Welche Prinzipien des Umweltrechts kennen Sie?
Vorsorgeprinzip
Kooperationsprinzip
Verursacherprinzip
Gemeinlastprinzip
Nachhaltigkeitsprinzip
Integrationsprinzip
Erläutern Sie das Vorsorgeprinzip.
= präventiver Umweltschutz (z.B. Art 1 Abs 4 EU-Pflanzenschutzmittel-VO)
Risikovorsorge zur Bewahrung von Schützenswertem
durch Prävention potenzieller Beeinträchtigungen
->Genehmigungs- und Anzeigevorbehalte
->bestimmtes Verhalten absolut verboten
->Stand-der-Technik-Klauseln
Schutz auch dann, wenn Gefährdung noch nicht abschließend geklärt
Erläutern Sie das Verursacherprinzip.
= Kostenzurechnungsprinzip (z.B. § 11 PSG 2018, B-UHG, § 364a ABGB)
Zurechnung konkreter Umweltbeeinträchtigungen, -gefahren oder -risiken
primär als Kostenzurechnungsprinzip zu verstehen
->Kostentragung der Vermeidung, Beseitigung oder Verminderung
rechtliche Verantwortlichkeit für Konsequenzen eigenen Handelns
Erläutern Sie das Kooperationsprinzip.
= partizipative (= mitwirkend) Ausgestaltung umweltpolitischer/-rechtlicher Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse (z.B. Beteiligung von Umweltorganisationen in UVP-Verfahren)
Umweltschutz als gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft
-> Einbindung der Öffentlichkeit als Beitrag zur Akzeptanz umweltpolitischer und -rechtlicher Entscheidungen
->dient auch Interessenausgleich
besonders starke Ausprägung in UVP-Verfahren durch Parteistellung von
->Umweltorganisationen
->Bürger*inneninitiativen
Erläutern Sie das Gemeinlastprinzip.
Gegenstück zum Verursacherprinzip
insbesondere bei unklarer Zurechenbarkeit, z.B. im
->motorisierten Individualverkehr
->Flugverkehr
Kollektivierung von Lasten →Allgemeinheit trägt die Kosten
Erläutern Sie das Nachhaltigkeitsprinzip. Aus welchen Teilen besteht dieses?
= Harmonisierung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Ziele; Schonung und langfristige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (z.B. BVG-Nachhaltigkeit, § 1 ForstG)
Nachhaltigkeit iwS
->Verwirklichung und Harmonisierung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Ziele
Nachhaltigkeit ieS
->Schonung und langfristige Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen (generationenübergreifend)
->erneuerbare Ressourcen so nutzen, dass sie dauerhaft zur Verfügung stehen
->nicht erneuerbare Ressourcen schonend und sparsam nutzen
Erläutern Sie das Integrationsprinzip. Was versteht man unter interner und externer Integration?
= Ökologisierung aller Politikbereiche; medienübergreifender Umweltschutz, um Verlagerungen von Umweltbelastungen zu verhindern (z.B. Industrieemissions-RL, UVP-RL)
externe (Politiken übergreifende) Integration
->Umweltbelange in andere Sachpolitiken einzubeziehen
->angemessene Ökologisierung aller Politikbereiche
->Umweltschutz insb. auch als gewichtiges öffentliches Interesse anzusehen
-> „Querschnittsprinzip“
interne (umweltmedien übergreifende) Integration
->Regelungen zum Schutz eines Umweltmediums sollen Schutz anderer Umweltmedien berücksichtigen
Erklären Sie die Unterschiede von Kooperationsprinzip und Gemeinlastprinzip.
Kooperationsprinzip:
Umweltschutz als gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft, Einbindung der Öffentlichkeit
besonders ausgeprägt in UVP-Verfahren: Umweltorganisationen, Bürger*inneninitativen
Gemeinlastprinzip:
unklare Zurechenbarkeit
Kollektivierung von Lasten, d.h. Allgemeinheit trägt die Kosten
Welche Begriffe sind im Pflanzenschutzrecht grundsätzlich zu definieren? Geben Sie Beispiele.
Pflanzenschutz: chemischer, mechanischer, biologischer etc. Pflanzenschutz
Pflanzenschutzmittel: biologische und chemische
Pestizide: Überbegriff für Pflanzenschutzmittel und Biozide, Unterteilung in Insektizide, Fungizide, Herbizide….
In welche Teile kann man das Pflanzenschutzrecht aufteilen?
Pflanzenschutzrecht iwS teilt sich auf in:
Pflanzenschutzrecht ieS
Pflanzenschutzmittelrecht
Erklären Sie die Bestandtteile des Pflanzenschutzrecht iwS.
Gehen Sie dabei auf Ziele Verpflichtungen ein.
->Regelungen, die Verbreitung von Krankheiten und Schädlingen unterbinden bzw. eindämmen sollen
->allgemeine Bekämpfungspflicht
->Regelungen/Kontrolle über das Verbringen von Pflanzen(-erzeugnissen) im Binnenmarkt, sowie Ein- und Ausfuhr
Eigentümer_innen haben Verpflichtungen (Anbauverbote, Melde- und Auskunftpflicht etc.)
Ziele: Schutz von Pflanzen(erzeugnissen) vor Krankheiten und Schädlingen, sowie Bekämpfung von Schadorganismen
->Regelung der Zulassung und des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln
Ziel: Verminderung der Risiken von PSM für Gesundheit und Umwelt
Welche Produkte werden nicht im Pflanzenschutzmittelrecht behandelt?
Biozidprodukte (z.B. Mittel gegen Ameisen im Haushalt)
eigene EU-Biozidprodukteverordnung
eigenes Biozidproduktegesetz
Worin bestehen die Unterschiede im Pflanzenschutzrecht (ieS) und dem Pflanzenschutzmittelrecht?
Regelung der Verbreitung von Krankheiten, Verbringung von Pflanzen, Ein-und Ausfuhr
Zulassung und Verwendung, Verminderung des Risikos für menschliche Gesundheit und Umwelt
Wird die Pflanzenzucht und der Sortenschutz ebenfalls im Pflanzenschutzrecht behandelt? Nennen Sie Ziele und allgemein Rechtsgrundlagen der verschiedenen Ebenen.
Nein.
Ziele der Regelungen zum Saatgut:
->Förderung der landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion
-> Förderung der wirtschaftlichen Erzeugung von Saatgut, Pflanzgut und Reben
-> Sortenschutzrecht schützt geistiges Eigentum der Züchter_innen neuer Pflanzensorten
->Schutz der Verbraucher_innen vor Täuschung
Rechtsgrundlagen: Unionsrecht
->(gemeinschaftlicher Sortenschutz)
->Verkehr von verschiedenem Pflanz- und Saatgut
Nationales Recht:
Verordnungen rund ums Saatgut
(Saatgutgesetz 1997
Saatgutverordnung 2006
Saatgut-Beiz-Verordnung
Saatgut-Gentechnik-Verordnung
Sortenschutzgesetz 2001)
Welche Rechtssetzungsebenen gibt es?
Völkerrecht (internationales Recht)
Unionsrecht
Innerstaatliches Recht:
Verfassungsrecht
(einfaches) Gesetz
Verordnung
Bescheid, AuvBZ, Urteil
Was versteht man unter Völkerrecht? Welche Quellen können diesem zugrundeliegen?
