Investitionsrechnung (Mittelverwendung)
Verfahren
Statische Verfahren
Dynamische Verfahren
ohne Abzinsung (sehr ungenau)
Hilfsverfahren
Ein-Perioden-Betrachtung
mit Abzinsung
finanzmathematische Verfahren
Mehr-Perioden-Betrachtung
Methoden
Kostenvergleichsrechnung
Gewinnvergleichsrechnung
Rentabilitätsvergleichsrechnung
Amortisationsrechnung
Kapitalwertmethode
(DCF-Methode)
Methode des internen Zinsfußes
Annuitätenmethode
Beurteilung
einfach und anschaulich
konsistent zu Begriffen des internen Rechnungswesens
ungenau
—> keine Abzinsung
—> Ein-Perioden-Betrachtung
rechenaufwendig
genauer
—> Abzinsung
—> Mehr-Perioden-Betrachtung
Problem Zinssatz
—> Basiszins + Risikozuschlag
—> Zins für Alternativanlagen
Problem Prognose
—> Vergangenheitsdaten
—> Branchendaten
—> 3-fach-Rechnung
(base/best/worst case)
Ziele und Aufgaben der Investitionsrechnung
Beurteilung einzelner Investitionen auf „Vorteilhaftigkeit“
z.B. erzielbare Gewinne, angemessene Verzinsung des investierten Kapitals
(= Einzelentscheidung)
Vergleich mehrerer (alternativer) Investitionen
(= Auswahlentscheidung)
Bestimmung der optimalen Nutzungsdauer (bzw. des optimalen Ersatzzeitpunktes) von Anlagen/Maschinen
Bestimmung optimaler Investitionsprogramme bestehend aus mehreren Einzelinvestitionen (insbesondere wenn nur ein bestimmter Kapitalbetrag zur Verfügung steht)
Investitionsrechnungen bereiten derartige Investitionsentscheidungen vor. Der erforderliche Zeit- und Rechenaufwand ist i.d.R. gerechtfertigt, da Investitionsentscheidungen
langfristig Kapital binden,
die Fixkosten erhöhen und
nicht oder nur schwer korrigierbar/revidierbar sind.
Investitionsrechnung
= statisch, weil sie den zeitlichen Anfall der Ein- und Auszahlungen aus einer Investition nicht durch eine entsprechende Abzinsung zukünftiger Ein- und Auszahlungen berücksichtigen und i.d.R. nur eine durchschnittliche Periode betrachten.
= vergleicht die Kosten der zu beurteilenden Investitionen
—> es wird diejenige Investition gewählt, die die geringsten durchschnittlichen Stückkosten verursacht
(-) Erlöse bleiben unberücksichtig
(-) nur relative Vorteilhaftigkeit, nicht absolute
= vergleicht die Gewinn der zu beurteilenden Investitionen
—> es wird diejenige Investition gewählt, die den höchsten durchschnittlichen Gewinn erwirtschaftet
(-) Bei der Investition mit dem niedrigeren Kapitaleinsatz wird nicht berücksichtigt, wie der Investor den nicht benötigten Rest-/Differenzbetrag anlegt. (Der Gewinn/die Verzinsung aus der Anlage dieses Betrages bleibt unbeachtet.)
(-)Bei der Investition mit der kürzeren Nutzungsdauer wird nicht berücksichtigt, wie das Ka- pital nach Ablauf der Nutzungsdauer angelegt werden kann. (Gelingt es nicht, das freiwerdende Kapital ausreichend verzinslich anzulegen, so könnte eine Investition mit dem niedrigeren Jahresgewinn, aber längerer Nutzungsdauer vorteil- hafter sein.)
= setzt den durchschnittlichen Jahresgewinn ins Verhältnis zum durchschnittlich gebundenen Kapital
—> es wird diejenige Investition gewählt, welche die höchste Rentabilität erwirtschaftet
(-) Ansatz von Durchschnittswerten führt zu Ungenauigkeiten
(-) unterstellt gleichmäßige Rückflüsse
Amortisationsrechnung (Pay-off-Rechnung)
= ermittelt den Zeitraum in dem das investierte Kapital über erwirtschaftete Rückflüsse wieder in das Unternehmen zurückfließt
—> es wird diejenige Investition gewählt, welche die kürzeste Amortisationsdauer hat.
