Schusswaffen
Gegenstände, die zur/zum…
Angriff oder Verteidigung
Signalgebung
Jagd
Distanzinjektion
Markierung
Sport oder Spiel
bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden
nach Antrieb bzw. Baulänge wird unterschieden zwischen:
Feuerwaffen
Langwaffen
Kurzwaffen
Automatische Schusswaffen
alle Schusswaffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse heiße Gase verwendet werden
-> Luftgewehre sind also Schusswaffen, aber keine Feuerwaffen
Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet
alle Schusswaffen, die keine Langwaffe sind
Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus dem selben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges mehrere Schüsse (Vollautomaten) oder jeweils nur ein Schuss (Halbautomaten) abgegeben werden kann
Gegenstände mit schusswafflichen Status
den Schusswaffen sind nach dem Waffenrecht die wesentlichen Teile einer Waffe gleichgestellt
Lauf
Patronenlager, soweit es nicht bereits Bestandteil des Laufes ist
Verschluss
bei Pistolen/Revolven das Griffstück
als Schusswaffen gelten rechtlich außerdem:
Schalldämpfer
tragbare Gegenstände zum Abschießen von Munition (z.B. mit Kartuschenmunition betriebene Bolzenschussapparate
Armbrüste
Munitionsarten und Geschosse
Die Munitionsarten werden je nach Aufbau bzw. Bestandteilen in 2 Gruppen unterteilt:
Patronenmunition
besteht aus einer Patronenhülse und Ladung plus Geschoss (alle Jagdbüchsen und Jagdschrotpatronen)
Kartuschenmunition
besteht aus Hülse und Ladung, weist aber kein Geschoss auf
weitere Einteilung:
Pyrotechnische Munition
Munition mit Licht-, Schall- oder ähnlichen Effekten ohne Durchschlagskraft
Hülsenlose Munition
Geschosse sind für Schusswaffen bestimmte feste Körper sowie gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen
Arten des Schießens
Einschießen
unter Einschießen versteht man die Überprüfung der Treffpunktlage einer Waffe mit anschließender Korrektur der Visiereinrichtung
ist dem Jagdscheininhaber nach dem geltendem Waffenrecht im Rahmen der befugten Jagdausübung erlaubt
Anschießen
unter Anschießen versteht man die Abgabe einiger Kontrollschüsse zur Feststellung der Treffpunktlage ohne Korrektur der Visiereinrichtung
ist dem Jagscheininhaber im Rahmen der befugten Jagdausübung erlaubt
Beschießen
unter Beschießen versteht man die Überprüfung von Schusswaffen durch ein staatliches Beschussamt
Erwerben und Besitzen
beide Definitionen hängen eng mit Begriff der “tatsächlichen Gewalt” zusammen
es erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, d.h. wer die Möglichkeit erhält, nach eigenem Willen damit umzugehen (z.B. durch Kauf, Leihe, Miete, Fund, Erbschaft, Diebstahl)
es besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt
Überlassen und Führen
es überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt
es führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt
-> im waffenrechtlichen Sinne bedeutet “Führen” etwas anderes als im umgangssprachlichen Sinne. Es muss also stets entschieden werden, in welchem Zusammenhang eine Frage zu sehen ist
Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
zum Erwerben und zum Besitz, wie auch zum Führen von Waffen werden spezielle Genehmigungen benötigt
-> Waffenbesitzkarte und Waffenschein
gibt auch viele Ausnahmen, die diese Dokumente unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen
WBK gibt es auch in verschiedenen Ausführungen mit verschiedenen Berechtigungen
Jäger muss über diese Dokumente genauestens Bescheid wissen, um nicht straffällig zu werden (stellt Zuverlässigkeit in waffenrechtlichem Sinne in Frage)
Waffenbesitzkarte (WBK)
ist eine allgemeine Erlaubnis zum Waffenerwerb
es gibt sie in 3 Variationen:
im Zusammenhang mit dem Jagdschein wird im wesentlichen von der normalen WBK gesprochen (grüne farbe -> wird daher auch grüne WBK genannt)
für Sportschützen gibt es eine gelbe WBK
für Waffensammler gibt es eine rote WBK (stellt beinahe ein kleines Buch dar)
wer gewerbsmäßig (erlaubnispflichtig) mit Waffen handelt, braucht eine Waffenhandelserlaubnis und hat ein Waffenhandelsbuch zu führen
Voraussetzungen zur WBK-Erteilung
WBK ist wie der Waffenschein eine eine waffenrechtliche Erlaubnis im Sinne des Waffenrechts
zuständige Behörde zur Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist die Kreispolizeibehörde, also der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt
