Betroffene Grundrechte
RIS - Art 2 (1) i. V. m. Art 1 (1) GG
APR - Art 2 (1) i. V. m. Art 1 (1) GG
FdP - Art 2 (2) S.2 i. V. m. Art 104 GG
RaeB - Art 2 (1) i. V. m. Art 1 (1)
Eigentum - Art 14 GG
AHF - Art 2 (1) GG
Überleitung + Dominanzentscheidung
Eingriffstatbestand + AOK
Eingriffstatbestand bei Verdächtigen (1):
Deliktsverdacht
Personenverdacht
Eingriffstatbestand bei Nicht-Verdächtigen (2):
kein Personenverdacht
Gebotenheit
AOK:
StA + Polizei
Beim Festhalten:
Unverzügliche Vorführung bei einem Richter
max. 12 Stunden
Ein DV ist gem. § 152 (2) StPO zu begründen, wenn zureichend tatsächliche Anhaltspunkte für eine bestimmte verfolgbare Straftat vorliegen.
—> Ta + kE
Ein PV ist zu begründen, wenn zureichend tatsächliche Anhaltspunkte für die Täterschaft oder Teilnahme einer bestimmten Person an der genannten Straftat vorliegen.
—> beim Nicht-Verdächtigen negativ abgrenzen —> aber konkrete Anhaltspunkte, dass Person als Zeuge in Betracht kommt
??? Oder nur in Rechtsfolge ???
Rechtsfolge (2)
Die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen.
Stufenfolge beachten:
Anhalten, befragen
Festhalten
Durchsuchen
ED-Maßnahmen
Erforerlichkeitsprüfung
Rechtsfolge (1)
AOK
F & V
Eröffnungspflicht
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