Medizinischen und leistungsrechtlichen Voraussetzungen der Verordnung von Krankenhausbehandlung und medizinischer Rehabilitation
Wer muss den notwendigen Versorgungsbedarf feststellen?
An welchem Gebot muss sich dabei ausgerichtet werden?
notwendiger Versorgungsbedarf ist von Arzt/PT festzustellen
Patienten beraten und Behandlung einleiten
die Wahl geeigneter Hilfen ist der aber nicht frei
-> verbindliche Regelungen
Wirtschaftlichkeitsgebot
§ 12 (1) SGB V
Leistungen müssen
ausreichend
zweckmäßig und
wirtschaftlich sein
dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leis- tungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Orientierung am Grundsatz einer gestuften Versorgung:
Vorrang ambulanter Hilfen, sofern diese ausreichen (siehe Tabelle 1).
Beschreibe die gestufte Versorgung (3) psychisch Kranker
Krankenhausbehandlung ist erforderlich, wenn das Behandlungsziel
nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung erreicht werden kann
medizinischen Rehabilitation nur dann möglich, wenn eine ambulante Krankenbehandlung nicht ausreicht, um Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden
Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Versorgung von F-Patienten
Bewerte den Satz: Zuerst müssen alle Behandlungen auf niedriger Ebene ausgeschöpft sein, damit eine Reha gemacht werden kann.
Wie könnte die gestufte Versorgung bei einem Depr. Pat aussehen? Nenne auch Voraussetzungen für die einzelnen Stufen.
Wovon hängt es ab, ob eine ambulante Therapie ausreichend ist?
„ambulant vor stationär“
bedeutet nicht, dass man vorher alles ausgeschöpft haben muss
gilt nur wenn ambulante Hilfen ausreichend und zweckmäßig sind
evidenzbasierte Gestaltung gestufter Behandlung über die aktuellen Versorgungsleitlinien z. B. S3-Leitlinie Unipolare Depression
Möglichkeiten hausärztlicher Behandlung zu nutzen
Reichen diese Hilfen nicht oder nicht mehr aus -> 2.
Überweisung Facharzt und/oder Psychotherapeuten
Prüfung Komplexbehandlung (zweckmäßig?)
Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsbehandlung
Voraussetzungen
unter Berücksichtigung des Krankheitszustands, Therapieverlaufs,Lebensumstände müssen maßnahmen erfolgversprechend umsetzbar sein
Ob ambulante Hilfe ausreicht, hängt ab von
Intensität des krankhaften Zustands
von Gefährdungsfaktoren,
von der Komplexität des gesamten Gesundheitsproblems
sozialer Faktoren
vom Grad beeinträchtigter Alltagsaktivitäten
von den Ergebnissen bisheriger Therapieversuche
von den Behandlungsressourcen
aktuellen Lebensumständen und der Zielsetzung der Behandlung
Fallgruppen von Patienten
Ist zu klären, ob ambulante Versorgung ausreicht, kann es neben der Beachtung der bereits geschilderten Faktoren hilfreich sein, sich an typischen Fallkonstellationen zu orientieren (psychosomatik)
Beschreibe 2 Fallkonstellationen.
Typ A)
= Optimale Zugangsvoraussetzungen für Komplexbehandlung
bereits in fachärztlicher Behandlung, medikamentös mitbehandelt und in einer Richtlinienpsychotherapie befinden (oder kürzlich befunden)
Typ B
keine Richtlinienpsychotherapie vorher
Facharzt meint ambulant ist nicht ausreichend um Behandlungsziele zu erreichen
verschreibt daher Komplexbehandlung
Typ C
bisher nur Hausarzt
schwerer zu begründen
Hausarzt wird angehalten Facharzt/Psychotherapeuten in die Behandlung zu integrieren und dessen Einschätzung zu berücksichtigen
plausible Begründung warum Kombinationsbehandlung nicht ausreichend ist, ist erforderlich
Typ D
Ablehnung einer Behandlung durch Pat
weil sie aus in der KH liegenden Gründen mit der Inanspruchnahme einer solchen Hilfe überfordert sind
zb Therapieangst, schwache Introspektions- und Reflexionsfähigkeit, somatische Krankheitskonzepte oder massiverVerleugnung
direkter Zugang zu einer Krankenhausversorgung kann dann gerechtfertigt sein
weil die Komplexbehandlung im stationären Setting oft die einzige Möglichkeit bietet, die Behandelbarkeit solcher Patienten aufzubauen
Typ E
notfallmäßige Krankenhausbehandlung (muss unverzüglich eingeleitet werden)
für psychosomatische Krankenhausbehandlung eher die Ausnahme (eher psychiatrische Station)
Dosis und Wirkungseintritt ambulanter Hilfen
In welcher Frequenz werden Monotherapien / Kombinationsbehandlung angeboten? Inwiefern ist das wichtig?
