Arbeitsmedizinische Organe und Gesetze : Abstract ?
Die Bereitstellung eines Betriebsarztes oder eines arbeitsmedizinischen Dienstes ist mit wenigen Ausnahmen für alle Unternehmen verpflichtend.
Zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Ermittlung von Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen und die Untersuchung der Arbeitnehmer (insb. bei gefährdender Tätigkeit).
Berufsgenossenschaften hingegen sind als Körperschaften öffentlichen Rechts Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und übernehmen somit einerseits Kosten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, erlassen andererseits zudem auch Unfallverhütungsvorschriften.
Weiterhin soll die Kenntnis verschiedener Arbeitsschutzgesetze vermittelt werden – neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist hier (insb. für den klinischen Alltag) sicherlich vor allem das Mutterschutzgesetz interessant.
Eine schwangere Mitarbeiterin ist vom Arbeitgeber durch Schutzmaßnahmen und Beschäftigungseinschränkungen bzw. -Verbote in bestimmten Bereichen zu schützen.
N:
Ein Betriebsarzt darf die festgestellte Arbeitsunfähigkeit (AU) eines Mitarbeiters nicht überprüfen!
Der Arbeitgeber muss die Aufsichtsbehörden bei Kenntnis über das Vorliegen einer Schwangerschaft unverzüglich informieren!
Verhütung und Früherkennung beruflich bedingter Schäden : Abstract ?
Um beruflich bedingte Schäden gegebenenfalls frühzeitig zu erkennen oder gar vermeiden zu können, sind vom Gesetzgeber verschiedene Bestimmungen vorgegeben.
Bei Ausführung gefährdender Tätigkeiten (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen) müssen (verpflichtend für Arbeitgeber und -nehmer) Vorsorgeuntersuchungen angeboten bzw. wahrgenommen werden.
Im Rahmen einer Abschätzung der jeweiligen Arbeitsplatz -und Berufsbelastungen können verschiedene Messwerte erhoben werden, zum Beispiel die Ermittlung der körperlichen Leistungsfähigkeit auf dem Laufband.
Je nach Berufstätigkeit ergeben sich charakteristische Belastungssituationen – exemplarisch aufgeführt (und insb. für Mediziner interessant) sind hier Folgen von Computerarbeit sowie Nacht-/Schichtarbeit.
Anerkennung von Berufskrankheiten : Abstract ?
Die Berufskrankheit ist definiert als gesetzlich anerkannte Erkrankung, die der Versicherte infolge der Ausübung einer versicherten Tätigkeit erleidet.
Sowohl Arbeitgeber als auch Ärzte sind dabei verpflichtet, bereits den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit dem zuständigen Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft) anzuzeigen.
Zur Anerkennung ist eine (langjährige) schädigende Einwirkung nachzuweisen, die im Rahmen einer versicherten Tätigkeit stattgefunden und zu einem Gesundheitsschaden geführt hat.
Rechtlich wird eine anerkannte Berufskrankheit dann wie ein Arbeitsunfall gehandhabt - die Kostenübernahme bezüglich Behandlung und Wiedereingliederung (z.B. Rehabilitation) erfolgt durch den Unfallversicherungsträger.
Je nach Berufserkrankung ist evtl. die Aufgabe der betroffenen Tätigkeit notwendig, sonst keine Anerkennung!
Messkriterien der Arbeitsplatzbelastung : Abstract ?
Die toxische Wirkung der meisten Schadstoffe hängt von Konzentration und Dauer der Einwirkung ab – oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes sind dann Effekte zu erwarten.
Bei ionisierender Strahlung, terato- oder kanzerogenen Stoffen hingegen besteht die Gefährdung bereits bei minimaler Exposition.
Dieser Unterscheidung trägt auch die Differenzierung arbeitsplatzbezogener Schadstoffe Rechnung:
Bei „krebserzeugenden“ Stoffen gelten keine Schwellenwerte, sondern „technische Richtkonzentrationen“, bei deren Einhaltung das Lebenszeitrisiko möglichst gering sein sollte.
Für die anderen Dosis-abhängigen, toxischen Schadstoffe wird hingegen der Arbeitsplatzgrenzwert (Konzentration eines Stoffes in der Luft) sowie der biologische Grenzwert (Konzentration im Organismus) bestimmt – hier gelten ungefährliche Schwellenwerte, bei denen eine Schädigung nicht zu erwarten ist.