Rechtsnormen, die die Beziehung zwischen souveränen Staaten regeln
Völkervertragsrecht, Völkergewohnheitsrecht, Beschlüsse internat. Organisationen
Aber:
kein zentrales Normsetzungsorgan (kein “Völkerparlament“)
Keine zentralisierte Rechtssprechung
Erläutern Sie was im Umweltvölkerrecht geregelt wird.
Eine der wichtigsten Aufgaben der internat. Staatengemeinschaft
Regelungsgegenstände:
grenzüberschreitende Umweltprobleme (Luftverschmutzung, Gewässerverunreinigung, Umweltkatastrophen etc.)
globale Umweltprobleme (Klimakrise etc.)
nationale Umweltprobleme von internat./globaler Bedeutung (Schutz des Regenwaldes)
Welche wichtigen Ereignisse gab es in den letzten Jahren im Umweltvölkerrecht?
Umweltkonferenz der UNO in Stockholm 1972 (erste universelle Konferenz in diesem Bereich)
Umweltkonferenz der UNO in Rio de Janeiro 1992 (Rio-Erklärung, Klimarahmen- und Artenvielfaltskonvention)
jährliche Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention, z.B.
UN-Klimakonferenz in Kyoto 1997 (Kyoto-Protokoll)
UN-Klimakonferenz in Paris 2015 (Pariser Klimaübereinkommen: Begrenzung der globalen Erwärmung)
UN-Klimakonferenz in Glasgow 2021
Nennen Sie Landes übegreifende Vereinbarungen des Pflanzenschutzrechtes.
Internationale Pflanzenschutzkonvention (IPPC) (gemeinsames Vorgehen gegen Verbreitung und Einschleppung von Schadorganismen)
Verhaltenskodex der Food and Agriculture Organization (FAO) für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
PIC-Konvention (PIC = Prior Informed Consent): Exportwarnungen („Ächtungsliste“) für bestimmte Chemikalien
global harmonisiertes System zur Einstufungund Kennzeichnung von Chemikalien
Was ist das Ziel der Europäischen Union? Welche Besonderheiten zeichnen die EU aus? Welche Ebenen des Unionsrechts gibt es? Wann darf die EU tätig werden?
„immer engere Union der Völker Europas“
Supranationalität
->unmittelbar anwendbare Bestimmungen in Verträgen der EU
->Unionsorgane können Rechtsakte erlassen, die Menschen in den Mitgliedstaaten der EU unmittelbar berechtigen und verpflichten
Unionsrecht = autonom geltende Rechtsordnung
verbindliche Auslegung durch EuGH (europäischen Gerichtshof)
Anwendungsvorrang
Primärrecht: va EUV, AEUV, GRC
Sekundärrecht: insb. RL und VO
Tertiärrecht: Rechtsakte der EK (Durchführungs-VO)
Erläutern Sie die Rechtsetzungsebenen des Uniosrechts. Nennen Sie jeweils Beispiele.
Primärrecht der EU:
Ausschließliche Zuständigkeit: Zollunion, Wettbewerbsregeln, Gemeinsame Handelspolitik
Geteilte Zuständigkeiten: Binnenmarkt, Landwirtschaft, Umwelt (Subsidaritätsprinzip), Energie
Ergänzende Zuständigkeiten: Bildung, Gesundheit, Soziale
EU Sekundärrecht:
EU-Verordnungen: Pflanzenschutzmittel-VO, Biozidprodukte-VO, Abfallverbsingungs-VO etc.
EU-Richlinien: Pestizid-RL, Pflanzenquarantäne-RL, Wasserrahmens-RL etc.
Tertiärrecht:
Durchführungs-VO
Erläutern Sie die Unterschiede zwischen Verordnungen und Richtlinen. (Im EU kontext)
EU-Verordnungen:
Unmittelbar anwendbar (wie nationale Gesetze)
können Bürger*innen direkt berechtigen oder verpflichten
EU-Richtlinien:
geben Regelungsziele und - mechanismen vor
sind von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetze
Besteht ein Grundrecht auf Umweltschutz? Begründen Sie ihre Antwort.
Nein es besteht kein Grundrecht auf Umweltschutz
aber mehrere “umweltrelevanten“ Grundrechte
Schranken für umweltrechtliche Gesetzgebung
Verpflichtung des Staats zum Umweltschutz
Bsp.: Recht auf Leben, Eigentumsgarantie, Erwerbsfreiheit usw.
Art 1 RL 2009/128/EG (Pestizide-RL)
„Mit dieser Richtlinie wird ein Rahmen für eine nachhaltige Verwendung von Pestiziden geschaffen, indem die mit der Verwendung von Pestiziden verbundenen Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt verringert und die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren wie nichtchemischer Alternativen zu Pestiziden gefördert werden.“
Welches Prinzip bzw welche Prinzipien kommen darin zum Ausdruck?
Welches noch?
§ 11 Abs 2 Pflanzenschutzgesetz 2018
„Alle Eigentümer und sonstigen Verfügungsberechtigten von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder sonstigen geregelten Gegenständen, einschließlich der Transportmittel, haben die Kosten behördlich angeordneter oder von deren Behörde selbst durchgeführter Bekämpfungsmaßnahmen zu tragen. Registrierte Unternehmer haben die Kosten für den Erwerb der Kenntnisse im Sinne des Artikel 89 der Verordnung (EU) 2016/2031 selbst zu tragen.“
Kostenzurechnung (Verursacherprinzip)
Art 11 AEUV
„Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden.“
Intagrationsprinzip
(Nachhaltigkeitsprinzip?)
Welche Funktionen von Freiheitsrechten gibt es?
Abwehrrechte:
Primärer Grundrechtsgehalt
Staat darf nicht in verletzender Weise in Freiheiten eingreifen
Freiheit VOM Staat
Gewährleistungspflichten:
Ergänzen abwehrrechtliche Funktion
Staat auch zu positivem Tun verpflichtet
Freiheit DURCH Staat
Worum handelt es sich bei Staatszielbestimmungen? Was ist die BVG Nachhaltigkeit? Nennen Sie weitere Staatszielbestimmungen.
Staatszielbestimmungen = grundlegende politische System- und Wertentscheidungen in der Verfassung (nicht einklagbar, in Abwägungsentscheidungen heranzuziehen)
bedürfen zur Verwirklichung Tätigwerden des einfachen Gesetzgeber
BVG Nachhaltigkeit: Umweltschutz und Versorgungssicherheit als Staatsaufgaben
„Die Republik Österreich bekennt sich zum umfassenden Umweltschutz.“ (§ 3 Abs 1 BVG Nachhaltigkeit; ähnliche Bestimmungen in mehreren Landesverfassungen)
weitere Staatszielbestimmungen z.B.:
dauernde Neutralität, Verbot nationalsozialistischer Betätigung
Was versteht man unter Gesetztesvorbehalten?
= verfassungsgesetzlich normierte Ermächtigung ein bestimmtes Grundrecht auszugestalten oder in dessen Schutzbereich einzugreifen
adressiert primär den einfachen Gesetzgeber
Wann sind Grundrechtseingriffe erlaubt?
(einfachgesetzliche) Grundrechtseingriffe zulässig, wenn
->ein öffentliches Interesse (Allgemeininteresse) am Eingriff besteht
->sich der Eingriff zur Zielerreichung eignet
->das Gelindeste zum Ziel führende Mittel darstellt
->das angestrebte Ziel nicht außer Verhältnis zur beeinträchtigten Freiheit steht(Adäquanz)
Welche Stufen des Zulassungsverfahren eines Pflanzenschutzmittel gibt es? Wer ist für welche Stufe zuständig?
