Wie lauten die “drei kleinen Generalklauseln”
§ 823 I
§ 823 II
§ 826
Welche weiteren deliktischen Einzeltatbestände gibt es?
§ 824
§ 825
§§ 831-839
-> Stellen im wesentlichen nur Modifikationen und Präzisierungen des § 823 I dar
Was ist nicht vom deliktischen Schutz gedeckt?
primäre Vermögensschäden
Wann sind primäre Vermögensschaden ersatzfähig?
§ 826 BGB
-> unter zusätzlichen, strengen Voraussetzungen ersatzfähig
Wie wird das Vorliegen einer unerlaubten Handlung geprüft?
Tatbestandsmäßigkeit
Rechtswidrigkeit
Verschulden
Was ist bei § 823 I bei der Tatbestandsmäßigkeit erforderlich?
Handlung, die für eine Rechtsguts- oder Rechtsverletzung kausal ist
Was ist bei § 823 II bei der Tatbestandsmäßigkeit erforderlich?
Verstoß gegen das Schutzgesetz
Was ist bei § 826 bei der Tatbestandsmäßigkeit erforderlich?
sittenwidrigen Zufügen eines Schadens
Präzisierung der Rechtsgutsverletzungen
unmittelbare - mittelbare
Welche wird bei § 823 I vorgezogen?
unmittelbare
mittelbare
Rechtsgutsverletzung liegt im unmittelbaren Wirkungsfeld des Verletzten und zwischen der kausalen Handlung des Schädigers und der Rechtsgutsverletzung kein weiterer Kausalbeitrag erforderlich ist
Schädiger hat lediglich eine Gefahr geschaffen, die sich erst in Folge eines weiteren Kausalbeitrags realisiert hat
nur die unmittelbare wird als Handlung für § 823 I erfasst
Was ist die Tatbestandsmäßigkeit in Fällen mittelbarer Verletzungen zu bejahen?
Schaffung eines unerlaubten Risikos für das Rechtsgut, welches sich später realisiert
Was ist bei der Rechtfertigung zu prüfen?
Rechtfertigungsgründe, also z.B. Notwehr, Notstand, Einwilligung
Was setzt die deliktische Haftung voraus?
Wer muss dies beweisen?
Was zählt dazu?
Verschulden des Schädigers
ist vom Geschädigten zu beweisen
Verschuldensfähigkeit, Vorsatz und Fahrlässigkeit
Prüfungsschema § 823 I
V-H-H-R-V-R
Verletzung eines geschützten Rechtsgutes oder Rechts
Handlung des Anspruchsgegners
Haftungsbegründende Kausalität
Rechtsfolge: Schadensersatz nach §§ 249 ff. BGB, modifiziert durch die §§ 842 ff. BGB
Was ist die Voraussetzung eines Anspruchs aus § 823 I?
Verletzung eines geschützten absoluten Rechts oder Rechtsguts
Was zählt zu den absolut geschützten Rechtsgütern des § 823 I?
Leben, Körper, Gesundheit
Freiheit
Eigentum
sonstige Rechte
Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
allgemeines Persönlichkeitsrecht
Recht zum Besitz
Wann liegt eine Verletzung des Lebens vor?
Tötung eines Menschen
-> Ersatzansprüche nach §§ 844 ff. BGB
Körperverletzung
Jede Beeinträchtigung der äußeren körperlichen Integrität
-> kommt nicht aus einen Krankheitswert oder einen Eingriff in die körperliche Substanz an
Wie differenziert die BGH die Behandlung abgetrennter Körperteile und welche Anspruche bestehen für sie?
Ob die Körperteile dazu bestimmt sind, wieder eingegliedert zu werden (abgetrennter Finger, Sperma, Organspende)
-> wenn ja,
Persönlichkeitsrecht des Betroffenen gilt
Körperteile sind nicht als Sachen zu betrachten, sondern als Teile des Körpers
Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 253 II
Gesundheitsverletzung
Störung der physischen, psychischen oder mentalen Befindlichkeit eines Menschen mit Krankheitswert
Was zählt nicht zu den Gesundheitsverletzungen?
Schmerz, Trauer oder Niedergeschlagenheit,
die sich noch im Bereich normaler Reaktion bewegen
Für was steht Deliktsrecht?