Ausnahme stellt Schießerlaubnis dar
-> wird von der zuständigen Ortspolizeibehörde (Bürgermeister) erteilt
Antragsteller der WBK muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mindestalter 18 Jahre
Sachkundigkeit
als Nachweis z.B. bestandene Jägerprüfung
Bedürfnis
Jagdscheininhabern wird ein Bedürfnis für den Erwerb und den Besitz von Langwaffen, 2 Kurzwaffen und jeweils dazugehörige Munition zugebilligt (wird regelmäßig alle 3 Jahre geprüft, also immer Jagschein verlängern)
Zuverlässigkeit
wird alle 3 Jahre geprüft
als nicht zuverlässig gelten z.B. Verbrecher, Mitglieder verbotener Vereine und wer wegen einer Straftat zu mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mind. 60 Tagessätzen verurteilt wurde
Persönliche Eignung
ist nicht gegeben bei z.B. Geschäftsunfähigkeit oder Rauschmittelsucht
Die verschiedenen Funktionen der WBK
WBK mit Voreintrag
waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb -> immer 1 Jahr gültig
WBK mit komplettem Eintrag
Erlaubnis zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt -> i.d.R. unbefristet gültig, Auflagen sind möglich
WBK mit Munitionserwerbseintrag
grundsätzlich erforderlich, für den Jäger nur zum Erwerb von Pistolen- und Revolvermunition
für Büchsen-, Schrot- und Randfeuermunition genügt gültiger Jagdschein
Waffenerwerb mit einer grünen WBK
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch die Ausstellung einer WBK oder den Eintrag in eine bereits vorhandene erteilt
in die WBK muss dabei folgendes voreingetragen werden:
Waffenart
Anzahl
Kaliber der Waffe
-> z.B. 1 Revolver, Kaliber .357 Mag
WBK mit Voreintrag ist 1 Jahr gültig
-> Waffe muss also innerhalb von 1 Jahr erworben werden, da sonst der Voreintrag ungültig wird
nach Waffenerwerb ist dieser binnen 2 Wochen der Kreispolizeibehörde schriftlich anzuzeigen und die WBK zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen
eingetragen werden:
Hersteller
Modell
Herstellungsnummer
Überlassungsdatum
Überlässer
Dienstsiegel
Waffenerwerb ohne WBK
einer WBK mit Voreintrag bedarf z.B. nicht:
wer als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines eine Langwaffe erwirbt, soweit diese nach BJG für die Jagdausbildung nicht verboten ist
hier genügt Vorlage eines Jahresjagdscheins zum Erwerb
auch hier muss der Erwerb binnen 2 Wochen angezeigt werden
anchließend erfolgt Eintragung in eine WBK
wer eine Waffe auf einem Schießstand vorübergehend zum Schießen auf dem Schießstand erwirbt
wer während der Ausbildung zum Jäger nicht schussbereite Jagdwaffen unter Aufsicht des Ausbilder erwirbt
wer eine Waffe als Erbe erwirbt
binnen eines Monats nach der Annahme des Erbes muss in diesem Fall die WBK beantragt werden
Schusswaffen müssen, sofern der Erbe nicht sachkundig ist oder kein Bedürfnis für den Besitz nachweisen kann, mit Verschlusssystem versehen werden, das ein Schießen mit der Waffe unmöglich macht
wer als Inhaber eines Jagdscheines Schusswaffen für die Dauer der Jagdausübung erwirbt (z.B. von der Begleitperson -> Mindestalter entfällt hier)
wer als Inhaber einer WBK eine Waffe für längstens 1 Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erwirbt
hier ist aber ein Überlassungsschein erforderlich
muss den Namen des Überlassers sowie des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung enthalten
wer als WBK-Inhaber Waffen vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder Beförderung erwirbt
wer Waffen vorübergehend zur gewerbsmäßigen Beförderung oder Lagerung erwirbt (Postbote)
wer Waffen mit F-Zeichen erwirbt (Luftdruckwaffen unter 7,5 J)
wer Waffen mit PTB-Zeichen erwirbt (z.B. Schreckschuss- und Signalwaffen zugelassener Bauart)
Führen nur mit kleinem Waffenschein erlaubt
wer als Inhaber einer WBK Einsteckläufe, Wechselläufe oder Austauschläufe und Wechselsysteme gleichen oder geringeren Kalibers für bereits in der WBK eingetragene Schusswaffen erwirbt
Langwaffenerwerb durch Jagdscheininhaber
Jahresjagdschein muss gültig, d. h. darf nicht abgelaufen sein
Unterschieden wird zwischen Erwerb einer Jagdwaffe und anderer Waffen wie z. B. Kurzwaffen etc.
Nach dem BJG zur Jagd zugelassene Langwaffen (auch Selbstladewaffen mit beliebiger Magazinkapazität) können mit einem gültigen Jahresjagdschein erworben (z. B. gekauft oder geliehen) werden
-> WBK muss also beim Erwerb noch nicht vorliegen.
