Abdrängende Sonderzuweisung im POR?
§§ 23 EGGVG und 98 II 2 StPO analog
—> Repressives Handeln der Polizei
§ 33 III 3 i.V.m. IV PolG
—> bei Freiheitsentziehungen nicht Freiheitsbeschränkungen)
§ 36 V PolG
—> Wohnungsdurchsuchungen
§ 103 PolG
—> Entschädigungsansprüche
der § 23 EGGVG wird bei der Abgrenzung in der Klausur zum präventiven Handeln der Polizei zumindest im Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs kurz anzusprechen sein
In Baden-Württemberg gilt das Einheitssystem. Wie ist die Polizei aufgebaut?
Polizei gliedert sich gem. § 104 PolG in Polizeibehörden und Polizeivollzugsdienst (vgl. § 115 PolG)
die Polizeibehörden gliedern sich wiederum in besondere und allgemeine Polizeibehörden (vgl. § 106 II u. I PolG)
Norm für die sachliche Zuständigkeit der Polizeibehörden?
§ 105 PolG
Welche Klagearten / Rechtsmittel spielen im Polizeirecht eine Rolle?
FFK (analog) —> erledigte Verwaltungsakte
Anfechtungsklage —> nicht erledigte VAs
FK —> Realakte u.a.
Normenkontrolle nach § 47 VwGO —> Polizeiverordnungen
Verpflichtungsklage —> Anspruch auf poliz. Einschreiten
LK (positiv/negativ) —> Löschung von erkennungsdienstlich erhobenen Daten oder Unterlassung der (Video-)Überwachung öffentlicher Plätze (vgl. § 44 III PolG)
Im Polizeirecht erledigen sich VAs typischerweise kurzfristig. Anknüpfungspunkt im Gesetz und Bezeichnung?
§ 43 II Var. 5 LVwVfG (“auf andere Weise”)
—> Erledigung durchFaktischen Vollzug (d.h. nachträglicher Wegfall der mit dem VA verbundenen Beschwer)
Rechtsnatur polizeilicher Zwang i.S.d. §§ 63 ff. PolG (Sekundärmaßnahme)?
Statthafter Rechtsbehelf?
e.A.: VA
—> Arg.: “konkludente Duldungsverfügung”
—> FFK (analog)
a.A.: Realakt
—> Arg.: keine Regelungswirkung, denn im Vordergrund steht das reale Handeln; eine über die Maßnahme selbst hinausgehende Rechtsfolge, die durch die Maßnahme verbindlich festgesetzt wird, ist nicht ersichtlich
—> FK
Rechtsnatur Unmittelbare Ausführung i.S.d. § 8 PolG?
mal ins landesgesetzliche Kommentar gucken…
problematisch jedenfalls, da keine Bekanntgabe; nach VGH Mannheim tritt hier allerdings die nachträgliche Information an die Stelle der vorherigen Bekanntgabe
Passivlegitimation im PolizeiR?
Polizeivollzugsdienst nach § 115 PolG —> Land
LRA als untere Verwaltungsbehörde —> Land
Ortspolizei i.S.d. § 107 IV PolG —> Gemeinden
Was bedeutet Primär- und Sekundärebene bzw. Maßnahmen?
Primärebene (VA):
polizeiliches Ge- oder Verbot an den Betroffenen, d.h. die Anordnung bzw. Verfügung
Grundlage: Spezialgesetz (über § 1 II PolG), Standartbefugnisse (vgl. §§ 27 - 62 PolG) oder Generalklausel (vgl. §§ 1, 3 PolG)
Sekundärebene:
Maßnahme zur Durchsetzung der Anordnung bzw. Verfügung
Mittel: §§ 63 ff. PolG (Zwangsmittel)
Aufbau RMK einer Primärmaßnahme?
EGL
(Spezialgesetz, Standartbefugnis oder Generalklausel)
Formelle RMK
a) Sachliche Zust. nach § 1 I PolG u. § 105 PolG
b) Örtliche Zust. nach § 113 PolG
Materielle RMK
a) TBM d. EGL
b) Maßnahmerichtung
c) Ermessen, § 3 PolG
aa) Störerauswahl, §§ 6 - 9 PolG
bb) Verhältnismäßigkeit, § 5 PolG
cc) Grundrecht?
Rechtsnatur der Datenerhebung und -verarbeitung i.S.d. §§ 42 ff. PolG?
sehr streitig:
eA.: VAs
Arg.:
Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz
außerdem: immanente Duldungsverfügung
aA.: Realakt
Pflichtangaben in einer Rechtsbehelfsbelehrung?
stehen alle im § 58 I VwGO:
Rechtsbehelf - Behörde/Gericht - deren Sitz - Frist
Wann wird eine Rechtsbehelfsbelehrung, die Zusätze über die Pflichtangaben hinaus enthält, unrichtig?
wenn der Zusatz fehlerhaft oder irreführend ist und dadurch geeignet ist bei dem Betroffenen einen Irrtum über die Voraussetzungen des Rechtsbehelfs zu erwecken
Ist eine Rechtsbehelfsbelehrung, die über eine schriftliche oder zur Niederschrift erhobene Möglichkeit der Klageerhebung informiert in dem Sinne irreführend und somit ungültig, da sie nicht über die Möglichkeit der elektronischen Klageerhebung iSd. § 55a VwGO aufklärt?