Haftung für unerlaubte Handlungen
Gefährdungshaftung
Was ist bei Schockschäden zusätzlich gesondert zu prüfen?
ob der Schockschaden noch vom Schutzzweck des § 823 I erfasst wird
ob das Verschulden sich auch auf sie bezog. Die eingetretene Verletzung muss also für den Schädiger voraussehbar gewesen sein. Dass nahestehende Personen in entsprechenden Situationen einen Schock erleiden, wird aber in der Regel voraussehrbar sein
Sind ärztliche Heileingriffe Körperverletzungen?
Bei ärztlichen Eingriffen ist zu unterscheiden:
Kunstfehler, d.h. Eingriffe, die nicht den Regeln der ärztlichen Kunst gemäß erfolgen, sind Körperverletzungen
Bei kunstgerechten Heileingriffen liegen Eingriffe in die körperliche Integrität vor, so dass der Tatbestand der Körperverlezung nach § 823 I erfüllt ist. Allerdings sind dies Eingriffe durch die Einwilligung des Patieten gerechtfertigt
Von wem ist die Einwilligung zu beweisen?
zum Ausschluss der Rechtswidrigkeit: Arzt
bei einer Verletzung des APR: Patient
Stellt eine Fehlbehandlung eines Arztes bei einer ungewollten Schwangerschaft eine Körperverletzung dar?
-> Fehlerhafte Sterilisation
bei der Mutter: Ja
bei dem Vater: Ja
Erfüllt außerdem noch ein Zurechnungszusammenhang zwischen der ärztlichen Pflichtverletzung und der Schwangerschaft
Stellt eine unterlassene rechtlich zulässige Abtreibung eine Körper- oder Gesundheitsverletzung dar?
Ja
Hat das Kind einen Schadensanspruch, wenn es behindert oder nicht lebensfähig geboren ist?
Kein Verletzungstatbestand des § 823 I, da es ihm gegenüber keine Lebensverhinderungspflicht sondern eine Lebensschutzpflicht gibt
(keine Haftung für wrongful life)
Bei vorgeburtlichen Schädigungen stellt sich die Frage nach dem Beginn des zivilrechtlichen Lebens- bzw. Gesundheitsschutzes?
§ 1 BGB regelt die Rechtsfähigkeit
Fähigkeit Träger von Rechten Pflichten zu sein, beginnt mit der Vollendung der Geburt
Schadensersatzansprüche erst nach Geburt
Kausalverlauf beginnt beim Nasciturus, bei der Zeugung
Überlebt das Kind die Schädigung nicht
-> Schädigung des Embryos als Körperverletzung der Mutter
Fortbewegungsfreiheit, nicht die allgemeine Handlungsfreiheit
Wann liegen Verletzungen der Fortbewegungsfreiheit vor?
Einsperren
Veranlassung einer unberechtigten Inhaftierung
Einweisung in eine geschlossene Heilanstalt
Was stellt keine Verletzung der Fortbewegungsfreiheit dar?
Steckenbleiben im Verkehrsstau
-> man kann sich ohne Auto problemlos fortbewegen
Was ist mit dem Eigentum geschützt?
nicht das Vermögen als solches, sondern nur das Eigentum an einer Sache im Sinne von § 90, d.h. ein körperlicher Gegenstand
Wann liegt eine Eigentumsverletzug vor?
Verletzungen der Sachsubstanz d.h. Beschädigung, Verunstaltung oder Zerstörung der Sache
Eingriff in das Eigentumsrecht
Störung der Eigentümerbefugnisse
immaterielle oder ideelle Beeinträchtigungen des Eigentums
weiterfressenden Mängel
Problem der weiterfressenden Mängel
Eine gekaufte Sache ist mangelhaft und die gekaufte Sache wird infolge des Mangels beim Käufer weiter zerstört
-> Anspruch wegen Beschädigung der mangelhaften Sache
Was ist mit der Störung der Eigentümerbefugnisse gemeint?
Wenn dadurch der bestimmungsgemäße Gebrauch der Sache vollständig aufgehoben wird, der Eigentümer die Sache also nicht mehr sinnvoll benutzen kann
Was liegt vor wenn der Eigentümer die Sache lediglich nicht so verwenden kann, wie er konkret gerne würde?