Erwerb ist innerhalb von 2 Wochen bei der Kreispolizeibehörde unter Vorlage eines Kaufvertrags oder einer Rechnung (Lieferschein) anzuzeigen
Behörde stellt nun eine WBK aus oder trägt in eine vorhandene ein:
Waffenart (z. B. Repetierbüchse
Kaliber
Hersteller (Modell)
Überlasser und Überlassungsdatum
-> mit Ausnahme des Dienstsiegels kann auch ein Händler die Einträge vornehmen
Kurzwaffenerwerb durch Jagdscheininhaber
vor dem Erwerb einer Kurzwaffe ist eine WBK unter Angabe von Art und Kaliber der gewünschten Waffe zu beantragen
für bis zu 2 Kurzwaffen genügt gültiger Jahresjagdschein als Bedürfnisnachweis
für weitere Waffen muss das Bedürfnis gesondert nachgewiesen werden
Behörde stellt nun eine WBK aus, die zum Erwerb der im Antrag bezeichneten Kurzwaffe innerhalb 1 Jahres berechtigt (WBK mit Voreintrag)
-> Erwerber muss also schon bei Erwerb im Besitz einer WBK sein
nach Erwerb ist dieser der Kreis-polizeibehörde binnen 2 Wochen anzu-zeigen
-> Behörde trägt fehlende Daten ein
Vorgehensweise gilt auch für
Schalldämpfer usw.
WBK-Austrag
Überlasser muss die überlassenen Waffen innerhalb von 2 Wochen aus seiner WBK austragen bzw. der Händler das Überlassen innerhalb von 2 Wochen der zuständigen Behörde anzeigen
Bei nur vorübergehendem Überlassen (maximal 1 Monat) von für die Jagd zugelassenen Schusswaffen entfallen Austrag/Anzeige, hier reicht „Über-lassungsschein"
Munitionserwerb mit WBK
Voraussetzung für Munitionserwerb und -besitz ist die Vorlage einer WBK mit entsprechendem Vermerk (gilt nur für die Munition der in der entsprechenden Zeile eingetragenen Waffe) oder die Vorlage eines Munitionserwerbsscheines
Munitionserwerb ohne WBK
Keine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition benötigt:
wer auf dem Schießstand Munition zum sofortigen Verschießen erwirbt
wer unter Vorlage eines gültigen Jagdscheins (nicht Jugendjagdscheins!) Langwaffenmunition erwirbt
für Kurzwaffenmunition braucht also auch der Jäger eine WBK mit Vermerk
wer als Jugendjagdscheininhaber Munition nur für die Dauer der Jagdausübung erwirbt
wer Munition für Waffen erwirbt, die er als WBK-Inhaber für max. 1 Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erwirbt
wer als WBK-Inhaber Munition vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung und Beförderung erwirbt
Achtung! Mindestmenge beim Erwerb von Munition ist immer eine Verpackungsein-heit (Ausnahme: Munitionserwerb auf Schießstätten)
Besitz von Munition ist nur bei einem Bedürfnis zulässig
Jäger muss einen Erwerbserlaubniseintrag in der WBK oder eine dort eingetragene Jagdwaffe und einen gültigen Jagdschein haben
nur eine eingetragene Jagdwaffe ohne gleichzeitigen Besitz eines gültigen Jagdscheines rechtfertigt den Besitz von Munition nicht
also immer Jagdschein lösen oder den Munitionserwerb auch für Jagdwaffen in die WBK eintragen lassen
vorübergehender Waffenerwerb für Jäger (längstens 1 Monat)
Führen mit Waffenschein
Voraussetzung zum Führen einer Waffe ist grundsätzlich der Besitz eines gültigen Waffenscheines
WBK berechtigt nur zum Erwerb und Besitz einer Waffe, nicht aber zum Führen!
für Schreckschuss- und Signalwaffen reicht der „kleine Waffenschein"
wird ohne Sachkunde- und Bedürfnisnachweis erteilt
Achtung: der „Waffenschein" schließt den „kleinen Waffenschein" nicht ein!
für den Jäger gilt:
nimmt er eine Schreckschusswaffe, z. B. zur Hundeausbildung mit ins Revier, ist dies durch das Gesetz gedeckt
will er ansonsten eine solche Waffe führen, benötigt er wie jeder Bürger den „kleinen Waffenschein"
Führen ohne Waffenschein
einen Waffenschein benötigt zum Führen einer Waffe nicht:
wer Jagdwaffen bei der befugten Jagdausübung, einschließlich Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden, zum Jagdschutz oder Forstschutz und im Zusammenhang damit (Hin- und Rückweg) führt
der Jäger darf die Jagdwaffen (inkl. Kurzwaffen) bei den genannten Tätigkeiten zugriffsbereit und geladen führen
im Zusammenhang mit diesen (Hin-und Rückweg) müssen die Waffen entladen (nicht schussbereit) geführt werden
wer in der Ausbildung zum Jäger nicht schussbereite Jagdwaffen unter Aufsicht eines Ausbilders führt
wer Schusswaffen lediglich ungeladen und nicht zugriffsbereit (d.h. verpackt in verschlossenem Behältnis) befördert, sofern das zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck erfolgt (z.B. zum Schießstand oder Büchsenmacher!)