Genehmigung der Wirkstoffe:
->auf Unionsebene
->Europäische Kommission +Ausschuss
->Genehmigungskriterien: Art 4 ->im Kern: keine schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit und keine unannehmbaren Auswirkungen auf Umwelt
->Genehmigungsverfahren: Art 7 ff
Zulassung der Pflanzenschutzmittel:
->auf nationaler Ebene (Art 28 ff) -> in Ö: Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES)
->allg. Genehmigungskriterien: Art 29
Wirkstoffe müssen genehmigt sein, keine verbotenen Beistoffe, Anforderungen nach Art 4 Abs 3, keine Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte
Erläutern Sie das Pflanzenschutzmittelrecht. (Regelungsgegenstand, Zielsetzung)
Regelungsgegenstand: Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im nicht landwirtschaftlichen Bereich
Zielsetzung: Verminderung der Risiken von Pflanzenschutzmitteln für menschliche Gesundheit und Umwelt
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Wirkstoffe (Safener, Synergisten) Zulassung auf EU-Ebene
Pflanzenschutzmittel Genehmigung auf nationaler Ebene: Bund
Regelung der Verwendung: Bundesländer, unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorgaben
Es gibt verschiedene Akteure, die für die Zulassung von Wirkstoffen zuständig sind. Nennen Sie die Teile des Rechtssetzungsorgans und beschreiben Sie diese.
Rat der Europäischen Union:
Rechtssetzungsorgan der EU „Ministerrat“
->je ein_e Vertreter_in pro MS auf (Fach-)Minister_innenebene
->unterschiedliche Zusammensetzung, je nach Angelegenheit (z.B. Rat der Finanzminister_innen [„ECOFIN-Rat“])
->Vorsitz wechselt halbjährlich nach Rotationsprinzip
(Beschlüsse erfolgen (doppelt qualifizierter Mehrheit, wenn 55 % der Mitgliedstaaten zustimmen und diese mindestens 65 % der EU-Gesamtbevölkerung vertreten); fallweise einstimmig (z.B. über Beitritt neuer Staaten))
Europäisches Parlament:
Rechtssetzungsorgan der EU 705 Abgeordnete (19 aus Österreich)-> einzig direkt gewähltes Organ
->wählt die/den Kommissionspräsidentin/-präsidenten und bestätigt die gesamte Kommission
->Möglichkeit eines Misstrauensvotums gegenüber der Kommission
Wie läuft ein EU-Genehmigungsverfahren für Wirkstoffe ab?
Welchem Prinzip folgen die Regelungen der Pflanzenschutzmittel-VO?
Regelungen beruhen auf dem Vorsorgeprinzip (Art 1 Abs 4)
Erläutern Sie die Aufgaben und Zusammensetzung des Europäischen Rates.
Staats- bzw. Regierungschef_innen der Mitgliedstaaten
+ Präsident_in des Europäischen Rats
+ Präsident_in der EU-Kommission
politisches Leitungsgremium der EU
keine Rechtssetzungsbefugnisse
tritt mind. 2x pro Halbjahr zusammen
Erläutern Sie die Aufgaben und Zusammensetzung der Europäische Kommission.
„Motor der Union“
Grün- & Weißbücher zu Politiken der EU
Initiativmonopol betreffend Rechtsetzung („Gesetzesvorschläge“)
unabhängig und ausschließlich dem Wohl der EU verpflichtet
„Hüterin der Verträge“
Insb. Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren
27 Mitglieder (eine Person je MS) keine Regierungsvertreter_inne
Erläutern Sie die Aufgaben des Europäischen Gerichtshof.
Rechtsprechungsmonopol
zentrale Zuständigkeiten:
Vertragsverletzungsverfahren, Nichtigkeitsklage, Vorabentscheidungsverfahren
(Erläuterungen:
-> Vertragsverletzungsverfahren: gegen MS wegen Verletzung von Unionsrecht; auf Antrag der Kommission (oder eines anderen MS)
->Nichtigkeitsklage: gegen Organe der EU wegen Verletzung von Unionsrecht; klagebefugt: MS, Europäisches Parlament, Rat, Kommission, z.T. Einzelne
->Vorabentscheidungsverfahren: Auslegung der Verträge (Primärrecht); Gültigkeit und Auslegung von Sekundär- und Tertiärrecht; vorlagebefugt: Gerichte der MS)
Nennen Sie Kompetenzgrundlagen für EU-Vorschriften im Pflanzenschutzmittelrecht.
Art 192 AEUV→Umweltschutz
Art 114 AEUV→Binnenmarkt
Art 43 AEUV→Gemeinsame Agrarpolitik
Art 168 Abs 4 AEUV→Gesundheitswesen (gemeinsame Sicherheitsanliegen)
Nennen Sie vier Europa rechtliche Kompetenzgrundlagen und erläutern Sie diese.
Art 192 AEUV:
->Rechtsgrundlage für Tätigwerden der EU zur Verfolgung umweltpolitischer Zielsetzungen
->MS können uU verstärkte Schutzmaßnahmen beschließen
Art 114 AEUV:
->Erlassung von Maßnahmen zur Verwirklichung des Binnenmarktes
->Vollharmonisierung
Art 43 AEUV:
->Pflanzenschutz als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)12
->umfassende Regelungen durch EU
Art 168 Abs 4 lit b AEUV:
->Pflanzenschutz als gemeinsames Sicherheitsanliegen
->Maßnahmen in den Bereichen Veterinärwesen und Pflanzenschutz, die unmittelbar den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zum Ziel haben
->ergänzende Zuständigkeit
Welche Sekundärrechtsakte im EU-Pflanzenschutzmittelrecht sind Ihnen bekannt?
Pflanzenschutzmittel-VO (VO 2009/1107/EG)
->regelt die Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und ihren Wirkstoffen sowie weitere Fragen wie Parallelimporte, Kontrollen oder Aufzeichnungspflichten
Pestizide-RL (RL 2009/128/EG)
->Aktionsrahmen für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes
Rückstandshöchstgehalte-VO (VO 2005/396/EG)
->betreffend zulässige Höchstmengen von Pestizidrückständen in oder auf Lebens- oder Futtermitteln
VO über Statistiken zu Pestiziden (VO 2009/1185/EG)
Nennen Sie Regelungsgegenstände und Ziele der Pflanzenschutzmittel-VO.
Gegenstand (Art 1 Abs 1 und 2):
-> Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in kommerzieller Form, Inverkehrbringen, Verwendung und Kontrolle
->Genehmigung von Wirkstoffen, Safener, Synergisten die in PSM verwendet werden, Regelungen über Zusatz- und Beistoffe
Ziele (Art 1 Abs 3):
->Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Mensch, Tier und Umwelt
->besseres Funktionieren des Binnenmarkts durch Harmonisierung der Vorschriften
Bei welchen Produkten wird die Pflanzenschutzmittel-VO angewandt?