früher streitig:
mittlerweile BVerwG:
Rechtsbehelfbelehrung ist nicht unrichtig gem. § 58 II VwGO
Arg:
§ 55a I VwGO schaffe keine eigenständige elektronische Form der Klageerhebung
wird die Klage iSd. § 55a I VwGO elektronisch übermittelt, ist die Klage iSd. § 81 I 1 VwGO schriftlich erhoben worden
deshalb beinhaltet schriftlich gem. § 58 I VwGO hier auch elektronisch
Wann darf auf die Generalklausel aus §§ 1, 3 PolG nur zurückgegriffen werden?
soweit nicht Vorschriften aus PolG oder andere Rechtsvorschriften (zB. VersG) die Befugnisse besonders regeln
dh. die Generalklausel darf nicht angewendet werden, wenn Standartmaßnahme einschlägig
grober Fehler wäre es auch, wenn man über eine Standartmaßnahme geht, weil diese einschlägig ist; die Voraussetzungen dafür aber nicht vollständig vorliegen (Rechtswidrigkeit) und dann einfach auf die Generalklausel abstellt
Was ist eine Gefahr?
Eine Gefahr meint eine Sachlage, bei der im einzelnen Falle die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei ungehindertem Fortgang in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird.
Im Grunde zwei Elemente:
eine (durch Tatsachen begründete) Sachlage <-> Prognose hinsichtlich des weiteren Kausalverlaufes
Unterscheid konkrete und abstrakte Gefahr?
Konkrete Gefahr = hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadens
Abstrakte Gefahr = leicht erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Schadens
Innerhalb der Verletzung der öffentlichen SIcherheit ist die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung als erstes aufgeführt. Was ist damit gemeint?
alle Normen die es gibt
von der Verfassung bis zur Rechtsverordnung und Satzung
auch Verwaltungsakte, soweit sie ein Ge- oder Verbot enthalten, denn:
—> Verstoß gg. VA ist ein Verstoß gg. die durch den VA konkretisierte Rechtsordnung
Die 3 Ebenen des polizeilichen Handelns?
Primärebene (GrundVA)
Sekundärebene (Vollstreckungsmaßnahme)
Tertiärebene (Kostenbescheid)
Zeitpunkt für die Gefahrenbeurteilung?
ex ante
Was besagt die Je-desto-Formel?
knüpft an den Wahrscheinlichkeitsgrad im konkreten Fall an:
so muss die Wahrscheinlichkeit aus ex ante Perspektive hinreichend gewesen sein
Je ranghöher das Schutzgut und je größer und folgenschwerer der drohende Schaden ist, desto geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu stellen.
Welche Störer werden Unterschieden?
Verhaltensstörer, § 6 PolG
Zweckveranlasser
Zustandsstörer, § 7 PolG
Nichtstörer, § 9 PolG
Wer ist Zweckveranlasser?
Person, die nicht unmittelbar eine Gefahr verursacht (sondern ein Dritter), bei der aber ein enger Zusammenhang zur Gefahr besteht.
Wie ermittelt man, ob ein Zweckveranlasser vorliegt?
streitig:
eA.: Subjektive Zweckveranlassertheorie
stellt darauf ab, ob Handelnder zweckgerichtet die Gefahrenverwirklichung durch Dritte beabsichtigt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat
aA.: Objektive Zweckveranlassertheorie:
anzunehmen, wenn aus Sicht eines objektiven Dritten die eingetretene Folge typischerweise durch Veranlassungshandlung herbeigeführt worden ist
hM.: vermittelnd
Alternativverhältnis von eA und aA: Zweckveranlasser ist, wer nach der subjektiven oder objektiven Theorie Zweckveranlasser ist
Welches Ermessen trifft die Behörde/Polizei im POR?
Entschließungsermessen - Auswahlermessen - Störerauswahlermessen
Rechtsgrundlage für die Gerichte für die Prüfung, ob fehlerfreies Ermessen vorlag?
§ 114 S. 1 VwGO
Opportunitätsprinzip?
es gibt nur eine Verpflichtung zur Überprüfung, ob eingeschritten werden soll, nicht aber eine Verpflichtung zum Einschreiten
Allgemeiner Prüfungsaufbau für die RMK von Primärmaßnahmen?
I. EGL
Spezialgesetzliche Norm zur Gefahrenabwehr?
Standartmaßnahme?
Generalklausel, § 5 ThürOBG
II. Formelle RMK
Zuständigkeit
a) Sachlich
b) Örtlich
Verfahren
Form
III. RMK
TBM der EGL
Maßnahmerichtung
Rechtsfolge
a) Ermessen,
b) VMK
Nenne die 3 Ebenen der Verwaltungsvollstreckung!
Wann ist die zweite und dritte Ebene rechtmäßig?
Ebene: Anordnung durch VA
Ebene: Vollstreckung durch Zwangsmittel
rechtmäßig: wenn allg. und besondere Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen
Ebene: Kosten
rechtmäßig: wenn Vollstreckungsmaßnahme rechtmäßig und Kostentatbestand gegeben
Kostenforderung aber unbillig, wenn VA rechtswidrig
Wann liegt eine Störung vor?
Wenn der Schaden bereits eingetreten ist.
