Einführung
Philosoph Karl Jaspers sagte:
Wir planen zu wenig, wenn wir die Dinge, die in unserer Hand liegen, dem Zufall überlassen.
Wir planen zu viel, wenn wir das Ganze der menschlichen Dinge in die Hand unserer SAbsicht nehmen und verändern wollen.
5.1 Embryonale Stammzellforschung
ein Gebiet der Grundlagenforschung
Aus dem werden Stammzellen aus der Blastozyste (inneren Zellmasse der Blastozyste ) gewonnen
Hierbei experimentelle Forschung
Blastozyste - frühes Stadium der Embryonalentwicklung bei Säugetierne, ca 4 Tage nach Befruchtung bis zur Einnistung (Nidation) in der Gebärmutter
Gewonnen werden humane embryonale Stammzellen (hES- Zellen) durch Isolation von Zellen aus der inneren Zellmasse der Blastozyste
Anschließend in Kultur (in einer Zellkulturschale mit Nährmedium ) genommen
Blastozysten stammen aus Überschuss von In Vitro Ferilisationsverfahren (IVF) in Fruchtbarkeitskliniken
Embryonale Stammzellen (ES-Zellen) sind Pluripotente Zellen. (Sie haben das Potential sich in alle möglichen gewebszellen zu entwickeln) - nicht in einem vollständigen Organismus
Diese Fähigkeit ist Grundlage ist die Hoffung um unheilbare Krankheiten zu lindern
Vorschung an Tieren wie Mäusen , nicht alle Experimente lassen sich auf das Menschliche system übertragen
Gesetzliche Regelung in Deutschland
Gewinnung von embryonalen Stammzellen eigens dazu erschaffene Embryonen ist verboten (Paragrah 1, 2 ESchG
Einfuhr und Verwendung von ES- Zellen zu Forschungszeweckenist zulässig wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind
Folgende Voraussetzungen:
ES-Zellen vor dem 1 Mai 2007 gewonnen , in Kultur gehalten wurden oder kryokonserviert
Embryonen, aus denen sie gewonnen wurden, ausschließlich zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt worden sind und für diesen Zweck endgültig nicht mehr verwendet
Für Überlassung der stammzellgewinnung kein Entgeld oder Geldwerter Vorteil gewährt
Weitere Infos
Einfuhr und Verwendung nur nach Genehmigung des RKI
Erkentnissgewinnung zb für Krankheiten oder neue Medikamente
Im Vorderung steht die Forschung für klinische Nutzung
Z.B. für Transplantationen gezüchtete Gewebszellen helfen , geschädigtes Gewebe und Organe der Patienten zu ersetzen
Erste Studien mit geüzüchteten Nervenzellen, bei Rückenmarksverletzungen und Pigmentepithelzellen bei Patienten mit Makuladegneration
Pluripotenz
Fähigkeit einer Stammzellen, sich in alle Gewebetypen, einschl. Der Keimbahn zu entwickeln
Im Gegensatz dazu , Totipotenz , die Fähigkeit einer Stammzellen sich in einen vollständigen Organismus zu entwickeln
Pluripotnete Zellen haben diese Fähigkeit verloren
Kryokonservierung
Einfrieren von Zellen (Eizelle, Spermien) oder ganze Zellverbände (Embryo) in flüssigen Stickstoff für spätere Weiterbenutzung
Verfahren schützt Vitalität der Zellen, nach auftauen normal verwendbar
Ethische Fragestellungen
Schwierigkeit bei Verwendung von ES-Zellen (hES-Zellen) für Forschungszwecke ist Frage nach Schutzwürdigkeit des menschlichen Embryos
Ab wann ist ein Embryo ein Mensch, ab wann muss man seine Individualität, seine Person, vor den Nutzung der Forschung stellen…
Sehr verschiedene Gesetze im Umgang mit hES-Zellen
Viele Beführworter der hES-Zellen , Möglichkeit der Verwertung der Zellen, da sie sonst vernichtet werden
Ohne Einpflanzung in Gebärmutter ist er nicht mehr lebensfähig
Was argumentieren Kritiker dagegen?