Diese Verordnung gilt für … (Art 2)
„Pflanzenschutzmittel“ (Abs 1):
->Produkte, die aus Wirkstoffen, Safenern oder Synergisten bestehen und einen nähergenannten Verwendungszweck haben (z.B. Schutz vor Schadorganismen, Wachstumsregler)
->Wirkstoffe (Abs 2): Stoffe, einschließlich Mikroorganismen, mit allgemeiner oder spezifischer Wirkung gegen Schadorganismen an Pflanzen, Pflanzenteilen oder Pflanzenerzeugnissen
->Safener, Synergisten, Beistoffe, Zusatzstoffe (Abs 3)
Frau Müller hat auf einem Ihrer Erbsenfelder Probleme mit Weißschimmel. Deswegen geht Sie zur BayWa, um das neu Mittel “PlantSave” der Firma BASF zu kaufen. Ihr Nachbar Herr Tischler sieht den Erfolg, den Frau Müller mit diesem Mittel hat und darf sich, auf nachfrage, ein wenig für sein eigenes Feld nehmen.
Erläutern Sie anhand dieses Beispiels die Festlegung des Anwendungsbereiches der Pflanzenschutzmittel-VO.
Begriffsbestimmungen (Art 3)
Pflanze = Erbse (lebende Pflanzen oder lebende Teile von Pflanzen, einschließlich Frischobst, Gemüseund Samen)
Schadorganismen = Weißschimmel (alle Arten, Stämme oder Biotypen von Pflanzen, Tieren oderKrankheitserregern, die für Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse schädlich sind)
Inverkehrbringen = BayWa verkauft, weitergeben an Nachbar (Bereithalten zum Zwecke des Verkaufs innerhalb der EU oder jederanderen Form der Weitergabe, unabhängig davon, ob entgeltlich oder unentgeltlich)
Hersteller = BASF (eine Person, die Pflanzenschutzmittel, Wirkstoffe, Safener, Synergisten,Beistoffe oder Zusatzstoffe selbst herstellt oder einen Dritten damit beauftragt, diese fürsie herzustellen, oder eine Person, die vom Hersteller für die Zwecke der Einhaltung dieserVerordnung als alleiniger Vertreter benannt wurde)
Welche Akteure in der EU kennen Sie? Erklären Sie kurz die Zusammenhänge.
An welchen Akteur muss ein Antragsteller einen Antrag auf Genehmigung eines Wirkstoffes stellen.
Erläutern Sie die Aufgaben dieses Aktuers.
Berichterstattender Mitgliedstaat
Antragsteller schlägt berichterstattenden MS vor
->anderer MS kann sich bereiterklären, Überprüfung vorzunehmen
->Bewertung des Antrags kann auch im Rahmen eines sog Mitberichterstattungs-verfahrensvon mehreren MS gemeinsam vorgenommen werden
->Bericht des berichterstattenden MS ist an Kommission und EFSA zu übermitteln
Bericht ist innerhalb von 12 Monaten zu erstellen (Erfüllt Wirkstoff die Genehmigungskriterien?) ->in Österreich durch AGES
Welche Akteure interagieren mit der Kommission. Erläutern Sie deren Aufgaben.
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA):
->EFSA macht Entwurf des Bewertungsberichts der Öffentlichkeit zugänglich und gewährt eine Frist von 60 Tagen für die Übermittlung schriftlicher Stellungnahmen (Peer-Review-Verfahren)
->EFSA obliegt Risikobewertung
Ständiger Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel
->vormals „Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit“
->besteht aus Vertreter_innen der MS auf Expert_innen- bzw. politischer Ebene
->Kommission legt Ausschuss Überprüfungsbericht und Verordnungsentwurf vor (binnen sechs Monaten nach Erhalt der Schlussfolgerungen der EFSA)
->Ausschuss hat über den Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission abzustimmen (näher in Art 5 VO 182/2011/EU geregelt)
Worum handelt es sich bei dem Tertiärrecht, der letzten Ebene des Unionsrecht?
Welcher Akteur ist dafür zuständig?
Entscheidung der Kommission: Erlass von Durchführungs-VO (in Art 291 Abs 2 AEUV geregelt)
Ausnahme von grundsätzlicher Zuständigkeit der MS für die Vollziehung des Unionsrechts
Zuständigkeitsübertragung erfolgt durch Sekundärrechtsakte (dh VO oder RL)
zur Sicherstellung unionseinheitlicher Rechtsanwendung
Nennen Sie je ein Wirkstoff Beispiel für eine Genehmigungs-Verordnungen (Zu-/Absagen).
Genehmigungs-VO: Zulassung des Wirkstoffs Natriumsilberthiosulfat
Genehmigungsversagung: Nichterneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Mancozeb
Erläutern Sie die einzelnen Schritte, die zu einem Genehmigungsverfahren von Wirkstoffen nötig sind. Nennen Sie dabei die einzelnen Akteure und deren Aufgaben.
Hersteller_in beantragt Genehmigung bei einem Mitgliedstaat („berichterstattender Mitgliedsstaat“) inkl. eines Dossiers mit hinreichenden Informationen zum Wirkstoff
Prüfung des Antrags durch berichterstattenden Mitgliedstaat, weitergabe an Kommission und EFSA
Veröffentlichung des Bewertungsberichts durch EFSA und öffentliche Konsultation (öffentl. Peer-Review), weitergabe des Gutachtens (Schlussfolge der Behörde) an Kommission
Kommission legt Überprüfungsbericht und Verordnungsentwurf dem Ausschuss vor
Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (qualifizierte Mehrheit)
Weitergabe des Ergebnisses an Kommission
Genehmigte Wirkstoffe werden in Durchführungs-VO 540/2011/EU (durch Kommission) aufgenommen
Nennen Sie die verschiedenen Zulassungsfristen, sowie die Vorraussetzungen einer Verlängerung.
Zulassungsdauer:
->grundsätzlich maximal für 10 Jahre (Art 5 VO 1107/2009/EG)
->15 Jahre für Wirkstoffe mit geringem Risiko (Art 22 VO 1107/2009/EG)
Verlängerung der Zulassung („Erneuerung der Genehmigung“ gemäß Art 14 VO EU-PSM-VO):
->nur nach einer neuerlichen umfassenden Bewertung
->nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Technik
->grundsätzlich für 15 Jahre
Nennen Sie die Organe der EU.
Europäischer Rat
Europäische Kommission
Rat der EU
Europäisches Parlament
Europäischer Gerichtshof
Warum handelt es sich bei Grundstoffen um einen Sonderfall? Erläutern Sie die Genehmigung.
besondere Wirkstoffkategorie;
Verwendung nicht in erster Linie zum Pflanzenschutz, aber nützlich für Pflanzenschutz (allerdings keine Vermarktung als PSM);
wirtschaftliches Interesse an Beantragung einer Zulassung idR begrenzt
vereinfachtes Genehmigungsverfahren:
->antragsberechtigt: Hersteller_innen, „interessierte Parteien“, MS
->Genehmigungskriterien gem. Art 23 EU-PSM-VO
->Genehmigung zeitlich unbegrenzt
Formulierungen, die ausschließlich Grundstoffe enthalten, bedürfen keiner Zulassung (Art 28 Abs 2 lit a EU-PSM-VO)
Genehmigung von Grundstoffen:
-gemäß Art 23 Abs EU-PSM-VO zu genehmigen, wenn,
->andere (nicht pflanzenschutzrechtliche) EU-Vorschriften bestehen, auf deren Grundlage der Stoff bereits zugelassen wurde (z.B. als Lebensmittel)
->vorgenommene Bewertungen müssen zeigen, dass aus der Verwendung des Stoffes (für anderen Zweck als Pflanzenschutz) weder schädigende Wirkung auf die Gesundheit von Mensch oder Tier, noch unannehmbare Wirkung auf die Umwelt resultieren
Nennen Sie drei Sonderfälle die in der Durchführungs-VO 540/2011/EU aufgeführt werden. Nennen Sie jeweils Beispiele.