wer eine Schusswaffe mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsraum, Schießstätte oder befriedetem Besitztum zu einem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt
Führen mit WBK und/oder Waffen- bzw. Jagdschein
wer eine Schusswaffe ungeladen und nicht zugriffsbereit führt, muss die WBK mit sich führen und Polizeibeamten auf Verlangen vorzeigen
bei vorübergehender Überlassung genügt der Überlassungsschein, bei Erwerb innerhalb der letzten 2 Wochen, der Lieferschein oder die Rechnung
wer eine Schusswaffe zugriffsbereit und/oder geladen führt, muss darüber hinaus noch einen Waffenschein bzw. Jagdschein mit sich führen
Merke: Das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich verboten (Ausnahmen möglich)
Schießen mit Schießerlaubnis
wer mit Schusswaffen schießen möchte, benötigt hierzu eine Schießerlaubnis von der Ortspolizeibehörde (Bürgermeister)
Voraussetzung für die Erteilung einer solchen ist unter anderem die Vorlage einer speziellen Haftpflichtversicherung
Schießen ohne Schießerlaubnis
ohne eine Schießerlaubnis der Ortspolizeibehörde darf z.B. schießen:
wer auf einer Schießstätte schießt
wer als Jäger mit Jagdwaffen bei der befugten Jagdausübung, einschließlich des An- und Einschießens, zur Ausbildung von Jagdhunden, beim Jagdschutz oder im Zusammenhang damit schießt
wer als Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen schießt, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erreichen, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können
jedermann der sich in Notwehr oder im Notstand befindet
Erlaubnis zum Führen von Waffen
Führen um Waffen zu befördern bzw. zu transportieren
Erlaubnis zum Schießen mit Schusswaffen
Führen von Schusswaffen durch den Jäger
Direkter Weg von zu Hause in den Jagdbezirk
Waffe muss entladen, darf aber zugriffsbereit sein
Im Jagdbezirk
bei der befugten Jagdausübung und Ausübung des Jagdschutzes darf die Waffe geladen und zugriffsbereit sein
unabhängig davon darf die Waffe im Auto nie geladen, auch nicht unterladen sein
Sonstige Gelegenheiten:
auf dem Weg zum Büchsenmacher, zum Schießstand, bei Kauf im Sinne des Gesetzes und Ähnlichem muss die Waffe entladen und in einem verschlossenen Behältnis verpackt sein
Beschusspflicht
Feuerwaffen, sowie deren Teile (Lauf, Verschluss, Patronenlager) unterliegen der amtlichen Beschusspflicht nach ihrer Herstellung sowie nach einer Veränderung und Instandsetzung
Beschuss wird von Beschussämtern durchgeführt
geprüft werden:
vorgeschriebene Kennzeichnungen (Hersteller, Kaliber, Herstellungsnummer)
Maßhaltigkeit
Funktionssicherheit
Haltbarkeit
nach bestandener Prüfung wird Waffe mit amtlichen Prüfzeichen versehen, ohne die Waffen nicht verwendet werden dürfen
Bundesadler (auf allen wesentlichen Teilen)
Kennbuchstabe für die Art des Beschusses (auf allen wesentlichen Teilen)
Ortszeichen des Beschussamtes
Jahreszeichen
verbotene Gegenstände
Umgang mit verbotenen Gegenständen ist untersagt
verbotene Schusswaffen:
Kriegswaffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz
Vollautomaten
Vorderschaftrepetierflinten, wenn der Hinterschaft durch Pistolengriff ersetzt ist oder wenn deren Gesamtlänge unter 95 cm oder deren Lauflänge unter 45 cm beträgt
Schusswaffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen (Stock, Kugelschreiber)
Schusswaffen, die mehr als üblich verkürzt oder schnell zerlegt werden können
sonstige verbotene Waffen:
Hieb- und Stoßwaffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen (Stockdegen)
Stahlruten, Totschläger, Schlagringe
Faustmesser
Wurfsterne, Nun Chakus
Molotow-Cocktails
Präzisionsschleudern
Butterflymesser
Spring- und Fallmesser, außer solchen, deren Griff seitlich aus dem Griff hervorschnellt, höchstens 8,5 cm lang und nicht zweiseitig geschliffen ist
verbotene Munitionsarten:
Patronenmunition mit Treibspeiegelgeschossen für Schusswaffen mit gezogenen Läufen
Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand-, Sprengsatz oder Hartkern enthalten
Geschosse mit Betäubungsstoffen
sonstige verbotene Gegenstände:
bestimmte Vorrichtungen für Schusswaffen, die das Ziel beleuchten (Zielscheinwerfer, Laser)
bestimmte Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte für Schusswaffen mit Montagevorrichtung
Verlust von Waffen, Munition und Erlaubnisurkunden
muss unverzüglich bei der Kreispolizeibehörde angezeigt werden
Waffenaufbewahrung im Privatbereich
wer Waffen vor dem 06.07.2017 aufbewahrt hat und dies weiterhin tut, darf diese weiterhin nach damaligen Gesetzen aufbewahren
wer Waffen erstmals nach dem 06.07.2017 aufbewahren möchte, muss dies gemäß der im Kasten wiedergegebenen Neuregelungen tun
Waffen dürfen nur ungeladen aufbewahrt werden
Kalte Waffen (Hieb- und Stoßwaffen)
Waffen aus kaltem Stahl
dienen dem Abnicken, Abfangen, Versorgen und Zerwirken von Wild
Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden
-> dürfen aber nicht geführt werden außer zur befugten Jagdausübung
-> ansonsten verpackt transportieren
Jagdtaschenmesser und Jagdnicker
dienen dem Versorgen, Zerwirken und fallweise auch Abnicken von Wild
im Gegensatz zum Jagdtaschenmesser steht die Klinge des Nickers fest
Waidblatt und Waidbesteck
Waidblatt besitzt breite, dicke Klinge und Parierstange als Handschutz
dient dem Abfangen von Wild, wird aber auch beim Aufbrechen verwendet
Waidbesteck ist eine Kombination aus Waidblatt und Jagdnicker
Hirschfänger, Saufänger und Saufeder
Hirschfänger mit Schweißrinne und Parierstange
wurde früher zum Abfangen eingesetzt -> heute nur noch Dekoration
-> Gleiches gilt bei Saufeder
Langwaffen mit starrem Lauf
bei Gewehren mit starrem Lauf sind der Lauf und Verschluss fest miteinander verbunden
es gibt sie in verschiedenen Varianten:
Repetierer
Mehrzahl der Waffen mit starrem Lauf
einläufige Waffen mit Magazin
nach Schuss muss der nächste Schuss per Hand aus dem Magazin ins Patronenlager repetiert werden
unterschieden werden:
Repetierer mit Kammer- oder Zylinderverschluss (Mauser System 98)
Vorderschaftrepetierer (Flinten)
Unterhebelrepetierer (Büchsen)
Automatische Schusswaffen (Selbstlader)
werden nach Schuss selbsttätig wieder schussbereit
Blaser R93, Sauer 90, Merkel RX Helix, Mauser M 03
Blockwaffen
Einzelladerwaffen mit Blockverschluss (Heerenbüchse)
Kipplaufwaffen
Waffen, deren Läufe zum Laden, Entladen und Spannen abgekippt werden
Einteilung in:
Waffen mit glatten Läufen (Flinten)
Waffen mit gezogenen Läufen (Büchsen)
oder auch in:
einläufige Kipplaufwaffen (Flinten oder Büchsen)
mehrläufige Kipplaufwaffen (Flinten oder Büchsen)
mehrläufige kombinierte Waffen mit Flinten- und Büchsenlauf
Normaldrilling gilt unter den Kombinierten Waffen als Universalwaffe
-> Ausgangsbasis ist die Doppel- bzw. Querflinte, an deren Schrotläufe unten ein Kugellauf angebaut ist
Langwaffen Unterscheidungskriterien
Verriegelung
Gewehre mit starrem Lauf
Gewehre mit Kipplauf/Kippläufen
Läufe
Gewehre mit gezogenen Läufen (Büchsen)
Gewehre mit glatten Läufen (Flinten)
Gewehre mit gezogenen und glatten Läufen (Kombinierte Waffen)
Ladekapazität
Einzellader: Ohne Magazin bzw. Trommel
Mehrlader: mit Magazin bzw. Trommel
Laufanzahl und -anordnung
einläufige Waffen
mehrläufige Waffen
Art des Spannens
Selbstspannerwaffen
Handspannerwaffen
Einsteckläufe
Einsteckläufe in schwachen Büchsenkalibern gib es mündungslang oder auch kürzer
können schnell ein- und ausgebaut werden und erweitern Einsatzbereich des Drillings oder der Büchs- bzw. Bockbüchsflinte
beim Drilling wird Einstecklauf meist in den rechten Schrotlauf eingesetzt, damit auch beim Schießen mit dem kleinkalibrigen Büchsenlauf der Stecher genutzt werden kann
Büchsenschuss
zum Erlegen von Schalenwild ist in DE der Schrotschuss verboten
-> daher Büchsenschuss
beim Büchsenschuss wird ein Einzelgeschoss durch einen gezogenen Lauf, Polygonlauf oder Multi-Radial-Barrell (MRB)- Lauf getrieben