das ab dem Verschmelzen der Eizelle und Spermium eine Persöhnlichkeit entsteht
Das dieser gleichen Schutz und recht in Anspruch nehmen darf (die Menschenwürde ist unantastbar)
Außerdem darf der Prozess der Entwicklung des Embryos zu keiner zeit einen guten Punkt aufweist in der eine Unterbrechung möglich wäre
Alternativen
existieren eine Reihe von Ansätzen zur Forschung an Stammzellen, ohne dabei humane Embryonene nehmen zu müssen stattdessen:
- Tierische ES-Zellen (übertragbarkeit ist möglich, nicht ausschließlich , daher nutzen begrenzt , außerdem stellen Tierexperimente auch ein ethisches Dilemma da
IPS- Zellen (induzierte pluripotente Stammzellen): somatische Zellen Gewebszellen) werden mittels spezifischer Fakotren zu Zellen mit pluripotenten Eigenschaften reprogrammiert
Adulte Stammzellen: Nutzung ist von großen Vorteil für klinische Forschung, wenn Zelltransplantate für Spender gewonnen werden , Imunnabwehrreatkon unterbleibt .
- Medikamente zur Abstoßreaktion
- therapeutische Einsatzmöglichkeiten vielversprechend, Differenzierung udn Vermehrung der Zellen eingeschränkt
Identitätswahrungen
betrachtet jede Phase des Menschenlebens Atlas relevant für die Identität
Wie betrachtet der Mensch seine Identität , wenn er weiss das er künstlich erzeugt wurde …
5.2 Präimplantationsdiagnostik
PID- Verfahren zur genetischen Diagnose weniger Tage alter Embryos
Wurden durch extrakorporale Befruchtungsverfahren IVF oder ICSI gewonnen
3 Tage alte Embryo wurden einzelne Zellen entnommen, mithilfe genetischer Analysemethoden auf Mutationen und Chromosomenanomalien untersucht
Danach Übertragung in Gebärmutter (intrauteriner Transfer)
Analyse soll verhindern ein Embryo schwerwiegende DNA oder Chromosomschäden hat (Erkrankungen ) in der Gebärmutter übertragen
Bei IVF und ICSI werden mehrer Eier befruchtet, daher möglichst gesunde Embryonen
In manchen Ländern darf sogar auf Geschlecht und Eignung als Organ oder Gewebespender für ein Gschwisterkind selektiert werden
Adulte Stammzellen
in fast jedem Organ des Körpers
Im Blut oder Darm am meisten Stammzellen
Teilungsaktivität aber geringer
Differenzierungsmöglichkeiten eingeshränkter
IVF
in vitro Fertilisation
Eizelle der Frau und aufbereitetes Ejakulat des Mannes in einer Zellkulturschale mit entsprechenden Medium zusammengebracht
Spermium dringt selbstständig in Eizelle ein
ICSI
Intrazytoplasmiatische SPermieninjekion
Bei schwerer Störung der Sperma Qualität
Ein Spermium wird direkt in die Eizelle injiziert
Gut analysierende Erbkrankheiten
Chorea Huntington (Autosomal- dominante Erbrankheit mit Bewegungsstörungen und progressiven geistigen Verfall- Veitstanz)
Cystische Fibrose /Mukoviszidose (autosomal- rezessiv)
Sichelzellenanämie (autosomal- rezessive Hämoglobinopathie)
S- Thalassämie (autosomal- rezessive Erbkrankheit mit Fehlbildung der Hämoglobin- unterketten)
Embryonenschutzgesetz (ESchG) seit 1991, revidiert 2001
Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG seit 2011
Verordnung über rechtmäßige Durchführung einer Präimplanationsdiagnostik (PIDV) seit 2014 regeln das verbot für Ausnahmefälle in denen Präimplantationsdiagnostik erlaubt ist
PDI ist in Deutshcland verboten
Erlaubt ist Durchführung:
Bei vorliegendem hohen Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit
Zur Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos die zu Tot oder Fehlgeburt führt
Nach Prüfung und positiver Bewertung (Zustimmung ) durch eine Ethikkommision
Autosomal- dominant
reicht zur Ausprägung der Krankheit , wenn die veränderte Genvariante (Mutation) nur auf einem der beiden homologen Chromosomen (Allele) liegt
Vererbung erfolgt geschlechtsunabhängig
Autosomal-rezessiv
beide Eltern müssen Träger (Übertäger) der Mutation sein
Beführworter sehen Gefahr schwerwiegender Erbkrankheiten , Fehlgeburten oder Totgeburten zu reduzieren
Kritiker reden von Menschenwürde (speziesargument) Kontinuitäts, Identitäts und Potenzialitätsargument…
Außerdem Gefahr von “Wunschmerkmalen” wie Geschlecht
Außerdem verstärkte diskiminierung Behinderter Menschen durch ausselektierung
Wann darf selektiert werden, wann nicht
Außerdem fragwürdig bei der Stammzellenspende ob ein Geschwisterkind eigens dafür gezeugt werden darf . Darf ein Mensch nur zu diesem Zweck gezeugt werden ?
