Skizzieren Sie den Aufbau des Versuchsdelikts.
Tatbestand
Tatentschluss (Subj. TB)
Unmittelbares Ansetzen (Obj. TB)
Rechtswidrigkeit, 3. Schuld
Strafe
Strafaufhebung: Rücktritt, 24
Strafmilderung: Grober Unverstand, 23 III
Bitte definineren Sie:
Tatentschluss
Unmittelbares Ansetzen
D: Dafür müsste der Täter mit Vorsatz bezüglich aller objektiven und ggfs. subjektiven Tatbestandsmerkmale gehandelt haben.
D: Der Täter setzt unmittelbar an, wenn seine Handlung ohne weitere Zwischenschritte im Taterfolg münden würde. Das Rechtsgut scheint bereits konkret gefährdet.
Was ist ein Untauglicher Versuch? Geben Sie ein Beispiel und nennen Sie die Rechtsfolge.
= umgekehrter Tatbestandsirrtum
Bsp: Du willst auf deinen Nachbarn schießen, nimmst dafür Opas Kriegsgewehr, zielst, drückst ab und KLICK - nicht geladen.
-> strafbar nach 23 III, aber ggfs Strafmilderung oder Straffreiheit
Was ist ein Wahndelikt? Geben Sie ein Besipiel und nennen Sie die Rechtsfolge.
= umgekehrter Verbotsirrtum
Bsp: Florian denkt, es wäre verboten, an den Hausschuhen im Kindergarten zu schnuppern. Natürlich macht er es trotzdem. Allerdings stellt sich heraus, dass es gar nicht verboten ist.
-> straflos, denn das Verhalten ist nicht geregelt und vor allem muss eine falsche rechtliche Wertung straffrei bleiben
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