Versammlung = Ist eine friedliche Zusammenkunft mehrerer Personen an einem Ort, die auf innerer Verbindung beruht und einem gemeinsamen Zweck dient.
Dazu gehört auch der Schutz versammlungsspezifischer Verhaltensweisen
=> Zweck muss gemeinsame Meinungsbildung bzw. -erörterung öffentlicher Angelegenheiten sein (Historie, Deutschengrundrecht)
Früher bestehende Bundeskompetenz gem. Art. 74 I Nr. 3 GG a.F. i.V.m. Art. 72 II GG a.F. ist durch die Föderalismusreform 2006 entfallen.
= alle Zusammenschlüsse mehrerer Personen, die sich für eine längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammenfinden
Vereine und mit Vereinen zusammenhängende Verhaltensweisen; auch: negative Vereinigungsfreiheit
Schutz der Bildung von ganz bestimmten Vereinigungen
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