5.3 Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch
PND dient der Untersuchung bzw Festlegung von erkennbaren Fehlbildungen und Störungen des KIndes im Mutteleib
Invasive und nichtinvasive Methoden:
Invasiv: Fruchtwasseruntesuchung, Nabelschnurpunktion, Plazentapunktion
- Risiko einer Fehlgeburt durch invasiven Eingriff ist leicht erhöht
Nichtinvasiv: Nackentransparenztest
-hochauflösender Ultraschall
Bluttest (Trisomie 21 im 1und 2 Trimester )
Kein erhöhtes Risiko der Fehlgeburt
Diese Untersuchungen können auf Wunsch der Eltern als IGEL Leistung durchgeführt werden
Grenzen der Pränataldiagnostik
Ergebnissen sind nicht eindeutig oder sind falsch positiv bzw falsch negativ
Schwere einer Erkrankung oder Behinderung ist mit Tests nicht vorhersehbar
Gesetz für genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz GenDG) regelt seit 2010 Durchführung genetischer Analysen
Umgang mit Daten , Handhabung genetischer Probleme
Staatliche Verpflichtung zur Achtung und Schutz der Würde des Menschen
Recht auf informelle Selbstbestimmung Paragraph 1 GenDG
Ethische Fragestellung
kann werdende Eltern beruhigen wenn test unauffällig
Oder wissen einer Fehlbildung oder Störung kann zu besseren Versorgung des Fötus , währen oder nach der Geburt verhelfen
Z.B. bei einem Herzfehler, engmaschige Kontrolle , Geburt in spezialisierter Kinderonkologie….
In wenigen Fällen Behandlung in oder nach der Schwangerschaft
Aufrechterhaltung einer Schwangerschaft gegen den Willen einer Frau kaum möglich
Befürchtung leichtfertiger Umgang mit PND
Recht des Ungeborenen auf Schutz seines Lebens , seiner Menschenwürde verletzt
Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
Rahmenbedingungen das ein Schwangerschaftsabbruch strafbar bleibt
Um illegalen Abbrüchen gegenzuwirken…
folgende Voraussetzungen eines Abbruchs :
Festlegung medizinischer Indikation durch Arzt (Gefahr des Lebens, oder körperliche Beeinträchtigung, seelisch)
Beratung für schwangere durch einen Arzt
Zwischen Diagnose und Abbruch mindestens 3 Tage
Einwilligung der Schwangeren und Durchführung durch Arzt
Spätabbruch
bis zur 12 Woche bleibt er straffrei wenn:
kriminologische Indikation (Vergewaltigung) vorliegt oder
Die Frau sich in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lässt und dazwischen 3 Tage liegen
5.4 Dr. Internet und Selbstmedikation
Suchtverhalten der Bundesbürger nov. 2013 bis Oktober 2014
Untersuchung mehrerer Informationsportale
Z.B. Gesuchter Krankheitsbegriff : Diabetes - pro Monat 140220 Suchbegriffe
Magersucht- pro Monat 109020
Sehr großer Unterschied zwischen den Bundesländern
Faktoren des Internetsuchverhaltens für Gesundheitsinfos
situationsübergreifende individuelle Faktoren wie :
Alter
Geschlecht
Umfeld und Kontextfaktoren
Eigenschaften des Mediums
Informationsportale
generell schlechte Benotung der Gesundheitsportale
Gütesiegel für Gesunheitsportale
Z.B. Gütesiegel des Aktionsforus Gesundheitssysteme (afgies
Afgis Kritierien :
Anbieter
Autor
Zweck und Zielgruppe
Finanzierung Sponsoring
Diese Angaben sollten gut sichtbar sein , die HONcode Richtlinien unterscheiden sich nicht von diesen Kriterien
Selbstmedikation
Einnahme von verschreibungsfreiein (OTC- Arzneimitteln (oder the counter)
Arztbesuch entfällt
Apotheke oder Drogerie
Apotheke Vorteil da Beratung
OTC sind ersten drei Jahre der Zulassung verschreibungspflichtig
Zeigen sie gute Anwendbarkeit zwecks Nebenwirkungen , werden sie rezeptfrei
