Was sind die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages? Erläutern Sie diese kurz. (4 Punkte)
Vertrag kommt durch zwei inhaltlich korrespondierende WE der Vertragsparteien zustande, Angebot und Annahme (§§145, 147).
-Angebot: eine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete empfangsbedürftige WE, die die wesentlichen Vertragsinhalte so konkretisiert, dass der Empfänger den Vertrag durch bloße Zustimmung zustande bringen kann
-Annahme: eine i.d.R. empfangsbedürftige WE, aus der sich das vorbehaltlose Einverständnis mit dem Angebot zweifellos ergeben muss
Erforderlich ist zudem der sog. Minimalkonsens, d.h. Einigung über Mindestbestandteile (essentialia negotii): -Parteien, -Leistung, -i.d.R. Gegenleistung, -u.U. Nebenabreden
Handelt es sich bei dem Aushang im Schaufenster der H um ein Angebot? Begründen Sie ihre Antwort. (2 Punkte)
Hier handelt es sich um eine invitatio ad offerendum. Dies ist eine Aufforderung (Einladung), eine Angebot abzugeben. Es ist selbst also noch kein Angebot (Dem Verkäufer fehlt der Rechtsbindungswille). Erst die Annahme einer invitatio ad offerendum ist ein annahmefähiges Angebot
Nennen und erklären Sie die Arten der Botenschaft zwischen denen unterschieden wird. (3 Punkte)
-Empfangsbote = wer nach der Verkehrsanschauung zur Entgegennahme von WE geeignet ist (“berechtigt, bereit und geeignet“), -z.B. Ehegatten, volljährige Kinder
—>Zugang, wenn nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Weiterleitung an den Empfänger u. dessen Kenntnisnahme zu erwarten ist
-Erklärungsbote = Wer vom Erklärenden mit der Übermittlung der Erklärung an den Empfänger beauftragt wurde, -z.B. Nachbarn, Hausangestellte, Kleinkinder des Empfängers
—>Zugang erst, wenn die Erklärung dem Empfänger tatsächlich und richtig übermittelt wird
Vermieterin V möchte dem Mieter M persönlich die Kündigung überreichen. Als sie klingelt öffnet jedoch nur die 6-jährige Tochter T des M. V bittet T, die Kündigung an M zu übermitteln. M kommt eine Stunde später nach Hause. Bis dahin hat T den Besuch der V jedoch schon vergessen. T gibt M den Brief eine Woche später, als sie ihn zufällig beim Aufräumen wieder findet.
Welche Stellung der Botenschaft nimmt T vorliegend ein? Wann geht M die Kündigung zu? (4 Punkte)
6-Jährige T ist nach der Verkehrsanschauung nicht zur Übermittlung von WE geeignet, mithin nur von V beauftragter Erklärungsbote.
Zugang also erst wenn die Erklärung dem M tatsächlich und richtig übermittelt wird—>Zugang eine Woche später
Schreiben Sie die korrekte Anspruchsgrundlage für - einen Schadensersatzanspruch wegen Schlechtleistung bei einem Schadensersatz statt der Leistung und - einen Schadensersatzanspruch wegen Nebenpflichtverletzung bei einem Schadensersatz neben der Leistung und nennen Sie jeweils ein Beispiel. (2 Punkte)
-SE statt der Leistung wegen Schlechtleistung : §280 |, |||, 281
Beispiel: V hat dem K eine mangelhafte Uhr geliefert. Die von K geforderte Reparatur verweigert V unter Hinweis auf seine knappe Kalkulation, die eine Nacherfüllung nicht zulasse. Er könne (und wolle!) nichts für K tun. K lässt die Uhr für 55 € von W reparieren.
-SE neben der Leistung wegen Nebenpflichtverletzung: §280 |, 241 ||
Beispiel: Der Malermeister M wurde von Anton (A) beauftragt, dessen Wohnung neu zu streichen. Kaum in die Wohnung gekommen, stößt M aus Unachtsamkeit eine Vase des A von einer Kommode, da er abgelenkt ist, weil er gerade eine SMS an seine neue Freundin schreibt. Die Vase im Wert von 100€ wird total zerstört.
