Art. 51 I GRC
hinreichender Zusammenhang zwischen nationaler und unionsrechtlicher Vorschrift
Wird mit der nationalen Regelung eine Durchführung einer Bestimmung des Unionsrechts bezweckt?
Werden mit ihr andere als die unter das Unionsrecht fallenden Ziele verfolgt?
Gibt es eine Regelung des Unionsrechts gibt, die für diesen Bereich spezifisch ist oder ihn beeinflussen kann?
Art. 1 Abs. 2 ZP-EMRK
Herstellung eines gerechten Ausgleichs („fair balance“) zwischen dem öffentlichen Interesse und den Interessen des Grundrechtsträgers.
allg. Rechtfertigungsklausel Art. 52 I GRC
gesetzliche Grundlage
verhältnismäßig
wesentlich
Last changed2 years ago