Gehört die Störenbeseitigung grundsätzlich zur Gefahrenabwehr?
grds. nicht, da eine bereits verwirklichte Gefahr nicht mehr abgewehrt werden kann
geht von der Störung allerdings noch eine weitere Gefahr aus, bezieht sich die Störungsbeseitigung auch auf Gefahrenabwehr
Ist die Einschätzung der Beamten, ob eine polizeiliche Gefahr gegeben ist, gerichtlich voll überprüfbar? Worum handelt es sich dabei?
ja, dies stellt eine Prognoseentscheidung dar
diese behördliche Prognoseentscheidung ist gerichtlich voll überprüfbar
Was bedeutet Gefahr im Verzug? Welche Rechtsfolge ergibt sich typischerweise?
legal definiert in § 54 V ThürOBG:
Gefahr im Verzuge: eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird
typische Rechtsfolge:
Durchbrechung der regulären Zuständigkeiten zur wirksamen Gefahrenabwehr
Anhörung iSd. § 28 II Nr. 1 VwVfG entfällt
Anscheingefahr?
Liegt vor, wenn sich der Sachverhalt dem objektiven Beobachter als gefährlich darstellt, ohne es tatsächlich zu sein.
unverschuldete Fehleinschätzung
Ist die Anscheingefahr eine Gefahr iSd. POR?
hM.:
nicht als echte Gefahr zu qualifizieren
echte Gefahr setzt objektive Möglichkeit eines Schadens voraus
damit nicht ausreichend für den Erlass von Rechtsverordnungen
für Einzelmaßnahme wird Anscheinsgefahr der objektiv tatsächlich vorliegenden Gefahrenlage gleichgestellt; was VAs, Standartmaßnahmen und unmittelbare Ausführungen für Polizei ermöglicht, solange diese sorgfältig handelt
aA.:
Anscheingefahr ist als echte Gefahr einzustufen
Wird der Anscheinstörer als echter Störer behandelt?
Rspr.:
ja und zwar aufgrund der ex ante Perspektive
Anscheinstörer ist Verhaltensstörer
Lit.: differenzierend
Anscheinstörer nur Verhaltensstörer iSd. § 7 I ThürPAG, wenn er die Gefahr verursacht hat
ansonsten als Nichtstörer iSd. § 10 ThürPAG zu behandeln
Was ist die sogenannte Putativgefahr?
Gefahr wird irrig angenommen, obwohl keine objektiven Anhaltspunkte dafür bestehen
schuldhafte Fehleinschätzung
damit keine Gefahr iSd. Gefahrenabwehrgesetze
Was ist der sogenannte Gefahrenverdacht?
Was darf die Behörde tun, wenn nur ein Gefahrenverdacht vorliegt?
Behörde weiß noch nicht - aufgrund von Unsicherheiten bei der Sachverhaltsermittlung oder Prognose des Kausalverlaus - ob eine Gefahr vorliegt
dann sind - aus Gründen des Übermaßverbots - nur vorläufige Maßnahmen zur Erhärtung/Wiederlegung des Gefahrenverdachts; bei Bedrohnung äußerst wichtiger Rechtsgüter kann ausnahmsweise auch eine entgültige Maßnahme zulässig sein
Latente Gefahr?
Figur der Rspr.:
Sachlage, die zunächst ungefährlich war, im Laufe der Zeit aber zu einer Gefahr geworden ist
mittlerweile überflüssig geworden!
Was sind doppelfunktionale Maßnahmen?
polizeiliche Anordnungen und Maßnahmen, die sich nicht ohne Weiteres als Maßnahme der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung einordnen lassen
zB.: Verkehrskontrolle und Durchsuchung
Welche Frage stellt sich bei doppelfunktionalen Maßnahmen?
ob der Verwaltungsrechtsweg eröffent ist
BVerwG:
richtet sich nach Zielsetzungen u. Zweckrichtung der Maßnahmen und
dem Schwerpunkt
abgestellt wird dabei auf Sicht eines verständigen Bürgers und wie sich die Lage für ihn im konkreten Sachverhalt bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt
aA:
Betroffener erhält Wahlrecht, ob ordentliche Gerichte oder VG
contra:
verstößt gg. §§ 17 bis 17b GVG
für aA. besteht kein Bedarf
Rechtsgrundlage für eine allgemeine Verkehrskontrolle?
Wozu dient sie?
§ 36 V 1 StVO
zur Sicherheit und Ordnung; hat damit präventiven Charakter
kann verdachtsunabhängig vorgenommen werden
Schließt bei der doppelfunktionalen Maßnahme die repressive Zielrichtung ein Gebrauchtmachen von präventiven Rechtsgrundlagen aus?
nein, da es weder einen allg. Vorrang der StPO vor dem Gefahrenabwehrrecht noch umgekehrt gibt
Was ist eine legendierte Polizeikontrolle? Ist sie zulässig?
Wille der Polizei repressiven Aufgaben nachzugehen, unter Vorschub einer (präventiven) allgemeinen Verkehrskontrolle
grds. zulässig
Was macht das VG, wenn eine Klage eingereicht wird, in der nicht für alle Begehren der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist?
Begehren per Beschluss trennen, § 93 S. 1 VwGO
das Begehren für das nicht VerwRechtsweg eröffnet ist, an zuständiges Gericht verweisen, § 17a II GVG
Exkurs:
Was für ein Verdacht ist für ein Ermitllungsverfahren iSd. StPO - dh. repressives Tätigwerden - erforderlich?
Anfangsverdacht
Auf welche Norm wird bei der örtlichen Gerichtszuständigkeit bei einer FFK abgestellt?
§ 52 Nr. 2 u. 3 VwGO analog
FFK wird von Anfechtungsklage abgeleitet und für die Anfechtungsklage gelten die § 52 Nr. 2 u. 3 VwGO
Lit.:
§ 52 Nr. 5 VwGO ist einschlägig
Nr. 2 u. 3 des § 52 VwGO knüpfen nicht an erlassenden/zu erlassenden VA, sondern an bestimmte Klagearten an
Letztendlich kommen beide Ansichten wohl meistens zu dem selben Ergebnis, weshalb ein Streitentscheid - wie so oft - nicht von Nöten sein dürfte
Wenn sich der VA vor Klageerhebung erledigt hat, ist mittlerweile umstritten welche Klageart statthaft ist.
