Welche Herausforderungen gibt es im Bereich des Internetrechts?
kein eigenständiges Gesetz für Internet
—> Grundlage sind bestehende Gesetze
—> Gerichte müssen Fragen für dessen Anwendung im Netz erst verbindlich klären
—> nimmt mehrere Jahre in Anspruch
—> in diesem Zeitraum gibt es zahlreiche technische Neuerungen
Erschwerte Rechtsberatung
—> Mangel an klaren Regelungen und Entscheidungen von Gerichten erschweren Rechsberatung
keine territorialen Grenzen
—> Welches nationale Recht greift im Internet?
—> Prüfen anwendbares Recht
Was versteht man unter anwendbarem Recht? Nach welchen Kriterien wird hier beurteilt? Wie wird dieses vom Gesetzgeber aufgegriffen?
Definition
bei Sachverhalten, die Berührungspunkte zu mehreren Ländern haben, muss geklärt werden, welches nationale Recht anwendbar ist
bei Urheberrecht & Markenrecht wird danach beurteilt, ob Website sich auch an Deutsche Nutzer richtet
Kriterien
gibt es deutschsprachige Version?
.de Domain?
Wird Versand nach DE angeboten?
=> wenn alle Kriterien zutreffen —> deutsches Recht findet Anwendung
Beispiel: Facebook hat AGB für deutsche Nutzer angepasst
Umsetzung in DSGVO
enthält “Marktortprinzip”
DSGVO ist anwendbar, wenn Verantwortlicher weder Hauptsitz noch Niederlassung in der EU hat, aber EU-Raum als Marktplatz nutzt
Die Datenverarbeitung ist hier im Zusammenhang, dass Personen in der EU Waren u. Dienstleistungen angeboten werden
Woher stammen die meisten Regelungen für das Internet?
von EU, da Internet grenzüberschreitend
—> EU ist zuständig, wenn Sachverhalt in mehreren Staaten stattfindet
Wen trifft die Impressumspflicht?
—> Telemedien, die ausschließlich persönlichen und familiären Zwecken dienen
—> Zweck einer Website wird durch Adressaten bestimmt
passwortgeschützt und für Allgemeinheit nicht zugänglich
Inhalten aus engstem persönlichen Lebensbereich, die für Allgemeinheit nicht relevant
—> wenn nicht ausschließlich persönlichem o. familiären Zweck:
1) Name & Anschrift
2) jur. Personen: Namen & Anschrift der Vertretungsberechtigten
umfassende Anbieterkennzeichnung nach TMG
Gilt für:
kommerzielle Angebote gegen Entgelt —> Vertrieb von Waren u. Dienstleistungen
Werbung für andere Anbieter
sobald Verwendung von Affiliate-Links
mittelbares (indirekte)Bewerben persönlicher Dienstleistungen (Blog eines Rechtsanwalts)
—> Nachrichtenseiten wie Bild o. Spiegel
—> redaktionell gestaltete Blogs
Verpflichtungen zu weiteren Angaben als denen nach TMG:
Nennen eines o. mehrere Verantwortlichen (Verantwortlicher im Sinne des Presserechts)
wenn nur für Teil des Dienstes verantwortlich (Ressorts) sollte aufgeschlüsselt werden
Zweck: es soll jemand verantwortlich gemacht werden können, der sich auch vor Gericht verantworten muss
Wer darf als Verantwortlicher benannt werden?
🇩🇪1) ständiger Aufenthalt im Inland —> sonst könnte man Person in DE nicht verhaften
⚖️2) nicht infolge von Richterspruch Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat
💸3) voll geschäftsfähig ist
4) unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann —> Immunität eines Politikers
Brauchen Impressum, wenn:
Eigenständiger Auftritt auf der Plattform (YouTube-Kanal)
große inhaltliche Freiheit betreffend der Gestaltung des Auftritts
Wer dar Vertreter im Sinne des Presserechts sein?
Welche formellen Anforderungen gibt es an das Impressum?
