Definieren Sie den Begriff “Sachmangel”! In welcher Vorschrift ist dieser geregelt?
Der Begriff des Sachmangels wird in § 434 I BGB negativ formuliert. Demnach liegt ein Sachmangel vor, wenn die Kaufsache nicht den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht. Die Anforderungen, denen die Kaufsache entsprechen müsste, liegen bei einem Sachmangel nicht vor.
Definieren Sie den Begriff “Beschaffenheit”! Welche Bedeutung haben insoweit die in § 434 II 2 BGB genannten Kriterien?
Zur Beschaffenheit zählen neben den “natürlichen”, d. h. physischen Eigenschaften (z. B. Größe, Alter, Echtheit) auch bestimmte Beziehungen einer Sache zur Umwelt, sofern diese der Verkehrsanschauung nach Einfluss auf deren Wertschätzung haben.
Die in § 434 II 2 BGB genannten Kriterien fallen zwar in jedem Fall unter den Beschaffenheitsbegriff, stellen aber keine abschließende Aufzählung der Regelbeispiele dar
§ 434 II 2 BGB - Kriterien: zur Beschaffenheit nach Satz 1 Nr. 1 gehören Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität sowie alle sonstigen Merkmale der Sache, für die die Parteien Anforderungen vereinbart haben
Erläutern Sie den Unterschied zwischen einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 II 1 Nr. 1 BGB und einer vertraglich vorausgesetzten Verwendung nach § 434 II 1 Nr. 2 BGB!
die Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 II 1 Nr. 1 BGB stellt auf die von den Vertragsparteien vereinbarte Soll-Beschaffenheit der Sache ab. Diese ist integraler Vertragsbestandteil (subjektiv)
der vertraglich vorausgesetzten Verwendung nach § 434 II 1 Nr. 2 BGB kommt eine Auffangfunktion zu. Wenn Nr. 1 nicht einschlägig ist, wird Nr. 2 geprüft. Hier ist darauf abgestellt, ob bei Fehlen der Beschaffenheitsvereinbarung die Kaufsache für die nach Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet/tauglich ist. (Objektiv)
Was versteht man unter einer negativen Beschaffenheitsvereinbarung? Können die Parteien eine solche treffen und wenn ja unter welchen Voraussetzungen?
eine negative Beschaffenheitsvereinbarung liegt dann vor, wenn die Parteien eine vom objektiven Standard abweichende Qualität der Kaufsache vereinbaren (z. B. Bastlerauto)
dies ist nach § 434 III 1 BGB zulässig soweit es wirksam vereinbart wurde
Problematischer beim Verbrauchsgüterkauf: hier müssen gem. § 476 I 2 BGB strenge formelle Voraussetzungen für eine solche Vereinbarung vorliegen
Was versteht man unter der gewöhnlichen Verwendung in § 434 III 1 Nr. 1 BGB? Welche Funktion kommt diesem Kriterium im Verhältnis zu den sonstigen objektiven Kriterien zu?
gewöhnliche Verwendung sind die Zwecke, zu denen Güter gleicher Art üblicherweise gebraucht werden ( —> zielt auf Verwendung der Sache)
§ 434 III 1 Nr. 1 BGB stellt im Verhältnis zu den sonstigen objektiven Kriterien einen objektiven Minimalstandard der Kaufsache dar (sozusagen Auffang-Norm)
Auto, was nicht fährt = Sachmangel
Nach welchen Kriterien bestimmt sich die übliche Beschaffenheit gem. § 434 III 1 Nr. 2 BGB?
übliche (+ erwartbare) Beschaffenheit ist unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und aus Sicht eines vernünftigen Durchschnittskäufers zu bestimmen
Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache nicht die bei gleichen Sachen gleicher Art die übliche Beschaffenheit aufweist, ohne dass die Einfluss auf die gewöhnliche Verwendung haben muss
Bsp: Neuwagen fährt zwar, hat aber Beulen und Kratzer (üblich wäre ohne Kratzer)
Inwieweit haftet der Verkäufer für Werbeaussagen?
Werbung bzw. öffentliche Äußerungen sind an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet und werden damit dem Markt zugänglich gemacht
andere Glieder der Vertragskette sind u. a. Hersteller und Vorlieferanten
der Verkäufer haftet nicht für Werbeaussagen iSd § 434 III 1 Nr. 2b BGB (diese sind kein Maßstab für die übliche Beschaffenheit der Kaufsache), wenn einer der Ausnahmetatbestände des § 434 III 3 BGB vorliegt:
wenn der Verkäufer die Werbung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht kannte oder nicht kennen konnte (Differenzierung Fach- und Vertragshändler und privater Verkäufer)
wenn die Werbung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits in derselben oder in gleichwertiger Weise berichtigt war
wenn die Werbung die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte
… ansonsten haftet er …
Liegt ein Sachmangel auch dann vor, wenn die Montaganleitung fehlerhaft ist, die Kaufsache selbst hierdurch aber nicht mangelhaft wird bzw. fehlerfrei zusammengebaut wurde?
ein Sachmangel liegt auch bei fehlerhafter Montageanleitung vor, § 434 IV Nr. 2 BGB
wird die Kaufsache jedoch trotz der fehlerhaften Montageanleitung vom überwiegenden Teil der potenziellen Käufer auf Anhieb korrekt montiert, gilt die Montageanleitung nicht als mangelhaft und somit auch nicht die Kaufsache Nr. 1
Stellen Mengenabweichungen und Falschlieferung einen Sachmangel dar?
§ 434 V BGB besagt, dass Falschlieferungen einen Sachmangel darstellen
Mengenabweichungen zählen folglich auch unter Falschlieferungen
Zu welchem Zeitpunkt muss die Sache den in § 434 BGB genannten Anforderungen entsprechen?
die Sache muss zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs den in § 434 BGB genannten Anforderungen entsprechen, d. h. die (vereinbarte) Beschaffenheit aufweisen
wann die Gefahr übergeht, ist in §§ 446 und 447 BGB geregelt
Was versteht man unter einem Rechtsmangel?
ein Rechtsmangel besteht gem. § 435 S. 1 BGB immer dann, wenn eine verkaufte Sache mit (mindestens) einem Recht eines Dritten belastet ist, ohne dass dies vertraglich vereinbart wurde.
der Dritte kann diese Rechte ggü. dem Käufer geltend machen
Wer muss im Prozess das Fehlen bzw. das Vorliegen eines Mangels beweisen?
dies beurteilt sich nach § 363 BGB
vor der Annahme als Erfüllung trägt der Verkäufer die Beweislast
nach der Annahme als Erfüllung trägt der Käufer die Beweislast
Bsp. Mieter, Hypothek
Ist der Käufer beim Verbrauchsgüterkauf beweisrechtlich bessergestellt als bei sonstigen Kaufverträgen? Wenn ja, aus welcher Vorschrift folgt dies?
ja, bei Verbrauchsgüterkäufen greift die Regel der (befristeten) Beweislastumkehr nach § 477 BGB zugunsten des Käufers
normal muss der Käufer gem. § 363 BGB nachweisen, dass eine Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war
bei VerbrGüterKäufen kehrt § 477 BGB die Beweislast für Sachmängel partiell um: zeigt sich innerhalb von 1 Jahr (bei Tieren: 6 Monate) nach Gefahrübergang eine Mangelerscheinung, wird angenommen, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war
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