Kurzzeitpflege - Definition?
Kurzzeitpflege
Definition
Als Leistung der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 (§ 42 SGB XI)
Zur Bewältigung von Krisensituationen
Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt
Höhe der Leistung ca. 1.700€ (unabhängig vom Pflegegrad) für 8 Wochen/ Kalenderjahr
bei Pflegegrad 1 —>Entlastungsbetrag von 125 € monatlich für Leistungen von KZP eingesetzt werden
Seit 2016 ohne Pflegegrad KZP als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§39c SGB V) nach:
einem Krankenhausaufenthalt
einer ambulanten OP oder
einer ambulanten Krankenhausbehandlung möglich
Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege
Als Leistung der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2 bis 5
Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der informellen Pflegeperson
Anspruch erst, nachdem private Pflegepersonen die Person mit Pflegebedarf min. 6 Monate in der häuslichen Umgebung versorgt hat
Höhe der Leistungen ca. 1.600€ für maximal 6 Wochen/ Kalenderjahr (vollständig oder stundenweise nutzbar)
Übernahme durch ambulanten Pflegedienst oder Nachbarn, andere Verwandte oder Freunde
(Besonderheit: bis zum Pflegegrad 2 wird die Verhinderungspflege nicht in ganzer Höhe übernommen —>max. das 1,5fache des Pflegegeldes wurde nahe Verwandten ausgezahlt)
Geeignete Einrichtungen für Kurzzeitpflege?
Geeignete Einrichtungen für Kurzzeitpflege
Einrichtungen der stationären Langzeitpflege nach § 43 SGB XI
andere für die KZP zugelassene vollstationäre Einrichtungen
Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 42 Absatz 3 SGB XI) ->in Ausnahmefällen
stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, die nicht für die pflegerische Versorgung nach SGB XI zugelassen sind
Voraussetzung: informelle Pflegeperson nutzt Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung in der Nähe
Strukturelle Anforderungen, wenn ein Angehöriger in den KZP verlegt wird?
Strukturelle Anforderungen, wenn ein Angehöriger in den KZP verlegt wird
Eigenständigkeit der KZP-Einrichtung
Leitung der KZP-Einrichtung
Qualifikation des Personals
Gewährleistung der ärztlichen und therapeutischen Versorgung
Ausstattung für rehabilitative Therapien
Ausstattung für die Behandlungspflege
Besonderheiten der Kurzzeitpflege?
Besonderheiten der Kurzzeitpflege
Wesentlich höherer medizinischer Behandlungsbedarf aufgrund akuter Krankheitsgeschehen
Intensiver & kontinuierlicher Abstimmungsbedarf mit niedergelassenen Ärzten
Zeitliche Begrenzung & übergangsweise Versorgung —>hoher Anteil an Koordinierungs-, Abstimmungs- und Beratungsleistungen, um weitere Versorgung nach der KZP zu organisieren
Häufiger Wechsel der zu versorgenden Personen —>durchschnittliche Verweildauer 21 Tage
Erhöhter Bedarf an aktivierender Pflege & rehabilitativen Therapien, insbesondere Physio- und Ergotherapie
Anforderung an den Pflegeprozess
(was macht KZP unattraktiv?)
Pflegeüberleitung bei Aufnahme
Pflegeanamnese (alle 21d!)
Festlegung von Pflege- und Versorgungszielen
Planung und Überprüfung von Pflege- und Versorgungsmaßnahmen
Formen der Kurzzeitpflege?
Formen der Kurzzeitpflege
Solitäre Kurzzeitpflegeplätze
= Kurzzeitpflegeplätze sind baulich klar von anders genutzten Räumlichkeiten getrennt sind und als räumlich und organisatorisch eigenständig geführte Einrichtung oder Einheit geführt werden
Separate bzw. angebundene Kurzzeitpflegeplätze
= eigene Abteilung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze
= Plätze in einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung, die kurzfristig, flexibel für KZP genutzt werden können
Wirtschaftlichkeit von Kurzzeitpflege?
Wirtschaftlichkeit von Kurzzeitpflege
Betrieb solitärer KZP-Einrichtungen (unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten) schwierig
Besonders problematisch sind stark schwankende Auslastungszahlen sowie die in den Pflegesatzverhandlungen angenommenen Auslastungsquoten
Kompensation der wirtschaftlichen Probleme durch größere vollstationärer Pflegeeinrichtungen ->Vorhalten eingestreuter KZP-Pflegeplätze
Allerdings können freistehende KZP-Pflegeplätze auch für LZP-Pflegeplätze genutzt werden -> im Bedarfsfall stehen dann keine Plätze für die KZP zur Verfügung!!!
=> KZP sind nur theoretisch möglich, aber meist nicht praktisch
=> LZP-Einrichtungen nehmen Pat. nur zur KZP, wenn diese danach in die LZP übergehen!
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