Wann liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor?
Legaldefinition § 474 BGB
wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware (Güter) kauft
Verbrauchsgüterkauf = Kaufvertrag des täglichen Lebens
Definieren Sie die Begriffe Verbraucher und Unternehmer.
Verbraucher
Unternehmer
§ 13
§ 14
natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können
natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen/selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt
Ist der Käufer beim Verbrauchsgüterkauf im Falle der Nacherfüllung durch Nachlieferung zum Nutzungsersatz nach § 439 VI, 346 BGB verpflichtet?
nein, nach § 475 III 1 BGB hat der Verbraucher, der im Falle der Nachlieferung im Austausch gegen die mangelhafte Sache eine mangelfreie Sache erhält, abweichend von §§ 439 VI 1, 346 BGB die zwischenzeitlich aus der Kaufsache gezogenen Nutzungen nicht an den Verkäufer herauszugeben bzw. deren Wert nicht zu ersetzen
Gilt die Gefahrtragungsregel des § 447 BGB (Versendungskauf) auch beim Verbrauchsgüterkauf? Wonach richtet sich der Gefahrübergang?
nein, hier muss die Sonderregel des § 475 II BGB beachtet werden
danach gilt § 447 I BGB bei einem VerbrGK nur dann, wenn der Käufer die Transportperson selbst beauftragt hat, ohne dass ihm diese Person durch den Unternehmer zuvor benannt worden ist.
Kann durch vertragliche Einschränkung von den Gewährleistungsvorschriften beim Verbrauchsgüterkauf zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden?
von den Gewährleistungsvorschriften der §§ 434 ff. BGB kann vor der Mitteilung des Mangels (§ 476 I 1) nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden
sie sind somit zugunsten des Verbrauchers einseitig zwingendes Recht
abweichende Vereinbarungen sind, abweichend von § 139 BGB, unwirksam (vgl. der Wortlaut des § 476 I 1 BGB, wonach sich der Unternehmer nicht auf die betreffende Vereinbarung berufen kann)
gütliche Vereinbarungen, nachdem der Mangel dem Verbraucher mitgeteilt wurde, sind hingegen zulässig, auch wenn sie die Mängelrechte des Verbrauchers beschränken.
Was versteht man unter einem „Umgehungsverbot“ im Sinne des § 476 IV BGB? Wann liegt ein Verstoß dagegen vor? Nennen Sie ein Beispiel für einen solchen Verstoß!
Verbot abweichender Vereinbarungen (anderweitige Gestaltungen)
ein Verstoß gegen das Umgehungsverbot liegt vor, wenn die rechtliche Beziehung zwischen den Parteien so gestaltet wird, dass die in § 476 I 1 BGB genannten Schutzvorschriften tatbestandlich keine Anwendung finden sollen, obwohl sie nach deren Schutzzweck eigentlich Anwendung finden müssten
Beispiel:
wenn der Unternehmer die Kaufsache im Namen des Verbrauchers an einen anderen Verbraucher unter Ausschluss der Gewährleistungsrechte verkauft (sog. Agenturgeschäfte)
insbesondere im Gebrauchtwagenhandel üblich
Inwieweit ist eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen bei einem Verbrauchsgüterkauf möglich?
grds. darf die Verjährungsfrist gem. 476 II 1 BGB bei neuen Waren nicht auf weniger als 2 Jahre und bei gebrauchten Waren nicht auf weniger als 1 Jahr verkürzt werden
Voraussetzung dafür nach 476 II 2 BGB:
wenn der Verbraucher vor Vertrag über die Verkürzung in Kenntnis gesetzt wurde (Nr. 1)
und dies im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (Nr. 2)
Welche besonderen Anforderungen gelten beim Verbrauchsgüterkauf in Bezug auf negative Beschaffenheitsvereinbarungen?
von den genannten objektiven Anforderungen kann nach § 476 I 2 BGB vor Mitteilung des Mangels an den Unternehmer durch Vertrag nur abgewichen werden, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens von der Abweichung in Kenntnis gesetzt wurde und die Abweichung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde
Welche Besonderheiten ergeben sich für die Beweislastumkehr im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs?
normal muss der Käufer gem. § 363 BGB nachweisen, dass eine Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war
bei Verbrauchsgüterkäufen greift die Regel der (befristeten) Beweislastumkehr nach § 477 BGB zugunsten des Käufers
bei VerbrGüterKäufen kehrt § 477 BGB die Beweislast für Sachmängel partiell um: zeigt sich innerhalb von 1 Jahr (bei Tieren: 6 Monate) nach Gefahrübergang eine Mangelerscheinung, wird angenommen, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war
Erfasst die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf auch Sachmängel, die bei Gefahrübergang in ihrer konkreten Gestalt noch nicht vorgelegen haben (Grundmängel)? Welche Ansichten werden bzw. wurden hierzu vertreten? Nehmen Sie Stellung und zeichnen Sie die Entwicklung der Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene nach!
die Vermutungswirkung des 477 BGB erstreckt sich auch darauf, dass ein unstreitig innerhalb der Frist aufgetretener Mangel zumindest im Ansatz bereits bei Gefahrübergang in Form eines latenten Mangels vorlag
es handelt sich somit um eine umfassende Vermutung zugunsten des Verbrauchers, die nicht nur zeitlich wirkt
der BGH bestätigt die Vermutung, dass ein binnen 6 Monaten nach Gefahrübergang aufgetretener mangelhafter Zustand zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits in Form eines Grundmangels angelegt war
innerhalb der Umsetzung der WR-RL zum 1.1.2022 wurde die Frist von 6 Monaten auf 1 Jahr verlängert (Ausnahme: Tierkauf)
die Erstreckung der Vermutungswirkung auch auf Grundmängel gilt für den gesamten Anwendungsbereich des § 434 BGB und damit auch für Schadensersatzansprüche gemäß § 437 Nr. 3 BGB
Wann ist die Beweislastumkehr nach § 477 BGB ausgeschlossen?
die Beweislastumkehr bzw. die Vermutung nach § 477 BGB ist ausgeschlossen, wenn sie
mit der Art der Sache (Verbauch, Verschleiß, Lebensmittel, Autoreifen)
oder der Art des Mangels (Tier: Inkubationszeit Krankheiten, allzu offensichtliche Mängel, die auch nicht versierten Käufern auffallen müssten)
unvereinbar ist
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