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Schaden und einer Aufwendung? (2 Punkte)
Schaden = unfreiwilliges Vermögensopfer, die eine Person infolge eines bestimmten Ereignisses erleidet
Aufwendung = freiwilliges Vermögensopfer, die man im Vertrauen auf die Rechtslage machen durfte
A geht in einen Supermarkt, um Brot und Käse zu kaufen. Auf dem Weg zur Kasse fällt ihm eine schlecht befestigte Lampe auf die Schulter. Die Behandlungskosten betragen 300 €. Aus welcher Anspruchsgrundlage könnte sich ein Schadensersatzanspruch des A gegen den Supermarktinhaber begründen? Nennen Sie die Anspruchsvoraussetzungen. (3 Punkte)
Hier könnte A gegenüber den Ladeninhaber Schadensersatzanspruch gem. §280 |, 311 ||, 241 || haben.
Schuldverhältnis (hier vorvertragliches SV nach 311 ||)
Pflichtverletzung (hier Nebenpflichtverletzung nach 241 ||)
Vertretenmüssen
Schaden
Benennen und erläutern Sie die Voraussetzungen der Stellvertretung (4 Punkte).
Zulässigkeit der Stellvertretung—>Ein Stellvertretung ist bei Rechtsgeschäften grundsätzlich zulässig; Ausnahme: bei höchstpersönlichen RG (Ehe, Testament)
Abgabe einer eigenen WE (§164 | 1)—> Vertreter gibt eine eigene WE ab, er übergibt nicht nur eine fremde WE (Abgrenzung zum Boten); Indikatoren für Stellvetretung: Entscheidungsspielraum
In fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip §164 | 2)—>WE muss erkennbar im Namen des Vertretenen abgegeben werden (ausreichend aus den Umständen)
Handeln mit und im Rahmen der Vertretungsmacht—>a)Vertretungsmacht; b) Handeln im Rahmen der Vertretungsmacht
A ist leidenschaftliche Kunstsammlerin. Als ihre Nichte (N) beginnt, Kunst zu studieren, ist A begeistert und erteilt der N umgehend eine Vollmacht, für A Kunstgemälde im Wert von bis zu 1000 € pro Kauf zu erwerben. Diese Vollmacht wird schriftlich festgehalten; die Vollmachtsurkunde übergibt A der N. Nach einigen Fehlgriffen der N widerruf A die Vollmacht telefonisch gegenüber N. Aus Wut kauft N am folgenden Tag – unter Vorlegung der Vollmachtsurkunde – im Namen der A ein Bild für 800 € von B
Kann B von A Zahlung der 800 € verlangen? Begründen Sie kurz (2,5 Punkte)
B kann nicht von A Zahlung der 800€ verlangen, da A nicht selbst gehandelt hat und die zuvor erteilte Vollmacht in Art der Innenvollmacht schon von A widerrufen wurde. N kannte den Widerruf und kaufte aus Wut gegenüber A das Bild. Somit kommt nach §166| bei Kenntnis nicht mehr der Vertretene, sondern der Vertreter in Betracht
Auf der Suche nach einem neuen Ausstatter für ihren Heimatverein wird Kassenwartin K auf V aufmerksam, der Trikotsätze „zum Tiefpreis“ anbietet. K und V verabreden sich telefonisch in den Verkaufsräumen des V, um die Details zu klären. Als sich K auf dem Weg zum Termin befindet, fällt ihr in der Eingangshalle der Verkaufsräume des V ein nicht gesichertes Deckenteil auf den Kopf, was zu Behandlungskosten von 200 € führt. Nach diesem Vorfall will K doch keine Trikots bei V erwerben.
a) Besteht zwischen K und V ein Schuldverhältnis? Benennen Sie das Schuldverhältnis und begründen Sie kurz (1,5 Punkte)
Hier liegt ein Schuldverhältnis mit Pflichten i.S.v. §241 || im vorvertraglichen Bereich vor §311||. Der Kaufvertrag ist noch nicht zustandegekommen, jedoch sind Vertragsverhandlungen schom aufgenommen worden.
Aus welcher Anspruchsgrundlage könnte sich ein Schadensersatzanspruch der K gegen V ergeben (1 Punkt)?
Hier könnte sich ein Schadensersatzanspruch gem. §§280|, 311 ||, 241 || ergeben.
Sind die Behandlungskosten als Schadensersatz statt oder Schadensersatz neben der Leistung zu qualifizieren? Begründen Sie Ihre Antwort (2 Punkte).
Würde eine fiktive Nacherfüllung den Schaden entfallen lassen? Nein—> SE neben der Leistung
Zudem wird der 241 || bei SE neben der Leistung angewendet
Kann K von V Schadensersatz in Geld und/oder Schmerzensgeld verlangen (2 Punkte)?