Nenne den Streit!
Teil d. Lit.: Feststellungsklage gem. § 43 VwGO!
analoge Anwendung des § 113 I 4 VwGO sie wegen fehlender Dogmatik und der vom BVerwG angemommenen Entbehrlichkeit von Vorverfahren und Frist abzulehnen
es besteht keine Regelungslücke, da normale Feststellunsklage fähig sei, Feststellungen in Bezug auf ein vergangenes Rechtsverhältnis zu treffen
aA.: FFK, § 113 I 4 VwGO analog
Zufallsargument: ob Erledigung vor oder nach Klageerhebung eintritt unterliegt dem Zufall; dieser Zufall solle aber nicht über die statthafte Klageart entscheiden können
zudem sei § 43 VwGO wegen § 43 II VwGO auch gegenüber einer FFK analog subsidiär
außerdem ist § 113 I 4 VwGO eine sachnähere Regelung
Anerkannte Fallgruppen des Besonderen Feststellungsinteresses?
Wiederholungsgefahr
Rehabilitationsinteresse
VAs die sich typischerweise kurzfristig erledigen
(P) Schw. Grundrechtseingriff notwendig?
Vorbereitung eines Amtshaftungsprozess
(P) wohl nur bei Erledigung nach Klageerhebung
Wann liegt Wiederholungsgefahr vor?
wenn in absehbarer Zeit ein vergleichbarer Sachverhalt droht
Was meint Rehabilitationsinteresse?
setzt VA mit diskriminierender Wirkung voraus, dessen Einsatz vor den Augen anderer Personen stattgefunden hat und es somit zu einer Herabwürdigung des sozialen Geltungsanspruchs gekommen ist
Warum ist die Fallgruppe des typischerweise kurzfristig erledigten VAs als Besonderers Feststellungsinteresse anerkannt?
wegen Art. 19 IV GG
ohne dessen Anerkennung bei einer FFK würde es nie zu einer Entscheidung in solchen Fällen kommen
Benötigt die Fallgruppe des typischerweise kurzfristig erledigten VAs einen schweren Grundrechtseingriff um einschlägig zu sein?
BVerfG:
relevant sind Zeitablauf bis zur Erledigung und Gewicht des Eingriffs
dh. schw. GR-Eingriff notwendig!
Gewicht des Eingriffs unerheblich
dh. schw. GR-Eingriff nicht notwendig
Arg.: Art. 19 IV GG
Besteht ein besonderer Feststellungsinteresse immer dann, wenn die Feststellung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Amtshaftung erheblich ist?
Rspr.: differenzierend:
bei Erledigung nach Klageerhebung stets Feststellungsinteresse
Arg.: Prozessökonomie
erledigt sich der VA nach Klageerhebung ist VG ja bereits mit Sache erfasst
bei Erledigung vor Klageerhebung kein Feststellungsinteresse
erledigt sich VA vor Klageerhebung, kann für AMtshaftungsprozess zust. Zivilgericht in Form ihrer Vorfragekompetenz die RMK der Maßnahme gem. § 17 II 1 GVG klären
aA.: Gegenansicht
Feststellungsinteresse immer gegeben
sachnäherer Richter bei VG
§ 17 II 1 GVG
Braucht die FFK ein Vorverfahren?
Teil d. Lit.: Vorverfahren notwendig
FFK ist Unterfall der Anfechtungsklage
Widerspruchsverfahren soll Bürger Rechtschutz geben und Behörde Möglichkeit ihr eigenes Verhalten zu überprüfen
hM.: kein Vorverfahren notwendig
FFK analog ist bereits mehr der Feststellungsklage - die kein Vorverfahren verlangt - angenähert als der Anfechtungsklage
Bürger hat faktisch keine zusätzliche Rechtschutzmöglichkeit
erledigter VA kann nicht mehr aufgehoben werden
Feststellung durch Behörde dass VA rechtswidrig sei hätte keine Bindungswirkung, im Gegensatz zu einem Feststellungsurteil nach § 121 VwGO
Achtung: Vorverfahren meistens wegen § 8a ThürAGVwGO sowieso entbehrlich
Braucht die FFK eine Klagefrist?
eA.:
Fristerfordernis, da FFK umgestellte Anfechtungsklage ist
kein Fristerfordernis
FFK wohl eher Feststellungsklage
Sinn u. Zweck einer Frist ist Rechtssicherheit durch Bestandskraft zu gewährleisten, was bei einem erledigten VA nicht möglich ist
Sind mündliche Verwaltungsakte zu begründen?
nein, § 39 LVwVfG spricht von schriftlichen oder elektronischen
Unterschied Durchsuchung und Untersuchung einer Person?