(-) liefert Aussagen über die Liquidität des Unternehmens und zeigt, in welchem Umfang Kredite, die zur Finanzierung des Investitionsobjektes aufgenommen wurden, aus den jeweiligen Rückflüssen getilgt werden können.
(-) ist als alleiniges Entscheidungskriterium nicht geeignet
= berücksichtigen den zeitlich unterschiedlichen Anfall der Ein- und Auszahlungen. Dazu werden die zukünftig anfallenden Ein- und Auszahlungen so exakt wie möglich ermittelt und durch Abzinsung auf den Investitionszeitpunkt vergleichbar gemacht.
Kapitalwertmethode (weit verbreitet und anerkannt)
= Ermittlung Totalerfolg
= Summe der Barwerte (alle zukünftigen Ein- und Auszahlungen der Investition abgezinst auf den Investitionszeitpunkt)
x^-n = 1/ x^n
—> es wird diejenige Investition gewählt, die den höchsten positiven Kapitalwert erwirtschaftet
für die Abzinsung verwendeter Zinssatz = gewünschte Mindestverzinsung des Investors
Kapitalwert negativ = Verzinsung wird nicht erreicht
Kapitalwert positiv = Verzinsung wird überschritten
Kapitalwert Null = Verzinsung wird genau erreicht
(-) Die Ermittlung zukünftiger Ein- und Auszahlungen (= Zahlungsreihe) ist mit (Schätz-) Unsicherheiten verbunden.
(-) Die Ermittlung eines „angemessenen“ Kalkulationszinsfußes ist schwierig/subjektiv.
(-) Die Annahme eines einheitlichen Zinssatzes ist unrealistisch.
(-) Die Kapitalwertmethode geht davon aus, dass die freiwerdenden Rückflüsse wieder zum Kalkulationszinsfuß angelegt werden.
= ermittelt denjenigen Zinssatz, mit dem sich die betreffende Investition verzinst
—> Kapitalwert wird gleich Null gesetzt und die Kapitalwertformel nach dem Zinssatz aufgelöst
(-) Die Ermittlung zukünftiger Ein- und Auszahlungen ist mit (Schätz-) Unsicherheiten verbunden.
(-) Der interne Zinsfuß allein ist wenig aussagefähig.
= Ermittlung Periodenerfolg
Finanzierung (Mittelherkunft)
Finanzierungsarten
Mezzanine Finanzierung
Mezzanine-Kapital oder Mezzanine-Finanzierungen beschreibt als Sammelbegriff Finanzierungsarten, die in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltungen eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital darstellen.
Welche Maßnahmen empfehlen Sie Ihrem Mandanten im Allgemeinen
bei Liquiditätsüberschüssen
bei Liquiditätsengpässen
Maßnahmen bei Liquiditätsüberschüssen
Investitionen
Fremdkapitaltilgung
Verzinsliche Anlage (fristgerecht)
Maßnahmen bei Liquiditätsengpässen
ACHTUNG INSOLVENZ
a) Einzahlungen erhöhen/beschleunigen
Factoring/Forfaitierung
Forderungsabbau (Mahnwesen)
Zuführung von EK/FK
Gesellschafterdarlehen
Räumungsverkauf
An-/Abschlagszahlungen
Sale and lease back
Verkürzung Zahlungsziel (Skonto)
b) Auszahlungen vermeiden/verschieben
Zahlungsziele nutzen
Kostensenkung (Personalabbau)
Ausschüttungen vermeiden/verschieben
Stundungen/Ratenzahlungen
Tilgungsaussetzung/-streckung
Senkung von Tätigkeitsvergütungen/Entnahmen
Arten der Eigenfinanzierung
Einlagenfinanzierung bei EU/PersG (durch Einlagen der bisherigen Gesellschafter bzw. Beteiligung neuer Gesellschafter)
oder
Beteiligungsfinanzierung bei KapG (durch Aufnahme neuer Gesellschafter)
Funktionen der Eigenfinanzierung
Errichtungsfunktion
Bestimmte Rechtsformen können nur mit einem Mindesteigenkapital errichtet (gegründet) werden (Grund-/Stammkapital bei AG/GmbH).
