Buffl

Nosper 2017 Texte

CK
by Christin K.

Fallgruppen von Patienten

Ist zu klären, ob ambulante Versorgung ausreicht, kann es neben der Beachtung der bereits geschilderten Faktoren hilfreich sein, sich an typischen Fallkonstellationen zu orientieren (psychosomatik)

  1. Beschreibe 2 Fallkonstellationen.


Typ A)

= Optimale Zugangsvoraussetzungen für Komplexbehandlung

  • bereits in fachärztlicher Behandlung, medikamentös mitbehandelt und in einer Richtlinienpsychotherapie befinden (oder kürzlich befunden)

Typ B

  • keine Richtlinienpsychotherapie vorher

  • Facharzt meint ambulant ist nicht ausreichend um Behandlungsziele zu erreichen

  • verschreibt daher Komplexbehandlung

Typ C

  • bisher nur Hausarzt

  • schwerer zu begründen

  • Hausarzt wird angehalten Facharzt/Psychotherapeuten in die Behandlung zu integrieren und dessen Einschätzung zu berücksichtigen

  • plausible Begründung warum Kombinationsbehandlung nicht ausreichend ist, ist erforderlich

Typ D

  • Ablehnung einer Behandlung durch Pat

  • weil sie aus in der KH liegenden Gründen mit der Inanspruchnahme einer solchen Hilfe überfordert sind

  • zb Therapieangst, schwache Introspektions- und Reflexionsfähigkeit, somatische Krankheitskonzepte oder massiverVerleugnung

  • direkter Zugang zu einer Krankenhausversorgung kann dann gerechtfertigt sein

  • weil die Komplexbehandlung im stationären Setting oft die einzige Möglichkeit bietet, die Behandelbarkeit solcher Patienten aufzubauen

Typ E

  • notfallmäßige Krankenhausbehandlung (muss unverzüglich eingeleitet werden)

  • für psychosomatische Krankenhausbehandlung eher die Ausnahme (eher psychiatrische Station)


Zusammenfassung

  1. Verordnet werden dürfen nur Leistungen, die ______, ______ und ______ sind.

  2. ______ haben als Monotherapie oder als Kombinationsbehandlung Vorrang vor ______ und ______, sofern sie ausreichen.

  3. Krankenhausbehandlung und Rehabilitationsbehandlung dürfen grundsätzlich nicht mit der Begründung verordnet werden, dass eine ausreichende ambulante Hilfe ______ .

  4. Reicht ambulante Versorgung nicht aus, ist die weiterführende Hilfe nicht die stationäre Behandlung, sondern die ______. Weil diese als Krankenhausbehandlung und als Rehabilitationsbehandlung erbracht werden kann, muss die Indikation differenziell gestellt werden. Die Modalitäten ambulant, teilstationär oder stationär sind ______

  5. Wird Krankenhausbehandlung verordnet, benennt der ______in Absprache mit ______ das für den Patienten geeignete Krankenhaus. Ist das nächsterreichbare Krankenhaus geeignet, ist es vorrangig zu benennen.

  6. Ist ein Patient krankenhausbehandlungsbedürftig, dürfen keine ______ verordnet werden.


  1. Verordnet werden dürfen nur Leistungen, die notwendig, ausreichend und zweckmäßig sind.

  2. Ambulante Hilfen haben als Monotherapie oder als Kombinationsbehandlung Vorrang vor Krankenhausbehandlung und Rehabilitationsbehandlung, sofern sie ausreichen.

  3. Krankenhausbehandlung und Rehabilitationsbehandlung dürfen grundsätzlich nicht mit der Begründung verordnet werden, dass eine ausreichende ambulante Hilfe nicht zeit- nah verfügbar ist.

  4. Reicht ambulante Versorgung nicht aus, ist die weiterfüh- rende Hilfe nicht die stationäre Behandlung, sondern die multimodale und multiprofessionelle Komplexbehandlung. Weil diese als Krankenhausbehandlung und als Rehabilitationsbehandlung erbracht werden kann, muss die Indikation differenziell gestellt werden. Die Modalitäten ambulant, teilstationär oder stationär sind dabei sekundär.

  5. Wird Krankenhausbehandlung verordnet, benennt der verordnende Arzt/Psychotherapeut in Absprache mit dem Patienten das für den Patienten geeignete Krankenhaus. Ist das nächsterreichbare Krankenhaus geeignet, ist es vorrangig zu benennen.

  6. Ist ein Patient krankenhausbehandlungsbedürftig, dürfen keine Rehabilitationsleistungen verordnet werden.



Indikationsvoraussetzungen für Krankenhausbehandlungen und Rehabilitationsleistungen

  1. Was ist ein wichtiges Indikationskriterium?

  2. Welches Gesundheitsmodell wird für die Bestimmung genutzt?

  3. Mit welcher Komponente kann man die KH von Reha abgrenzen?


Indikation für KH zb

  • Behandlung einer akuten Erkrankung muss stationär erfolgen, wenn sie wegen Gefährdung von Gesundheit und Leben der Patientin nicht oder nicht rechtzeitig ambulant durchgeführt werden kann

  • Behandlungsziel bestimmt die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung nicht Art oder Schwere der Erkrankung bzw. Diagnose

  • -> denn Diagnose einer Patientin reicht nicht aus, die Zielsetzung der Behandlung zu entwickeln

  • Krankenhauseinweisungs-Richtlinie sind zu beachten

  • Entscheidend für die Indikation für eine Krankenhausbehandlung ist die Feststellung, dass das Behandlungsziel nicht mit den Mitteln ambulanter Versorgung erreichbar ist.

  • Bei Menschen mit psychischen Störungen bezieht sich die Zielsetzung einer Komplexbehandlung auf das gesamte komplexe Gesundheitsproblem. -> ICF

für Indikation von Komplexbehandlungen und die Differenzialindikation von Krankenhaus- und Rehabilitationsleistungen

  • ist das in der ICF verankerte Gesundheitsmodell mit seinen 5 Komponenten

    • Körperfunktionen und -strukturen ,

    • Aktivitäten,

    • Partizipation (Teilhabe),

    • Umweltfaktoren und

    • personbezogene Faktoren.

Krankenhausbehandlung bezieht sich auf

  • Körperfunktionen und -strukturen

  • Aktivitäten

  • Umweltfaktoren und personbezogene Faktoren


    Die Wiederherstellung von Teilhabe (Partizipation) am Arbeitsleben (Rentenversiche- rung) und am Leben in der Gemeinschaft (Krankenversicherung) ist die Schwerpunktaufgabe rehabilitativer Versorgung.


Author

Christin K.

Information

Last changed