Durchsuchung: iSd. § 34 PolG
ist die Suche nach Gegenständen, die sich in oder zwischen den Kleidern des Betroffenen oder an seinem Körper befinden
Nachschau in zugänglichen Körperöffnungen ist zulässig (Mund, Nase, Ohren)
Untersuchung:
Nachschau in körperunzugänglichen Körperöffnungen
unbekleideter Körper wird zum “Augenscheinobjekt” gemacht
braucht richterliche Anordnung (da schw. GR-Eingriff)
Darf ich - wenn eine Standartmaßnahme nicht durchgeht - auf die Generalklausel zurückgreifen?
nur wenn Maßnahme gar nicht unter den TB der Standartmaßnahme subsumiert weren konnte, eine solche also gar nicht vorliegt darf man auf die Generalklausel zurückgreifen
wenn der TB erfüllt ist - eine Standartmaßnahme vorliegt - und deren Grenzen oder die Rechtsfolge überschritten worden sind, verbietet sich ein Rückgriff auf die Generalklausel
ein Verstoß dagegen wäre grob systemwidrig!
Unterschied Durchsuchung und Betreten von Wohnung?
Durchsuchung einer Wohnung: ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen, Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will.
Betreten einer Wohnung: umfasst nur die Kenntnisnahme von sich durch äußere Betrachtung darbietende, ohne weiteres wahrnehmbarer Sachen oder Sachverhalten.
Rechtsnatur einer Wohnungsdurchsuchung?
Teil d. Lit.:
Realakt
§ 25 I ThürPAG ermächtige nur zu einer Handlung
Teil d. Lit. + Rpsr.:
VA
zwar darf nach Wortlaut der Norm einfach gehandelt werden, was ein Realakt ist; dieser wird zumeist aber von anordnenden VA gegenüber dem Betroffenen begleitet
Was bedeutet Sicherstellung?
Entziehung der tatsächlichen Gewalt einer Sache und die Begründung neuer tatsächlicher Gewalt durch die Polizei über die Sache
SE Anspruch aus Amtshaftung?
SE Anspruch auf Entschädigung?
Was ist der Unterschied?
§ 839 BGB iVm. Art. 34 GG
§§ 100 ff. PolG
Amtshaftungsansprüche entstehen bei rechtswidrigen Handeln des Staates
Entschädigung ist für rechtmäßiges (z.B. Inanspruchnahme eines Nichtstörers)
Statthafte Klageart für einen erledigten Realakt?
Feststellungsklage, § 43 VwGO
RMK/RWK eines erledigten Realakts ist ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis
Merksatz 1 für die FFK?
Eine FFK ist eine fortgesetzte Anfechtungsklage.
Merksatz 2 für die FFK?
Eine unzulässige Anfechtungsklage darf zu keiner zulässigen FFK werden.
Zulässigkeit der FFK?
A. Entscheidungskompetenz des Gerichts
I. Eröffnung des VerwRechtswegs
II. Zust. Gericht
B. Zulässigkeit
I. Statthafter Klageart
Erledigung in einer Anfechtungssituation nach Rechtshängigkeit, FFK § 113 I S. 4
Erledigung in einer Anfechtungssituation vor Rechtshängigkeit, FFK § 113 I S. 4 analog
Erledigung in Verpflichtungssituation nach Rechtshängigkeit, FFK § 113 I 4 analog)
Erledigung in Verpflichtungssituation vor Rechtshängigkeit, FFK § 113 I 4 doppelt analog)
II. Klagebefugnis, § 42 II VwGO analog
III. Vorverfahren
nach hM. nicht erforderlich, (P)
IV. Frist
V. Besonderes Feststellungsinteresse
4 Fallgruppen, (P)
(VI. Form)
(VII. Beteiligten- und Prozessfähigkeit)
VIII. Zwe
Welcher Gedanke bei der Überprüfung einer Prognoseentscheidung zieht sich durch das ganze POR?
Entscheidend ist nicht, ob tatsächlich eine Gefahr gegeben war, sondern ob die Annahme gerechtfertigt war.
Oberstes Gebot bei der Störerauswahl? Was besagt es?
Effektivität der Gefahrenabwehr:
dh. Maßnahme ist gegen denjenigen Störer zu richten, der die Gefahr am effektivsten beseitigen kann
Was bedeutet Erledigung eines VA?
Wegfall jeglicher vom VA ausgehenden, beschwerenden Regelung
Was kann der Kläger prozessual machen, wenn seine Anfechtungsklage dadurch unzulässig wird, dass sich der VA im Laufe des Verfahrens erledigt?
FFK gem. § 113 I 4 VwGO erheben
Klage zurücknehmen, § 92 VwGO (was teuer ist)
Klage in Hauptsache für erledigt erklären
Angenommen man möchte einen bereits bezahlten Gebührenbescheid angreifen:
Was ist die richtige Klageart.
man könnte auf die Idee kommen, dass der Gebührenbescheid sich durch Bezahlung erledigt (was eine FFK bedeuten würde)
allerdings ist dem nicht so:
Erledigung meint Wegfall der rechtlichen Regelungswirkung. Der Kostenbescheid stellt aber die Regelung als Rechtsgrundlage für das Behaltendürfen des Geldes dar. Eine Regelung ist dementsprechend nicht entfallen...
Anfechtungsklage ist statthaft
Lex specialis gegenüber den §§ 6 ff. PolG für die Maßnahmenrichtung?
manchmal bestimmt die Standartmaßnahme selbst, an wen sie gerichtet werden muss
Bsp.: § 34 I Nr. 4 PolG (jede Person, die sich an dem gefährlichen Ort aufhält)
Ist es ein (P), wenn keine Anhörung vorgenommen wurde, im SV aber ein erfolgloses Vorverfahren gelaufen ist?
nein
nach hM. wird Anhörung iSd. § 28 I LVwVfG durch Widerspruchserhebung nachgeholt
Kann ein fehlerhafter VA in einen anderen - potentiell richtigen - umgedeutet werden?