Was ist ein wesentlicher Vorteil von stationären Hilfen?
Frequenz wichtig für die Einschätzung: ausreichend und zweckmäßig
ambulant häufig niederfrequent (1-2x pro Woche)
Dosis kann zu niedrig sein, sodass keine ausreichende Wirkung zu erwarten ist
Innanspruchnahme von ambulanten Hilfen kann sehr zeitintensiv für Pat. sein (Anfahrtszeit, Wartezeiten, Mobilitätseinschränkungen) und dementsprechen stationäre Hilfen erforderlich machen
Zeitraum eines ausreichenden therapeutischen Effekts sollte auch mit einbezogen werden
wesentlicher Vorteil stationärer Hilfen besteht darin, dass relevante therapeutische Effekte in einem Zeitfenster von drei bis sechs Wochen zu erwarten sind
Stationäre Leistungen als Ersatz
Kann man einen Patienten wegen zu langer Wartezeiten in der ambulanten Versorgung ins Krankenhaus schicken?
NEIN!
fehlende Verfügbarkeit einer zeitnahen und ausreichenden ambulanten Psychotherapie rechtfertigt niemals die Verordnung von Krankenhausbehandlung oder medizinischer Rehabilitation
Kostenerstattung via GKV
Patient hat das Recht auf eine selbst beschaffte Ersatzleistung, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann
außerdem
psychotherapeutischen Sprechstunden
Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen
kann man bei dringenden Bedarf nutzen um beschleunigte Leistung/Erstattungsleistung zu bekommen
Die Komplexleistung
Welche Versorgungsformen zählen zur Komplexleistung?
Wie werden diese grundsätzlich angeboten?
Was ist relevant für die Indikation einer Komplexbehandlung?
Notwenidgkeit einer Komplexbehandlung ist geklärt. Was passiert dann?
Krankenhausbehandlung und die Rehabilitationsbehandlung
grundsätzlich als multimodale und multiprofessionelle integrierte Gesamtbehandlung angeboten
hohe Therapieintensität
in einer umgrenzten Gesamtbehandlungsdauer
nach einem individuell abgestimmten Behandlungsplan
mit definierter Zielsetzung
-> hochdosiert, evidenzbasiert, relativ zügig wirkend, multiperspektivisch
für die Indikation relevant ist in erster Linie die Entscheidung zwischen Monotherapie/Kombinationsbehandlung und Komplexbehandlung (statt ambulant / stationär)
prüfen ob Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsbehandlung zu erbringen ist (Kriterien folgen)
Freie Wahl des Krankenhauses
Was muss man bei der Wahl des Krankenhauses beachten?
Wahl sollte am Bedarf des Pat. orientiert werden: Welches Behandlungsangeot ist passend zb nach Beh. Methoden oder Spezialisierungen, Qualitätskriterien, akzeptanz des Pat.
sollte frei von ideologischen Präferenzen sein
nächstgelegen vs. wohnortfern
Übernahme Fahrtkosten / Mehrkosten beachten wenn man nicht die nächstegelegenen, von KV vorgeschlagenen nimmt (wenn nicht medizinisch indiziert)
Arzt/Psychotherapeut muss seine Nennung geeigneter Krankenhäuser an rein medizinischen Kriterien orientieren
Wohnortferne Behandlung kann insbesondere bei psychosomatischen Patienten aus medizinischen Gründen zwingend sein, wenn eine räumliche Trennung von konfliktbelasteten Bezugspersonen, von der Arbeitsstätte oder einem traumatisierten Ort für den Therapieerfolg notwendig ist
Zusammenfassung
Verordnet werden dürfen nur Leistungen, die ______, ______ und ______ sind.