Grundstoffe: Durchführungs-VO 540/2011/EU in Teil C des Anhangs
z.B. Bier, Fructose, Molke, Natriumchlorid, Sonnenblumenöl, Senfsaatpulver
Wirkstoffe mit geringem Risiko: Durchführungs-VO 540/2011/EU in Teil D des Anhangs
aktuell 33 Wirkstoffe gelistet, z.B. Eisen(III)-phosphat, Calciumcarbonat
Substitutionskandidaten: Durchführungs-VO 540/2011/EU (Anhang Teil E)
derzeit 12 Wirkstoffe, z.B. Pendimethalin
Warum handelt es sich bei Wirkstoffen mit geringem Risiko um einen Sonderfall? Erläutern Sie Vorteile der Genehmigung.
Wirkstoff mit voraussichtlich nur geringem Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt
->Genehmigung für bis zu 15 Jahre
Pflanzenschutzmittel, die nur Wirkstoffe mit geringen Risiko enthalten und keine spezifischen Maßnahmen zur Risikominderung erfordern, sind als „Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko“ zuzulassen
Vorteile ua: Möglichkeit der Bezeichnung als „PSM mit geringem Risiko“, längere Zulassungsdauer, schnelleres Zulassungsverfahren
Warum handelt es sich bei Substitutionskandidaten um einen Sonderfall? Erläutern Sie worum es sich bei Substitutionskandidaten handelt.
Substitutionskandidat = (zugelassener) Wirkstoff, der aufgrund ungünstiger Eigenschaften durch anderen ersetzt werden soll
->werden für max. 5 Jahre genehmigt
PSM, die Substitutionskandidaten enthalten, müssen vor ihrer Zulassung daraufhin geprüft werden, ob sie durch vergleichbar wirksame Alternativen ersetzt werden können
->vergleichende Bewertung
->Alternativen müssen deutliche Vorteile in Bezug auf Gesundheit von Mensch und Tier oder für Umwelt aufweisen
->ohne wesentliche wirtschaftliche bzw. praktische Nachteil
Welche Regeln gelten für Safener, Synergisten und Beistoffe?
Anforderungen und Verfahren für Wirkstoffe gelten grundsätzlich auch für Safener und Synergisten (Art 25 Abs 1 und 2 EU-PSM-VO)
Beistoffe können jederzeit von der Europäischen Kommission überprüft werden (Art 27 Abs 3 EUPSM-VO)
-> unzulässige Beistoffe in Anhang III aufgeführt
Kriterien der Unzulässigkeit:
Verwendung bzw. Rückstände mit schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf Grundwasser oder unannehmbare Auswirkungen auf die Umwelt bzw. auf Pflanzen/-erzeugnisse
Was wird unter dem Satzt “unannehmbare Auswirkungen auf die Umwelt bzw. auf Pflanzen/-erzeugnisse” verstanden?
PSM sind grundsätzlich dazu da, um in die Umwelt einzugreifen und bestimmte Schädlinge zu bekämpfen.
Dieser Eingriff ist das Ziel und wird in Kauf genommen. Allerdings alles was darüber hinaus geht, wie die Beschädigung anderer Organismen (Nützlinge) oder Tiere, sowie die Beschädigung der Kulturpflanze ist unzulässig. Es wird nicht angenommen, dass so etwas passiert.
Was versteht man unter Notfallmaßnahmen? Wann und wie werden diese genehmigt?
Notfallmaßnahmen (Art 69 EU-PSM-VO)
->bei Vermutung, dass ein genehmigter Wirkstoff, Safener, Synergist, Beistoff oder ein PSM wahrscheinlich ein schwerwiegendes Risiko für die Gesundheit von Mensch, Tier oder Umwelt darstellt,
->und betreffender MS Risiko durch Maßnahmen nicht ausreichend reduziert
Kommission muss von sich aus oder auf Verlangen eines MS
->Sachlage prüfen (evtl. EFSA um Gutachten ersuchen)
->unverzüglich Maßnahmen zur Einschränkung oder zum Verbot der Verwendung und/oder des Verkaufs dieses Stoffes oder Produkts treffen
-> im Ausschussverfahren
Welche weiteren Maßnahmen für ander Notfälle kennen Sie?
Maßnahmen in extremen Notfällen (Art 70 EU-PSM-VO)
->Kommission kann nach Konsultation des betreffenden MS und Information der anderen MS provisorisch Notfallmaßnahmen treffen
(->Bestätigung, Änderung, Aufhebung oder Verlängerung der Maßnahmen im Ausschussverfahren binnen zehn Arbeitstagen)
Sonstige Notfallmaßnahmen (Art 71 EU-PSM-VO)
->MS kann selbst vorläufige Schutzmaßnahmen treffen, wenn Kommission trotz Unterrichtung über Notfall keine Maßnahmen nach Art 69 oder 70 getroffen hat
(->Verlängerung, Änderung oder Aufhebung der nationalen Maßnahmen durch Ausschussverfahren binnen 30 Arbeitstagen)
-> MS kann Maßnahmen in der Zwischenzeit beibehalten
Welche Vorgaben gibt es für die Zulassung von PSM im Sinne der EU-PSM-VO?
zwei Elemente gem. Art 2 Abs 1
->Wirkstoffe, Safener und/oder Synergisten als Bestandteile
->für einen der näher ausgeführten Verwendungszwecke bestimmt
Verwendungszwecke gem. lit a–e leg cit
a) Schutz vor Schadorganismen (soweit nicht Hygiene als Hauptzweck)
b) Beeinflussung von Lebensvorgängen (z.B. des Pflanzenwachstums) in anderer Weise als Nährstoffe/Pflanzen-Biostimulanzien
c) Konservierung von Pflanzenerzeugnissen (soweit nicht besondere EU-Vorschriften bestehen)
d) Vernichtung unerwünschter Pflanzen/-teile, mit Ausnahme von Algen (Gegenausnahme: zum Pflanzenschutz)
e) Wachstumshemmung/-vorbeugung, mit Ausnahme von Algen (Gegenausnahme: zum Pflanzenschutz)
Welche Zulassungskriterien für PSM gibt es gemäß Art 29 EU-PSM-VO?
Wirkstoffe, Safener und Synergisten genehmigt
keine verbotenen Beistoffe (siehe Liste in Anhang III der EU-PSM-VO [z.B. Nitropropan, Asbestfasern])
höchstmögliche Minimierung der Risiken
Anforderungen gemäß Art 4 Abs 3, insb.
->hinreichend wirksam
->keine schädlichen Auswirkungen auf menschliche Gesundheit, Tiere, Grundwasser
->keine unnötigen Leiden oder Schmerzen bei zu bekämpfenden Wirbeltieren
->keine unannehmbaren Auswirkungen auf Pflanzen/-erzeugnisse und Umwelt
Verunreinigung und Rückstände müssen bestimmt werden können
ggf. Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten für Lebens- und Futtermittel
Was muss man beim Inverkehrbringen von PSM in mehrere Länder beachten? Welche Arten der Zulassung sind dabei in der EU von Bedeutung?