Aussage über Wirkung spielt keinen rolle
Welche weiteren Produkte gibt es noch:
Nahungsergänzungsmittel
Functional food
Diätmittel
Kosmetik
Werden mit Gesundheitswirkunkgen beworben
Regelung hier durch das Herstellung und Inverkehrbringen, Lebensmittel und Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetz (LFGB)
Diese Produkte gehören zum 2 ten Gesunheitsmarkt
Funcional food
Lebensmittel mit Zusatzstoffen mit beworbener gesundheitsfördernder Wirkung Zb
Probiotische Joghurt
Margarine…
Arzneimittelgesetz (AMG)
regelt den Verkehr von Arzneimitteln
Regelt die Herstellung
Die Prüfung
Zulassung
Verschreibung von Arzneimitteln in Deutschland
Ist sehr streng vorgegeben
5.5 Transplantationsmedizin
2016 in Deutschland 857 Organspenden
Pro spender 3,3 Organe im schnitt entnommen und transplantiert
Stichtag 31.12.16 standen 10.128 Patienten auf der Warteliste für ein Spendeorgan
Zb:
Organ Herz: transplantierte Organe in D 297 - Postmortal gespendete Organe 286 - Lebendorgane 0
Lunge: 328, Postmortal: 297, Lebend: 0
Unmittelbar und mittelbar
Transplantation von Herz, Lunge, Leber und Niere ist unmittelbar und mittelbar (Niere) lebensrettende Operation
Funktion von Herz , Lunge und Leber können mittels Medikamenten und Maschinen rudimentär und nicht auf Dauer ersetzt werden
Bei der Niere kann mithilfe der Dialyse über einen größeren Zeitraum die Funktion aufrecht erhalten werden
Trotzdem Gefahr von lebensgefährlichen Entwicklungen
Dialyse
Blutreinigungsverfahren/ Nierenersatztherapie
Harnpflichtige Substanzen und Flüssigkeiten werden durch die Blutwäsche entfernt
Die Niere schafft das selbst nicht mehr
Pankreastransplantation
in Kombination mit einer Nierentransplantation von Diabetes Typ 1 Patienten
Hauptursache der Erkrankung (Stoffwechselstörung) soll beseitigt werden
Dünndarmtransplantationen
relativ selten (weltweit nur 100
Werden bei Patienten mit Kurzdarmsyndrom durchgeführt
Versch. Erkrankungen zb Krebs können zu Verlust von großen teilen des Dünndarms führen
Dadurch starke Beeinträchtigung der Nährstoff und Flüssigkeitsaufnahme
Organtransplantationen retten Leben
Trotzdem eine Reihe von ethischen Konflikten:
Ab wann gilt ein Mensch als tot
Schwierigkeiten bei der Feststellung des Hirntods
Mutmaßliche Einwilligung des Verstorbenen oder Widerspruchslösung
Todeskriterium
Herstillstand steht in der Kritik
Festlegung des Hirntods machten in den 1960 durch Intsitute Organstr. Bei wieder funktionierenden Herz Kreislauf möglich
Vorher viele Moralische Bedenken,bei schlagenden herzen nach Ausfall der Hirnaktivität Organe zu entnehmen
Patient war nach dem Herztodkrierium ja noch am Leben
Gehirn wurde rolle als Zentralorgan zugewiesen
Problematik bei feststellen eines Hirntods
weiterhin körperliche Funktionen verstellbar,
Geht über Normale Aufrechterhaltung der Durchblutung der Organe hinaus
Gibt durchaus Hinweise auf eine gesamt Organisation des Körpers
Wiederspricht aber dem argument , des Zentralorgans Gehirn als alleiniger Koordinator l
Verantwortlicher für Lebend oder Tod Zustand eines Körpers
Hinweise dazu:
Wundheilung
Fieber
erhöhte Herzfrequenz
Erhöhter Blutdruck
Trotzdem sehen viele den Hirntod als eindeutiges Kriterium
Leib Seelen Einheit ist verloren gegangen (Maio)
Schwierigkeiten im Umgang mit Einwilligung
unterschiedliche gesetzliche Regelungen in den Ländern
Erweiterte Zustimmungslösung in den Niederlanden, Großbritannien, Dänemark ….
