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Nur Abstract (80-82)

FQ
by Fehr Q.

Ärztliche Rechtskunde : Abstract ?


Jeder medizinische Eingriff erfüllt nach dem Strafgesetzbuch den objektiven Tatbestand der Körperverletzung!


Aufgrund dieser Rechtslage müssen ärztliche Tätigkeiten einen juristischen Rahmen erhalten, um einerseits das Wohl und das Recht des Patienten, anderseits aber auch die Rechte des Arztes zu schützen.


Gerade Behandlungsfehler führen oft zu Klagen bezüglich Aufklärungspflicht, korrektem ärztlichem Handeln oder Übernahme- und Organisationsverschulden.


Es kann abhängig von Kläger, Ausmaß des Fehlers und außergerichtlicher Klärung zu unterschiedlichen Prozessen kommen.


Strafrechtlich können Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Berufsverbote verhängt werden.


Häufiger sind aber zivilrechtliche Prozesse erfolgreich, bei denen ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird.


Im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist im Verfahren auch eine Beweislastumkehr (bei der der Arzt seine Unschuld beweisen muss) möglich.


Auch eine unterlassene Hilfeleistung und eine Durchbrechung der Schweigepflicht können zu straf- und zivilrechtlichen Prozessen führen.


Alle Ärzte sind zur Mitgliedschaft in den zuständigen Landesärztekammern verpflichtet.


Diese regeln als Körperschaften des öffentlichen Rechts die Berufs- und Weiterbildungsordnung und können in standesgerichtlichen Prozessen u.a. Disziplinar- und Geldstrafen verhängen.


N:

  • Das Fehlverhalten eines Arztes kann gleichzeitig zivilrechtlich (z.B. Zivilprozessordnung), strafrechtlich (z.B. Strafprozessordnung), standesrechtlich und nach öffentlichem Recht geahndet werden!

  • Bei einem zivilrechtlichen Prozess geht es um eine adäquate Entschädigung des geschädigten Patienten. Bei strafrechtlichen Prozessen geht es um eine Bestrafung des Arztes!

  • Grundsätzlich sollten keine Privatgeräte zur Aufnahme von Gesundheitsdaten verwendet werden!

  • Datenschutz entspricht nicht der Schweigepflicht. Auch wenn die Weitergabe ggf. rein datenschutzrechtlich gestattet wäre, muss die ärztliche Schweigepflicht immer eingehalten werden! Der Schutz der Daten beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod der betroffenen Person, die Schweigepflicht besteht jedoch auch nach dem Tod weiter! Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht kann strafrechtlich verfolgt werden.

  • Alle Anliegen sollen unverzüglich an den Datenschutzbeauftragten gemeldet werden!

  • Die Abgabe von Einmalspritzen an Betäubungsmittelabhängige stellt kein Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz dar!


Thanatologie : Abstract ?


(Wissenschaft vom Tod)

Die Thanatologie beschäftigt sich mit dem Tod, dem Sterben und der Bestattung vom Menschen aus rechtsmedizinischer Sicht.


Bei der Leichenschau und der gerichtsmedizinischen Obduktion werden Veränderungen des menschlichen Körpers dokumentiert und beurteilt.


Nach dem Tod eines Menschen kann anhand von Todeszeichen der Tod festgestellt und der Todeszeitpunkt eingegrenzt werden.


Bei der Beurteilung werden sichere von unsicheren und frühe von späten Leichenveränderungen unterschieden.


Vitalitätszeichen sind Hinweise dafür, dass ein Mensch zum Zeitpunkt einer schädigenden Einwirkung noch gelebt hat.


Supravitale Reaktionen sind ein Ausdruck für erhaltene Körperfunktionen bei einer Leiche (z.B. sind erhaltene Pupillenreaktionen bis zu 17 Stunden nach dem Tod nachweisbar) – sie geben hilfreiche Hinweise zur Eingrenzung des Todeszeitpunkts.


N:

  • Ein nicht-natürlicher oder ungeklärter Tod muss der Polizei gemeldet werden. Die Staatsanwaltschaft kann daraufhin eine gerichtsmedizinische Obduktion anordnen!

  • Laut Strafprozessordnung (§ 89) muss sich die Leicheneröffnung, soweit der Zustand der Leiche dies gestattet, stets auf die Öffnung aller drei Körperhöhlen (Schädel-, Brust- und Bauchhöhle) erstrecken!

  • Ist ein vermeintlich natürlicher Tod im Krankenhaus (Ableben eines multimorbiden Patienten) ursächlich auf einen anderen Zusammenhang zurückzuführen (z.B. Unfall), so handelt es sich um einen nicht-natürlichen Tod!