Züge und Felder versetzen Geschoss in eine Rotationsbewegung um die Längsachse
dieser Drall stabilisiert Geschossflugbahn
regelmäßige Laufreinigung, um Ablagerungen mit eventuell einer gefährlichen Verringerung des Laufquerschnittes zu vermeiden
nach Auftreffen des Geschosses auf das Ziel (Wildkörper) pilzt das Geschoss auf (Deformationsgeschosse) und/oder es zerlegt sich (Zerlegungsgeschosse)
Geschoss soll einen Wundkanal über Kaliberdurchmesser und je nach Geschossart Splitterwirkung erzielen
lebenswichtige Organe sollen zerstört werden
Schrotschuss
alles Nicht-Schalenwild (außer Seehunde) darf mit Schrot erlegt werden
überwiegend bei flüchtigem Wild
Schrotpatrone enthält große Anzahl (ca. 100-1000) von Schrotkörnern
-> werden aus glatten Läufen verschossen
nach Verlassen des Laufes vergrößert Schrotgarbe ihren Durchmesser (Breiten- und Höhenstreuung)
-> dadurch wird flüchtiges Wild besser getroffen
gleichzeitig verlängert sich auch die Garbe (Tiefenstreuung), so dass eine große Anzahl von Schrotkugeln in zeitlich sehr kurzen Abständen auf den Wildkörper treffen
-> dadurch werden eine Vielzahl von Nerven in zeitlich kurzen Abständen gereizt, was zu einem Schocktod führt
tödliche Wirkung eines Schrotschusses beruht in erster Linie auf der Schockwirkung
gebräuchliche Laufkombinationen
Stutzen und Bergstutzen
Stutzen sind alle Gewehre, die bis zur Mündung geschäftet sind (Voll- oder Ganzschaft)
-> sind meist Repetierer mit verkürzten Läufen
-> gibt aber auch ganzgeschäftete Kipplaufwaffen
Bergstutzen ist Kipplaufwaffe mit 2 Büchsenläufen unterschiedlichen Kalibers
verschließt die Waffe
dadurch wird Patrone gehalten und Patronenlager wird nach hinten zum Stoßboden hin verschlossen und abgedichtet
eigentliches Abdichten des Patronenlagers entsteht, indem isch die Patronenhülse beim Schuss dem Patronenlager anpasst
Hülse besteht aus Messing (kann sich ausdehnen und wieder in seine Ursprungsform zurückziehen)
-> deswegen lässt sich Hülse nach dem Schuss problemlos wieder aus dem Patronenlager entfernen
Verschlussarten:
Verschlüsse an Repetierern
Kammer- oder Zylinderverschluss
Verschlüsse bei Selbstladewaffen
Masseverschluss
Verschlüsse bei Bockbüchsen
Bockverschluss
Verschlüsse bei Kippläufen
Greener-Verschluss
Kersten-Verschluss (Doppelgreener-, Straßburger-Verschluss)
Purdey-Verschluss
Flanken-Verschluss
Laufhaken-Verschluss
Mauser
Merkel Modell “Helix” (Geradezug-Repetierer)
Heym SR 30 (Geradezug-Repetierer)
Selbstladebüchse von Heckler & Koch
Mauser 98er-System im Schnitt
Blaser Repetiererbüchse, Modell R 8
Greener-Verschluss, Drilling 96 K Suhl
Kerstenverschluss
Verschlussarten bei Kipplaufwaffen
Schlosse oder Systeme
Schloss ist die Summe der Teile einer Waffe, die ein Auslösen des Schusses ermöglichen
neben anderen Teilen vor allem Schlagbolzen und Schlagfeder
Begriffe Verschluss und Schloss nicht verwecheln
-> Verschluss verriegelt die Waffe, Schloss löst Schuss aus
Schlosse bei Waffen mit starrem Lauf
bei Repetierern, Block- und Selbstladewaffen bilden Verschluss und Schloss eine weitgehende Einheit
Verschluss enthält hier zumindest den Schlagbolzen und die Schlagbolzenfeder
hier wird also mithilfe des Schlosses verriegelt bzw. das Patronenlager verschlossen
Schlosse bei Kipplaufwaffen
Schloss und Verschluss sind 2 völlig unterschiedliche Teile
unterschieden wird zwischen 3 Schlosssystemen/Schlossen:
Blitz-Schloss
wesentliche Teile auf Abzugsblech montiert
Verwendung meist beim Drilling
Kasten-Schloss
wesentliche Teile sind im Kasten eingebaut
Verwendung bei Doppelflinten, Doppelbüchsen
Seitenschloss
wesentliche Teile auf herausnehmbaren Seitenplatten befestigt
Verwendung bei hochwertigen zweiläufigen Flinten und Büchsen
Abzugsarten
wird unterschieden zwischen 5 unterschiedlichen:
Druckpunktabzug
nach gewissem Vorzugweg wird Widerstand (Druckpunkt) spürbar, nach dessen Überwindung der Schuss bricht (unüblich bei Jagdwaffen, meist in Kombi mit Stecher)