Bezeichnung des Links: Impressum o. Kontakt
Gestaltung: Schriftfarbe und -größe, welche über alle Verbreitungswege wahrnehmbar ist
Platzierung:
an prominenter Stelle: Link im Footer oder Navigationsleiste
darf nicht in AGB “versteckt” werden
kostenlose Zugangsmöglichkeit ohne wesentliche Zwischenschritte
muss durch maximal zwei Klicks erreichbar sein
soll technische Gestaltungen verhindern, welche Wahrnehmung erschweren o. gänzlich unmöglich machen
Darstellung darf nicht von Zusatzfunktionen abhängig sein
Berücksichtigung der Barrierefreiheit für sehbehinderte Nutzer
Impressum als Bilddatei erfüllt diese Anforderungen nicht
Was muss ein Impressum beinhalten? (TMG)
Vor- und Zuname (ausgeschrieben)
jur. Personen:
Angabe der Firma + Rechtsform
Angabe aller Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer bei GmbH, Vorstandsmitglieder bei AG)
ladungsfähige Anschrift: Straße, Hausnr., Postleitzahl, Ort
—> Adresse bei der Vertretungsberechtigter tatsächlich angetroffen werden kann
Angaben über das Kapital
E-Mail (alleine nicht ausreichend)
Telefonnr
elektronisches Kontaktformular (Antwort in 30-60min)
Angabe Telefaxnr.
wenn Anbieter einer behördlichen Zulassung bedarf: Angabe zuständigen Aufsichtsbehörde
Beispiel: Bars & Restaurants, Hotels, Krankenpflege, eintragungspflichtige Handwerker
Handelsregister
Vereinsregister
Partnerschaftsregister
Genossenschaftsregister
eingetragene Kaufleute
Berufe, deren Ausbildung auf gesetzlichen Vorgaben beruht
—> Angabe der Kammer:
Ärztekammer
Rechtsanwaltskammer
Steuerberater
—> Angabe der gesetzlichen Bezeichnung + Staat wo verliehen
—> Benennung der einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen sowie Angaben, wie diese zugänglich sind (werden häufig verlinkt)
nur wenn vorhanden
nicht allgemeine Steuernummer angeben!
7) Angaben über eventuelle Abwicklung o. Liquidation einer Gesellschaft
wenn Firma pleite, muss dies im Impressum stehen
betrifft nur: AG, Kommanditgesellschaft, GmbH
Was muss eine einfache Anbieterkennzeichnung nach RstV beinhalten?
1) Name + Anschrift
2) jur. Personen: Name + Anschrift der Vertretungsberechtigten
Welche drei Arten von Anbietern unterscheidet das Telemediengesetz?
1) Content Provider
—> Anbieter, die eigene Inhalte bereitstellen
Beispiel: Blogs
2) Access Provider
—> Anbieter, die für die Durchleitung von Informationen von der Verantwortlichkeit freigestellt werden
Beispiel: Vodafone
3) Host Provider
—> Anbieter, die das Nutzen fremder Inhalte durch Speicherung dieser ermöglichen
Beispiel: YouTube
Was sind Content Provider? Wofür haften sie? Wie sollten sich Plattformen in diesem Zusammenhang verhalten?
Dienstanbieter, welche eigene Informationen (eigenen Content) bereithalten —> Blog
Haftung: nach allgemeinen Gesetzen
haften selbst für Rechtmäßigkeit ihrer Inhalte (Verstoß gegen Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht) —> nicht die Plattform
Plattformen
Plattformen, welche anderen Möglichkeit zur Veröffentlichung ihrer Inhalte bieten, sollten Haftung als Content Provider vermeiden
besonders relevant für Plattformen, auf denen urheberrechtlich geschützte Inhalte durch Nutzer veröffentlicht werden
klare Abgrenzung von eigenen und fremden Inhalten
—> ohne Abgrenzung wird fremder Content wie der der Plattform behandelt und diese haftet dafür
Was sind Access Provider? Wofür haften sie?
Was sind Access Provider?
ermöglichen Kunden Zugang zum Internet
Dienstanbieter, welche für die Durchleitung von Informationen von der Verantwortlichkeit freigestellt werden
Übermittlung von fremden Informationen bzw. vermitteln Zugang zu deren Nutzung
fremde Informationen automatisch, zeitl. begrenzt zwischenspeichern
Regelungen sollen das risikolose Betreiben von Kommunikationsnetzen ermöglichen
📞 Beispiele: Vodafone, Deutsche Telekom
Haftung:
solange er von Inhalt keine Kenntnis hat & keinen Einfluss auf diesen, kann er für diesen nicht haften
Übermittlung darf nicht von ihm selbst veranlasst sein —> passive und automatisierte Verfahren
Was ist ein Host Provider? Wann haftet er?
Was ist ein Host Provider?
ermöglicht die Nutzung fremder Inhalte durch Speicherung dieser
Beispiel: YouTube, eBay
Haften nur
…bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten ihrer Nutzer
…beschränkt auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte (Rechsverletzung, die für juristische Laien offenkundig ist)
—> Plattformen müssen also nicht jeden potenziell rechtswidrigen Inhalt durch Juristen prüfen lassen
—> Störerhaftung: Verantwortlichkeit einer am eigentlichen Rechtsverstoß unbeteiligten Person
Umfang der Haftung richtet sich danach, ob und wie weit dem Störer Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist —> inwieweit Prüfpflichten verletzt wurden
vor Gericht: Inwieweit muss Filtertechnologie verwendet werden?