  • Totenflecken treten nach 20–30 Minuten auf und sind – insofern keine mit dem Leben nicht vereinbaren Verletzungen vorliegen – das erste sichere Todeszeichen!

  • Eine Todesbescheinigung darf nie ohne das Vorhandensein sicherer Todeszeichen ausgestellt werden!

  • Die Vitalreaktionen geben Hinweise darauf, dass eine Schädigung des Organismus vor dem Todeszeitpunkt stattgefunden hat!


Strangulation und Ersticken : Abstract ?


Bei Suizidgedanken oder Sorgen um Betroffene sei auf die von der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention gelisteten Hilfsangebote verwiesen, siehe Tipps & Links.


Erhängen, Erwürgen und Erdrosseln sind aus rechtsmedizinischer Sicht Folgen einer Strangulation (gewaltsames Abschnüren des Halses).


Beim Tod durch Erhängen wird zwischen Erhängen im klassischen Sinne (Gleitknoten dorsal am Nacken) und atypischem Erhängen, bei dem der Gleitknoten nicht am Nacken, sondern seitlich oder submental liegt, unterschieden.


Weiterhin müssen nach einem Erhängungstod Vitalitätszeichen beurteilt werden, um ein nachträgliches Umsetzen einer Leiche in die Erhängungsposition auszuschließen.


Beim gewaltsamen Ersticken kann zwischen Erdrosseln (mithilfe eines Werkzeuges) und Erwürgen (mit den Händen) unterschieden werden, wobei ein Tod durch Erwürgen nur durch Fremdbeibringung möglich ist.


Ein Tod durch Erdrosseln kann im Gegensatz dazu auch durch Selbstbeibringung erfolgen.


N:

  • Sauerstoffmangel im Gehirn führt nach 2–3 Minuten zu irreversiblen Schäden und nach 8–10 Minuten zum Hirntod!

  • Eine Erdrosselung kann sowohl Fremd- als auch Selbsthandlung sein! Erwürgen ist immer eine Fremdhandlung, ein Suizid ist auf diese Weise unmöglich!

  • Klinischer Hinweis: Auch wenn ein versuchtes gewaltsames Ersticken überlebt wird, besteht weiterhin Erstickungsgefahr! Infolge der Gewalteinwirkung kann es nämlich zu einer progredienten Schwellung der Atemwege im Kehlkopfbereich kommen!

  • Beim Bolustod handelt es sich nicht um einen Tod durch Ersticken!


Zeichen thermischer Schädigungen : Abstract ?


Bei der Einwirkung von Kälte, Hitze und elektrischem Strom sind charakteristische Veränderungen nachweisbar.


Mit Hilfe der Beurteilung dieser Befunde lassen sich Rückschlüsse auf Schädigungsart und -zeitpunkt ziehen.


Bei starker Hitzeeinwirkung können prämortale Vitalitätszeichen von postmortalen Veränderungen unterschieden werden.


Diese Befunde geben Aufschluss darüber, ob ein Mensch zum Zeitpunkt eines Brandes noch gelebt hat oder bereits verstorben war.


Bei einem Kältetod sind als typische Charakteristika z.B. hämorrhagische Nekrosen an der Magenschleimhaut (Wischnewski-Flecken) zu erwarten.


Ein Tod durch elektrischen Strom kann sich abhängig von Stromstärke, Spannung und Widerstand ganz unterschiedlich präsentieren.


Während ein hoher Widerstand mit Verbrennungen und Strommarken einhergeht, ist bei niedrigem Widerstand das Fehlen von charakteristischen Befunden typisch.


N:

  • Sobald die Körpertemperatur unter 30°C fällt, kommt es in der Regel zur Bewusstlosigkeit. Bei Unterschreiten von 25°C kommt es schnell zum Tod!

  • Wechselstrom (Haushalt: Frequenz 50–60 Hz) ist gefährlicher als Gleichstrom, da durch die wechselnde Spannung leichter ein Kammerflimmern ausgelöst werden kann!

  • Hoher Hautwiderstand führt zwar zu Hautverbrennungen, schützt aber vor einer Überleitung mit der Gefahr eines Kammerflimmerns!

  • Je kleiner die Kontaktstelle und je größer der Widerstand, desto eher kommt es zu lokaler Hitzeentwicklung (Joule'sche Wärmeentwicklung) und charakteristischen Hautveränderungen!


Allgemeine Onkologie : Abstract ?


