Grundlagen der Wertermittlung
1. Was ist Gegenstand der Bewertung?
2. Gewöhnlicher Geschäftsverkehr
1. Was ist Gegenstand der Bewertung? (§1 ImmoWertV)
Einzelne Positionen: Grundstück, einschließlich Bestandteile (Gebäude, Außenanlage, sonst Anlage, Zubehör), Rechte (Erbbaurecht oder Liegenschaftsrechte)
2. Was bedeutet gewöhnlicher Geschäftsverkehr?
Handel auf dem freien Markt, weder Käufer noch Verkäufer unter Zeitdruck oder Zwang, objektive Maßstäbe kommen zur Geltung —> Verkehrswert somit Wert, der sich im allgemeinen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten einstellen würde (Beispiel: Gebäude nach Mauerfall, Logistikimmobilien)
Fachwörter:
AfA
Auflassung
Triple-Net-Mieter
Over-rented / under-rented Objekte
AAA-Mieter
Eigenkapitalrendite
Nettokaltmiete
AfA – Absetzung für Abnutzung
Auflassung – Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über Eigentumswechsel beim Grundstückskauf
Triple-Net-Mieter - i.d.R. gewerbliche Mieter mit Grundmiete, Nebenkosten und Anteil für Unterhalt der Bausubstanz
Over-rented / under-rented Objekte -tatsächlich erzielte Erträge liegen über / unter den üblichen Erträgen
AAA-Mieter –Triple-A-Mieter = aktueller/ potentieller Mieter mit erstklassiger Bonität oder Kreditwürdigkeit
Eigenkapitalrendite – betriebswirtschaftl. Kennziffer: Verhältnis von eingesetztem Kapitel (Eigenkapital) zu Gewinn
Nettokaltmiete – Miete ohne umlagefähige Betriebskosten
Grundbuch und Grundakte
1. Grundakte
2. Grundbuch
3. Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
1. Grundakte – Sammlung aller Urkunden & Unterlagen (Erbschein, Todesurkund, Kreditvertrag), die dem Grundbuch zugrunde liegen (Akten, auf die im Grundbuch Bezug genommen wird, Grundbuch) (Eintragungs- und Löschungsbewilligungen)
2. Grundbuch – öffentliches Register zur Sicherung von Rechten, geführt im Amtsgericht/den Grundbuchämtern (Für KN in Villingen-Schwellingen)
3. Öffentlicher Glaube des Grundbuchs – Angaben können als richtig angenommen werden/ Alle Eintragungen genießen öffentlichen Glauben, außer Lagebezeichnung, Flächenangaben, Nutzungsart (Gefahr von Übertragungsfehlern: Bei Fax, per Mail, Fehler im Kataster —> kein öffentlicher Glaube)
Wie ist das Grundbuch aufgebaut?
a. Deckblatt – (Aufschrift) Amtsgericht, Gemarkung, Grundbuchband, Grundbuchblatt
—> Dient der rechtlichen Identifizierung des Grundstücks/ Wohneigentums/ Erbbaurechts
b. Bestandverzeichnis – Merkmale des Grundstücks, folgt Angaben Liegenschaftskataster (Bezeichnung Gemarkung, Flur, Flurstücke, Nummern Liegenschaftsbuch, Lagebezeichnung, Größe)
—> Dient der tatsächlichen Kennzeichnung des Grundstücks
c. Erste Abteilung – Eigentumsverhältnisse
d. Zweite Abteilung –Rechte, Belastungen & Beschränkungen (Besitze ohne Grundpfandrechte, wie Erbbaurechte, Grunddienstbarkeit, Nießbrauchrechte)
—> Für Wertermittler wichtig
e. Dritte Abteilung – Grundpfandrechte/ Grundschulden
—> Für Ermittlung Verkehrswert i.d.R. unwichtig
Prinzipien:
Realfolium
Personalfolium
Sonderformen des Grundbuchs
Realfolium – Vorstellung, dass für jedes Grundstück ein Grundbuchblatt angelegt wird (getrennte Grundbücher)
Personalfolium – erlaubt mehrere Grundstücke desselben Eigentümers in einem Grundbuch
Sonderformen des Grundbuchs – Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch / Erbbaurechtsgrundbuch / Wohnungs- bzw. Teilerbbaurechtsgrundbuch/ Bergbaugrundbuch, Eisenbahngrundbuch (eigenes Amt, DB) / Fischereigrundbuch (Bayern)
Welche Rechte an Grundstücken gibt es?
a. Eigentumsverhältnisse – Abt. I – (3 Formen) Alleineigentum / Miteigentum / Gesamteigentum (Was ist das umfassendste dienliche Recht an einer Sache/ Grundstück, dass gegen jeden Dritten wirkt? Das Alleineigentum)
b. Rechte Dritter – Abt. II – Vorkaufsrecht / Dienstbarkeiten / Nießbrauch / Reallasten / Erbbaurecht
c. Grundpfandrechte – Abt. III – Hypothek / Grundschuld / Rentenschuld
Was ist ein Kaufvertrag und welche Vorraussetzungen gibt es hierfür?
schuldrechtlicher Kaufvertrag, braucht Notarielle Beglaubigung,
Voraussetzung: Auflassungsvormerkung (weiterer Kauf ist auszuschließen, Sperrvermerk, Gebühren)
Wann ist ein Eigentumswechsel gültig?
Erst mit Umschreibung im Grundbuch (Verwaltungsakt), Ausnahme: Tod,
Zwangsversteigerung
Welche Bestandteile eines Grundstücks gibt es und was gehört dazu?
a. Wesentliche Bestandteile – Gebäude und Anbauten / Techn. Gebausstat. / Baume, Pflanzen/ Ansaat
b. Scheinbestandteile – Einbauküche d. Mieters/ Tresen Gaststätte (gehört nicht Eigentümer)
c. Zubehör – z.B. Mülltonne/ Möbel / verpacktes Baumaterial im Rohbau/ Pferde Reitstall
Boden und Bodenwert
Welche Entwicklungszustände nach §5 ImmoWertV gibt es?
Flächen der Land- und Forstwirtschaft: (Land- und forstwirtschaftlich nutzbar, Ohne Bauerwartung)
Bauerwartungsland: (Erwartung einer baul. Nutzung in absehbarer Zeit, Aufgrund entsprechender Darstellung im
Flächennutzungsplan —> entspr. Verhalten der Gemeinde, der allg. Entwicklung im Gemeindegebiet)
Rohbauland (solange es kein B-Plan gibt): Bauliche Nutzbarkeit nach §§ 12, 30, 33 oder 34 BauGB, jedoch: ungesicherte Erschließung, nach Lage/ Form/ Größe unzureichend gestaltet
Baureifes Land: Bauliche Nutzbarkeit nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften, B-Plan ..
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