Daten
ISd §202a StGB
Fremdheit der Daten
ein fremdes Verfügungs- und Nutzungsrecht muss bestehen. Verfügungsrecht entsteht durch den Skripturakt.
Löschen von Daten
unkenntlichmschen der Daten, muss irreversibel und unwiederbringlich sein zb. Entfernen mittels Löschtaste, Überschreiben mit anderen Daten, auch Zerstörung des Datenträgers
Unterdrücken von Daten
Dauerhaftes (= zeitlich nicht unerhebliches) Entziehen des Zugriffs auf Daten
Unbrauchbarmachung von Daten
Beeinträchtigen der Gebrauchsfähigkeit von Daten, so dass sie nicht mehr ordnungsgemäß verwendet werden und damit ihren Zweck nicht mehr erfüllen können.
Verändern von Daten
Jede Form des inhaltlichen Umgestaltens gespeicherter Daten, die eine Bedeutungsveränderung der Daten in ihrem Informationsgehalt oder Aussagewert und somit eine Funktionsbeeinträchtigung zur Folge hat.
Rechtswidriges Handeln
Die Tathandlung muss ohne oder gegen den Willen des Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten vorgenommen worden sein.
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