Wie und wann hat eine Wertaufholung zu erfolgen?
Regelmäßige Überprüfung: Ist Wertminderung (in voller Höhe) noch gerechtfertigt.
Zu berücksichtigende Indikatoren sind spiegelbildlich diejenigen, die als Hinweise für eine Wertminderung angeführt sind.
Umkehrung einer Wertminderung erfolgt spiegelbildlich zur Abwertung (erneut Vergleich Buchwert und erzielbarer Betrag)
Obergrenze für Wertaufholung ist derjenige Wert, mit dem der Vermögenswert am Abschlussstichtag im Buche stünde, sofern keine Wertminderung eingetreten wäre. (Gilt nur bei Vermögenswerten, die nicht nach der Neubewertungsmethode folgebewertet werden.)
-> Planmäßige Abschriebungen auf den ursprünglichen Buchwert müssen in Nebenbuch mitgeführt werden.
Wertaufholung GuV-wirksam bzw. GuV-neutral, je nachdem, wie die ursprüngliche Wert-minderung erfolgt ist.
Nach der Wertaufholung ist Abschreibung anzupassen.
Wertaufholung auch bei ZGE spiegelbildlich zur Abwertung, allerdings Wertaufholungsverbot bei Goodwill.
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