Nach welchen Grundsätzen haften Suchmaschinen?
sind trotz automatisierter Prozesse für eigene Inhalte verantwortlich (Beispiel eigener Inhalt: Vorschau auf Seiteninhalt auf Suchergebnissen)
verlinkten Inhalte sind keine eigenen Inhalte
—> hier haften sie als Störer
—> nicht zumutbar, alle Websiten ständig & ohne Anlass zu prüfen
—> Voraussetzung für Störerhaftung: Kenntnis
kann bei großer Datenmenge nur angenommen werden, wenn Rechtsverstoß ohne weitere Nachforschungen eindeutig zu erkennen ist
Welche Berührungspunkte haben Suchmaschinen mit dem Urheberrecht?
1) Bildersuche
Frage: Inwiefern öffentliche Wiedergabe? Hat Urheber eingewilligt?
Urteil: Bildersuche ist grundsätzlich Urheberrechtskonform
—> Tätigkeiten von Suchmaschinen sind wichtiger Bestandteil zum Meinungs- und Informationsaustausch
2) Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Betreiber von Nachrichtensuchen (Suchmaschinen) müssen Gebühren an Presseverlage zahlen, wenn größere Textausschnitte in einer Nachrichtensuche dargestellt werden
außer für Nutzung einzelner Worte oder sehr kurzen Auszügen
—> EU-Urheberrechtsrichtlinie
Welche Berührungspunkte haben Suchmaschinen mit Persönlichkeitsrechten?
1) Snippets (Vorschau auf Seiteninhalt)
bei automatisierter Erstellung dieser kann es passieren, dass ungünstige Begriffspaare miteinander kombiniert werden
—> Beispiel: Name einer Person neben Begriff “Betrüger”
da automatisierte Inhalte —> keine unmittelbare Haftung des Suchmaschinenbetreibers
—> Anwendung des Gesetzes der Störerhaftung
2) Autovervollständigen-Funktion
bei Eingabe in Suchleiste: vervollständigt einzelne Begriffe; macht Vorschläge für ergänzende Begriffe
Kombination von Namen mit anderen Begriffen
—> da User freundlich grundsätzlich erlaubt
—> Google muss hier Vorkehrungen treffen, um Persönlichkeitsrechtsverletzung zu verhindern
—> muss nicht proaktiv danach suchen, aber Hinweisen folgen, prüfen und Wiederholungen verhindern
Welche Berührungspunkte haben Suchmaschinen mit dem Markenrecht?
—> Verwendung einer fremden Marke als Keyword ist grundsätzlich keine Markenverletzung
Erlaubt:
Verwendung eines zur Marke identischen oder verwechselbaren Keyword zulässig, wenn…
Anzeige im Werbeblock erscheint (unterscheidbar von natürlichen Suchergebnissen)
wenn Anzeige weder Marke selbst o. Hinweise auf Markeninhaber o. Produkte enthält
—> Marke selbst darf nicht gennant werden, aber Gattungsbegriff
❌ “BMW” ✅ “Riesige Auswahl an Autos”
Ausnahmen:
1) Bekannte Marke als Keyword
—> unterliegen erweitertem Markenschutz
—> es dürfen keine Nachahmungen o. Fälschungen der Produkte beworben werden
2) Verwendung Keyword durch Franchisenehmer
Franchisenehmer dürfen Keyword nicht verwenden, da sonst Eindruck entsteht, er gehört zum Vertriebssystem des eigentlichen Unternehmens
SEO —> mit diesen können einer Suchmaschine Informationen zur Website vermittelt werden
für Besucher der Website nicht sichtbar
Markenrechtsverstoß, wenn dies nur geschieht, um User durch bessere Platzierung auf Website zu locken
Wie können Markeninhaber auf ihre Rechte hinweisen, wenn ihr Markenname als Keyword verwendet wird?
Beschwerdeverfahren
nach Prüfung der Beschwerde können bestimmte Anbieter gesperrt werden
Begriff wird teils auf Blacklist gesetzt —> dann kann nur noch Markeninhaber auf diesen bieten
Welche Berührungspunkt haben Suchmaschinen mit dem Datenschutzrecht?
Recht auf Vergessenwerden (DSGVO)
regelt Löschpflichten —> restlose Entfernung personenbezogener Daten
Ziel: Soll von der Datenverarbeitung Betroffenen die Möglichkeit gebeb, die Auffindbarkeit unrechtmäßig veröffentlichter personenbezogener Daten zu verhindern
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