§985 => Verfügungsgeschäft
§812 => Verpflichtungsgeschäft
I. Besitz des Anspruchgegners §854 I
II. Eigentum des Anspruchinhabers => möglicherweise gem. §929 1, §932 verloren
Einigung
Übergabe
III. Kein Recht zum Besitz §986
I. Etwas erlangt §929 1 => durch die dingliche Abwicklung
II. Durch Leistung eines anderen
III. Ohne Rechtsgrund
= Jede bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
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