Pflanzenschutzmittel dürfen nur dann in einem Mitgliedstaat der EU in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie entweder
->zugelassen wurden: Zonenzulassung oder gegenseitige Anerkennung
-> oder über eine Genehmigung für den Parallelhandel verfügen
Erläutern Sie die Zonenzulassung.
Zonenzulassung (Art 35 ff EU-PSM-VO)
->EU in drei Zonen mit jeweils ähnlichen landwirtschaftlichen, pflanzengesundheitlichen und ökologischen Bedingungen unterteilt (Norden – Mitte – Süden) (Österreich mit 11 weiteren MS Teil der mittleren Zone)
->Anträge auf Zulassung in mehreren MS derselben Zone: Bewertung des Pflanzenschutzmittels durch einen federführenden MS (von Antragsteller_i gewählt), Stellungnahmen der anderen MS zu berücksichtigen
->Zulassung in jedem MS auf Grundlage der Bewertung durch federführenden MS:
andere MS können davon bei der jeweiligen Zulassung abweichen
allerdings nur mit Begründung (z.B. im Hinblick auf spezifische ökologische oder landwirtschaftliche Bedingungen im betreffenden MS)
Was versteht man unter Zulassung gemäß gegenseitiger Anerkennung?
Zulassung gemäß der gegenseitigen Anerkennung (Art 40 ff EU-PSM-VO)
->wenn in einem MS bereits zugelassen kann in anderem MS Antrag auf gegenseitige Anerkennung gestellt werden
->für selbe Verwendungszwecke und bei vergleichbaren Verwendungsbedingungen
->auch zonenübergreifend möglich
Was wird unter dem Begriff “Parallelhandel“ verstanden?
Parallelhandel (Art 52 EU-PSM-VO)
in „Ursprungsmitgliedstaat“ zugelassenes Pflanzenschutzmittel kann in anderem Mitgliedstaat (Einfuhrmitgliedstaat) für den Parallelhandel genehmigt werden
->wenn Mitgliedstaat feststellt, dass das Pflanzenschutzmittel in seiner Zusammensetzung mit einem Pflanzenschutzmittel (Referenzmittel) identisch ist, das in seinem Gebiet bereits zugelassen ist (PSM ist “ident“)
erlaubt Inverkehrbringen, Einfuhr und Verwendung
Wann sind Pflanzenschutzmittel “ident”?
Pflanzenschutzmittel „ident“, wenn
->von demselben bzw. verbundenem Unternehmen oder mit Lizenz nach demselben Verfahren hergestellt
->in Spezifikation und Gehalt an Wirkstoffen, Safenern und Synergisten sowie in Formulierungsart ident
->hinsichtlich enthaltener Beistoffe, Größe des Materials und Form der Verpackung (im Hinblick auf die Sicherheit des Produkts) zumindest gleichwertig
Wer führt den Vollzug von Unionsrecht aus? Nennen Sie jeweils ein Beispiel.
Die Fragen Formulierung ist blöd
Mitgliedstaatlicher Vollzug
Direkter Vollzug
durch Organe der MS
z.B.: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (BAES)
durch EU-Organe
z.B.: Genehmigung von Wirkstoffen (Kommission und Ausschuss)
Regelfall
Ausnahme
Wie erfolgt die Kompetenzverteilung im Pflanzenschutzmittelrecht? In welchen Artikeln ist die Bundesverfassungsrechtliche Kompetenzverteilung geregelt.
Kompetenzbestimmungen (Art 10-15 B-VG) verteilen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern
Bundeskompetenz: Verkehr und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Art 10 B-VG
->(1) Bundessache ist die Gesetzgebung und die Vollziehung in folgenden Angelegenheiten: (…)
->12. […]; Regelung des geschäftlichen Verkehrs mit Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie mit Pflanzenschutzgeräten, einschließlich der Zulassung und bei Saat und Pflanzgut auch der Anerkennung;
Landeskompetenz: Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Art 15 B-VG
->(1) Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder.
->Generalklausel zugunsten der Länder
->Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (weitgehend) Landessache
Was ist im Nationalen Pflanzenschutzmittelrecht bezüglich der Länder festgeschrieben?
Länder: Pflanzenschutzmittelgesetze der Länder
->Bestimmungen über die Verwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln
Verordnungen auf Grundlage der Pflanzenschutzmittel- bzw. Naturschutzgesetze der Länder
->z.B. betreffend Verwendungsbeschränkungen, Qualifikation der Verwender_innen
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene ->durch Bescheid des Bundesamts für Ernährungssicherheit (BAES)
auf Grundlage der EU-PSM-VO (insb. inhaltliche Zulassungskriterien), begleitender Regelungen des PSMG und der PSMVo einer Risikobewertung der Agentur für Ernährungssicherheit (AGES)
Welche Instanz(en) (Bund oder Länder) ist/sind für die Gesetzgebung und/oder für den Vollzug beim jeweiligen Artikel zuständig. Kreuzen Sie die Richtigen Antworten an.
a) Art 10 B-VG
b) Art 11 B-VG
c) Art 12 B-VG
d) Art 15 B-VG
Was ist im Nationalen Pflanzenschutzmittelrecht bezüglich des Bundes festgeschrieben?
Bund: Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 (PSMG)
->enthält ergänzende Vorschriften für die Vollziehung der Pflanzenschutzmittel-VO der EU -> Zulassung von Pflanzenschutzmitteln)
->Maßnahmen für die Umsetzung der RL über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 (PSMV):
->konkretisierende Bestimmungen zum PSMG auf Grundlage von § 6 PSMG
Welche Kompetenzen haben der Bund und die Länder?
Bund: Art 10 B-VG
(1) Bundessache ist die Gesetzgebung und die Vollziehung in folgendenA ngelegenheiten: (…)
12. […]; Regelung des geschäftlichen Verkehrs mit Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie mit Pflanzenschutzgeräten, einschließlich der Zulassung und bei Saat und Pflanzgut auch der Anerkennung.
Länder: Verwendung von Pflanzenschutzmitteln Art 15 B-VG
(1) Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder.
Wie wird ein Pflanzenschutzmittel zugelassen? Ist eine Instanz dafür zuständig? Nennen Sie die Zuständigen Instanzen, sowei deren Bereiche.
Wirkstoffe (Safener, Synergisten) -> Zulassung auf EU-Ebene
Pflanzenschutzmittel:
-> Genehmigung auf nationaler Ebene: Bund
->Regelung der Verwendung: Bundesländer
->unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorgaben
Was ist die Aufgabe des Pflanzenschutzmittelgesetztes von 2011?
regelt Zuständigkeit und Verfahren der Pflanzenschutzmittelzulassung
->Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von PSM (§ 3 PSMG) ->iW Verweis auf unionsrechtliche Voraussetzungen
->Bestimmungen zu Betriebs- und Pflanzenschutzmittelregister
->Befugnisse und Pflichten der Aufsichtsorgane für Überwachung nach Zulassung, z.B. Probenahmen, Beschlagnahmen, Marktrückholungen
zuständige Behörde = Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES)
Welche Stelle(n) ist/sind für die Risikobewertung zuständig? Was sind in diesem Zusammenhang die Aufgaben?