Flintenabzug
trockener (ohne Vorzugsweg) stehender Abzug bei Flinten
Abzugswiderstände beim vorderen ca. bei 18 N, beim hinteren bis 23 N
bei Flinten mit Doppelabzug wirkt der vordere Abzug auf den unteren bzw. rechten Lauf
Feinabzug
trocken (ohne Vorzugsweg) stehender Abzug mit Abzugswiderständen von ca. 5 N
Einabzug
ein Abzug dient dazu mehrere Schlosse in einer bestimmten Reihenfolge auszulösen
zu finden beim Drilling und vielen doppelläufigen Flinten und Büchsen
Spannabzug
dienen nicht nur zum Auslösen des Schusses, sondern zugleich auch zum Spannen des Schlosses
häufig bei Kurzwaffen
Ein und zwei Abzüge
bei einläufigen Waffen genügt ein Abzug
zweiläufige Waffen haben i.d.R. 2 Abzüge
-> vorderer dient dem Abfeuern des rechten bzw. unteren Laufes/Schlosses
-> hinterer dient dem Abfeuern des linken bzw. oberen Laufes/Schlosses
bei dreiläufigen Waffen (Drilling) werden mit dem vorderen Abzug 2 Läufe abgefeuert, je nach Stellung des Umschaltschiebers
Stecher
dienen der Verringerung des Abzugswiderstandes auf ca. 3 N
unmittelbar vor dem Schuss wird eingestochen
2 Stecherarten:
Deutscher Stecher
wurde gerne bei Repetierern verwendet
Druckpunktabzug wird so zum Feinabzug
macht bei mehrläufigen Gewehren keinen Sinn
Französischer Stecher
an Repetierern, Bockbüchsflinten und Kipplaufbüchsen machen Stecher heute kaum noch Sinn
-> Stecherabzug wird dort durch Feinabzug ersetzt
macht Sinn beim Drilling und bei Repetierern mit Druckpunktabzug
Sicherungen
haben Funktion das unbeabsichtigte Lösen eines Schusses zu verhindern
bei gespannter Waffe kann sich durch Erschütterung (Umfallen) ein Schuss lösen, sofern kein Sicherungsmechanismus dies verhindert
bei entspannten Waffen ist eine Sicherung nicht erforderlich
Waffeb die geladen, aber gleichzeitig entspannt geführt werden können besitzen daher auch keine Sicherung (Hand-/Hahnspanner)
Sicherungsarten bei Kipplaufwaffen
unterschieden wird zwischen:
Abzugssicherungen
arreteieren den Abzug bzw. das Abzugsblatt
unsicherste aber zugleich auch häufigste Form
Stangensicherungen
arrestieren und blockieren die Abzugsstange
Schlagstücksicherungen
arretieren das Schlagstück
sicherste aber zugliech auch seltenste Form
Sicherungen bei Repetierern
2 verschiedene Sicherungsarten:
blockieren den Abzug oder den Abzugskolben
Schlagbolzensicherungen
blockieren neben dem Schlagbolzen auch meistens die Kammer, sodass die Waffe im gesicherten Zustand nicht geöffnet werden kann
Sicherungshebel
nach Art der Betätigung unterscheidet man zwischen:
Schiebesicherungen (häufigste Sicherung bei Flinten)
Drehflügelsicherungen (Mauser 98)
Greener-Sicherungen (seitliche Hebelsicherung, oft an Drillingen)
Druckknopfsicherungen (meist im Abzugsbügel integriert)
Griffstück- oder Handballensicherungen (bei Pistolen)
Spannsysteme
Hahnspanner
außen liegender Hahn wird unmittelbar vor dem Schuss zurückgezogen und gespannt
Handspanner
an Waffe befindet sich Spannschieber anstelle eines Sicherungsschiebers, mit dem Waffe erst unmittelbar vor dem Schuss gespannt wird
Selbstspanner
spannt sich automatisch beim Öffnen
Sicherheitsdrilling
besonderer Drilling mit seperater Kugelspannung
Selbstspannersystem wird mit Handspannersystem kombiniert
beim Öffnen werden Schrotschlosse automatisch gespannt
Kugelschloss muss von Hand unmittelbar vor dem Schuss gespannt werden
Ejektoren
= Patronenauswerfer
Einrichtung, welche dafür sorgt, dass beim Abkippen der Läufe die abgschossene Hülse automatisch ausgeworfen wird
sind häufig bei Flinten zu finden und am zweigeteilten Patronenauswerfer zu erkennen
werden beim Schließen gespannt und beim Schuss aktiviert
Choke- oder Würgebohrung
Verengung bei Flintenläufen im Bereich der Mündung
je stärker sich der Lauf im Mündungsbereich verengt, desto geringer ist die Breitenstreuung der Schrote
je nach Grad der Verengung unterscheiden wir:
1/4-Choke (****)
Durchmesser verengt sich im Laufmündungsbereich um ca. 0,25 mm