Finanzierungsfunktion
Bestimmte Investitionen können nur mit Eigenkapital finanziert werden (z.B. risikoreiche Investitionen, für die sich kein Fremdkapitalgeber finden lässt).
Garantie-/Haftungsfunktion Eigenkapital dient Gesellschaftsgläubigern als Haftungsmasse.
Gewinnverteilungsfunktion Die Eigenkapitalkonten der Gesellschafter bilden bei Personengesellschaften die Basis für die Gewinnverteilung.
Repräsentationsfunktion Ein hohes Eigenkapital ist ein Zeichen besonderer Solidität.
Eigenfinanzierung Rechtsformvergleich
Einzelunternehmen/Personengesellschaft
⇒ Kein gesetzliches Mindestkapital
⇒ Eigenfinanzierung durch Einlagen der Gesellschafter
GmbH
⇒ Gesetzliches Stammkapital (25.000 EUR), § 5 GmbHG
⇒ Eigenfinanzierung z.B. durch:
Erhöhung des Stammkapitals, § 55 GmbHG
= Ausgabe zusätzlicher Geschäftsanteile
Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital, § 55a GmbHG
= gesellschaftsvertraglich vereinbarte Erhöhung des Stammkapitals innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung der Gesellschaft
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, § 57c GmbHG
= Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital
Nachschüsse, § 26 GmbHG (Agio)
= gesellschaftsvertraglich vereinbarte Einzahlungen über die Stammeinlage hinaus
AG
⇒ Gesetzliches Grundkapital (50.000 EUR)
ordentliche Kapitalerhöhung gegen Einlagen, § 182 AktG
= Ausgabe neuer Aktien (mit Bezugsrecht der Altaktionäre zur Vermeidung von Stimmrechts-/Vermögensnachteilen, § 186 AktG)
bedingte Kapitalerhöhung, § 192 AktG
= bei Ausübung von Umtausch-/Bezugsrechten aus Wandel-/Optionsanleihen
(und daher ohne Bezugsrecht der Altaktionäre)
genehmigte Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital, § 202 AktG)
= satzungsgemäß vereinbarte Möglichkeit zur Erhöhung des Grundkapitals innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung der Gesellschaft (mit Bezugsrecht der Altaktionäre)
= ermöglicht schnelles/flexibles Agieren des Vorstandes (ohne nochmaligen Beschluss der Hauptversammlung)
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, § 207 AktG
= durch Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital unter Ausgabe von Gratisaktien an die Aktionäre
Eigenfinanzierung über die Börse
Aktienarten
Aktienarten lassen sich nach 3 Kriterien unterteilen:
1. Bestimmung der Anteilsquote
Nennwertaktien
(= lauten auf bestimmten Nennwert des Grundkapitals)
Stückaktien
Es wird nur die Stückzahl der umlaufenden Aktien angegeben (kein Nennwert).
In der Bundesrepublik wurden diese mit Einführung des Euro zugelassen.
Eine AG muss sich für eine Art der Aktie (Nennwert- oder Stückaktie) entscheiden.
2. Umfang und Qualität der Mitgliedschaftsrechte
Stammaktien
Sie sind der Normaltyp der Aktie; sie gewährt dem Aktionär die Rechte lt. AktG (Dividende, Stimmrecht, Bezugsrecht usw.).
Vorzugsaktien
Sie sind Aktien mit bevorzugten (besonderen) Rechten (z.B. bei Dividende, beim Stimmrecht - sog. Mehrstimmrechtsaktien - oder beim Anteil am Liquidationserlös). Häufig wird dies mit einem Verzicht auf andere Rechte verbunden, z.B. bei der stimmrechtslosen Vorzugsaktie, bei welcher der Aktionär zugunsten einer höheren Dividende auf sein Stimmrecht verzichtet.
Eigentumsübertragung
Inhaberaktien
Sie berechtigen den jeweiligen Inhaber zur Wahrnehmung aller Rechte aus dem Papier. Die Übertragung erfolgt formlos durch Einigung und Übergabe, § 929 BGB. Diese Art der Aktie setzt voll eingezahltes Kapital voraus.