Ein Eingriff in die Handlungsfreiheit, nicht aber in sein Eigentum vor, da dieses objektiv nach wie vor nutzbar ist
Was ist die Voraussetzung der sonstigen Rechte?
Zuweisungsfunktion: Das Recht weist ihrem Inhaber eine bestimmte Position zu, mit der er “nach Beliebn verfahren kann”
Ausschlussfunktion: Der Inhaber kann andere von der Einwirkung auf das jeweilige Recht ausschließen
Wie lauten die wichtigsten sonstigen Rechte?
beschränkte dingliche Rechte (Nießbrauch)
absolut geschützte Immaterialgüterrechte (Urheberrecht, Patente)
Anwartschaft
das elterliche Sorgerecht und der räumlich-gegenständliche Bereich der Ehe (gemeinsame Ehewohnung)
Was soll das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Reag) schützen?
das lebende Unternehmen als funktionale Einheit
Was ist die Gefahr des Reag?
Konflikt im Wettbewerbsrecht:
Jede erlaubte wettbewerbliche Handlung führt zu einer Beeinträchtigung der unternehmerischen Tätigkeit der Konkurrenten
-> Beeinträchtigung durch Wettbewerb stellen reine Vermögensschäden dar
Wann findet das Reag Anwendung?
Nach dem Grundsatz der Subsidiarität, wenn als Lücken bestehen
Was ist der Schutzgegenstand des ReaG
Sicherung der Fortsetzung einer bisher rechtmäßig ausgeübten Tätigkeit, indem es die Grundlagen und den Freiheitsspielraum der unternehmerischen Tätigkeit schützt
Der Schutz des Reag wird auf betriebsbezogene Eingriffe beschränkt. Was wird unter solchen verstanden?
finale, gerade auf den Betrieb bezogene Verletzungen oder Verletzungen solcher Verkehrspflichten, die gerade dem Schutz des Gewerbebetriebs als funktionale Einheit dienen
Wie ist die Widerrechtlichkeit beim Reag festzustellen?
Interessenabwägung
Auf Seiten des Geschädigten
Auf Seiten des Schädigers
Intensität und Art der Betroffenheit
Umstände des Eingriffs
eigene Vorverhalten des Unternehmers
Ob dessen Zwecke in einem angemessenen Verhältnis zur Beeinträchtigung des Unternehmens stehen
Wie lauten die Fallgruppen des Reag?
vergleichende Warentests, Kritik an Produkten, Kritik an Unternehmen, Boykottaufruf
insbesondere bei mangelnder Objektivität oder unsorgfältiger Sachvermittlung
Meinungsfreiheit des Kritikers zu beachten
=>Abwägung!
rechtswidrigen Streiks
unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen (Abmahnungen)
Was schützt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) ?
Schutz der persönlichen oder geschäftlichen Ehre
(Namensrecht, Recht am eigenen Bild)
Wann wird die Rechtswidrigkeit bei der Verletzung des APR festgestellt?
Im wege einer Interessenabwägung
Wie verhält sich das APR im Bezug auf den Tod des Inhabers?
APR erlischt nicht mit dem Tod des Inhabers
postmortales Persönlichkeitsrecht
ideellen Bestandteile des APR sind unvererblich, sie können nach dem Tod aber durch die Angehörigen geltend gemacht werden
vermögenswerte Bestandteile des APR sind vererblich und können von den Erben geltend gemacht werden
Was sind die Schutzbereiche und Fallgruppen des APR? (7)
🎖️ - 🤪 - 📸 - 🏡 - 🍆 - 👩💻 - 📉
Schutz vor Angriffen auf Ehre und persönliche Integrität
Schutz gegenüber Entstellungen der Indentität
Schutz vor der Herstellung und Verbreitung von Bildnissen (Recht am eigenen Bild)
Schutz vor dem Eindringen in den persönlichen Bereich
Schutz der körperlichen und sexuellen Selbstbestimmung
Schutz vor der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Schutz vor unbefugter wirtschaftlicher Nutzung der Persönlichkeit
Gegenüber was gilt der Schutz vor Angriffen auf Ehre und persönliche Integrität?
klassischen Beleidigungen durch Worte oder Zeichen
Behauptung ehrerrühriger (unwahrer) Tatsachen
Was ist mit dem Schutz gegenüber Entstellungen der Identität gemeint?
