Buffl

Potentielle Prüfungsfragen

CK
by Christin K.

Einführung

  1. Skizzieren Sie eine Behinderung (nach SGB IX) für das Fallbeispiel der rezidivierenden Depression als psychische Störung!

  2. Welche Ansatzpunkte für Rehabilitation sehen Sie in diesem Fall?

  3. Wenn ich einen Unfall habe und querschnittsgelähmt bin, wird das dann trotzdem erst nach 6 Monaten als behinderung eingestuft?


  • Körperliche Funktion, geistige Fähigkeit, seelische Gesundheit, Veränderungen des zirkadianen Rhythmus, Stoffwechselstörungen, eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit, Niedergeschlagenheit, reduziertes Wohlbefinden, …

  • Länger als 6 Monate (Zeitkriterium!)

  • z. B. rezidivierende depressive Störung, Dysthymie (chronisch)

  • „für das Lebensalter typische[r] Zustand“ Normabweichend auf Basis von Diagnosesystemen (z. B. ICD11)

  • Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt z. B. sozialer Rückzug, weniger Energie für soziale Interaktion


Welche Ansatzpunkte für Rehabilitation sehen Sie in diesem Fall?

Ansatzpunkte der Rehabilitation:

Körperliche Funktion, geistige Fähigkeit, seelische Gesundheit

→ Wiederherstellung (soweit möglich)

Länger als 6 Monate (Zeitkriterium!)

→ Langfristige Perspektive (z. B. Alltagsbewältigung)

„für das Lebensalter typische[r] Zustand“

→ den Lebensumständen angemessen (z. B. keine vollständige Rehabilitation der Gehbehinderung einer 89Jährigen zu erwarten)

Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt

→ Teilhabemöglichkeiten identifizieren und stärken (Stichwort: (Patient) Empowerment)

wenn ich einen Unfall habe und querschnittsgelähmt bin, wird das dann trotzdem erst nach 6 Monaten als behinderung eingestuft?

→ wenn abzusehen ist, dass sich nach 6 Monaten nichts ändert, dann kann es trotzdem als Behinderung eingestuft werden


Fallarbeit

  1. Wie können Arbeits und Erwerbs(un)fähigkeit differenziert werden und welche Rolle spielt dies für die Rehabilitation?


  2. Warum ist die Unterscheidung wichtig?



Arbeitsfähigkeit

-> bezogen auf aktuelle Tätigkeit

Bewältigung der zugewiesenen Aufgaben (d. h. im Umfang der aktuellen Tätigkeit)

Bsp.: 8 Stunden pro Wochentag für Lehre, Forschungsaufgaben, Selbstverwaltung (wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in)

Arbeitsunfähigkeit

Nicht in der Lage, die zugewiesenen Aufgaben zu

erfüllen

Bsp.: Erkältung (körperlich eingeschränkt), Konzentrationsstörung (psychisch eingeschränkt), Ausfall ab 1. Tag gilt als „arbeitsunfähig“

Erwerbsfähigkeit

-> bezogen auf allgemeiner Arbeitsmarkt

Negativdefinition laut SGB: nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mind. drei Stunden täglich erwerbstätig (SGB 2 § 8 Absatz 1)

Erwerbsunfähigkeit

Weniger als 3 Stunden täglich (=e-unfähig), weniger

als 6 Stunden täglich (=e-gemindert)

Bsp.: Bandscheibenvorfall (sitzende Tätigkeit max. 4 Stunden am Tag)

→ Kann als Behinderung der Teilhabe klassifiziert werden (vgl. Sitzung 2)!

Leitfrage der Rehabilitation (aus Sicht der DRV):

Wird der*die Patient*in unter medizinischen Gesichts punkten innerhalb von 6 Monaten nach der Rehabilitation wieder in der Lage sein, die bisherige Berufstätigkeit auszuüben (vgl. Arbeitsfähigkeit)

oder zumindest für eine Dauer von mindestens drei Stunden pro Tag (wieder) erwerbstätig zu sein (vgl. Erwerbsunfähigkeit bzw. verminderte Erwerbsfähigkeit)?