K könnte von V Schadensersatz i.H.v. 200€ gem. §§280 |, 311 ||, 241 || BGB haben.
Schuldverhältnis—>liegt hier nicht vor, jedoch vorvertragliches Schuldverhältnis 311 || (+)
Pflichtverletzung nach §241 || —> Pflicht zum Schutz wurde verletzt. (+)
Vertetenmüssen §276—> V hat Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten. Sie hat ein nicht gesichertes Deckenteil zu vertreten. (+)
Schaden §249f.—>Behandlungskosten i.H.v. 200€ (+)
Handelt es sich bei der Abtretung um ein Verpflichtungs- oder Verfügungsgeschäft? Begründen Sie kurz (1,5 Punkte).
Abtretung §398 = Übertragung einer Forderung auf einen neuen Gläubiger—>daher Verfügungsgeschäft. Jede Abtretung (dingliches Geschäft) bedarf eines Verpflichtungsgeschäfts.
Bennen und erläutern Sie die Voraussetzungen einer Abtretung (3 Punkte)
Einigung über Forderungsübergang zw. Altgläubiger und Neugläubiger—>-es gelten die Regeln des AT; -Eine Beteiligung des Schuldners der Forderung ist nicht erforderlich; -Keine Form erforderlich
Übertragbarkeit der Forderung—>= kein gesetzlicher o. rechtsgeschäftlicher Ausschluss der Abtretung; -keine Vereinbarung eines Abtretungsverbots nach §399 Alt. 2; -kein gesetzl. Ausschluss der Abtretung (§§613, 400, 399 Alt.1)
Berechtigung des Altgläubigers—>= Altgläubiger muss Inhaber der bestehenden Forderung ggü. dem Schuldner sein; a)Bestehen der Forderung; b) AG muss Inhaber der Forderung sein; c) Ansonsten: Gutgläubiger Erwerb einer Forderung grds. ausgeschlossen
Welchen Zweck verfolgen die §§ 404 ff. BGB und weswegen sind diese Vorschriften notwendig? Erläutern Sie (2,5 Punkte).
Einwendungen ggü. dem ursprünglichen Gläubiger bleiben dem Schuldner auch ggü. dem neuen Gläubiger erhalten. Der Schuldner wird also durch die §§404ff. geschützt
Benennen und erläutern Sie drei Methoden für die Auslegung von Gesetzen (4,5 Punkte)
-Wortlautauslegung: Inhalts- und Sinnermittlung mit Hilfe des Wortlauts der Norm unter Berücksichtigung des allg. Sprachgebrauchs, der besonderen Fachsprache der Juristen u Regeln der Grammatik. Wortlaut als Grenze der Auslegung: Eine Auslegung, die dem Wortlaut der Norm zuwiderläuft, ist nicht zulässig
-Systematische Auslegung: Gesamtzusammenhang der Regelung(in welchem Abschnitt findet sich die Regelung). Zusammenhang u. Verhältnis der auszulegenden Vorschrift mit anderen Vorschriften
-Teleologische Auslegung: Berücksichtigung des vom Gesetzgeber mit der Norm verfolgten Sinn u. Zweck bei der Auslegung. Das ist die zentrale Auslegung, systematische und historische können dabei helfen, den Sinn u. Zweck zu ermitteln
Die befreundeten Studenten A und B leben in getrennten Haushalten. Sie wollen zusammen Basketball spielen gehen. Laut der in ihrem Bundesland geltenden Corona-Verordnung ist die Nutzung von Sportstätten für den privaten Gebrauch allerdings grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme gilt nach § 1d Absatz I der Verordnung: „Die Nutzung von Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist abweichend von der Grundregel aus § 1a ausnahmsweise für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt und keine Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt.“ A und B fragen sich, ob sie auf Grundlage dieser Vorschrift einen am Ortsrand gelegenen kleinen Basketballplatz (20 Meter breit; 20 Meter lang) mit nur einem Korb nutzen dürfen, wenn der Platz nicht bereits von anderen Personen genutzt wird
Legen Sie die Vorschrift aus § 1d Absatz I der Verordnung aus und nehmen Sie dazu Stellung, ob A und B den Platz auf Grundlage dieser Vorschrift benutzen dürfen, wenn er nicht bereits von anderen Personen genutzt wird (3 Punkte).