Person Äußerungen in den Mund gelegt werden, die sie nicht getan hat
über eine Person verzerrend berichten
Einstellung eines Bildes in einem irreführenden Kontext
=> Folge: Falsches Bild in der Öffentlichkeit entsteht
Recht am eigenen Bild
Wo ist das Recht am eigenen Bild geregelt?
Was kann man nach dem Recht am eigenen Bild bestimmen?
Gegen wenn kann das Recht am eigenen Bild geltend gemacht werden?
Wo liegt die Grenze beim Recht am eigenen Bild?
Was sind absolute und relative Personen der Zeitgeschichte?
Was gilt nach dem legitimen Informationsinteresse?
§ 22 ff. KunstUrhG
Jeder darf grundsätzlich bestimmen, ob bzw. in welcher Weise er abgebildet und der Öffentlichkeit präsentiert wird
gegen Paparazzi, aber auch von jedermann gegen die Herstellung oder Verbreitung privater Bilder
Grenze findet sich bei Personen der Zeitgeschichte, von denen Bilder im Informationsinteresse der Allgemeinheit auch ohne Einwilligung hergestellt und verbreitet werden dürfen
absolute = Personen, die selbst von öffentlichen Interesse sind
relative = Personen, die nur wegen ihrer Anwesenheit bei einem berichtenswerten Ereignis von öffentlichem Interesse sind
Auch bei Personen der Zeitgeschichte muss legitimes Informationsinteresse bestehen, d.h. die Befriedigung der Neugier nach dem Leben der Prominenten reicht dafür nicht aus
Was ist mit dem Schutz vor dem Eindringen in den persönlichen Bereich gesichert?
🗣️✍️ - 👀 - 📹 - 📰 - 🧬 - 🙅♀️ - 🛍️ - 🤫
Vertraulichkeit des gesprochenen und geschriebenen Wortes
Beobachtung einer Person in ihrer Privatsphäre
die Videoüberwachung von Privatperson
Publikation von Fotos von Privatwohnungen, die nicht ohnehin von allgemein zugänglichen Stellen eingesehen werden können
Schutz vor heimlichen Gentests
Leibesvisitationen
Taschenkontrollen
Veröffentlichung intimer Details
Was ist mit dem Schutz der körperlichen und sexuellen Selbstbestimmung gemeint?
Dispositionsfreiheit über den eigenen Körper
Zulassung körperlicher Eingriffe und der
Verwendung von Bestandteilen des Körpers
Vornahme sexueller Handlung
Was muss gemacht werden um die Rechtswidrigkeit einer Verletzung des APR festzustellen?
Welche Sphären gibt es zur Differenzierung der Rechtswidrigkeit des APR?
Intimsphäre
Privatsphäre
Individualsphäre
Was umfasst die Intimsphäre?
💭 - 🥰
innere Gedanken- und Gefühlswelt mit deren Äußerung nach außen
In wie weit ist die Intimsphäre geschützt?
Die Intimsphäre ist absolut geschützt d.h. insoweit ist die Rechtswidrigkeit stets indiziert
Was umfasst die Privatsphäre?
🏡 - 👩👩👧👦
Leben im häuslichen oder Familienkreis und das sonstiges Privatleben
Was schützt die Individualsphäre?
Selbstbestimmungsrecht
Recht über die Art und Weise der öffentlichen Darstellung der Person zu entscheiden
Ist bei der Privatsphäre und Individualsphäre eine Interessenabwägung zu treffen?
Welche Gesichtspunkt sind bei einer Interessenabwägung im Sinne der Privats- und Individualsphäre zu beachten?
