Welche Staatsstrukturprinzipien gibt es?
Aus Art.20 I GG
Republikprinzip
Demokratieprinzip
Sozialstaatprinzip: Jeder hat ein gewisses Existensminimum
Bundesstaatsprinzip
Aus Art.20 III GG
Rechtsstaatsprinzip
Was ist Gesetzesvorbehalt und woraus wird es abgeleitet?
Die Exekutvie darf nur auf Grund eines Gesetzes in die Rechte eines Bürgers eingreifen
-> Abgeleitet aus Art.20 III GG
Inhalt des Rechtsstaatsprinzip
Grundrechte
Gewaltenteilung
Gesetzesvorbehalt
Effektiver Rechtsschutz
Staatshaftung
Rechtssicherheit udn Bestimmtheit
Verhätlnismäßigkeit
Subsidiaritätsprinzip
Es soll derjenige Amtsträger handeln, welcher mehr Bürgernähe in dem jeweiligen Gebiet aufweist
Rechtssicherheit
Gesetze müssen so formuliert sein, dass sie für jeden Bürger verständlich sind. Außerdem muss sich der einzelne Bürger auch darauf verlassen können, dass die Gesetze dauerhaft gelten (Vertauensschutz)
Echte Rückwirkung
-> Rechtsfolge
Aunahme
Ein bestehendes Gesetz greift nachträglich in eine bereits abgeschlossene Handlung der Vergangenheit ein
-> unzulässig
Bagatelfälle, Fälle in denen für Allgemeinwohl gehandelt wird
Unechte Rückwirkung
Ausnahme
Das Gesetz wirkt auf gegenwärtig bestehende Handlungen/Sachverhalte ein
-> zulässig
Abwägung, ob das Vertrauen des Bürgers in den Fortbestand der Regelung höher anzusehen ist, als der staatlich verfolgte Zweck
Bei Strafgesetzen ist eine Rückwirkung gem. Art.103 II GG immer unzulässig!
Kann der Bundeskanzler den Bundestag auflösen?
Nein
Kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen?
Ja
Aufgaben des Bundesrat
Gesetzgebung Art.76,77 GG
Mitwirkung bei der Gesetzgebung: Art.50
Wahl der Hälfte der Bundesverfassungsrichter: Art.94 GG
Mit welchen 3 Prinzipien kann die Bundesregierung untereinander zusammenarbeiten? (Art.65 GG)
Richtlinienprinzip
-> Kanzler legt die Grundzüge der Politik fest
Ressortprinzip
-> Jeder Minister leitet seinen eigenen Bereich
Kollegialprinzip
-> Bei Meinungsverschiedenheiten wirkt
In welchen Bereichen haebn ausschließlich die Länder die Gesetzgebungskompetenz
Strafvollzug
Versammlungsrecht
Schulrecht
Polizeirecht
Rundfunkrecht
Kommunalrecht
Darf der Bundespräsident bei der Ausfertigung nach Art.82 I GG das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkiet hin prüfen?
Unterscheidung zwischen formeller und materieller Prüfungskompetenz
Formelle Prüfungskompetenz = Überprüfung, ob das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist
-> anerkannt nach Art.82 I GG
Materielle Prüfungskompetenz = Überprüfung, ob das Gesetz inhaltlich mit der Verfassung vereinbar ist
-> Umstritten! Meinungstreit!
Bedeutung des Meinungsstreit bezüglich dem Prüfungsrecht des Bundespräsidenten: Amtseid des Bundespräsidenten
Teilweise wird davon ausgegangen, dass der Amtseid des Bundespräsidenten nach Art.56 GG den Bundespräsidenten zu einer solchen Prüfung verpflichtet, da der Bundespräsident schwören muss, dass er das Grundgesetz wahren wird.
Bedeutung des Meinungsstreit bezüglich dem Prüfungsrecht des Bundespräsidenten: Normenkontrollrecht
+ Gegenmeinung
Manche verweisen auch auf das Normenkontrollrecht des Bundesverfassungsgerichts! Dieses manche eine Prüfungskompetenz überflüssig. Es würde ausreichen, wenn das Bundesverfassungsgericht die Normen prüft
+ die Gegenmeinung geht allerdings davon aus, dass nichts dagegen sprechen würde, dass der Bundespräsident schon bereits vor dem BVerfG die Normen überprüft, um nicht unnötig mehr Arbeit zu verursachen
Bedeutung des Meinungsstreit bezüglich dem Prüfungsrecht des Bundespräsidenten: Bindung an Gesetz und Recht
+ Was spricht dagegen
Beide Seiten gehen weiterhin auch vo einer Bindung des Bundespräsidenten an Gesetz und Recht nach Art. 20 III GG. Der Bundespräsident darf nur solche Gesetze ausfertigen, welche verfassungsgemäß sind
+ Hiergegen spricht allerdings, dass angenommen wird, dass der Bundespräsident nur eine formelle Prüfungskompetenz, allerdings keine materielle besitzt
Was bedeutet “das Nähere”?
systematische Auslegung:
das Nähere zu den vorangehenden Absätzen
teleologische Auslegung:
Regelung auf diesem Gebiert kann nur durch Bundesgesetz erfolgen
Woran wird die Zuordnung einer bestimmten Regelung zu einer Kompetenznorm bestimmt?