Risikobewertung durch Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
->Expertise in diversen Bereichen (ua. Gesundheit (Tier/Mensch), Lebensmittelsicherheit, Arzneimittelsicherheit, Verbraucher_innenschutz entlang der Nahrungskette)
->Aufgaben in § 8 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG)
Zulassungsentscheidung durch Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES)
->bei AGES angesiedelt; Behörde (Hoheitsbefugnisse)
Risikobewertung auf innerstaatlicher Ebene durch AGES
->Erstellung von Bewertungsberichten und Gutachten
->Toxikologie, Rückstandsverhalten, Umweltverhalten und Ökotoxikologie
->Wirksamkeit und Phytotoxizität
->physikalisch-chemische Eigenschaften, unter Heranziehung einschlägiger Gutachten der EFSA (EU-Genehmigungsverfahren, öffentliches Peer-Review)
Berücksichtigung spezifisch nationaler Kriterien, die einen Einfluss auf das Abbau- und Verteilungsverhalten von Pflanzenschutzmitteln haben, z.B. Klimabedingungen, Bodenverhältnisse, landwirtschaftliche Strukturen
Was ist Inhalt des Zulassungsbescheids?
Verwendungszwecke (welche Pflanzen, Bereiche) gemäß Art 31 EU-PSM-VO
->Indikationensystem: Pflanzenschutzmittel nicht per se zugelassen, sondern nur für bestimmte Verwendung
Festlegung von Verwender_innenkategorien (beruflich/nicht-beruflich)
Verwendungsbedingungen gemäß Art 31 EU-PSM-VO21
(->ggf. Höchstdosis pro Hektar bei jeder Verwendung
->Zeitraum zwischen Verwendungen
->Höchstzahl der Verwendungen pro Jahr
Zulassungsdauer gemäß Art 32 EU-PSM-VO; an Wirkstoffe angepasst, die in dem Mittel, für welches die Zulassung beantragt wird, enthalten sind)
Erklären Sie den Begriff Notfallzulassung und erläutern Sie das Vorgehen anhand eines Beispiels.
Notfallsituationen im Pflanzenschutz (Art 53 EU-PSM-VO)
-> anders nicht abzuwehrende Gefahr; MS kann Pflanzenschutzmittel abweichend von Art 28 EU-PSM-VO zulassen
-> höchstens 120 Tage; eine begrenzte und kontrollierte Verwendung
MS der eine will muss Europäische Kommission und andere MS informieren, Stellungnahme der EFSA auf Ansuchen der Kommission
->mögliche Verlängerung/Ausdehnung/Untersagung/Änderung der Maßnahme durch Ausschussverfahren
Beispiel Neonicotinoide
Hintergrund: Anwendung von Wirkstoffen dieser Gruppe im Außenbereich in der EU 2018 verboten ->Gefährdung der Bienengesundheit
(Weiteres bsp) Zulassung von Thiacloprid 2020 nicht verlängert
Hintergrund: mögliche Verunreinigung des Grundwassers
2020 und 2021 erteilten elf MS eine Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel, die genannte Wirkstoffe enthalten (für die Anwendung bei Zuckerrüben) (sowohl Bsp eins als auch zwei)
->Überprüfung der Notfallzulassungen durch EFSA auf Ersuchen der Kommission
->Ergebnis: Notfallzulassungen waren begründet
Worum handelt es sich beim Pflanzenschutzmittelregister? Aus welchen Teilen besteht es?
Pflanzenschutzmittelregister (§ 4 Pflanzenschutzmittelgesetz) von BAES zu führen
enthält alle durch das BAES geprüften und zugelassenen Pflanzenschutzmittel
->öffentlicher Teil: allg. Angaben zur Zulassung (z.B. Beginn und Ende der Zulassung, Zulassungsinhaber_in, Hersteller_in der Formulierung, im Pflanzenschutzmittel enthaltene Wirkstoffe) sowie detaillierte Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise
->nicht öffentlicher Teil: sonstige Angaben, z.B. die zugelassene Zusammensetzung und Beschaffenheit nach Art und Menge der Bestandteile inkl. toxikologisch und ökotoxikologisch bedeutsamer Verunreinigungen
Welche Pflichten hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit?
BAES (§§ 7 ff Pflanzenschutzmittelgesetz)
Kontrollen durch qualifizierte Aufsichtsorgane
Befugnisse und Pflichten:
->Nachforschungen anstellen, Grundstücke betreten, Proben entnehmen
->Maßnahmen zur Mängelbehebung, z.B. Verbot des Inverkehrbringens, Rückholungen vom Markt, Anpassung der Kennzeichnung, Verpackung oder Werbematerialien
->Beschlagnahmen
Amtshandlungen können zwangsweise durchgesetzt werden
Was versteht man unter einer “Lückenindikation”?
Indikation = Schädling bzw. Krankheit + Pflanzenkultur
Indikationenerweiterung gem. Art 51 EU-PSM-VO für „geringfügige Verwendungen“ (sog Lückenindikation)
->Ausdehnung einer Zulassung auf noch nicht erfasste Indikation in vereinfachtem Verfahren
->antragsberechtigt: Zulassungsinhaber_in, mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten befasste amtliche/ wissenschaftliche Stellen, landwirtschaftliche Berufsorganisationen, berufliche Verwender_inne
Nennen Sie die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes. Wo sind diese festgeschrieben?
Anhang III Pestizide-RL
Allgemeine Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes
1. Vorbeugung
2. Überwachung
3. Entscheidungsfindung
4. Nicht-chemische Bekämpfungsmaßnahmen
5. Selektive Pestizide
6. Reduzierter Pestizideinsatz
7. Resistenzvermeidungsstrategien
8. Evaluierung
Welche Arten der Erweiterungen von PSM Zulassungen gibt es? Warum sind diese notwendig?
Pflanzenschutzmittel werden nicht per se zugelassen, sondern nur für bestimmte Verwendungen (Indikationensystem), andere Verwendungen verboten
Indikationserweiterung
Vertriebserweiterung
Welche weitere Erweiterungsmöglichkeit, neben der Indikationserweiterung, ist Ihnen bekannt?
Möglichkeit gem. § 13 PSMV, ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel:
->auf Grundlage einer Vereinbarung mit Zulassungsinhaber_in
->unter abweichender Bezeichnung in Verkehr zu bringen
Zulassungsinhaber_in hat BAES mitzuteilen
Abschluss der Vereinbarung: Name und Anschrift der berechtigten Person, abweichende Bezeichnung, unter der PSM inVerkehr gebracht werden
BAES vergibt Vertriebsnummer
->Vertriebsprodukt unterliegt gleichen Anforderungen wie Referenzprodukt
->Berechtigte_r unterliegt gleichen Pflichten wie Zulassungsinhaber_in
->rein nationales Instrument
Was versteht man unter Unionsrechtlichen Vorgaben?
innerstaatliche Regelungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wurden va in Umsetzung der Pestizide-RL (RL 2009/128/EG) erlassen
->Großteiles in Pflanzenschutzmittelgesetzen und -verordnungen der Länder umgesetzt
->spezifische Regelungen in, Naturschutzgesetzen der Länder, Jagdgesetzen der Länder, Forstgesetz des Bundes
einzelne Verwendungsbestimmungen in EU-PSM-VO
Was sind Harmonisierte Risikoindikatoren?