Namensaktien
Sie berechtigen nur einen namentlich bestimmten Aktionär zur Wahrnehmung aller Rechte aus dem Papier. Die Übertragung erfolgt durch Einigung und Übergabe sowie durch namentliche Eintragung des neuen Aktionärs in das Aktionärsbuch. Der Verwaltungsaufwand ist zwar höher, dafür kennt die Gesellschaft aber ihre Aktionäre.
Gibt die Satzung des Unternehmens der Geschäftsleitung das Recht, die Eintragung ins Aktionärsbuch zu verweigern, spricht man von vinkulierten (= gebundenen) Namensaktien.
Was versteht man unter einer Aktie?
Eine Aktie ist ein Wertpapier, das von einer Aktiengesellschaft (AG) herausgegeben wird. Mit dem Kauf von Aktien besitzt der Käufer, der Aktionär, einen kleinen Anteil an der AG oder dem Grundkapital dieses Unternehmens. Je mehr Aktien ein Anleger besitzt, desto größer ist sein Anteil an diesem Unternehmen.
Wann entstand die Rechtsform der AG?
Die erste Aktiengesellschaft der Welt entstand 1602 durch den Zusammenschluss zahlreicher holländischer Reeder zur "Vereinigten Ost-Indischen Compagnie". Die damaligen Aktionäre bekamen ihre Dividende noch in Gestalt von Pfeffersäcken ausbezahlt.
Woher stammt der Begriff der Börse?
Der Begriff Börse stammt aus dem 15. Jahrhundert aus dem belgischen Brügge. Er umschrieb eine regelmäßige Versammlung reicher italienischer Händler auf einem Platz. Benannt war dieser Marktplatz nach dem dort ansässigen Patriziergeschlecht van der Beurse.
Börsengang - Going Public
Vorteile, Nachteile Ablauf Börsengang
Vorteile des Börsengangs
Kapitalbeschaffung
Verbesserung der EK-Quote
Hoffnung auf Kurssteigerung
Regelung der Unternehmensnachfolge
Mitarbeiterbeteiligung
Nachteile des Börsengangs
Kosten (z.B. für Zulassungsverfahren, Börsenprospekt, Druckkosten, Bankprovisionen, Notar, Gericht)
Zeitaufwand
Verlust des Einflusses der Altgesellschafter
(satzungsmäßige Sonderrechte für Altgesellschafter sind i.d.R. plazierungsschädlich)
Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften
Ablauf des Börsengangs
Rechtsformwechsel (in AG oder KGaA)
Wahl des Börsensegments (General Standard, Prime Standard, Freiverkehr)
Wahl der Emissionsbank, die den Börsengang begleiten soll
Erstellung einer „Equity-Story“
(= Informationen für potenzielle Investoren über Vergan- genheit, Gegenwart und Zukunft des Unternehmens)
Präsentation auf „Roadshows“
(= Vorstellung des Unternehmens bei Banken, Analysten und Journalisten)
Umstellung der Rechnungslegung auf internationale Standards
Unternehmensbewertung und Emissionspreisfindung
Erstellung eines Börsenprospektes und Prospektprüfung durch Wirtschaftsprüfer
Zulassungsantrag nach der Börsenordnung
Platzierung der Aktien
Festpreisverfahren
(= Übernahme aller Aktien zum Festpreis durch Banken)
Bookbuildingverfahren
(= Preisbildung anhand der Nachfrage; Eintragung von Interessenten in ein Orderbuch der Emissionsbank = „Bookrunner“; Preisfestsetzung anhand der Daten des Orderbuchs)
Aufnahme der Aktien in die Börsennotierung
(erstmalige Notierung = Initial Public Offering = IPO)
Kurs- und Imagepflege nach der Emission
(= Investorrelations)
Private-Equity-Gesellschaften (PEG)
(Kapitalbeteiligungsgesellschaften)
Private Equity = allgemeiner Begriff für das von privaten (oder institutionellen) Anlegern beschaffte Beteiligungskapital, welches nicht an der Börse handelbar ist. Private-Equity-Gesellschaften (PEG) beteiligen sich an langjährig bestehenden Unternehmen. Meist sind dies kleine und mittelständische Unternehmen, die zur Finanzierung des Wachstums weiteres Eigenkapital benötigen, welches die derzeitigen Gesellschafter nicht aufbringen können oder wollen.