1/2-Choke (***)
Laufmündungsverengung um ca. 0,5 mm
3/4-Choke (**)
Laufmündungsverengung um ca. 0,75 mm
Vollchoke
Laufmündungsverengung um ca. 1 mm
mesit sit der obere bzw. linke Lauf der Flinten enger gebohrt
Standardbohrungen: 1/2- und Vollchoke
Schaftformen
verschiedene Hinterschaftformen:
Deutscher Schaft
Monte-Carlo-Schaft
Englischer Schaft
Lochschaft
Sonderschaftformen:
gekröpfte Schäfte
gebogene Schäfte
Ganzschafte weisen Waffen auf, deren Vorderschaft bis zur Laufmündung reicht
Schaftbacken
sollen das Auge besser in die mit dem Zielfernrohr erhöhte Visierlinie bringen
Wange des Schützen soll mit der Backe des Gewehres Kontakt halten
Fischhaut
dient dazu, das Gewehr griffiger zu machen
man unterscheidet zwischen:
Deutsche Fischhaut
Schottische Fischhaut
Schuppenfischhaut
Schaftmaterial
traditionell aus Nussbaum und Buchenholz
oft wird Wurzelholz verwendet
formstabiler sind Schäfte aus Schichtholz
verzugsfrei und optisch zunehmend ansprechender sind Kunststoffschäfte
Schaftmaße
4 Schaftmaße entscheiden darüber, ob ein Schaft optimal passt:
Schaftlänge
wird vom vorderen Abzug bis zur Schaftkappe gemessen
Schränkung
seitliche Abweichung des Schaftrückens
Senkung
Abstand Schaftkappe zur Laufschiene (Visierlinie)
Pitch
Winkel zwischen Schaftkappe und Visierlinie
Offene und geschlossene Visiereinrichtungen
Kimme und Korn sind offene Visiereinrichtungen
Diopter oder Lochkimme sind geschlossene Visiereinrichtungen
optische Visiereinrichtungen = Zielfernrohre
stellen ein System von Linsen dar, die mit einem Absehen (Fadenkreuz) versehen sind
Zielfernrphrbezeichnungen (8 x 56 oder 3-12 x 50) geben Aufschluss über Vergrößerungsfaktor
-> 8 und 3-12 = 8-fache oder variable 3 bis 12-fache Vergrößerung
-> 56 und 50 = Objektivdurchmesser
Objektivdurchmesser hat Einfluss auf Lichtstärke und Dämmerungsleistung
Zielfernrohr im Querschnitt
Zielfernrohr und offene Visierung im Vergleich
Kimme und Korn bieten beim Schuss auf flüchtiges Wild den Vorteil einer raschen Zielerfassung und eines großen Sichtfelds
Zielfernrohr bringt allerdings:
Vergrößerung
verbessertes Dämmerungssehen
Entfernungsschätzung
ermüdungsfreies Zielen
Augenfehlerkorrektur
Ferngläser
dienen dem Doppeläugigen Ansprechen und Beobachten von Wild
nach Anordnung der Prismen wird zwischen 2 Bauarten unterschieden:
Porro-Prismen
Dachkantprismen
beide Bauarten gibt es mit Einzelokulareinstellungen und mit Mitteltrieb$§
Korrektur der Treffpunktlage
moderne Zielfernrohre erlauben Korrektur der Treffpunktlage beim Einschießen über 2 Stellschrauben mit Klick-Rasten in der Zielfernrohrmitte
-> obere Schraube dient Höhenverstellunge
-> seitliche Schraube dient der Seitenverstellung
Jagdoptik-Hersteller
Kahles
Leitz
Meopta
Minox
Nikon
Schmidt und Bender
Swarovski
Zeiss
Büchsenpatrone im Querschnitt
bestehen aus Hülse (ggf. mit Zündhütchen), Treibladung und Geschoss
Hülse
ist in der Regel aus Messing
unterschiedlich konstruiert je nach Waffentyp:
Hülsen ohne Rand (und mit Rille)
sind i.d.R. für Repetierer konstruiert
werden durch den in die Rille greifenden Patronenauszieher gehalten
liegen mit der Patronenschulter im Patronenlager an
Hülsen mit Rand
werden aus Kipplaufwaffen verschossen
liegen mit Hülsenrand und Schulter an
Gürtelhülsen
finden sich bei Magnum-Patronen
Boden ist verstärkt
liegen mit Patronenschulter, Rille und Gürtel an
zylindrische Hülsen ohne Rand
werden vor allem für Pistolenmunition verwendet
liegen mit Hülsenmund an und werden vom Patronenauszieher gehalten
Treibladung
Nitro-Cellulose-Pulver
entwickelt hohe Energie bei geringer Rauchentwicklung
für Büchsenpatronen wird langsam abbrennendes Nitro-Pulver verwendet
für Flinten- und Pistolenmunition langsam abbrennendes
Zündungsarten und -mechanismen
bei Büchsenpatronen unterscheidet man die Randfeuerzündung und die Zentralfeuerzündung
Kaliberbezeichnungen
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