Harmonisierte Risikoindikatoren iSd Pestizide-RL
= Ergebnis einer Berechnung zur Beurteilung der Risiken von PSM für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt
Ziel: Überwachung der Fortschritte bei der Reduzierung der Risiken aufgrund der Verwendung von Pestiziden
(Grundlage: Art 15 Pestizide-RL24
->Reaktion auf Europäische Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden“)
Berechnung erfolgt nach Vorgaben des Anhang IV Pestizide-RL:
Risikoindikator 1: Berechnung auf der Grundlage der Mengen von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln, die in Verkehr gebracht wurden
Risikoindikator 2: Berechnung auf der Grundlage der Zahl der erteilten Notfallzulassungen
In welche Kategorien werden Verwender_innen unterschieden?
Verwenderkategorien:
beruflicher und nicht-beruflicher Verwender_innen gem. Art 3 Z 1 Pestizide-RL und Art 3 Z 25 EU-PSM-VO
->für die berufliche Verwendung zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen nur an berufliche Verwender_innen verkauft werden, die eine Bescheinigung gemäß Art 5 Pestizide-RL besitzen-> Risiko aufgrund des Mangels an Sachkunde überwiegt allfälligen Nutzen
->nicht-berufliche Verwendung nur erlaubt, wenn explizit dafür zugelassen (in Ö: Zulassung für Haus und Kleingartenbereich, vgl. § 11 PSMV)
Welche Pflichten haben Verwender_innen von PSM?
Sachgemäße Anwendung (nach der EU-PSM-VO)
„Pflanzenschutzmittel müssen sachgemäß angewendet werden.“ (Art 55 EU-PSM-VO)
umfasst: Befolgung der Grundsätze der guten Pflanzenschutzpraxis, Einhaltung der in der Zulassung festgelegten und auf dem Etikett angegebenen Bedingungen, Einhaltung der Bestimmungen der Pestizide RL, insbesondere der allgemeinen Grundsätzedes integrierten Pflanzenschutzes
Aufzeichnungspflichten (nach der EU-PSM-VO)
Vorgaben nach Art 67 EU-PSM-VO
Aufzeichnungspflichten:
-> nicht nur für Hersteller_innen, Händler_innen etc., auch für berufliche Verwender_innen
->Spritztagebuch“: Aufzeichnung über Bezeichnung des PSM, Zeitpunkt der Verwendung, verwendete Menge, behandelte Fläche und Kulturpflanze, für die das PSM verwendet wurde
->über mindestens 3 Jahre
->landesgesetzlich teils noch weiter gehende Pflichten, z.B. in § 5 Tir PSMG
Welche Regelungsinhalte der PSM-Gesetzte der Länder kennen Sie?
Erstellung von Landesaktionsplänen
persönliche Voraussetzungen der Verwender_innen: Ausbildungsbescheinigung
Verwendungsbeschränkungen für PSM
Bestimmungen über den Einsatz von Pflanzenschutzgeräten
Kontrollbefugnisse
Regelungen zur Umwelthaftung
Was sind Landesaktionspläne?
Landesaktionspläne
in Umsetzung der Pestizide-RL (RL 2009/128/EG)25:
->erheben und dokumentieren den bestehenden Zustand und bereits eingeführte und durchzuführende Maßnahmen (zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheitund die Umwelt)
->Festlegung von Zielvorgaben mittels Zeitplänen
->zumindest alle fünf Jahre zu überprüfen und an das BML weiterzuleiten
aktuell: ein nationaler Aktionsplan 2022–2026
Welche Aufgaben sind im aktuellen nationalen Aktionsplan festgelegt?
Nationaler Aktionsplan 2022–2026
Aus-, Fort- und Weiterbildung (vgl. Art 5 Pestizide-RL)
Information und Sensibilisierung (vgl. Art 7 Pestizide-RL)
Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten (vgl. Art 8 Pestizide-RL)
Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt und des Trinkwassers (vgl. Art 11 Pestizide-RL)
Verringerung der Risiken und der quantitativen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Reinigung von Pflanzenschutzgeräten
Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes (vgl. Art 14 Pestizide-RL)
Risikoindikatoren (vgl. Art 15 iVm Anhang IV Pestizide-RL)
Welche Voraussetzungen für die Verwendung von PSM gibt es?
Persönliche Voraussetzungen
zwingende Erstausbildung sowie Weiterbildungen für berufliche Verwender_innen sowie alle Vertreiber_innen und Berater_innen (Art 5 Pestizide-RL)
->MS müssen Zugang zu Ausbildungen gewährleisten
->Themen in Anhang I Pestizide-RL festgelegt
->Bescheinigungsregelungen auf Ebene der MS, in Ö:
für Vertreiber_innen und Berater_innen im Vertrieb auf Bundesebene durch BAES,siehe § 2 und 3 PSMV
für Verwender_innen auf Landesebene, z.B. Sachkundenachweis nach § 3 Bgld.PSMG 2012 oder Ausbildungsbescheinigung nach § 6 K-LPG
Was sind Beispiele für Verwendungsbeschränkungen und wo sind diese geregelt?
teils in Pflanzenschutzmittelgesetzen der Länder selbst
teils Verordnungsermächtigung für jeweilige Landesregierung
zT auch in naturschutzrechtlichen Regelungen der Länder, insb. im Zusammenhang mit Naturschutzgebieten
bundesrechtliche Verwendungsbeschränkung in § 46 ForstG
Beispiele:
Verwender_innenkategorien: nicht-beruflich – beruflich
Gebiete: Naturschutzgebiete/von schutzbedürftigen Personen frequentierte
öffentliche Plätze
Artenschutz (insb. Bienen)
Ausbringungsart
Nennen Sie ein Beispiel von einer Verwendungsbeschränkung und in welchem Landesgesetz dieses festgeschrieben ist.
§ 3 Abs 1 Stmk Pflanzenschutzmittelgesetz 2012
->betreffend berufliche/nicht berufliche Verwender_innen
§ 7 Tir Pflanzenschutzmittelgesetz 2012
->betreffend den Schutz von Bienen
§ 8 Abs 2 Wr Pflanzenschutzmittelgesetz
->betreffend von schutzbedürftigen Personen frequentierte Örtlichkeiten
Nennen Sie ein Beispiel einer Verordnung, die eine Verwendungsbeschränkung enthält.
NÖ Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung
Verordnung der Vlbg Landesregierung über das Verwenden von Pflanzenschutzmitteln und die Überwachung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Ktn Pflanzenartenschutzverordnung, Tierartenschutzverordnung und Pilzverordnung (Verbot der Verwendung von PSM in freier Landschaft)
Was sind Safener, Beistoffe, Synergisten und Zusatzstoffe?
Safener = Stoffe/Zubereitungen, die einem PSM beigefügt werden, um die phytotoxische Wirkung des PSM auf bestimmte Pflanzen zu unterdrücken/verringern
Synergisten = Stoffe/Zubereitungen, die Effekte von Wirkstoffen in PSM verstärken
Beistoffe = Stoffe/Zubereitungen, die in einem PSM oder Zusatzstoff verwendet werden oder dazu bestimmt sind, die aber weder Wirkstoffe noch Safener noch Synergisten sind
Zusatzstoffe = Stoffe oder Zubereitungen, die aus Beistoffen […] bestehen, die vom Verwender mit einem PSM vermischt werden, um dessen Wirkung oder andere pestizide Eigenschaften zu verstärken
Last changed2 years ago