Die Onkologie ist die Wissenschaft von Tumoren.


In diesem Kapitel sind einige Grundbegriffe erläutert, die in der Entstehung von Tumoren, der Tumordiagnostik und der sich anschließenden Therapie von Bedeutung sind.


Eine histologische Untersuchung erlaubt die Bestimmung der Tumorentität und des Malignitätsgrads (Grading).


Die Tumorausbreitung wird mit Hilfe der international standardisierten TNM-Klassifikation eingeschätzt.


Die Standardisierung hat den Vorteil, dass sich onkologische Studien weltweit inhaltlich annähern und eine Vereinheitlichung der Prognosen/Therapien ermöglicht wird.


Die Fernmetastasierungswege können in einen Cava-Typ mit Metastasierung in die Lunge und einen Pfortadertyp mit Metastasierung in die Leber unterschieden werden.


Diese Einteilung spiegelt die realen Metastasierungswege in der Praxis jedoch nur begrenzt wider.


Nach Klassifizierung des Tumors kann eine Therapie in kurativer (meist frühe Stadien) oder palliativer (meist späte Stadien) Intention geplant werden.


Bei operativer Entfernung eines Tumors kann eine supportive Radiatio und/oder Chemotherapie adjuvant (nach der OP) und/oder neoadjuvant (vor der OP) durchgeführt werden.


Die Erfolgsraten sind dabei (abhängig von Tumor und Stadium) sehr unterschiedlich.


N:

  • Zur Sicherung der Diagnose muss stets eine histologische Untersuchung angestrebt werden! Ziel der Gewebeuntersuchung ist eine Beurteilung der Dignität, des Phänotyps, des Gradings sowie ggf. spezieller Eigenschaften des Tumors, die für die Therapieplanung wichtig sein können (z.B. Rezeptorstatus, molekulare Diagnostik)!

  • Somatische Mutationen sind Grundlage der Karzinogenese!

  • Neben Entität, Stadium, Prognose und therapeutischen Möglichkeiten einer Tumorerkrankung müssen auch die patientenseitigen Voraussetzungen wie Allgemeinzustand (→ Karnofsky-Index), Begleiterkrankungen oder psychosoziale Faktoren in die Entscheidung zur Wahl des Therapieregimes einfließen!


Systemische Amyloidose : Abstract ?


(Amyloidose)

Der Begriff Amyloidose bezeichnet eine sehr heterogene Gruppe von Erkrankungen, die durch Ablagerungen veränderter Proteine („Amyloid“) verursacht werden.


Lokale Amyloidosen treten als Begleiterscheinung bei einer großen Anzahl an Erkrankungen wie bspw. der Alzheimer-Demenz oder dem Morbus Parkinson auf, ihre Relevanz ist bis heute unklar.


In diesem Kapitel geht es daher v.a. um die systemischen Amyloidosen, bei denen die Amyloid-Ablagerungen auch entfernt vom Syntheseort auftreten.


Sie können alle Organsysteme betreffen und daher vielfältige Symptome hervorrufen.


Die Diagnose wird über eine Biopsie mit histopathologischer Untersuchung und Typisierung der Ablagerungen gestellt, die Klassifikation erfolgt dann abhängig vom Ursprungsprotein des Amyloids.


Die häufigsten Unterformen sind die mit lymphoproliferativen Erkrankungen assoziierte AL- und die durch chronische Entzündungsprozesse hervorgerufene AA-Amyloidose.


Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl erworbener und angeborener seltenerer Formen.


Therapeutisch steht meistens die Behandlung der Grunderkrankung im Vordergrund, Substanzen zur Elimination bestehender Amyloid-Fibrillen sind derzeit in Entwicklung.


Für die AL- und ATTR-Amyloidose gibt es zudem spezifische Therapieschemata.


N:

  • Systemische Amyloidosen können viele verschiedene Symptome hervorrufen, sodass sie bei vielen internistischen, neurologischen, dermatologischen und orthopädischen Beschwerden als mögliche Differenzialdiagnose berücksichtigt werden müssen!

  • An eine systemische Amyloidose sollte insb. bei Symptomen gedacht werden, die mehrere Organsysteme betreffen!

  • Als erster Biopsieort eignet sich das abdominelle Fettgewebe am besten!

  • Die etablierten Therapien reduzieren v.a. die Bildung von Amyloid-Vorläufern. Sie verhindern so einen Progress, bewirken aber nur sehr eingeschränkt eine Besserung schon bestehender Amyloid-Ablagerungen!


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Fehr Q.

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