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Internetrecht: Impressum und Haftung

AZ
by Anna Z.

Wen trifft die Impressumspflicht?

Keine Anbieterkennzeichnung

—> Telemedien, die ausschließlich persönlichen und familiären Zwecken dienen

—> Zweck einer Website wird durch Adressaten bestimmt

  • passwortgeschützt und für Allgemeinheit nicht zugänglich

  • Inhalten aus engstem persönlichen Lebensbereich, die für Allgemeinheit nicht relevant

Mindestens eine einfache Anbieterkennzeichnung nach RstV

—> wenn nicht ausschließlich persönlichem o. familiären Zweck:

1) Name & Anschrift

2) jur. Personen: Namen & Anschrift der Vertretungsberechtigten


Erwerbswirtschaftliche Zwecke

  • umfassende Anbieterkennzeichnung nach TMG

Gilt für:

  • kommerzielle Angebote gegen Entgelt —> Vertrieb von Waren u. Dienstleistungen

  • Werbung für andere Anbieter

  • sobald Verwendung von Affiliate-Links

  • mittelbares (indirekte)Bewerben persönlicher Dienstleistungen (Blog eines Rechtsanwalts)

Journalistisch-redaktionelle Angebote

—> Nachrichtenseiten wie Bild o. Spiegel

—> redaktionell gestaltete Blogs


Verpflichtungen zu weiteren Angaben als denen nach TMG:

  • Nennen eines o. mehrere Verantwortlichen (Verantwortlicher im Sinne des Presserechts)

  • wenn nur für Teil des Dienstes verantwortlich (Ressorts) sollte aufgeschlüsselt werden

Zweck: es soll jemand verantwortlich gemacht werden können, der sich auch vor Gericht verantworten muss


Wer darf als Verantwortlicher benannt werden?

🇩🇪1) ständiger Aufenthalt im Inland —> sonst könnte man Person in DE nicht verhaften

⚖️2) nicht infolge von Richterspruch Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat

💸3) voll geschäftsfähig ist

4) unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann —> Immunität eines Politikers


Eigenständige kommerzielle Accounts auf Plattformen

Brauchen Impressum, wenn:

  • Eigenständiger Auftritt auf der Plattform (YouTube-Kanal)

  • große inhaltliche Freiheit betreffend der Gestaltung des Auftritts



Was muss ein Impressum beinhalten? (TMG)

👤1) Angaben zur Identität

  • Vor- und Zuname (ausgeschrieben)

  • jur. Personen:

    • Angabe der Firma + Rechtsform

    • Angabe aller Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer bei GmbH, Vorstandsmitglieder bei AG)

  • ladungsfähige Anschrift: Straße, Hausnr., Postleitzahl, Ort

    —> Adresse bei der Vertretungsberechtigter tatsächlich angetroffen werden kann

  • Angaben über das Kapital


📧 2) Kontaktaufnahme

  • E-Mail (alleine nicht ausreichend)

  • Telefonnr

  • elektronisches Kontaktformular (Antwort in 30-60min)

  • Angabe Telefaxnr.


🔍3) aufsichtsrechtliche Erfordernisse

  • wenn Anbieter einer behördlichen Zulassung bedarf: Angabe zuständigen Aufsichtsbehörde

    Beispiel: Bars & Restaurants, Hotels, Krankenpflege, eintragungspflichtige Handwerker


🔢4) Angabe des Registers + Registernummer

  • Handelsregister

  • Vereinsregister

  • Partnerschaftsregister

  • Genossenschaftsregister

  • eingetragene Kaufleute


5) Reglementierten Berufen

  • Berufe, deren Ausbildung auf gesetzlichen Vorgaben beruht

—> Angabe der Kammer:

  • Ärztekammer

  • Rechtsanwaltskammer

  • Steuerberater

—> Angabe der gesetzlichen Bezeichnung + Staat wo verliehen

—> Benennung der einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen sowie Angaben, wie diese zugänglich sind (werden häufig verlinkt)


6) Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und zur Wirtschaftsidentifikationsnummer

  • nur wenn vorhanden

  • nicht allgemeine Steuernummer angeben!

7) Angaben über eventuelle Abwicklung o. Liquidation einer Gesellschaft

  • wenn Firma pleite, muss dies im Impressum stehen

  • betrifft nur: AG, Kommanditgesellschaft, GmbH


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Anna Z.

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