Nennen Sie die Wahlgrundsätze. Wo sind sie verankert?
Allgemeinheit
Unmittelbarkeit
Freiheit
Gleichheit
Geheimheit
Allgemeinheit?
Grundsatz historischer Relevanz, nach dem zB Frauen und niedere Stände nicht von vornherein von der Wahl ausgeschlossen werden dürfen
Unmittelbarkeit?
zwischen Wähler und Abgeordnetem darf kein fremder Wille stehen, z.B. in Form eines Wahlmannes
Freiheit?
Wahlentscheidungsfreiheit (Wie?), d.h. Wähler darf bei der Wahlentscheidung keinem äußeren Zwang unterliegen
Wahlbeteiligungsfreiheit (Ob?), d.h. Wähler darf nicht zur Wahl gezwungen werden
Gleichheit?
Zählwertgleichheit aka “one man = one vote” (unabhängig des Geschlechtes, Standes etc.)
Erfolgswertgleichheit, dh einzelne Stimmen müssen sich auch im Ergebnis mit dem gleichen Gewicht niederschlagen (Problem: 5%-Hürde)
Geheimheit?
Schutz vor Offenbarung, zB via Wahlkabinen, Urnen
(freiwillige Bekanntgabe der Wahlentscheidung ist natürlich zulässig)
Was ist das Freie Mandat? Wo ist es verankert?
“Grundrecht des Abgeordneten”
i.S.d. Art. 38 I S. Var. 2 andelt es sich um eine Regelung zum Schutz des einzelnen Abgeordneten, um so seine Selbstständigkeit und Unabhängigkeit als Volksvertreter zu gewährleisten.
Wie prüfen Sie, ob ein Eingriff in das Freie Mandat vorliegt?
(nur Prüfungspunkte)
I. Schutzbereich
Persönlich
Sachlich
II. Eingriff
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
I. Wann ist der Schutzbereich bedroht?
Dafür müsste sich ein Abgeordneter des Bundestages auf das Freie Mandat berufen, und nicht zB ein Mitglied des Bundesrates.
Dafür müsste zB das Rederecht, das Antragsrecht oder das Stimmrecht des Abgeordneten bedroht sein.
II. Wann liegt ein Eingriff in das Freie Mandat vor?
Für den Eingriff in das Freie Mandat müsste eine Verkürzung dessen Schutzbereichs vorliegen.
III. Wann ist der Eingriff in das Freie Mandat verfassungsrechtlich gerechtfertigt?
Wenn das geschütze Grundrecht das beeinträchtige infolge einer verfassungsrechtlichen Kollosion überwiegt.
-> im Einzelfall abwägen
Wieso kann sich ein Abgeordneter in seiner Funktion nicht auf Grundrechte berufen?
Abgeordneter ist Teil des Staates und somit grundrechtsverpflichtet, nicht grundrechtsberechtigt.
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