______ haben als Monotherapie oder als Kombinationsbehandlung Vorrang vor ______ und ______, sofern sie ausreichen.
Krankenhausbehandlung und Rehabilitationsbehandlung dürfen grundsätzlich nicht mit der Begründung verordnet werden, dass eine ausreichende ambulante Hilfe ______ .
Reicht ambulante Versorgung nicht aus, ist die weiterführende Hilfe nicht die stationäre Behandlung, sondern die ______. Weil diese als Krankenhausbehandlung und als Rehabilitationsbehandlung erbracht werden kann, muss die Indikation differenziell gestellt werden. Die Modalitäten ambulant, teilstationär oder stationär sind ______
Wird Krankenhausbehandlung verordnet, benennt der ______in Absprache mit ______ das für den Patienten geeignete Krankenhaus. Ist das nächsterreichbare Krankenhaus geeignet, ist es vorrangig zu benennen.
Ist ein Patient krankenhausbehandlungsbedürftig, dürfen keine ______ verordnet werden.
Verordnet werden dürfen nur Leistungen, die notwendig, ausreichend und zweckmäßig sind.
Ambulante Hilfen haben als Monotherapie oder als Kombinationsbehandlung Vorrang vor Krankenhausbehandlung und Rehabilitationsbehandlung, sofern sie ausreichen.
Krankenhausbehandlung und Rehabilitationsbehandlung dürfen grundsätzlich nicht mit der Begründung verordnet werden, dass eine ausreichende ambulante Hilfe nicht zeit- nah verfügbar ist.
Reicht ambulante Versorgung nicht aus, ist die weiterfüh- rende Hilfe nicht die stationäre Behandlung, sondern die multimodale und multiprofessionelle Komplexbehandlung. Weil diese als Krankenhausbehandlung und als Rehabilitationsbehandlung erbracht werden kann, muss die Indikation differenziell gestellt werden. Die Modalitäten ambulant, teilstationär oder stationär sind dabei sekundär.
Wird Krankenhausbehandlung verordnet, benennt der verordnende Arzt/Psychotherapeut in Absprache mit dem Patienten das für den Patienten geeignete Krankenhaus. Ist das nächsterreichbare Krankenhaus geeignet, ist es vorrangig zu benennen.
Ist ein Patient krankenhausbehandlungsbedürftig, dürfen keine Rehabilitationsleistungen verordnet werden.
Teil II: Verordnung KH oder Reha
In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob eine Differenzialindikation für eine Krankenhausbehandlung oder eine Rehabilitationsbehandlung in einer psychosomatischen Rehabilitationseinrichtung oder einer RPK-Einrichtung(Rehabilitation für psychisch Kranke) besteht.
Warum ist es häufig problematisch eine Indikation für KH oder /psychosom. Reha bzw. RPK zu stellen?
strukturelle Ähnlichkeit der Versorgung in psychosomatischen Krankenhausabteilungen und psychosomatischen Rehabilitationseinrichtungen (RPK)
führt häufig zu der Fehlannahme, beide Versorgungen könnten austauschbar verordnet werden
Dabei wird übersehen, dass sich die Zielsetzung und die Indikationsvoraussetzungen erheblich unterscheiden.
Indikationsvoraussetzungen für Krankenhausbehandlungen und Rehabilitationsleistungen
Was ist ein wichtiges Indikationskriterium?
Welches Gesundheitsmodell wird für die Bestimmung genutzt?
Mit welcher Komponente kann man die KH von Reha abgrenzen?
Indikation für KH zb
Behandlung einer akuten Erkrankung muss stationär erfolgen, wenn sie wegen Gefährdung von Gesundheit und Leben der Patientin nicht oder nicht rechtzeitig ambulant durchgeführt werden kann
Behandlungsziel bestimmt die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung nicht Art oder Schwere der Erkrankung bzw. Diagnose
-> denn Diagnose einer Patientin reicht nicht aus, die Zielsetzung der Behandlung zu entwickeln
Krankenhauseinweisungs-Richtlinie sind zu beachten
Entscheidend für die Indikation für eine Krankenhausbehandlung ist die Feststellung, dass das Behandlungsziel nicht mit den Mitteln ambulanter Versorgung erreichbar ist.
