Hauptregel: Art. 70 I GG
=> Übertragung der Gesetzgebungskompetenz durch ausschließlich und konkurrierende
Ausschließliche Kompetenz mit Katalog: Art. 71, 73
Konkurrierende Kompetenz mit Katalog: Art. 74
Ausnahmen und Voraussetzungen: Art. 72
Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen
— Kraft Natur der Sache
— Kraft Sachzusammenhang
Lex superior derogat legi inferiori = Das ranghöhere Gesetz verdrängt das rangniedrigere.
Lex specialis derogat legi generali = Das speziellere Recht verdrängt das genrelle Recht gleichen Rangs.
Lex posterior derogat legi priori = Das jüngere Recht löst das ältere Recht gleichen Rangs und der selben Spezialität ab.
= konkurrierende Grundrechte Dritter und Rechtsgüter mit Verfassungsrang (auch: Staatsstrukturbestimmungen, Staatszielbestimmungen)
=> Prüfung bei vorbehaltslos gewährleisteten Grundrechten
Eine Einschränkung ist nur insoweit möglich, wie diese Einschränkung nötig ist, um einem anderen Grundrecht oder Verfassungsprinzip die Entfaltung zu gewährleisten.
Die Grenze der Einschränkung: größtmögliche Entfaltung und Wirksamkeit erlangen.
Grundsatz: Gesetze dürfen keine negative Wikung (Belastende Rückwirkungen) für die Vergangenheit haben.
Echte Rückwirkung = An bereits abgeschlossene Sachverhalte knüpfen neue Rechtsfolgen an.
Unechte Rückwirkung = An noch laufende Sachverhalte knüpfen neue Rechtsfolgen an.
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