Buffl

ErbSt / BewG

LW
by Lisa W.

Neues im BewG

Stichwort: BVerfG forder Verkehrswert / Angleichung

—> Anpassung Grundstücksbewertung an ImmoWertV

—> einheitliche Anwendung Wertermittlungsgrundsätze


Grundstücksbewertung

Anpassung Ertrags- und Sachwertverfahren, Bewertung Erbbaurechts und Fälle mit Gebäuden auf fremden GruBo an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung

Ertragswert + ca. 50%

Sachwert + ca. 25%


§ 153 BewG

Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung für Feststellungserklärungen nach § 153 BewG


Bewertung von Grundvermögen (Modellkonformität)

§ 177 Abs. 2 + 3 BewG

Voraussetzungen für die Anwendung der von den Gutachterausschüssen ermittelten sonstigen für die Wertermittlung erfolgerlichen Daten (z.B. Liegenschaftszinssatz)

—> Zeitraum von 3 Jahren


Anpassung Definition Wohnung

Absenkung Mindest-Wohnfläche von bisher 23qm auf 20qm


Aufnahme Vereinfachungsformel in das Gesetz

R B 185.3 Abs. 1 S. 2 ErbStR, R B 190.7 Abs. 1 S. 3 ErbStR

Jahr Bewertungsstichtag - Jahr Bezugsfertigkeit = Alter


Bewirtschaftungskosten Anlage 23

—> Modellansätze nach der ImmoWertV


Liegenschaftszinssatz

Anpassung der Zinssätze an das Marktniveau

—> damit höherer Gebäudereinertrag


Anpassung der Anlagen

  • Anlage 22 Gesamtnutzungsdauer wurde erhöht

    —> deutliche Werterhöhung beim Ertragswertverfahren

    —> Werterhöhung beim Sachwerterfahren durch Verringerung Alterswertminderungsfaktor

  • Anlage 23 Wegfall pauschalierte Bewirtschaftungskosten

    —> nunmehr Einzelermittlung der Kosten anhand von qm-Zahl, Rohertrag (Verwaltungs-, Instadhaltungskosten und Mietausfallwagnis)

  • Anlage 25 Interpolation


Ermittlung Gebäudesachwert

  • Einführung Regionalfaktor und des die bisherige Alterswertminderung ersetzende Alterswertminderungsfaktors

  • Interpolation der Wertzahl


Author

Lisa W.

Information

Last changed