Bei Menschen mit psychischen Störungen bezieht sich die Zielsetzung einer Komplexbehandlung auf das gesamte komplexe Gesundheitsproblem. -> ICF
für Indikation von Komplexbehandlungen und die Differenzialindikation von Krankenhaus- und Rehabilitationsleistungen
ist das in der ICF verankerte Gesundheitsmodell mit seinen 5 Komponenten
Körperfunktionen und -strukturen ,
Aktivitäten,
Partizipation (Teilhabe),
Umweltfaktoren und
personbezogene Faktoren.
Krankenhausbehandlung bezieht sich auf
Körperfunktionen und -strukturen
Aktivitäten
Umweltfaktoren und personbezogene Faktoren
Die Wiederherstellung von Teilhabe (Partizipation) am Arbeitsleben (Rentenversiche- rung) und am Leben in der Gemeinschaft (Krankenversicherung) ist die Schwerpunktaufgabe rehabilitativer Versorgung.
Behandlungsziele
Nenne einige Typische Behandlungsziele psychosomatischer Krankenhausbehandlung und psychosomatischer Rehabilitation
Körperfunktionen und -strukturen (einschließlich psychischer Funktionen und Strukturen)
krankhafte Somatisierungen
Körperbild/Körperakzeptanz
Affekte/Emotionen/Stress regulieren
Emotionen/Bedürfnisse wahrnehmen/ausdrücken
Selbstversorgung zb Tagesstruktur Aktivität und Bewegung
Arbeitsleben: Erfüllen von Rollenfunktionen als Arbeitnehmerin
Soziales Leben: Konfliktbewältigung, Selbstbehauptung, Rollensicherheit in Gruppen
Umweltfaktoren
Hilfen durch Medikamente
Lösung aus Familie/Beziehung
Unterstützung durch Partnerin/Familie/AG
Teilhabe
am Leben in der Gemeinschaft
am Arbeitsleben
Nenne exemplarisch Leistungen die bei Komplexbehandlungen in psychosomatischen Krankenhausabteilungen und Rehabilitationseinrichtungen erbracht werden.
standardisierte psychosomatisch-psychotherapeutische Diagnostik
Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
Gruppenpsychotherapie
Kreativtherapien
sensorisch fokussierte Therapien z. B. Genussgruppe
Kompetenztraining (Diätberatung, Sozialberatung, Sport)
Prä-Post-Evaluation des Behandlungsverlaufs
Abgrenzung zwischen vollstationärer Krankenhausbehandlung und stationärer medizinischer Rehabilitation vor allem im Bereich der psychotherapeutischen Medizin/ Psychosomatik bisweilen schwierig ist, weil Rehabilitationseinrichtung und Krankenhaus sich darin decken, dass beide auf die Behandlung von Krankheiten und die Beseitigung ihrer Folgen beim Betroffenen gerichtet sind.
Wovon hängt die Zuordnung einer Versorgung (Krankenhausbehandlung oder stationärer Reha) im groben ab?
Leitlinien geben auch Anhaltspunkte für eine Zuordnung. Beschreibe einige Kriterien der Leitlinie am Beispiel Depression.
Zuordnung hängt weitgehend von der
Intensität der ärztlichen Tätigkeit und den
verfolgten Behandlungszielen ab
Depression:
bei schweren suizidalen Krisen
bei differenzialdiagnostischen Unklarheiten (somatische oder zusätzliche psychiatrische Erkrankung)
bei deutlicher Verschlechterung unter ambulanter Behandlung
bei sehr ausgeprägter Schwere der Symptomatik (Antriebshemmung, psychotische Wahrnehmungen)
Warum darf eine notwendige Krankenhausbehandlung niemals durch eine Rehabilitationsbehandlung ersetzt werden kann?
weil beide Versorgungsformen trotz vergleichbarer Behandlungsmittel einer unterschiedlichen Zielsetzung folgen
entweder braucht Pat Behandlung ihrer Krankheit mit den Mitteln eines Krankenhauses oder
sie benötigt eine Leistung zur Teilhabe in Form medizinischer Rehabilitation wegen drohender oder bereits eingetretener Behinderung
An wen richten sich Leistungen zur Teilhabe?
Wo ist das geregelt?
Wir wird Behinderung definiert?
Welcher erste Schritt zur Beurteilung Indikation für Reha leitet sich daraus ab?
Was ist der zweite Schritt?