⭕️ - 🏋️ - 🤔 - 🤡 - ⚖️
die betroffene Sphäre
Privatsphäre: nur aus zwingendem Grund
Individualsphäre: Anforderung geringer
Art und Schwere des Eingriffs und seine Folgen
Zweck und Motiv des Eingriffs
Grundrecht Art.5 I GG, Art.5 II GG
Vorverhalten des Verletzen
Verhältnismäßigkeit
Fallgruppen der Verletzung des APR
Bewusst unwahre Tatsachenbehauptung
rechtswidrig
fahrlässig unwahren Tatsachenbehauptungen
Hat der Verletzer in angemessenem Umfang recherchiert oder eine Behauptung negativer Tatsachen ins Blaue hinein getätigt (rechtswidrig)
Wahre Tatsachenbehauptungen
zulässig, solange nicht Intimsphäre betroffen
Werturteile
von der Meinungsfreiheit gedeckt -> rechtsmäßig
Grenze in der Schmähkritik
Was sind die Rechtsfolgen einer Verletzung der APR?
Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung
Widerruf einer ehrverletzenden Äußerung
in Zukunft Unterlassung, sofern Wiederholungsgefahr
Schadensersatzanspruch §§ 249 ff. BGB
Berechnung nach dem Verletzergewinn
Ist der Besitz ein sonstiges Recht?
bezeichnet lediglich ein tatsächliches Verhältnis
sagt nichts über die Berechtigung des Besitzers aus
Was ist in Bezug auf den Besitz nach § 823 I geschützt?
der berechtigte Besitz
-> hat Zuweisungsgehalt
-> hat Auschlussfunktion
Handlung im Sinne des Deliktsrechts
Jedes menschliche Verhalten, das der Bewusstseinskontrolle und Willenserklärung grundsätzlich unterliegt
Worauf kommt es bei einer Handlung im Sinne des Deliktsrechts an?
ob es durch den “natürlichen Willen” kontrollierbar war
-> auch Kleinkinder könnten deliktsrechtliche Handlung begehen
-> ob Handlung rechtlich relevant ist, ist eine Frage der Verschuldensfähigkeit
Wann fehlt es an der Handlung?
Was ist dann zu prüfen?
bei vis absoluta, bei Reflexen und bei Schlaf oder Bewusstlosigkeit des Täters
-> ob eine relevante kausale Handlung nicht darin liegt, dass der Täter sich in den Zustand der Bewusstlosigkeit versetzt hat
Womit lassen sich Verkehrspflichten zusammenfassen?
Wer eine Gefahrenquelle für geschützte Rechtsgüter oder Rechte anderer schafft, unterhält oder durch Übernahme einer gefahrbezogenen Aufgabe steuert, ist verpflichtet, alle zumutbaren und geeigneten Vorkehrungen zu treffen, damit sich die Gefahr nicht realisiert
Eröffnung oder Duldung eines Verkehrs (Bereichshaftung)
Derjenige, der einen Verkehr eröffnet oder zumindest bewusst duldet, beherrscht diesen Bereich und ist daher zu deren Sicherung verpflichtet
Übernahme einer Aufgabe (Übernahmehaftung)
Wer eine bestimmte Aufgabe übernimmt, übernimmt damit die Verantwortung für deren ordnungsgemäße und sorgfältige Erfüllung
Durch welche Kriterien wird der Umfang von Verkehrspflichten im Wesentlichen bestimmt?
Berechtigte Erwartungen des Verkehrs in die Sicherheit der jeweiligen Gefahrenquelle
Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts
Schwere des zu erwartenden Schadens
Aufwand der zur Sicherung erforderlich ist
Was umfasst der persönliche Schutzbereich?
Alle diejenigen, die bestimmungsgemäß in den Gefahrenbereich gelangen
-> gegenüber Kindern gelten erhöhte Anforderungen, da diese sich erfahrungsgemäß selbst gefährden
Übertragung der Erfüllung auf Dritte
Der Pflichtige bleibt grundsätzlich verkehrssicherungspflichtig, auch wenn er die Erfüllung der Aufgabe auf einen Dritten überträgt
-> Er muss jedoch den Gehilfen sorgfältig ausgewählt und auch überwacht haben (Aufsichtspflicht)
Wichtige Fallgruppen von Verkehrssicherungspflichten
Streupflicht
Sicherung von Baustellen
Straßenunterhalt
Welche drei Stufen der Zurechnung werden herkömmlicherweise unterschieden
Äquivalenzformel
Adäquanzformel
Schutzzweck der Norm
Eine Handlung ist kausel, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele
Sonderfälle der Äquivalenzformel + Korrektur
pflichtwidriges Unterlassen
die geschuldete Handlung nicht hinzugedacht werden kann, …
Doppelkausalität: zwei Ereigniss haben den Schaden in gleicher Weise verursacht
Kausalität liegt vor, wenn die beiden Ereignisse zwar nicht alternativ, aber doch kumulativ nicht hinweggedacht werden könnten, ohne dasss der Erfolg entfiele
kumulative Kausalität
keine Korrektur notwendig
Wonach ist der Adäquanzformel eine Handlung kausal?
