Rechtsgeschäft
Besteht aus mindestens einer WE, die entweder allein oder zusammen mit anderen Tatsachen eine privatrechtliche Rechtsfolge herbeiführt
Willenserklärung
Äußerung eines Willens, der auf Herbeiführung einer privatrechtlichen Rechtsfolge gerichtet ist
(1) innere/subj. Wille: unterscheide zw. Inneren Erklärungswille (Bewusstsein) und Geschäftswille
(2) äußerer/obj. TB: Handlungswille (Rechtsbindungswille) & äußerer Geschäftswille
Abgabe von WE
WE abgegeben, wenn der Erklärende sie willentlich in den Rechtsgeschäftsverkehr in Richtung des Empfängers entäußert, so dass unter normalen Umständen mit dem Zugang gerechnet werden kann.
Abgabe einer WE unter Verwendung eines Erklärungsboten
Wenn die Erklärung dem Boten übergeben oder übermittelt und der Bote zur Weiterleitung angewiesen ist
Zugang einer WE unter Abwesenden
WE zugegangen, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Auf eine tatsächliche Kenntnis kommt es gerade nicht an.
Empfangsbote
Zugang?
Wer nach der Verkehrsanschauung als geeignet und ermächtigt anzusehen ist, die Erklärung für den Empfänger anzunehmen.
Zugang (+), indem unter normalen Umständen mit der Weiterleitung a.d. Empfänger zu rechnen ist.
“Menschlicher Briefkasten”
Erklärungsbote
Wer vom Erklärenden mit der Übermittlung der Erklärung an den Empfänger beauftragt wird.
(+), wenn d. Erklärungsbote die Erklärung derart in den Machtbereich des Empfängers gebracht hat, dass mit dessen Kenntnisnahme zu rechnen ist
Angebot
Empfangsbedürftige WE, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält.
Annahme
Grds. empfangsbedürftige WE, die auf ein Angebot Bezug nimmt und mit diesem inhaltlich korrespondiert.
Inhaltsirrtum
Der Erklärende irrt über die Bedeutung des von ihm verwendeten Erklärungszeichens. Er verwendet bewusst ein bestimmtes von ihm so gewolltes Erklärungezeichen, irrt jedoch über dessen Bedeutung.
Z.b. glaubt Pfund= 1000g
Erklärungsirrtum
Der Erklärende verwechselt das von ihm verwendete Erklärungszeichen. Er verspricht, vertippt oder vergreift sich.
Kalkulationsirrtum
Eine WE wird geäußert, die das Ergebnis einer Kalkulation darstellt. Jedoch ist dieses unzutreffend, weil der Erklärende sich verrechnet hat oder von falschen Berechnungsgrundlagen ausgegangen ist.
Eigenschaften i.S.v. §199 II
Alle “wertbildenden Faktoren” einer Person oder Sache, dienihr unmittelbar und dauerhaft anhaften.
Verkehrswesentlichkeit bestimmt sich nach der Verkehrsanschauung.
Bei Sachen: Nicht Preis! (+) bei Alter, Herkunft, Material
Bei Personen: Geschlecht, Alter, Zahlungsfähigkeit, Qualifikation
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