Verfassungswidrigkeit der Alt- und Anwendung der Neuregelung
Verfassungswidrigkeit der Altregelung
BVerfG Urteil 10.04.2018
Bewertung zur Ermittlung der BMG für die Grundsteuer durch Einheitswerte.
Westdeutsche Länger 1964 , Ostdeutsche Länder 1935
—> steuerliche Ungleichbehandlung
—> Verstoß gegen Gebot der Gleichbehandlung
Altregelung wird noch bis 31.12.2024 angewendet. n
Anwendung der Neuregelung
Struktur nach dem sog. Budnesmodell stellt sich wie folgt dar:
Schritt = Bewertung Grundbesitz mit dem Grundsteuerwert
Schritt = Anwendung der Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert
Schritt = Anwendung eines Hebesatzes auf den Grundsteuermessbetrag
Kern der Neuregelung ist die Grundstücksbewertung für zwecke der GrSt im BewG.
Es wurde sich zwischen den Ländern nicht auf ein bestimmtes Modell festgelegt. Die Bundesländer dürfen abweichendes Landesrecht erlassen.
Modelle Bundesländer
Baden-Württemberg
modifiziertes Bodenwert-Modell
(Grundstücksfläche x Bodenrichtwert)
Sachsen
Bundesmodell mit Abweichungen
—> geänderte Steuermesszahlen
Niedersachsen
Flächen-Lage-Modell
Fläche Grundstück/Gebäude × Äquivalenzzahl × Lage-Faktor
(Faktor wie bei Hessen)
Hamburg
Wohnlagen-Modell
Fläche Grdstk / Gebäude x Äquivalenzzahl
ggfs. Lageermäßigung
Saarland
Bayern
Flächenmodell
Hessen
Flächen-Faktor-Modell
(extra Karte)
Fläche Grundstück x Flächenzahl Grundstück x Steuermesszahl Grdstk
+ Fläche Gebäude x Flächenzahl Gebäude x Steuermesszahl Gebäude
= Ausgangsbetrag
x Faktor
= Steuermessbertag
Flächenzahl
Grundstücke 0,04 €/qm
Gebäude 0,50 €/qm (bei Wohnzwecken zu 70%)
Faktor
(Bodenrichtwert des Grundstücks / durchschnittlicher Bodenwert Gemeinde)^0,3
Bundesmodell
Ermittlung des Grundbesitzwert nach Ertrags- oder Sachwertverfahren
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