Der Erfolg darf nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegen
Wann wird die Adäquanzformel nicht angewendet?
Fälle der Gefährdungshaftung
bei Vorsatztaten
Wenn der Schutzzweck der verletzten Norm ausnahmsweise die Haftung auch für völlig unwahrscheinliche Schäden gebietet
Was ist vom Schutzzweck des § 823 I BGB umfasst?
unmittelbare Verletzungen der Rechtsgüter
mittelbare Verletzungen (Täter hat Gefahr geschaffen)
nur dann erfasst, wenn die Rechtsgutsverletzung auf ein vom Täter geschaffenes unerlaubtes Risiko zurückgeht
Täter hat die Gefahr im Widerspruch zu einer Verkehrspflicht geschaffen
Im Rahme des Schutzzwecks ist zu prüfen, ob +
den Täter eine Verkehrspflicht getroffen hat
er diese verletzt hat
die verletzte Verkehrspflicht gerade dem Schutz vor derartigen Rechtsgutsverletzungen dient
Wann schließt sich die Zurechnung grundsätzlich aus?
besondere Schadensanlagen des Opfers
Schockschäden
Gesundheitsbeeinträchtigungen eines Dritten infolge der Nachricht von dem Primärereignis
-> Schockschaden nur bei Angehörigen zurechenbar
-> Schock als Reaktion auf das Primärereignis muss verständlich sein
-> Das Primärereignis muss daher auch von erheblichem Gewicht sein
Objektschaden
Schadens an unmittelbar verletzen Objekt
Vermögensfolgeschaden
Schaden, der an weiteren Rechtsgütern des Geschädigten eintritt
rechtmäßiges Alternativverhalten
Schädiger hat zwar rechtswidrig gehandelt, hätte die gleiche Rechtsgutsverletzung aber auch in rechtmäßiger Weise herbeiführen können
Ist der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens anerkannt?
grundsätzlich anerkannt
Zurechnung ausgeschlossen, weil es an Zusammenhang zwischen Rechtswidrigkeit des Täterhandelns und eingetretenen Rechtsgutsverletzung fehlt
Die Rechtswidrigkeit ist durch das Vorliegen einer Rechtsgutsverletzung indiziert und nur dann ausgeschlossen, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt
Wann führt eine rechtswidrige Verletzung eines nach § 823 I geschützten Rechtsgutes oder Rechts zur Ersatzpflicht?
Wenn sie schuldhaft geschieht
Verschuldensfähigkeit § 827, 828
Vorsatz
Fahrlässigkeit
Wenn Verschuldensfähigkeit fehlt => Billigkeitshaftung § 829
Wann ist die Verschuldensfähigkeit gegeben?
Sie ist gegeben, solange sie nicht nach den §§ 827 ff. ausgeschlossen ist
Wann ist die Verschuldensfähigkeit nach § 827 nicht gegeben?
wenn der Täter bewusstlos war
wenn seine freie Willensbestimmung infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit ausgeschlossen ist
Was ist, wenn der Täter sich schuldhaft in den Schuldunfähigen zustand nach § 827 versetzt hat?
Er haftet gem § 827 für Fahrlässigkeit (actio libera in causa)
Wie ist die Verschuldensfähigkeit Minderjähriger geregelt?
