Welche Art von Bauwerksvertrag ist in dem Ausgangsfall ursprünglich angeboten und welche Art dann beschlossen.
Welche weitere Art gibt es?
Einheitspreisvertrag
Detailpauschalvertrag
Einfacher Globalpauschalvertrag
Komplexer Globalpauschalvertrag
GMP-Vertrag
Wesentliches Merkmal: Leistungsverzeichnis
Beschreibt konkret zu erbringende Einzelleistungen
Detaillierte Leistungsbeschreibung
Vorteile für AG:
er weiß konkret, welche Bauleistungen er ausführen muss
Nachträge sind überschaubarer
Änderungsleistungen einfacher zu vergüten
bei Mengenminderung geringere Vergütung
Probleme:
Vollständigkeitsrisiko
Fehlerrisiko
Unwillkürliche Mengenabweichungen (-> Preisgleitklausel)
Gegenkonzept zum Einheitspreisvertrag
Gesamtvergütung wird bei Vertragsschluss bindend festgelegt
Geschuldete Leistungen sind im LV detaliert
Massen sind pauschaliert -> Mengenermittlungsrisiko beim AN
Vergütungsanspruch bei Anordnung zu Mehrmengen durch AG
Vorteile:
Kostensicherheit für AG,
kein Aufmaß notwendig
Nachteile:
Fallen weniger Massen / Mengen an, wird zu viel bezahlt;
ANseitige Spekulationen können nur bedingt unterbunden werden
Leistungsziel ist der Leistung vorangestellt
Bau-Soll wird definiert
Nicht beschriebene, aber nach technischen Vorschriften erforderliche Leistung ohne zus. Vergütung ist zu erbringen
Leistung wird funktional beschrieben
Leistung ist pauschaliert
Bau-Soll erfordert Erbringung aller Leistungen, die erforderlich sind, um das beschriebene Ziel, zu erreichen
Vorteile: Vergessene Leistungen, die zur Erreichung des Bauerfolges notwendig sind, sind mit der Pauschalvergütung abgedeckt -> Preissicherheit
Nachteile: Verantwortung für Richtigkeit der beigestellten Planung bleibt i.d.R. beim Auftraggeber; Vollständigkeitsrisiko beim AN -> erheblich höhere Pauschalpreise
Interessen AG + AN stehen sich gegenüber
Qualitatives Gebäude vs. wenig Aufwand + Gewinnmaximierung
AN erhält Bonus, wenn variable Teil des vereinbarten Gesamtpreises unterschritten wird
Prinzip der Open-Books Transparenz
Last changed2 years ago