Buffl

Abbildungen

MD
by Marie-Sophie D.

1. Ausbildungsvertrag

Gesetzt 1: Ausbildungs- und Probezeit, Weiterbeschäftigung

  • Ausbildungszeit 3.Jahre

  • Probezeit 1 bis 4 Monate

  • Weiterbeschäftigung nach Prüfungsdurchfall maximal 1. Jahr

Gesetzt 2: Pflicht der/des ausbildenden Arzt/in

  • Kenntnisse der Ausbildung vermitteln

  • Berufschule und ÜBA freistellen

  • Kostenlose Ausbildungsmittel

  • Berichtsheft überwachen

  • Nur Aufgaben verteilen, die dem Ausbildungszweck dienen

  • Auf Verschwiegenheit hinweisen

  • Jugendarbeitsschutzgesetzt

  • Anmelden von Zwischen- und Abschlussprüfung

Gesetzt 3: Pflichten der/des Auszubildenen

  • Aufgaben sorgfältig erledigen

  • An Berufschule teilnehmen

  • Weisungen befolgen und Ordnungen beachten

  • Arbeitszeit einhalten

  • Auf Sauberkeit und Hygiene achten

  • Praxisvorgänge Geheimhaltung

  • Berichtsheft führen

  • Bei Fernbleiben eine ärztliche Beschreibung

  • Jugendarbeitsschutzgesetz

Gesetzt 4: Vergütung und sonstige Leistungen

  • Es muss eine angemessene Vergütung gezahlt werden

  • Gezahlt werden muss bis zum 25. des Monats

  • Gewährung von Kost und Wohnung

  • Kosten der ÜBA trägt der Arbeitsgeber

  • Bis zu 6. Wochen anderweitige Gründe trotzdem Gehalt

Gesetzt 5: Ausbildungszeit

  • Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetztes

  • Ausbilder ist die Zeitverteilung überlassen

  • Persönliches wird außerhalb der Arbeitszeit verlegt

  • Bei Fernbleiben ohne Grund, verliert man den Anspruch auf Vergütung

Gesetzt 6: Urlaub

  • Nach dem Manteltarifvertrag

  • möglichst in den Berufschulferien

Gesetzt 7: Kündigung

IN der Probezeit:

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen jederzeit, schriftlich, fristlos

NACH der Probezeit:

  • Nur Arbeitnehmer mit Angabe von Grund z.B. anderer Beruf jederzeit, schriftlich, 4. Wochen KF

  • Arbeitnehmer oder Arbeitgeber aus wichtigen Grund z.B. Vertragsverletztung, Straftat jederzeit, schriftlich, fristlos (Aktion darf nicht länger als 2.Wochen sein)

Gesetzt 8: Zeugnis

  • Immer schriftlich

  • Bei Beendigung der Ausbildung

Gesetzt 9: Beilegen von Streitigkeiten

  • Bei Streitigkeiten an die Ärztekammer wenden

Gesetzt 10: sonstige Vereinbarungen

  • Es ist ein Tarifvertrag

  • Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden

1. Mutterschutz

Personengruppen:

für alle werdenden Mütter, die in ihrem Arbeitsverhältnis stehen.

Auch: Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftigte, Azubinen, Schülerinnen, Studentinnen

Ziel:

Schutz der werdenden Mutter und das ungeborene Kind vor gesundheitlichen Gefahren, Überfordernung, Gesundheitsschädigungen.

  • finanzieller Schutz

  • Kündigungsschutz

  • Erziehungsurlaub

-> Azubinen können nach dem Mutterschutz und dem Erziehungsurlaub die Ausbildung fortsetzen

-> Frage nach Plannung oder Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch ist unzulässig, da geschlechtsspezifische Benachteiligung

  • man darf sogar lügen und es kann später nicht angefochten werden

-> Mitteilung der Schwangerschaft sobald der zustand bekannt ist, um Gefahren zu umgehen.