(drei Stufen)
< 7 : nicht deliktsfähig
7-10
im Straßenverkehr nach § 823 II nur bei Vorsatz
im Übrigen nicht verschuldensfähig
7-18
es kommt auf die individuelle Einsichtsfähigkeit an
individuelle Einsichtsfähigkeit
die intellektuelle Fähigkeit, das Unrecht der Handlung und die Verpflichtung zu erkennen, in irgendeiner Weise für die Folgen seiner Handlung selbst einstehen zu müssen
Was ist eine weitere Voraussetzung wie die Verletzung erfolgt sein muss?
vorsätzlich und fahrlässig
setzt ein kognitives und volitives Element voraus
-> bedingter Vorsatz, dolus eventualis
Fahrlässig
Fahrlässig handelt gem. § 276 II BGB wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
-> objektiver Fahrlässigkeitsmaßstab: entscheidend ist, welche Sorgfalt allgemein in der konkreten Situation erforderlich war
-> Es ist zu fragen, ob der Täter den rechtswidrigen Erfolg bei Anwendung der verkehrserforderlichen Sorgfalt erkennen und vermeinden konnte
Prüfungsschema Anspruch aus § 829 BGB
R - N - S - B
Rechtswidrige Schadenszufügung durch den Verschuldensunfähigen
Natürliche Zurechnungsfähigkeit
Subsidiarität
Billigkeit
Was erfordert § 829 BGB?
rechtswidrige Schadenszufügung durch einen Verschuldensunfähigen
-> nicht nur Minderjährige, sondern auch Volljährige, die nach § 827 verschuldensunfähig sind
Der Tatbestand eines Delikts nach den §§ 823 ff. BGB muss mit Ausnahme der Verschuldensfähigkeit erfüllt sein
Wann besteht der Anspruch aus § 829 nicht?
Wenn der Verletzte von einem aufsichtspflichtigen Dritten Ersatz verlange kann, wober es nach h.M. nicht nur auf das Bestehen eines Anspruchs, sonder auch auf seine Realisierbarkeit ankommt
Rechtsfolge des § 829
keine Gewährung auf Schadensersatz nach §§ 249 ff. BGB, lediglich einen Anspruch auf eine billige Entschädigung
-> Entschädigungsbeitrag orientiert sich am tatsächlich eingetretenen Schaden
Prüfungsschema § 823 II
S - V - R - V - R
Schutzgesetz
Verletzung des Schutzgesetzes
Rechtsfolge: Schadensersatz nach den §§ 249 ff. BGB
Welche Voraussetzungen erfüllen Schutzgesetze?
Das Gesetz muss also gerade das verletzte Interesse des konkret Geschädigten vor der konkreten Verletzungsart schützen
Beispiele für Schutzgesetze
die meisten Strafgesetze
Rechtsfolgen der § 823 II
Schadensersatzverpflichtung
-> Haftung für reine Vermögensschäden
Erforderlich ist, dass das Schutzgesetz verletzt wurde
Erfüllung objektiver und subjektiver Tatbestand, sowie sämtliche objektive Bedingungen der Strafbarkeit
Was betrifft die § 826?
jede vorsätzliche und sittenwidrige Zufügung eines Schadens
Prüfungsschema § 826
Z - S- V- R
Zufügung eines Schadens
Sittenwidrigkeit der Schädigungshandlung
Vorsatz des Schädigers
Rechtsfolge: Schadensersatz
Sittenwidrigkeit
-> restriktiver Auslegungen und Anwendung
Gesichtspunkte:
S - V - M - l
Schutzwürdigkeit des verletzten Rechtsguts oder Interesse
Verhaltensweise des Schädigers
Motiv des Schädigers
leichtfertiges Verhalten des Schädigers
Haftung für Verrichtungsgehilfen § 831
Der Geschäftsherr haftet für die Schäden, die ein von ihm bestellter Verrichtungsgehilfe im Rahmen seiner Tätigkeit für den Geschäftsherrn einem anderen widerrechtlich zufügt
Prüfungsschema § 831
V - R - I - K - R
Verrichtungsgehilfe
Rechtswidrige Schadenszufügung durch den Verrichtungsgehilfen
In Ausfürhung der Verrichtung
Kein Entlastungsbeweis (§ 831 I 2 BGB)
Rechtsfolge: Schadensersatz nach §§ 249 ff. BGB
Wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn weisungsabhängig in dessen Interessenkreis tätig ist
Wie kann sich der Geschäftsherr nach § 831 I 1 entlasten?
durch Widerlegung
der Verschuldensvermutung
der Kausalitätsvermutung
Die Widerlegung der Verschuldensvermutung kann auch verschiedene Weise geschehen, ja nach der vorgeworfen Pflichtverletzung:
Durch Nachweise pflichtgemäßer Auswahl der Verrichtungsgehilfen
Welche Sorgfaltsanforderungen an die Auswahl von Verrichtungsgehilfen zu stellen sind, hängt entscheiden von der jeweiligen Tätigkeit ab
Überwachung des Gehilfen
Durch Nachweise der Beachtung der erforderlichen Sorgfalt bei der Beschaffung von Vorrichtungen und Gerätschaften
Durch Nachweise pflichtgemäßer Anleitung des Verrichtungsgehilfen
Wie kann der Entlastungsbeweis auch durch geführt werden?
