Erlösherausgabe
§285
§677, 681 S.2, 667
§687 II, 681 S.2, 667
§816 I 1 mit Genehmigung
Herausgabeansprüche
§861
§1007 I, II
§985
§§1227, 985
§812 I 1 2. Fall
§562b II 1
§2018
§1251
§823 II BGB i.V.m. §1004 I 1 BGB (Ersatzanspruch)
Es kann nur die Beseitigung der Beeinträchtigung nach §1004 I 1 verlangt werden, nicht jedoch die Herstellung des ursprünglichen Zustandes.
Das kann nur als Schadensersatz verlangt werden.
Der verschuldensabhängige Schadensersatzanspruch kann nicht durch einen verschuldensunabhängigen Anspruch unterlaufen werden.
Es kann nur die Beednigung, nicht die Wiederherstellung erlangt werden.
§906 II 1 Fkatischer Duldungsanspruch
Wenn von einem Grundstück bei dessen Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück einwirken, die das zumutbare Maß überstreiten.
Dem AS ist es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich gegen die EInwirkungen vorzugehen = gleiche Interessenlage
Planwidrigkeit = wenn kein anderer Anspruch und unverständis herrscht warum AS nicht entschädigt werden soll
Rechtswidrige Einwirkung und Störereigenschaft
Faktischer Ausschluss des an sich bestehenden Unterlassungsanspruch gem. §1004 I 2
z.B. rechtzeitige Erlangung Rechtsschutz faktisch ausgeschlossen
Bezug zur typischen Nutzung des Grundstücks
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