Besagt dass der Spender entweder einen Spenderausweis hat oder Angehörigen die Meinung bekannt ist
In Deutshcland seit 2012 die Entscheidungslösung , ist erweiterte Zustimmungslösung
Gesetzlich. Regelung sieht vor das jeder Bürger ab dem 16 Lebensjahr regelmäßig infos von der Krankenkasse inkl. organspendeausweis bekommt
Soll spendebereitschaft fördern
In Ländern wie Österreich , Italien , Schweden , Frankreich gilt Wiederspruchslösung
Nur bei ausdrücklichen Widerspruch des spenders darf keine Organentnahme statt finden
Enge Zustimmungslösung: Grenze weilt hoch gesetzt , nur bei ausdrückler Zustimmung organentnahme
Bei allen Lösungen schriftlicher Beweis der Zustimmung oder Ablehnung
Weitere schwierige Prozesse der Organspende
Lebendspende hier absolute freiwilligkeit
Kann zum Zwang geraten wenn der spender in sozialer Abhängigkeit zum Patienten steht
Kriterien für Aufnahme auf Warteliste und Vertreibung hohes maß an Komplexitätl um gerechte Handlung zu ermöglichen
Moralische und ethische Schwierigkeiten , Lösung sehr schwierig
5.6 Sterbehilfe Sterberhilfe
Sterbehilfe - Sterbebegleitung ist die begleitende und unterstüzende schmerzlindernde Behandlung und Pflege sterbender
Außerdem menschliche Zuwendung
Sterbenlassen oder töten eines Menschen auf dessen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Wunsch
4 formen der sterbehilfe:
Verzicht Lauf lebenserhaltende Maßnahmen (sterben lassen)
Schmerzlindernde Behandlung unter Inkaufnahme eines Lebensverkürzungsrisikos (indirekte Sterbehilfe )
Hilfeleistung zur Selbsttötung (Beihilfe zur Selbsttötung )
Beabsichtigte Beschleunigung oder herbeiführen des todeseintritts (Tötung auf Verlangen bzw. aktive Sterbehilfe)
Jede Form wirft ethische Fragen auf, wird gesetzlich unterschiedlich geregelt
Gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe
keine konkrete gesetzliche Regelung
2015 neuer Strafbestand geschaffen , bei geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung Freiheitsstrafe oder Geldstrafe paragraph 217 StGB
1. Absicht die Selbsttötung eines anderen zu fördern, hierzu geschäftsmäßig Gelegenheit bietet , verschafft , vermittelt bekommt 3 Jahre oder Geldstrafe
2. als Teilnehmer bleibt straffrei , wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und Entweder der angehöriger des in Absatz 1 genannten andern ist oder diesem nahe steht
Bei Verdacht geprüft ob Tatbestand besteht
§211 Mord
§§212 und 213 Todschlag
§216 Tötung auf Verlangen (Privilegierungstatbestand, der andern § ausschließt
§217 wurde am 26.2.20 als nichtig erklärt
Privilegierungstatbestand
ist eine unselbstständige Tatbestandswandlung
Setzt sich aus Grundbestand und strafmindernden tatbestandmerkmalen zusammen
Müssen Vorsatz haben zb Tötung auf Verlangen §216
Tatbestand mordes und todschlags wird in direkte Sterbehilfe umgewandelt
6 Monate Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Suizid ist straflos , auch Förderung eines suizids , wenn dieser freiwillig durchgeführt wird
Ethische FrageStellungen
2 elementare Ansichten über den Wunsch der Selbsttötung
Kritiker lehnen jedes vorzeitige Beenden des Lebens durch aktive Hilfe ab
Verweis auf Unantastbarkeit des menschlichen Lebens
Befürworter argumentieren - recht auf Selbstbestimmung
Nur möglich wenn Zustand der absoluten entscheidungsfähigkeit mit Kenntnis aller Gegebenheiten reiflich geprüft
Mit patientenverfügung möglich
Diese wird aber oft sehr viel früher gemacht
Meist nicht der aktuellen Situation angepasst
Alternativlosigkeit der Sterbehilfe , wenn Erleichterung körperlicher und seelischer Leiden med. und therapeutisch nicht mehr möglich sind
Problem
Der Selbstbestimmung bei fällen wie Neugeborenen , können nicht äußern was sie möchten
Med. Überlegungen , Diagnose und Prognose stehen hier im Vordergrund
Problem des Durchführenden:
Relativiert die Sterbehilfe das verbot der Fremdtötung und führt sie zu einer Reduzierung der tötungshemmung?
Zunahme der sterberaten durch aktive Sterbehilfe ?
Beeinflusst sie das Arzt Patienten Verhältnis dem Patienten vorfallen?
Studie in den Niederlanden ´zeigte das es kleinen Einfluss auf die Sterbehilfe hatte
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