(+), wenn Voraussetzungen des § 47 I LVwVfG gegeben sind
Wie wird ein Verkehrsschild bekannt gegeben?
wenn es durch Straßenverkehrsteilnehmer - bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt - hätte wahrgenommen werden können (durch StVO geprägter Bekanntgabebegriff)
unerheblich ist, ob das Verkehrsschild tatsächlich wahrgenommen wurde
Was ist ein wichtiger Prüfungspunkt auf Seiten der Rechtsfolge bei einer Vollstreckungsmaßnahme?
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, § 5 PolG
Was ist eine vertretbare, was eine unvertretbare Handlung?
Vertretbare Handlung:
kann durch Dritten vorgenommen werden zB. Auto umsetzen
Unvertretbare Handlung:
kann nur durch Adressaten vorgenommen werden, zB. sich fortbewegen, geimpft werden
Titel für VerwVollstreckung? Was muss er sein?
VA ist der Titel
dieser muss unanfechtbar + sofort vollziehbar sein, vgl. § 6 I VwVG
Schritte des Vollstreckungsverfahren? Gibt es Unterschiede beim Zwangsgeld?
Androhung des Zwangsmittels
Anwendung des Zwangsmittels
Zwangsgeld:
Androhung
Festsetzung der Höhe des Zwangsgeldes
Anwendung durch Betreibung
Wie kann man sich gegen eine Vollstreckungsmaßnahme wehren?
GrundVA anzugreifen ändert an Vollstreckung nichts
man kann aber Zwangsvollstreckung als solche angreifen, siehe § 18 VwVG
Wie prüft man die RMK der Androhung der Vollstreckung?
Androhung ist rechtmäßig, wenn Vollstreckung rechtmäßig
dh. (inzidente) Prüfung der hypothetischen RMK der Vollstreckung
RMK Prüfung der Vollstreckungsmaßnahme?
I. EGL des Zwangsmittel bestimmen (2. Ebene)
—> befehlender VA, vgl. § 18 LVwVG
II. Formelle RMK (2. Ebene)
Zust.
Androhung, § 20 I LVwVG
III. Materielle RMK (2. Ebene)
Allg. Vollstreckungsvoraussetzungen (1. Ebene)
a) Wirksamer VA
b) Vollstreckungsfähiger Inhalt
c) Vollziehbarkeit des VA, § 2 LVwVG
Bes. Vollstreckungsvoraussetzungen (1. Ebene)
a) TBM der EGL des Zwangsmittels, §§ 63 ff. PolG i.V.m. LVwVG
b) Verhältnismäßigkeit, § 19 II, III LVwVG
Warum setzt die Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme lediglich voraus, dass der GrundVA wirksam ist (RMK des GrundVA ist irrelevant)?
wegen der Effektivität der Gefahrenabwehr
RMK Prüfung der Kostenbescheid?
I. EGL des Kostenbescheids bestimmen (3. Ebene)
II. Formelle RMK (3. Ebene)
III. Materielle RMK (3. Ebene)
RMK der Vollstreckung (2. Ebene)
a) EGL des Zwangsmittels (2. Ebene)
b) Formelle RMK (2. Ebene)
aa) Androhung (2. Ebene)
c) Materielle RMK (2. Ebene)
aa) Allg. Vollst. Voraussetzungen
(1) Wirksamer VA (1. Ebene)
(2) Vollstreckungsfähiger Inhalt (1. Ebene)
(3) Vollziehbarkeit des VA (1. Ebene)
bb) Bes. Vollst. Voraussetzungen
(1) TBM d. EGL des Zwangsmittels
In BaWü wird für die Erhebung einer Gebühr für die Anwendung eines Zwangsmittels die Rechtmäßigkeit des Zwangsmittels vorausgesetzt (sog. Konnexität), allerdings nicht die RMK des Grund-VAs. Was spricht dagegen was dafür?
eigentlich kann man nicht mehr das Gebot der Effektivität der Gefahrenabwehr als Argument hinzuziehen, da keine Eilsituation mehr gegeben ist (man ist nur in der Kostenebene)
dafür spricht mE. dass es bei bestandskräftig gewordenen VAs eben nicht mehr um die objektive Rechtmäßigkeit geht (Grundsatz der Wirksamkeitslehre des VAs)
Standartmaßnahmen beinhalten oft die Maßnahme an sich und die Begleitmaßnahmen. Erläutere am Beispiel der Personenfeststellung.
Bsp.: Personenfeststellung nach § 27 PolG
eigentliche Standartmaßnahme —> Personenfeststellung nach § 27 I PolG
Begleitmaßnahme, also das Mittel, welches das Gesetz bereitstellt, um das Ziel der Maßnahme zu erreichen —> z.B. Anhalten nach § 27 II 2 PolG
Begleitmaßnahmen sind eigenständige polizeiliche Maßnahmen, die mit einer eigenen Klage anzugreifen sind und deren RMK jeweils selbstständig zu prüfen ist, allerdings werden sich die Voraussetzung dieser mit der eigentlichen Standartmaßnahme oft decken
Welche Standartmaßnahmen stehen in Bezug auf die Informationsbehebung und -behandlung zur Verfügung?