Venture-Capital-Gesellschaften
(Wagnisfinanzierungsgesellschaften)
“Risikokapital”
Sie beteiligen sich an jungen, innovativen Unternehmen (Software-, Internet-, Biotechnologie). Gründer dieser Unternehmen stehen häufig vor folgenden Problemen:
Aufgrund fehlender Sicherheiten und des hohen Risikos ist es schwierig, Kapital zu beschaffen. Kreditinstitute sind vielfach nicht zur Kreditvergabe bereit.
Den Gründern fehlt das notwendige Managementwissen für eine erfolgreiche Unternehmensführung.
Venture-Capital-Gesellschaften beteiligen sich typischerweise entweder
bei der Gründung (= Start-Up-Financing oder First-Stage-Financing); das Unternehmen setzt die ihm zufließenden Mittel dann zur Produktentwicklung bis zur Marktreife und Produktionsaufnahme ein, oder
bei der Expansion (= Expansion-Stage-Financing oder Second-Stage-Financing); das Unternehmen setzt die ihm zufließenden Mittel dann z.B. zur Entwicklung weiterer Pro- dukte oder zur internationalen Expansion ein, oder
zur Vorbereitung des Börsenganges (= Bridge Financing).
Asset Deal
Bei einem Asset Deal werden einzelne oder sämtliche Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter (VG/WG) eines Zielunternehmens erworben.
Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von einzelnen Transaktionen, die handels- und steuerrechtlich individuell zu würdigen sind. Daher kann diese Form des Unternehmenskaufs sehr aufwendig sein und viele Kapazitäten binden.
Von Gesellschaftern an die Gesellschaft zur Nutzung überlassene VG/WG werden beim Asset Deal nicht mit übertragen. Die Übertragung erfolgt zu dem im Vertrag vereinbarten Stichtag. Zudem wird oftmals vertraglich geregelt, ob der Erwerber für die Verbindlichkeiten haftet (die vom Veräußerer begründet wurden) und welches Recht auf den Vertrag anzuwenden ist (relevant bei internationalen Transaktionen).
Share Deal
Der Share Deal ist das Gegenstück zum Asset Deal und hat den Kauf von Unternehmensanteilen (nicht: einzelner VG/WG) zum Ziel.
Kaufgegenstand sind Aktien, GmbH-Anteile sowie Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften. Share Deals werden im Gegensatz zu Asset Deals in vielen Jurisdiktionen steuerlich begünstigt.
Vergleich Asset Deal und Share Deal aus Veräußerersicht und aus Erwerbersicht
Vor- und Nachteile Eigenfinanzierung
Vorteile
Die Finanzierung ist risikosicher;
die Kreditwürdigkeit wird erhöht;
das Kapitel steht unbefristet zur Verfügung und
Sicherheiten werden nicht benötigt.
Nachteile
persönliche Haftung (Personengesellschaften/Einzelunternehmen)
Beschaffung nicht immer einfach/möglich
Bei Beteiligungsfinanzierung kann es zu Unstimmigkeiten kommen (insbesondere Personengesellschaften).