unmittelbarer Regelungsgegenstand
Normzweck
Wirkung und Adressat der Norm
Verfassungstradition
Fraktionen als Partei im Organstreitverfahren
Art.53a I 2 GG -> Erwähnung im GG
Fraktionen bündeln die unterschiedlichen politischen Richtungen im Parlament
-> sind damit wesentlich Voraussetzungen für die Arbeitsfähigkeit des Parlament
spiele eine wichtige Rolle bie der politischen Willensbildung
notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens
verfassungsrechtliche Anerkennung Art.21 GG
-> Mit der Anerkennung von Parteien werden auch Fraktionen anerkannt
Als Zusammenschluss von Abgeordneten ist die Rechtstellung der Fraktionen daher auch in Art.38 I 2 GG begründet (Inhalt des freien Mandats)
Fraktionen sind durch §§ 10 GOBT ff. mit eigenen Rechten in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans augstattet
Ausnahme vom Grundsatz, dass der Antragsteller eigene Rechte geltend machen muss
§ 64 I BVerfGG Zulassung für die Porzessstandschaft eines Organteils für das Gesamtorgan
Wann ist ein Bundesgesetz erforderlich für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse?
Wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der Bundesrepublik in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinader entwickelt haben oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet
Was kann eine Unterschiedlichkeit von Regelungen in den Ländern allein nicht begründen
gesamtstaatliches Interesse an einer bundesgesetzlichen Regelung
Wahrung der Rechtseinheit
Eine Gesetzesvielfalt auf Länderebene erfüllt die Voraussetzungen des Art.72 II GG vielmehr erst dann, wenn sie eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen darstellt, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann. Erzeugen die unterschiedlichen Regelungen in den Ländern erhebliche Rechtsunsicherhiet und damit unzumutbare Behinderungen für den länderübergreifenden Rechtsverkehrt, erscheint eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich
Wahrung der Wirtschaftseinheit
Die Wahrung der Wirtschaftseinheit liegt im gesamtstaatlichen Interesse, wenn es um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums der Bundesrepublik durch bundeseinheitliche Rechtssetzung geht
Problem mit der 5%-Klausel
+
-
stabile Mehrheit fördern
Widerspricht dem Gedanken der Demokratie und dem Grundsatz (Art.38 I GG), nach dem das Volk bestimmt und jede Stimme den gleichen Wert haben muss
funktionsfähiges Parlament höheres Gut als die exakte Wiederspiegelung des politischen Willens
Nicht jede Minderheit wird gleich behandelt
-> Widerspricht dem demokratischen Grundgedanken, dass jede Minderheit sich demokratisch beteilligen darf und jede Stimme den gleichen Wert haben soll
gleicher Zählwert ist eingehalten
Erfolgswert nicht
BVerFg hat für verfassungsmäßig erklärt
Was muss bei einer eilbedürftigkeit gegeben sein?
Ausnnahme muss nachvollziehbar sein und begründet
Unterschied Partei - Fraktion
Partei
Fraktion
politisch-gesellschaftlicher Bereich
öffentlich-rechtliche Vereinigung
Nicht Partei sondern Abgeordnetenmandat ermöglicht Eingang in staatliche Organisation und Mitwirkung
parteibezogene Untergliederung im Bundestag
Prozessstandschaft
Prozessstandschaft von Fraktion zur Geltendmachung der Rechte des Deutschen Bundestages in ständiger Rechtsprechung der BVerfG anerkennt
Fraktion beruht sich nicht auf eigene Rechte, sondern machte Rechte des Bundestages geltend
Prozessstandschaft soll auch Minderheitenschutz dienen und es Parlamentsminderheit erlauben, Rechte des Bundestages gegen Parlamentsmehrheit zu verteidigen
Recht der Minderheiten im Bundestages
ergeben sich aus den Rechten einer Fraktion
Recht des einzelnen Abgeordneten
GOBT
Berechtigung der Einschränken des freien Mandats
Rederecht: Redezeit überschritten
-> Funktionsfähigkeit des Parlaments gefährdet, wenn jeder überzieht
Als Abgeordneter teil von Staat deswegen nicht grundrechtsberechtigt sondern grundrechtsverpflichtet
Freies Mandat Prüfungsschema
I. Schutzbereich
persönlich -> Abgeordneter
sachlich -> freies Mandat
II. Eingriff
III. verfassungsmäßige Rechtfertigung
-> verfassungsimmanente Schranken: kollidierendes Verfassungsrecht
Nicht: Grundrechte
Spannungsverhältnis zur Fraktion
Fraktionsdisziplin
Fraktionszwang
fraktionsloser Abgeordneter hat auch Recht auf Gleichbehandlung
Fraktionsdisziplin: Drohung mit Verlust des sicheren Listenplatzes für die nächste Wahl
Fraktionszwang: Vereinbarung von Strafzahlungen, Mandatsverzicht
fraktionsloser Abgeordneter hat auch Recht auf Gleichbehandung
-> im Ausschuss kein Stimmrecht wegen Prinzip der Spiegelbildlichkeit von Ausschuss und Plenum
ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zu Art.68 GG
Vorliegen einer Regierungskrise
-> Einschätzung des Bundespräsidenten
Welchem Gebot unterliegt die Regierung in ihrer öffentlichkeits Arbeit
Gebot der staatlichen Neutralität
oberste Bundesorgane
Bundestag
Bundesregierung
Bundesrat
Bundespräsident
Bundesverfassungsgericht
Volkssouveränität
= ununterbrochene Legitimationskette
Bundestreue
= bundesfreundliches Verhalten
Wie kann die Bundesregierung die Zuleitung an den Bundesrat umgehen?
Indem sie den Gesetzesentwurf von der Regierungskoalition einbringen lässt (=> Mitte des Bundestages)
Last changed2 years ago