Auskunftspflicht, vgl. § 27 II 2 PolG
—> Pflicht zur Angabe der Personalien
Identitätsfestellung, vgl. § 27 II 3 PolG
Erkennungsdienstliche Maßnahme, vgl. § 41 PolG
Vorladung, vgl. § 28 PolG
—> Pflicht zum Erscheinen; aber nur eingeschränkt durchsetzbar, vgl. § 28 III PolG
Müssen die Voraussetzungen einer Befugnisnorm (Standartmaßnahme) bei Ingewahrsamnahme einer Person zum Schutz dieser (vgl. § 33 I Nr. 2 PolG) vorliegen, wenn die betroffene Person einwilligt?
nein (-), nur wenn die Ingewahrsamnahme ohne oder gegen den Willen des Betroffenen erfolgt
Beachte auch die wichtige Verfahrensvoraussetzung des § 33 III 3 PolG —> Richtervorbehalt (entsprechend Art. 104 II GG)
Unterschied Sicherstellung und Beschlagnahme (vgl. §§ 37, 38 PolG)?
Sicherstellung erfolgt zugunsten des Betroffenen (mutmaßlicher Wille)
VAs erledigen sich im PolizeiR bekanntermaßen kurzfristig. Gilt das auch für die Sicherstellung und Verwahrung?
nein (-)
VA ist dabei Grundlage der Verwahrung und entfaltet solange Wirkung, wie der polizeiliche Gewahrsam an der Sache fortbesteht
Was bedeutet nochmal Polizeifestigkeit?
Sperrung des PolG durch anderes spezielleres Gesetz
Folge —> Unanwendbarkeit der EGLs aus PolG
Guter Obersatz für die Prüfung der Maßnahmerichtung?
Polizeiliche Maßnahmen duürfen nur gegen Personen gerichtet werden, die polizeipflichtig sind. Dabei gilt der Grundsatz der unmittelbaren Verursachung. Polizeirechtlich kausal kann aber nicht jede Handlung im Sinne der Äquivalenztheorie sein. Vielmehr ist nur dasjenige Verhalten als ursächlich zu betrachten, das die Gefahr unmittelbar verursacht, also als letzte steuerbare Handlung, hat.
Abdrängende Sonderzuweisungen bei Ordnungswidrigkeiten?
§ 68 OWiG
Normenpyramide?
Verfassung
GG
Formelle Gesetze
alle Parlamentsgesetze, dh. von Judikative
BGB, BImSchG, PolG
Rechtsverordnungen
materielle Gesetze, dh. von Exekutive
CoronaSchutzVO
Satzungen
Gilt § 88 VwGO bei der Normenkontrolle?
nein der Umfang der gerichtlichen Überprüfung ist weitgehend unabhängig vom gestellten Antrag
§ 88 VwGO gilt nicht
Was sind Rechtsverordnungen?
Rechtsnormen, die von Organen der Exekutive erlassen worden sind und damit materielle Gesetze
Woraus ergibt sich die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen?
Art. 80 I 1 GG
Art. 61 I 1 LV
Beim Prüfen einer VO ist auf welchen Grundsatz immer besonders zu achten?
Bestimmtheitsgebot:
konkretisiert in Art. 84 I 2 GG:
Inhalt
Zweck
Ausmaß
Ist die Bekanntmachung einer VO vor Ausfertigung ein Verfahrensfehler? Kann dieser geheilt werden?
Rspr.: Bekanntmachung - als Schlusspunkt des Normenerlasses - muss zwingend nach Ausfertigung erfolgen
formeller Fehler, der nicht geheilt werden kann
Was besagt der allgemeine Bestimmtheitsgrundsatz? Wo ist er normiert?
wird aus dem Rechtsstaatsprinzip gem. Art. 20 III GG abgeleitet:
Normen sind so genau zu befassen, dass die Betroffenen in zumutbarer Weise Gebote und Verbote erkennen können und ihr Verhalten danach ausrichten können
Zulässigkeit Allg. LK?
A. Eröffnung des VerwRechtswegs u. zust. Gericht
I. Statthafte Klageart
III. Form, §§ 81 u. 82
IV. Beteiligten- u. Prozessfähigkeit
V. RSB
VI. Ergebnis
Wann ist das behördliche Ermessen eigentlich auf null reduziert?
Verletzung von GR ist Indiz
wenn keine Gesichtspunkte ersichtlich sind, die gegen begehrte Entscheidung sprechen
Gegengründe nur geringes Gewicht haben (VHMK)
Behörde bereits eine Zusage gemacht hat
Ermessenreduzierung auf Null liegt vor, wenn in einer konkreten Situation nur eine Maßnahme ermessensfehlerfrei wäre, dh. jede andere Entscheidung einen Ermessensfehler bedeuten würde.
Braucht eine Allgemeinverfügung eine Anhörung?
nein, vgl. § 28 II Nr. 4 LVwVfG
Grundsätzlich ist ein VA demjenigen Bekannt zu geben, für den er bestimmt ist.
§ 41 III 2 ThürVwVfG regelt für eine Allgemeinverfügung die Ausnahme, dass diese auch öffentlich Bekannt gemacht werden kann, wenn eine (direkte) Bekanntgabe an die Beteiligten untunlich ist.
Was meint untunlich?
Untunlich:
bedeutet, dass die individuelle Bekanntgabe aufgrund der Natur des VA nicht möglich oder jedenfalls mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre.
Wann ist ein Rückgriff auf eine andere als von der Behörde gewählte EGL nur zulässig?
(wenn man in der Begründetheit, guckt ob eine andere EGL passen könnte)
wenn der VA dadurch nicht in seinem Wesen verändert wird
Kann es einen Rechtsnachfolger für einen Verhaltensstörer geben? Wie sieht es beim Zustandsstörer aus?