Pflichten Arbeitgeber:

  • Schwangerschaft muss an Aufsichtsbehörden gemeldet werden

  • Arbeitsplatz so einrichten, das Leben und Gesundheit geschützt sind (auch Sitzgelegenheiten, Liegen)

  • Pausen müssen jederzeit möglich sein

Beschäftigsverbot

Individuelles Beschäftigungsverbot:

Bescheinigung des Frauenarztes, dass verschiedene Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden können.

Funktionelles Beschäftigungsverbot:

Verboten ist generell

  • Arbeit mit krebserregbaren Material oder Strahlen

  • Direkter Kontakt zu infektiösen Material (Körperflüssigkeit)

  • Arbeit mit giftigen Stoffen

  • Arbeit mit Inhalationsanästhetika (z.B. Lachgas)

  • Scharfe Instrumente mit Körperflüssigkeiten

Absolutes Beschäftigungsverbot:

  • 6 Wochen vor der Geburt (kann gelockert werden)

  • 8 Wochen nach der Geburt (muss eingehalten werden)

-> 12 Wochen bei Früh- / und Mehrlingsgeburten

Arbeitszeit:

Unter 18 Jahre

  • 8 Stunden/Tag, nicht über 80 Stunden pro 14 Tage

Über 18 Jahre

  • 8,5 Stunden/Tag, maximal 90 Stunden pro 14 Tage

  • 20.00 Uhr - 22.00 Uhr erlaubt außer Sonntag und Feiertags

  • Sonn- und Feiertage nicht alleine arbeiten

  • Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbot sind kein Urlaub

Kündigungsschutz:

  • Bis 4 Monate nach der Entbindung

Finanzieller Schutz:

  • Mutterschaftsgeld (13,00€/Tag) von Krankenkassen

  • Arbeitgeberzuschuss (Differenz alter Nettolohn) AG

  • Arbeitsentgeld (bei Beschäftigungsverbot)

Privat- versichert Geld

oder = von

gesetzlich Mutterschafts-

familienversichert geldstelle

1. Gesetzliche Krankenversicherung

Status:

1. Mitglied

3. familienversichert

  • Ehepartner

  • leibliche/adoptierte Kinder

  • Stiefkinder/Enkel

  • Pflegekinder

- bis 18 Jahre

- wenn nicht berufstätig bis 22 Jahre

- bis 25 Jahre wenn:

Schule/Studium/Ausbildung

ohne Vergütung

5. Rentner

Träger:

Primärkassen

AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse)

BKK (Betriebskrankenkasse)

IKK (Innungskrankenkasse)

KBS (Knappschaft Bahn/See)

SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)

Ersatzkasse

BEK (Barmer Ersatzkasse)

DAK (Deutsche Angestellten Krankenkasse)

TK (Techniker Krankenkasse)

HKK (Handelskrankenkasse)

KKH (Kaufmännische Krankenkasse)

HEK (Hanseatische Ersatzkasse)

Zuzahlungen:

  1. Arzneimittel, Verbandsmittel, Hilfsmittel

    Unter 5,00€: nur Medikament zahlen

    5,00€-50,00€: 05,00€ Zuzahlun

    50,00€-100,00€: 10% des Preises Zuzahlung

    Über 100,00€: 10,00€ Zuzahlung

  2. Stationäre Behandlung

  • Krankenhaus/Reha:

    10,00€ pro Tag

    Höchstens aber 28 Tage (280,00€)

  • Mutter-/Vater-Kind-Kur:

    10% pro Tag

    Keine Zeitbeschränkung

  1. Heilmittel

  • Physiotherapie, Ergotherapie, Massage:

    10,00€ pro Rezept + 10% der Kosten der Therapie

  1. Häusliche Krankenpflege

    z.B. Zuhause von Pflegedienst

    10,00€ Verordnungsgebühr + 10% Eigenbeteiligung

  2. Fahrtkosten

    z.B. Fahrten zur Chema oder Dialyse

    Oder: außergewöhnlich gehbehindert (aG)

    Blind (Bl)

    Besonders hilfsbedürftig (H)

    10% der Kosten (allerdings mind. 5,00€ höchstens 10,00€)

  3. Haushaltshilfe

    z.B. Mutter im Krankenhaus

    10% pro Tag (mind. 05,00€ höchstens 10,00€)

Author

Marie-Sophie D.

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