LV Art. 11
LV Art. 12
LV Art. 13
LV Art. 14
GG Art. 1
Schutz der Menschenwürde und -rechte
Rehtsverbindlichkeit der Grundrechte
GG Art. 2
Allgemeines Freiheitsrecht
- Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit
GG Art. 3
Gleichheit vor dem Gesetz
- Geschlecht, Rasse, Glaube, Überzeugungen, Behinderung
GG Art. 4
Glaubens- und Bekenntnisfreiheit - Gewährleistung von ungestörten Religionsausübung
GG Art. 5
Meinungs- und Pressefreiheit
GG Art. 12
Freiheit des Berufswahl
- Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden
GG Art. 19
Rechtsschutz(-garantie)
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.
GG Art. 30
Legt die förderative Staatsstruktur fest
= Bund von selbstständigen Ländern, welche über bestimmte Themen frei entscheiden dürfen
GG Art. 70ff
Regelt Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern —> Normenhierarche
GG Art. 80 & LV Art. 61
Bilden Grundlage für den Erlass von Rechtsverordnungen durch Regierung oder Minister
LV Art. 45/49
Regeln Rganisationsgewalt einzelner Ministerien & bietet Grundlage für Erlass von Verwaltungsvorschriften
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