  1. Für die Zielstellung und die Diagnose wichtig


Praxis der Rehabilitation

  1. Welche verschiedenen Zielsetzungen der Rehabilitation gibt es?

  2. Beschreiben sie spezifische Ziele anhand eines Fallbeispiels.


1. Körperliche Leistungsfähigkeit

2. Seelische Gesundheit

3. Berufsbezogene Ziele

4. Krankheitsbezogene Ziele

5. Veränderung der Lebensgewohnheiten

6. Alltag und Freizeit

7. Sonstige Ziele

Fallbeispiel BHS

  1. Reduktion der stressassoziierten Beschwerden

    Aufbau förderlicher körperlicher Aktivitäten

  2. Klärung möglicher Auslöser der Beschwerden

    Umgang mit Sorgen und belastenden Ereignissen klären und ggf. adaptive Strategien aufbauen

    Begleiterscheinungen auffangen (z. B. komorbide Angstsymptomatik)

  3. Belastungs- und Resilienzpotenzial des Arbeitsumfelds eruieren (sofern relevant!)

    Aufrechterhaltende Bedingungen klären

    Unterstützungsmöglichkeiten besprechen

    ggf. Änderungen des Berufsfeldes klären

  4. Symptome reduzieren (z. B. Atemnot)

    Physische Begleiterscheinungen beobachten

    Krankheitsverständnis/Störungsmodell entwickeln

    Abgrenzung zum Herzinfarkt, Bedeutung psychosomatischer Prozesse

  5. Lebensstiländerungen (z. B. Reduktion des Alkoholkonsums, Rauchstopp, Ernährungsumstellung)

    (weniger relevant, da Problematik v. a. psychosomatisch)

  6. Soziale Einbindung stärken, ggf. SelbsthilfeAngebote o. ä. vermitteln

    Auslöser klären, ggf. Konflikte aufarbeiten, Trauer bewältigen etc.

  7. Stärkung der Konfliktfähigkeit (im Sinne der Sozialkompetenz)

    Aufbau von Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. Informationen über supportive Angebote)


ICF

  1. Was ist die ICF und auf wie ist sie gesetzlich verankert?



  • ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit

  • ist die Nachfolgerin der Internationalen Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH) von 1980

  • Sie wurde von der Vollversammlung der WHO im Mai 2001 verabschiedet.

  • Das biopsychosoziale Modell, das der ICIDH unterlag, wurde mit der ICF erheblich erweitert und damit der Lebenswirklichkeit Betroffener besser angepasst.

  • Insbesondere wird nun der gesamte Lebenshintergrund der Betroffenen berücksichtigt (Kontextfaktoren: Umweltfaktoren, personbezogene Faktoren).

  • Im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - wurden wesentliche Aspekte der ICF unter Berücksichtigung der in Deutschland historisch gewachsenen und anerkannten Besonderheiten aufgenommen.

  • ICF findet in der Reha sehr viel Anwendung

  • die 3 Bereiche Reha-Bedarf/Prognose/Fähigkeit lassen sich über das ICF sehr gut darstellen

  • der ICF liegt ein bio-psycho-soziales Denkmodell zugrunde, das ein "Gesundheitsproblem" (also eine Erkrankung oder Behinderung) als mögliche Wechselwirkung zwischen einer Person, ihrer Situation und ihrem Kontext betrachtet

  • Außerdem wirkt sich eine Erkrankung oder Behinderung demnach nicht nur auf Funktionen und Strukturen den Körpers (bio-medizinische Sichtweise) einer Person aus, sondern auch auf deren Aktivitäten und Teilhabe.

  • Gremien von Behindertenverbänden sind auch mit involviert



    • ICF befindet sich in Deutschland in der Implementierungsphase

    • Im SGB IX wurden wesentliche Apekte der ICF unter Berücksichtigung der in Deutschland historisch gewachsenen und anerkannten Besonderheiten aufgenommen.

    • Die zum 1. April 2004 in Kraft getreten Richtlinien über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinien) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SGB V des Gemeinsamen Bundesausschusses stellen auf die ICF ab.

    • Die Gemeinsame Empfehlung nach § 13 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX für die Durchführung von Begutachtungen möglichst nach einheitlichen Grundsätzen (Gemeinsame Empfehlung „Begutachtung“) der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, die am 01. Juli 2004 in Kraft getreten ist, basiert ebenfalls auf der ICF.


