondere Eigenschaften
narkotisch / erstickend wirkende Gase
tiefkalt verflüssigte Gase und Trockeneis
heiße Stoffe wie verflüssigte Metalle oder Wasserdampf
KMR-Stoffe und Forderungen aus der GefStoffV
Beschäftigte bei erhöhter Exposition unverzüglich unterrichten und über Ursachen und Gegenmaßnahmen informieren,
Personengenaues Aufzeichnen von Höhe und Dauer der Exposition
Verzeichnis 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahren
Am Ende von Beschäftigungsverhältnissen den Beschäftigten Auszug
über die sie betreffenden Angaben des Verzeichnisses aushändigen,
Betriebsarzt, zuständige Behörde sowie für Arbeitsbereich verantwortliche Person Zugang zu dem Verzeichnis gewähren
allen Beschäftigten Zugang zu den sie persönlich betreffenden Angaben ermöglichen
Grundmaßnahmen TRGS 500
Gestaltung des Arbeitsplatzes und -organisation
Geeignete Arbeitsmittel und Wartung
Begrenzung der Zahl der Exponierten (= betroffene Mitarbeiter)
Begrenzung der Exposition (Dauer / Ausmaß)
Hygiene und Arbeitsplatzreinigung
Begrenzung auf erforderliche Menge
Geeignete Methoden und Verfahren
Beteiligte am Gefahrguttransport
Gefahrgutsymbole
Bedeutung der Kennzeichnungsnummern
Einstufungskriterien biologischer Arbeitsstoffe
Eintrittspforten
Übertragungs-/Verbreitungswege
Verbreitungsformen
Epidemiologie
Widerstandsfähigkeit /Tenazität
Biologische Arbeitsstoffe – mögliche Aufnahmewege
Risikogruppen (RG) für biologische Arbeitsstoffe
Bedeutung der Gefahrensymbole
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