Verhaltensstörer:
eigentlich nicht; würde Grundsätzen des Polizeirechts widersprechen:
von Störer geht Gefahr aus —> Gefahrenabwehrmaßnahme gegenüber ihm
e.A.: möchte bei der Gesamtrechtsnachfolge für vertretbare Handlungen des Verhaltensstörers der bereits einen VA erhalten hat eine polizeipflichtigkeit des Rechtsnachfolgers annehmen
Zustandsstörer:
h.M.: bei konkreter Polizeipflicht ist der Gesamtrechtsnachfolger immer polizeipflichtig!
das lässt sich bereits mit den allgemeinen Grundsätzen aus § 7 PolG lösen
Welche Zwangsmittel werden unterschieden?
Unmittelbarer Zwang, § 63 II PolG
Zwangsgeld, § 23 LVwVG i.V.m. § 63 I PolG
Zwangshaft, § 24 LVwVG i.V.m. § 63 I PolG
Ersatzvornahme, § 25 LVwVG i.V.m. § 63 I PolG
Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts… Wofür gilt es nur?
öffentliche Versammlungen
d.h. bei nicht-öffentlichen oder im Vorfeld bzw. nach Beendigung der Versammlung gilt wieder das PolG
Rechtsgrundlage für polizeiliches Abschleppen in BaWü, wenn kein Verstoß gegen ein Verkehrszeichen vorliegt?
e.A.: Primärmaßnahme! (§ 8 PolG i.V.m. §§ 1, 3 PolG)
bei Abwesenheit des Betroffenen wird Abschleppen als Primärmaßnahme eingeordnet —> EGL: § 8 I PolG (Unmittelbare Ausführung) i.V.m. Befugnisnorm des PolG
§ 37 PolG (Sicherstellung scheidet aus, da nicht zum Schutz des Eigentümers); auch Beschlagnahme nach § 38 PolG scheidet aus, da es nicht um Gewahrsamentzug, sondern um die Beseitigung eines verkehrswidrigen Zustandes geht
damit: §§ 1, 3 PolG als EGL (“unmittelbare Ausführung einer atypischen Maßnahme”)
aA.: Sekundärmaßnahme
Ersatzvornahme einer atypischen Maßnahme, vgl. §§ 63 I i.V.m. 1, 3 PolG i.V.m. § 25 LVwVG)
Rechtsgrundlage für polizeiliches Abschleppen in BaWü, wenn ein Verstoß gegen ein Verkehrszeichen vorliegt?
Verkehrszeichen ist VA in Form der Allgemeinverfügung
kann damit als Grundlage (Primärebene) für die Durchsetzung der Anordnung mittels Zwangsmittel herangezogen werden
—> §§ 83 I PolG i.V.m. 25 LVwVG (Ersatzvornahme)
Anspruch wenn sich die Polizei zum Abschleppen einer privaten Abschleppfirma bedient und das Auto beschädigt wird?
Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, da Abschleppunternehmen als Verwaltungshelfer hoheitlich tätig wird
Warum ist ein Anspruch auf polizeiliches Handeln nicht leicht herzuleiten. Erläutere das Grundproblem.
Polizeiliche Eingriffsbefugnisse sind zunächst v.a. objektive Rechte, da polizeiliche Maßnahmen vorrangig im öffentlichen Interesse ergehen. Dass Eingriffsbefugnisse subjektiv-öffentliche Rechte und damit einen Anspruch auf polizeiliche Maßnahmen für einen Einzelnen enthalten, muss erst begründet werden.
letzteres wird mit der Schutznormtheorie bestimmt; die Generalklausel schützt auch Einzelne (vgl. Schutz der Individualrechtsgüter)
Voraussetzungen für den Anspruch auf polizeiliches Handeln (Durchsetzung z.B. mittels Verpflichtungsklage)?
Hypothetische RMK der erstrebten Maßnahme
Anspruchsteller muss von Schutzbereich der Befugnisnorm der polizeilichen Maßnahme umfasst sein (Schutznormtheorie)
Ermessensreduktion auf Null (erst dann spruchreif)
Gib einen Überblick über die Ansprüche der Betroffenen polizeilicher Maßnahmen.
Verhaltens- und Zustandsstörer, die echte Gefahr Verursachen:
bei RMK der pol. Maßnahme —> kein Anspruch (-)
bei RWK:
Amtshaftung pder
enteignungsgleicher Eingriff
Anscheinstörer:
unverschuldeter Anschein —> § 100 PolG analog (Arg.: Erst-Recht-Schluss)
Nichtstörer:
Amtshaftung
§ 100 PolG
Nichtadressat (faktisch Betroffener):
§ 100 PolG analog
Gibt es einen Entschädigungsanspruch nach § 100 PolG bei rechtswidrigen polizeilichen Unterlassen?
nein (-), denn für § 100 PolG ist eine Maßnahme also ein positives Tun erforderlich
Schema der Begründetheit einer Normenkontrolle nach § 47 VwGO gegen eine Polizeiverordnung?
Passivlegitimation, § 47 II 2 VwGO
Wirksamkeit der Verordnung
a) EGL, §§ 17, 1, 3 PolG
b) Formelle RMK
Zust.:
Verbandszuständigkeit —> EGL
Organzuständigkeit —> § 21 PolG
Verfahren und Form
ordnungsgemäße Beschlussfassung —> GemO
Ausfertigung und Verkündung
c) Materielle RMK
aa) Gültigkeit der EGL
bb) Übereinstimmung mit der EGL
cc) Vereinbarkeit der VO mit höherrangigem Recht
dd) Ermessen des Verordnungsgebers
Last changed12 days ago