Kurz- und langfristige Fremdfinanzierung
Kurzfristige Fremdfinanzierung
Handelskredite
Lieferantenkredit
Kundenkredit
Bankkredite
Kontokorrent
Aval
Lombardkredit
Sonderformen
Factoring
Forfaitierung
Langfristige Fremdfinanzierung
Darlehen
Schuldscheindarlehen
Anleihen
Leasing
Franchising
Lieferung gegen Rechnung mit Zahlungsziel
Skonto bei vorzeitiger Zahlung
problemlose Inanspruchnahme (keine „Formalitäten“)
hohe Flexibilität; Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe erleichtert; keine Sicherheiten erforderlich (Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware)
Instrument der Absatzförderung aus Lieferantensicht
Zahlung auf Ziel ist ein „teurer“ Kredit (durch Skontoverlust)
Kundenkredit (Anzahlung/Vorkasse)
Anzahlungen/Abschlagszahlungen durch Kunden vor (vollständiger) Leistungserbringung (bei Auftragsfertigung und Großprojekten, z.B. Anlagenbau, Schiffbau)
Finanzierungs- und Liquiditätshilfe (damit nicht der gesamte Preis evtl. über eine lange Laufzeit vorfinanziert werden muss)
Sicherungsinstrument bei Kunden mit schlechter/zweifelhafter Bonität
Kontokorrentkredit
Kredit „in laufender Rechnung“ auf dem (Bank-)Konto, über das der laufende Zahlungsverkehr abgewickelt wird (meist bis zu einem Maximalbetrag = Kreditlinie)
flexible, schnelle Inanspruchnahme; geeignet zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe; Zinsen nur auf den jeweils in Anspruch genommenen Betrag
relativ teuer (Zinsen, Provisionen, Gebühren)
Avalkredit
Bürgschaft/Garantie eines Kreditinstitutes gegenüber einem Dritten, dass der Avalkreditnehmer seinen Verpflichtungen gegenüber diesem Dritten nachkommt
Schonung der Liquidität (Einsatz liquider Mittel wird vermieden)
schnelle Bereitstellung
keine (hohen) Zinsen, sondern nur (geringe) Avalprovision
Erhöhung der Bonität gegenüber Dritten
Kreditgewährung gegen Verpfändung von beweglichen Sachen oder Rechten (insbesondere Wertpapiere)
ermöglicht Kreditaufnahme, wenn andere Finanzierungsquellen versiegt sind oder der Verkauf von Vermögensgegenständen zur Liquiditätsverbesserung nicht infrage kommt (z.B. wenn Aktien nur zu ungünstigen Kurs veräußert werden könnten)
schnelle Verfügbarkeit; hohe Kosten (Zins, Kreditprovision, evtl. Verwahrkosten des Pfandes)
klassisches Instrument der Absatzfinanzierung
bündelweiser Verkauf von Forderungen vor Fälligkeit an ein Factoring-Unternehmen, das diese Forderungen sofort bevorschusst und im Zeitpunkt der Fälligkeit den Einzug übernimmt
echtes Factoring:
—> Ausfallrisiko geht auf das Factoring-Unternehmen über
unechtes Factoring:
—> Ausfallrisiko geht nicht auf das Factoring-Unternehmen über
Liquiditätsverbesserung (vorzeitiger Zufluss liquider Mittel)
Factoringgebühren (für Verwaltung und Einzug der Forderung sowie für die Übernahme des Ausfallrisikos) und Zinsen (für Bevorschussung der Forderungen)
geringerer Verwaltungsaufwand (kein eigenes Mahnwesen)
Abwälzung des Ausfallrisikos
negatives Image bei Geschäftspartnern
Forfaitierung ist ein klassisches Instrument der Exportfinanzierung, das für mittel-/längerfristige und umfangreiche Transaktionen gedacht ist.
Hierunter versteht man den Ankauf von Exportforderungen ohne Regress (frz. „à forfait“), d.h., der Forderungskäufer (Forfaiteur) hat in der Regel keine Möglichkeit, bei Ausfall der Forderung auf den Forderungsverkäufer (= Exporteur) zurückzugreifen.
Der Forderungskäufer übernimmt damit sämtliche Risiken (Risiko der Zahlungsunwilligkeit/Zahlungsunfähigkeit des (ausländischen) Schuldners, Wechselkursrisiko, politische Risiken durch Unruhen oder Umsturz usw.).
Es muss sich um abstrakte, vom Grundgeschäft losgelöste Forderungen handeln.
Unterschied Factoring und Forfaitierung
Factoring setzt einen Rahmenvertrag voraus (z.B. sämtliche kurzfristigen Forderungen werden regelmäßig an den Factor verkauft)
Bei der Forfaitierung geht es um Einzelgeschäfte, die an den Forfaiteur veräußert werden (i.d.R. mit längerer Fristigkeit), z.B. bei Forderungen aus Leasingverträgen.
Im Gegensatz zum Factoring werden bei der Forfaitierung i.d.R. keine Dienstleistungs- oder Servicefunktionen für den Exporteur bzw. den Gläubiger durch den Forfaiteur übernommen.