Berufskrankheiten durch physikalische Belastungen : Abstract ?
Viele Berufe gehen mit erhöhter körperlicher Belastung einher und können zu Schäden des muskuloskelettalen Systems führen.
Zur Anerkennung einer Berufserkrankung durch den Kostenträger (z.B. Berufsgenossenschaft) muss meist eine langjährige, regelmäßige Tätigkeit mit belastendem Potenzial ausgeübt worden sein.
Typische Erkrankungen dieser Art sind beispielsweise die Meniskusschädigung bei Fliesenlegern, die Sehnenscheidenentzündung (Fließbandarbeit) oder die Bandscheibenschädigung (LWS/HWS) bei langjährig schwerem Heben.
Erkrankungen durch Metalle : Abstract ?
(Berufskrankheiten durch Metalle und Metalloide)
Schwermetalle wie Quecksilber, Blei, Chrom oder Cadmium können bei Aufnahme in den menschlichen Organismus zu verschiedensten Schädigungen führen - zu unterscheiden sind dabei meist akute Symptome (z.B. lokale Reizung, Gastroenteritis, Pneumonie) von langfristigen Folgen (z.B. Terato- oder Kanzerogenität, ZNS- oder Nierenschädigung).
Viele Metalle finden Verwendung in der Industrie und besitzen so einen Stellenwert als Ursache von Berufskrankheiten, können aber auch über das Trinkwasser (z.B. Arsen, Blei) oder über die Aufnahme kontaminierter Nahrungsmittel (Quecksilber in Fischen) in den Körper gelangen.
"ABCDEF - Anämie, Basophile Tüpfelung, Colorit, Darmkolik, Enzephalopathie (Neurotoxisch), Fallhand (Radialis-Lähmung)"
Erkrankungen durch organische Lösungsmittel, Insektizide, Halogenkohlenwasserstoffe, Benzol und Homologe : Abstract ?
In diesem Kapitel sind verschiedene (organische) Stoffe erfasst, die u.a. als Lösungsmittel, Insektizide, Reinigungsmittel oder industriell verwendet werden.
Sie zeichnen sich meist durch eine hohe Lipidlöslichkeit aus und führen daher häufig zu ZNS-Störungen und Polyneuropathie.
Die Abbauprodukte einiger Vertreter werden zudem als kanzerogen eingestuft.
Für weiterführende Informationen zu akuten Intoxikationen siehe auch:
Überblick über Vergiftungen und Grundlagen der Akuttoxikologie.
Wird als Ursache eine Exposition am Arbeitsplatz angenommen, muss eine Anzeige mit Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit erfolgen!
Diagnostik durch Bestimmung der Thiodiglykolsäure im Urin!
Lungenerkrankungen durch Inhalation anorganischer Stäube : Abstract ?
(Pneumokoniosen)
Die Inhalation anorganischer Stäube, meistens durch eine beruflich bedingte Exposition, kann zu Beschwerden wie Husten und Luftnot führen.
Bei langanhaltender Belastung ist die Ausbildung einer Lungenfibrose möglich, sodass eine Berufsanamnese bei entsprechenden Hinweisen bedacht werden muss.
Eine Anerkennung als Berufskrankheit bietet dem Betroffenen dann zumindest eine Entschädigung, wenn nicht durch eine frühe Erkennung des Sachverhaltes rechtzeitig Gegenmaßnahmen getroffen wurden.
Asbestose und Mesotheliom : Abstract ?
Eine Lungenerkrankung durch Inhalation von Asbestfasern wird als Asbestose bezeichnet.
Häufig ist eine Exposition am Arbeitsplatz ursächlich für diese bedeutsame Berufskrankheit.
Nach einer langjährigen Latenz können unspezifische Symptome wie Husten und Dyspnoe aufgrund der fibrotischen Lungenveränderungen auftreten, teilweise zeigen sich auch zufällig radiologische Auffälligkeiten.
Ein Pleuraerguss kann das erste Zeichen des gefürchteten malignen Mesothelioms sein, das fast immer auf eine Asbestexposition zurückzuführen ist.
Meist ist bei dieser Erkrankung keine kurative Behandlung möglich und die mittlere Überlebenszeit beträgt nur noch etwa ein Jahr.
