Was ist eine Steuer?
Gemäß §3 (1) AO
Steuern sind Geldleistungen (in Euro),
die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen
und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen (Bund/ Land)
allen auferlegt werden, (Gleichmäßigkeit der Besteuerung - Art.3 GG)
bei denen der Tatbestand zutrifft, (Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit)
an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft;
die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. (Nonaffektationsprinzip)
Was ist das Nonaffektationsprinzip?
Das Nonaffektationsprinzip (auch: Gesamtdeckungsprinzip) ist ein Haushaltsgrundsatz, dass alle Einnahmen der Deckung aller Ausgaben dienen.
Eine zweckgerichtete Bindung von Einnahmen an spezielle zu leistende Ausgaben nicht gestattet.
(Die Eihnnahmen einer Steuer sind nicht ausschließlich für eine bestimme Ausgabe vorgesehen.)
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