Diese Leistungen zur Teilhabe richten sich nicht, wie häufig missverstanden, an kranke oder chronisch kranke Menschen, sondern an solche mit drohender oder bereits eingetretener Behinderung.
SGB IX will gemäß § 1 SGB IX
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Bei der Prüfung der Indikation für eine Rehabilitationsleistung ist deshalb im ersten Schritt zu prüfen, ob eine Behinderung gemäß SGB IX droht oder besteht.
Droht Behinderung?
Reicht ambulante Krankenbehandlung aus?
Was ist das primäre Behandlungsziel einer Reha?
Welche 3 Voraussetzungen müssen für Reha vorliegen?
Behandlungsziel der Rehabilitation ist nicht primär die Besserung der Krankheit, sondern die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
statt Besserung der Krankheit
Gegenstand der Rehabilitationsleistung ist also nicht die betroffene Person in ihrer Eigenschaft als Kranke, sondern die Person als Mitglied der Gemeinschaft, der als Auswirkung ihrer nicht nur vorübergehenden Krankheit (Behinderung) der Verlust der Teilhabe droht.
-> daher Rehabilitandinnen statt Pat.
Rehabilitationsbedürftigkeit,
Rehabilitationsfähigkeit
positive Rehabilitationsprognose einschließlich erreichbarer Rehabilitationsziele
Welche Besonderheit haben wir als Behandlungsziel & Voraussetzungen bei der Reha wenn die RV Kostenträger ist?
Warum ist die Unterscheidung AU / EU relevant?
nicht Teilhabe an Gemeinschaft sondern Erwerbsleben
“beeinträchtigungen & vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindern oder möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern“
Voraussetzung für RV Reha
Erwerbsfähig erheblich gefährdet oder
schon gemindert
ambulante kurative Versorgung reicht nicht aus
keine Krankenhausbehandlung notwendig
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die Patientin aufgrund von Krankheit ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr ausführen kann, dass sich ihre Erkrankung verschlimmert
Indikation für eine Rehabilitationsleistung ist erst dann gegeben, wenn nicht nur die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, sondern wenn ohne Rehabilitation ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem gesamten Erwerbsleben droht.
Kostenträger
Ist die Patientin rehabilitationsbedürftig, weil die Beeinträchtigungen in einem vermutlichen Kausalzusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit stehen, sollte der Antrag bei _____________ gestellt werden.
Ist die Patientin rehabilitationsbedürftig, weil Aktivitäten alltagsrelevant beeinträchtigt sind und deswegen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bedroht ist oder Pflegebedürftigkeit droht, sollte der Antrag bei der ______________________ gestellt werden.
Benötigt die Patientin medizinische Rehabilitation, um weiterhin oder wieder am Arbeitsleben teilhaben zu können, sollte der Antrag bei der zuständigen ________________________ gestellt werden.
Ausrichtung am Behandlungsziel
Ist die Patientin rehabilitationsbedürftig, weil die Beeinträchtigungen in einem vermutlichen Kausalzusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit stehen, sollte der Antrag bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gestellt werden.
Ist die Patientin rehabilitationsbedürftig, weil Aktivitäten alltagsrelevant beeinträchtigt sind und deswegen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bedroht ist oder Pflegebedürftigkeit droht, sollte der Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
Benötigt die Patientin medizinische Rehabilitation, um weiterhin oder wieder am Arbeitsleben teilhaben zu können, sollte der Antrag bei der zuständigen Rentenversicherung gestellt werden.
Was sind Ausschlusskriterien für eine psychosomatische Rehabilitationsbehandlung?
wegen unzureichender Rehabilitationsfähigkeit nicht durchführbar
Kriterien (nur eins muss vorliegen)
Person ist nicht ausreichend belastbar, um die Anforderungen des Rehabilitationsprogramms zu bewältigen
Person ist nicht mobil genug
Die Person ist nicht fähig oder willig, sich an die Hausordnung einer Rehabilitationseinrichtung anzupassen / zu integrieren
Person ist kognitiv, emotional oder motivational überfordert, aktiv an der Erreichung der Rehabilitationsziele mitzuwirken
aus in der Krankheit liegenden Gründen damit überfordert, in therapeutischen Gruppen aktiv mitzuarbeiten
Rehabilitationsziele können wahrscheinlich nicht erreicht werden.
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