Seit 1993 besteht ein Verbot für die Verwendung von Asbest in Deutschland.
Silikose : Abstract ?
(Bergarbeiterpneumokoniose, Quarzstaublungenerkrankung)
Die Silikose ist eine wichtige Berufserkrankung der Lunge infolge anhaltender Inhalation von Quarzstaub.
Von der Tatsache, dass sich dieser vermehrt in der Erdkruste befindet, lassen sich gefährdete Berufsgruppen wie beispielsweise Steinbruch- und Minenarbeiter ableiten.
Klinisch kann die Erkrankung lange asymptomatisch bleiben, wenngleich radiologische Zeichen schon früh erkennbar sind.
Pathognomonisch sind die sogenannten „Eierschalenhili“, sichelförmig verkalkte Lymphknoten im Lungenhilus, die neben feinnodulären, teils konfluierenden Verschattungen und retikulärer Zeichenvermehrung auftreten.
Im fortgeschrittenen Stadium zeigen sich ähnliche Befunde wie bei einer COPD, sodass hier die gleiche Therapie empfohlen wird.
Es besteht ein erhöhtes Risiko sowohl für Tuberkulose als auch für ein Bronchialkarzinom.
Für die Beschwerden und die Prognose ist die durch die Silikose bedingte obstruktive Ventilationsstörung ausschlaggebend!
Oftmals schon radiologische Veränderungen im Frühstadium ohne klinische Symptomatik und ohne auffälligen Auskultationsbefund (ggf. Giemen und Brummen)!
Da keine kausale Therapie existiert, ist es besonders wichtig, die Erkrankung früh zu erkennen!
Lungenerkrankungen durch Inhalation organischer Stäube : Abstract ?
Durch organische Stäube (z.B. Baumwollbestandteile) können unterschiedliche gut- und bösartige Erkrankungen der Atemwege hervorgerufen werden.
Während die exogen-allergische Alveolitis mit akut-grippalem oder chronisch-fibrosierendem Verlauf in einem separaten Kapitel behandelt wird, sind hier verschiedene weitere Entitäten zu finden:
Bei der Byssinose kommt es zum Beispiel typischerweise montags zu einer Atemnotsymptomatik.
Auch die Verursachung einer allergischen (Asthma bronchiale) oder toxischen Obstruktion der Atemwege ist möglich und lässt sich beispielsweise bei Bäckern nach Inhalation von Mehl feststellen.
Im Gegensatz zur exogen-allergischen Alveolitis sind alle exponierten Personen von der toxischen Alveolitis betroffen!
Erkrankungen durch Einwirkung reizender Gase : Abstract ?
Durch die Inhalation toxischer Gase kommt es in den meisten Fällen zu einer Reizung der Atemwege sowie zur Ausbildung eines Lungenödems – dosisabhängig kann dies bis zum Atemstillstand und Kreislaufversagen führen.
Verschiedene Gase verursachen darüber hinausgehend weitere typische Symptome, die hier zusammengefasst sind.
Berufserkrankungen der Haut : Abstract ?
Berufserkrankungen der Haut sind sehr häufig und lassen sich in maligne und benigne Pathologien unterteilen.
Bei den benignen Erkrankungen ist hier neben der Akne (Chlorakne) und dem Kontaktekzem insbesondere für Mitarbeiter des Gesundheitssystems die Latexallergie zu nennen.
Aufgrund der sehr häufigen Sensibilisierung durch gepuderte Gummihandschuhe (Inhalation der "aufgestäubten" Latexpartikel) sind entsprechende Handschuhe seit 1998 verboten und vom Arbeitgeber durch ungepuderte Alternativen zu ersetzen.
Zusätzlich können zum Beispiel durch berufliche Exposition gegenüber UV-Strahlung oder chemischen Noxen wie Teer oder Pech maligne Erkrankungen (z.B. Plattenepithel- oder Basalzellkarzinome) hervorgerufen werden.
Erkrankungen durch chlorierte und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe : Abstract ?
Chlorierte und polyzyklische Kohlenwasserstoffe können bei industrieller Fertigung (Dioxine) sowie z.B. in Kühl- und Isoliermitteln oder bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entstehen.
Manche dieser Substanzen können nicht nur akut toxisch (z.B. Chlorakne), sondern auch kanzerogen wirken.
Last changed2 years ago