Äußerung im Sachverhalt muss eine Meinungsäußerung sein.
Meinungsäußerung = Jede Äußerung, die durch Elemente des Dafürhaltens und der Stellungnahme geprägt ist.
Nicht geschützt: reine Tatsachenbehauptungen (sind dem Beweis zugänglich) Ausnahme: tragen zur Meinungsbildung bei
Abwägungslehre: Gesetz ist ein allgemeines Gesetz, wenn es ein Rechtgut schützt, das im Einzelfall als höherwertig anzusehen ist als die Meinungsfreiheitsschutz => doch dann: einfacher Gesetzesvorbehalt
Sonderrechtslehre: Gesetz ist ein allgemeines Gesetz, wenn es sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richtet.
BVerfG (Mischform): Allgemeine Gesetze sind solche, die nicht eine bestimmte Meinung als solche verbieten, sondern die vielmehr dem Schutze eines höherrangigen Rechtsguts dienen, das bei einer Güterabwägung gegenüber der Meinungsfreiheit den Vorrang hat
Besagt, dass das Gesetz, das die Meinungsfreiheit einschränkt, zugleich auch im Lichte der Meinungsfreiheit auszulegen ist.
Formaler Kunstbegriff: Zuordnung zu einem bestimmten Werktyp
Materialer Kunstbegriff : Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers werden in einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht
Offener Kunstbegriff: Wegen des mannigfaltigen Bedeutungsinhalts ihres Aussagegehalts ist es möglich, der Darstellung durch eine fortgesetzte Interpretation immer weiter reichende Bedeutungen zu entnehmen, so dass sich eine unerschöpfliche, Informationsvermittlung ergibt.
= Jede denkbare Träger von Informationen und Informationsgegenstand selbst.
Allgemein zugänglich = geeignet, einem nicht bestimmbaren Personenkreis Informationen zu beschaffen.
= alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse
Wichtig: körperliches Medium
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