Obersatz (A & B dürfen Platz nutzen, wenn es sich um eine weitläufige Außenanlage handelt
Definition (Eine Außenanlage ist weitläufig, wenn bei Sportausübung hinreichend Abstand eingehalten werden kann)
Subsumtion (Da der Platz ist 20x20 Meter groß ist, können A & B ausreichend Abstand halten)
Ergebnis (A & B dürfen den Platz nutzen)
Erläutern Sie die Begrifflichkeiten „Schadensersatz statt der Leistung“ und „Schadensersatz neben der Leistung“ (3 Punkte)
SE neben der Leistung: alle Schadenspositionen, die der Gläubiger sinnvoll und redlich neben der Erfüllung verlangen kann. Das sind regelmäßig die Schadenspositionen, die durch eine Nacherfüllung nicht ausgeglichen werden können
SE statt der Leistung kann immer nur „statt“ der Erfüllung des Primäranspruches geltend gemacht werden, wie sich aus der Klarstellung in § 281 Abs. 4 ergibt.
Kontrollfrage: Würde eine fiktive Nacherfüllung den Schaden entfallen lassen? Ja—>statt der Leistung; Nein—>neben der Leistung
Nennen Sie jeweils zwei Anspruchsgrundlagen für diese beiden Schadensarten(Statt und neben der Leistung) (2 Punkte)
SE neben der Leistung: -§§280 |, ||, 286
-§§280 |, 241 ||
SE statt der Leistung: -§§280 |, |||, 281
-§§280 |, |||, 283
Benennen und erläutern Sie die Voraussetzungen für das Wirksamwerden von empfangsbedürftigen Willenserklärungen gegenüber Abwesenden (4,5 Punkte).
Abgabe der Erklärung durch den Erklärenden —>(+), wenn a) Erklärungshandlung vollendet, b) willentlich so in Richtung des Empfängers auf den Weg gebracht wurde, dass c) unter normalen Umständen mit ihrem Zugang zu rechnen ist
Zugang der Erklärung beim Erklärungsempfänger—>(+), wenn a) so in den Machtbereich des Adressaten gelangt, dass b) dieser die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen und c) unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist
Kein rechtzeitiger Widerruf (§130 | 2)
Der Mobilfunkanbieter D ist ein weltweit agierendes Mobilfunkunternehmen mit insgesamt mehr als 100 Millionen Kunden. Die Studentin C hat mit D einen Mobilfunkvertrag geschlossen, der sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn C den Vertrag nicht bis zum 15.01.2021 (Freitag) kündigt. Da C am Mittag des 15.01.2021 ein günstigeres Angebot entdeckt, entschließt sie sich spontan, den Vertrag zu kündigen. Die E-Mail mit der Kündigung schickt C um 16:31 Uhr ab; wenige Sekunden später befindet sich die E-Mail im Postfach von D. C geht davon aus, dass die E-Mail noch am 15.01.2021 gelesen wird, da die Telefon-Hotline von D laut der Homepage des D auch freitags bis 18 Uhr besetzt ist. Tatsächlich hatten die für Kündigungen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits um 16 Uhr Dienstschluss, weswegen die E-Mail erst am Samstagmorgen gelesen wird
Wann ist die Kündigungserklärung von C gegenüber D wirksam geworden (3 Punkte)?
Abgabe (+)
Zugang
a) Erklärung im Machtbereich des Adressaten (+)
Bei einer Email (+), sobald sich die Mail im Postfach des Adressaten befindet und abgerufen werden kann
b) Möglichkeit der Kenntnisnahme (+)
c) Zeitpunkt des Zugangs: Entscheidend ist, wann unter gewöhlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist.
-Bei einem weltweit agierenden Mobilfunkunternehmen ist zu erwarten, dass auch freitags jedenfalls bis 18 Uhr eine umfassende Kundenbetreuung erfolgt. Dafür spricht auch die Besetzung der Telefon-Hotline bis 18 Uhr.
-Für Kunden ist nicht ersichtlich, wie die tatsächlichen Arbeitszeiten der Mitarbeiter des D sind
-Kann kaum gewollt sein, dass alle Kunden, die kurzfristig kündigen wollen, bei der Telefon-Hotline anrufen müssen, um die Kündigungsfrist zu wahren
-Aus all diesen Gründen ist von einem Zugang am Freitagabend vor 18 Uhr auszugehen
kein rechtlicher Widerruf (+)
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