Die fehlende Kausalität zwischen Auswahl - oder Überwachungsverschulden und Schaden wird bewiesen
Widerlegung der Kausalitätsvermutung
Wie gelingt dies?
wenn der Schaden auch von einer sorgfältig ausgewählten und überwachten Person angerichtet worden wäre
wenn auch ein sorgfältiger Geschäftsherr nach den pflichtgemäß eingeholten Unterlagen den gleichen Verrichtungsgehilfen ausgewählt hätte
Die wichtigsten Tatbestände der Gefährdungshaftung
🐕 - 🚘 - 💄- 🔋 - ☣️
Haftung für Tiere
a) Haftung des Tierhalters bei Luxustieren § 833 S.1
Haftung für Fahrzeuge
a) Haftung des Kfz-Halters § 7 I StVG
b) Haftung des Eisenbahnunternehmens
c) Haftung des Luftfahrzeughalters
Haftung für Produkte
a) Produkthaftung nach § 1 I ProdHaftG
b) Haftung für Arzneimittel
Haftung für Energieträger
Haftung für Umweltbeeinträchtigungen
Prüfungsschema § 833
R - D - H - K - K - R
Rechtsgutsverletzung
Durch ein Tier
Haltereigenschaft des Anspruchsgegners
Kausalität zwichen einem tierischen Verhalten und der Rechtsgutsverletzung
Kein Entlastungsbeweis nach § 833 S.2
Welche Rechtsgüter sind im Sinne des § 833 geschützt?
Leben
Körper
Gesundheit
Für wen gilt § 833?
für alle Tiere
Kausalität des § 833
typische Tiergefahr
Tierhalter
Ist derjenige, der das Tier in eigenem Interesse und auf eigene Rechnung für gewisse Dauer in seiner Gestalt und Obhut hat und selbst durch Dritte die Herrschaft über das Tier ausübt
Unter welchen Voraussetzungen ist der Entlastungsbeweis nach § 833 S.2 anwendbar?
Bei dem Tier muss es sich um ein Haustier handeln, d.h. ein zahmes Tier, das als Haustier gehalten wird
Das Tier muss dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt, zu dienen bestimmt sein, d.h. es darf kein sog. Luxustier sein
Wie ist die Verschuldensvermutung bei § 833 widerlegt
Durch den Nachweise hinreichender Beaufsichtigungen, wobei sich Art und Umfang der Beaufsichtigung nach den Eigenschafen des Tieres und den konkreten Gefahren richten
Wie ist die Kausalitätsvermutung bei § 833 widerlegt?
Durch den Nachweis, dass die Rechtsgutsverletzung auch bei ordnungsgemäßer Aufsichtsführung eingetreten wäre
Voraussetzungen der Zurechnung nach § 830 I 1 BGB
Jeder Beteiligte muss einen objektiven Tatbeitrag leisten
Ferne muss er Vorsatz bezüglich der Handlungen der übrigen Täter haben
Alternativtäterschaft
Wenn sich nicht ermittlen lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat
-> gesamtschuldnerische Haftung nach § 840
Prüfungsschema Alternativtäterschaft § 830 I 2 BGB
U - H - U - F
unerlaubte Handlung des Anspruchsgegners (ohne Kausalität)
Handlungen mehrerer Beteiligter
Unaufklärbarkeit der Kausalität
Feststehender Ersatzanspruch des Geschädigten
Handlung mehrerer Beteiligter
Die Handlungen müssen objektiv, sachlich, räumlich und zeitlich derart verbunden sein, dass sie nach der Verkehrsanschauung einen einheitlichen tatsächlichen Vorgang darstellenn
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