ICF

  1. Was sind ICF Core Sets?

  2. Wie sind diese aufgebaut?

  3. Wie ist die psychometrische Güte einzuschätzen?



  • grundlegende Zusammenstellungen von Items auf Basis des ICFs (daraus abgeleitet)

  • noch nicht psychometrisch abgesichert, aber es ist ziemlich praktikabel

  • Auf Basis der ICF-Klassifikation ist eine Vielzahl diagnostischer Instrumente entwickelt worden (vgl. Mini-ICF- APP)

  • Für die klinische Arbeit können auch krankheits spezifische Dokumentationsbögen erstellt werden (sog. ICF Core Sets), die die häufigsten Themen aufgreifen

  • generische Sets (allgemein) oder krankheitsspezifische Sets

  • Um die ICF in der klinischen Praxis leichter anwendbar zu machen, wurden die ICF Core Sets entwickelt.

  • Sie erleichtern die Beschreibung der Funktionsfähigkeit, indem sie für bestimmte Gesundheitsstörungen (wie z.B. muskuloskeletale Erkrankungen, Schlaganfall, Rückenmarksverletzungen oder ischämische Herzerkrankungen) Listen der für diese Gesundheitsstörungen relevanten ICF-Kategorien zur Verfügung stellen.

  • ICF Core Sets können in einer Vielzahl von Fachgebieten und Einrichtungen angewendet werden und damit zur Qualitätssicherung beitragen.

https://www.icf-core-sets.org/de/page1.php

  • Möglichkeit sich einen ICF-basierten Dokumentationsbogen zu erzeugen

  • Empfehlung: Wählen Sie nach Möglichkeit zusätzlich zu Ihrem gewünschten ICF Core Set das 'Generische Set' aus. Einzelne Kategorien des ICF Generischen Sets (b130 Funktionen der psychischen Energie und des Antriebs, b152 Emotionale Funktionen, b280 Schmerz, d230 Die tägliche Routine durchführen, d450 Gehen, d455 Sich auf andere Weise fortbewegen, d850 Bezahlte Tätigkeit) können Sie auf der nächsten Seite hinzufügen.


ICF

Sie führen ein diagnostisches Gespräch mit einer Bürokauffrau (58 Jahre, verheiratet), bei dem Sie Kompetenz- und Wissensanwendung (laut Mini-ICF APP) einschätzen möchten. Wie würden Sie im Gespräch vorgehen? Welche Fragen würden Sie stellen?


Referenzkontext: Aktuelle Arbeit (Angestellter in Immobilienfirma) Können Sie mir bitte kurz schildern, was Sie beruflich machen? Wie sieht Ihr üblicher Arbeitsalltag aus?

Ich bin seit 15 Jahren bei einer Immobilienverwaltung angestellt. Das ist ein kleiner Betrieb, mit Chef, mir und drei Kolleginnen. Wir haben eine Reihe von Mietobjekten zu verwalten. An einem üblich Tag muss ich Miet- und Nebenkostenabrechnungen machen, Anzeigen aufgeben, Wohnungen vermieten, Handwerker beauftragen und auch mal in die Wohnungen fahren, um mit den Mietern oder Handwerkern zu reden. Abends kommen dann auch noch Eigentümerversammlungen dazu.

Fähigkeit zur Anpassung an Regeln und Routinen z. B. Sind Regeln oder Vorschriften der Arbeitsstelle bekannt, werden sie eingehalten, kommt der Patient pünktlich zur Arbeit usw. FRAGE: So wie ich es verstehe, haben Sie einen Beruf, bei dem man sehr genau sein muss und bei dem man sehr viele Vorschriften zu berücksichtigen hat. Sind Sie jemand, der Vorschriften und Anweisungen ohne Probleme umsetzen kann, oder gibt es da gelegentlich Diskussionen?

ANTWORT: Ich versuche immer alles so richtig wie möglich zu machen. Das ist alles so kompliziert geworden mit den neuen Vorschriften, beispielsweise für die Heizkostenabrechnung. Ich versuche das wirklich richtig zu machen. Aber bei den ständig neuen Regeln ist das gar nicht möglich. Und wenn der Chef dann auch noch dazwischen redet, dann steige ich aus. Ich habe ihm auch schon einmal gesagt, es soll es alleine machen, wenn er alles besser weiß.

FRAGE: Es geht ja dabei nicht nur darum, dass alles nach Vorschrift läuft, sondern Sie müssen ja auch vorausschauen und planen. Was ist, wenn ein Mieter kündigt?


FRAGE: In Ihrem Job wird auch viel Flexibilität verlangt. Wie ist das, wenn Sie an einer Abrechnung sitzen, dann kommt ein Telefonat rein und dann steht auch noch der Chef neben dem Schreibtisch und will etwas.

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Christin K.

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