Beim Factoring steht die betreffende Forderung bereits in der Bilanz, bei der Forfaitierung handelt es sich (auch) um zukünftige Forderungen.
langfristig verfügbares Fremdkapital zur Finanzierung von Anlagevermögen
Zinsen abhängig vom Kapitalmarktzins
„langer“ Antragsweg; Sicherheiten erforderlich; lange Laufzeiten möglich
Formen:
Fälligkeitsdarlehen
Ratendarlehen
Annuitätendarlehen
langfristiges Großdarlehen von großen Kapitalgesellschaften oder Versicherungsgesellschaften an Kreditnehmer erster Bonität und gegen erstklassige Sicherheiten
niedriger Zins (im Vergleich zu „normalen“ Darlehen)
Schuldschein, der ausschließlich als Urkunde zur Beweissicherung dient und im Unterschied zur Anleihe nicht börsenfähig ist
Festverzinsliche Anleihen (Schuldverschreibungen)
= Wertpapier (Mantel und Bogen), das von Unternehmen zur Beschaffung von Fremdkapital (ggf. an der Börse) emittiert wird. Die Anleihekäufer (-zeichner) werden zu Gläubigern des Emittenten. Die Tilgung erfolgt meistens in einem vorgegebenen Zeitrahmen im Wege der Auslosung.
—> Staatanleihen
Floating Rate Notes
Anleihe mit variabler Verzinsung. Die Verzinsung der Anleihe steigt und fällt mit der Entwicklung eines festgelegten Referenzzinssatzes. Aufgrund des „Treibens“ der Anleihe auf dem Niveau des Referenzzinses wird diese oft als „Floater“ bezeichnet.
= Gebrauchsüberlassung eines Wirtschaftsguts gegen Entgelt; eine Kreditaufnahme zur Anschaffung des Wirtschaftsgutes wird vermieden (Leasing = Finanzierungssurrogat)
Arten:
Financial Leasing = mit unkündbarer Grundmietzeit
Operating Leasing = mit kurzfristiger Kündigungsmöglichkeit
Direktes Leasing = zwischen Hersteller und Leasingnehmer
IndirektesLeasing = zwischen Leasinggesellschaft und Leasingnehmer
keine Kapitalbindung
keine Erhöhung der Verschuldung (keine Verbindlichkeit in der Bilanz)
keine Sicherheiten
Schonung der Kreditlinien
schnellere Anpassung an technische Neuerungen
Abzug der Leasing-Raten als Betriebsausgabe
teuer
keine Bildung von stillen Reserven (z.B. bei Immobilien)
Vertragsbindung
keine Investitionszulagen
keine AfA
= Übernahme eines Unternehmenskonzepts gegen Gebühr (Einmalbetrag und/oder lau- fende Gebühr)
bewährtes Konzept
geringes Risiko
Bekanntheitsgrad
Unterstützung durch Franchisegeber
zentraler Einkauf
zentrales Marketing
geringe eigene Gestaltungsfreiheit
Einstiegsgebühr/Umsatzbeteiligung
Imagetransfer
Krisentransfer
Abnahmeverpflichtungen
Asset Backed Securities
= Form der Verbriefung von Forderungen, sogenannten Securitisations-Transaktionen
= Finanzierungsmodelle, bei denen nach ausgewählten Kriterien zumeist Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Darlehensforderungen an eine Zweckgesellschaft verkauft und dinglich übertragen werden. Die Zweckgesellschaft wiederum refinanziert sich am Kapitalmarkt.
Sorgte 2008 für die Finanzkriste. Subprime-Cirsis
IDW S 7
Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen
Fallvarianten Jahresabschlusserstellung
ohne Beurteilung
—> JA wird lediglich aus den vorgelegten Konten und Bestandsnachweisen unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte erstellt.
—> ohne Prüfung der unterlassenen Unterlagen und der erteilten Auskünfte
—> StB übernimmt für die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen und für die Angaben des Mandanten keine Verantwortung
—> dieser JA erfüllt nicht die Anforderung des § 18 KWG hinsichtlich der offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers
mit Plausibilitätsbeurteilung
—> zugrunde liegenden Bücher und Bestandsnachweise werden durch Befragungen und analytische Prüfungshandlungen auf Ihre Plausibilität hin beurteilt
mit umfassenden Beurteilungen
—> umfassende Prüfungshandlungen iSd Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfungen (IDW PS 200)
Maßnahmen zur Verbesserung des Ratings
Verbesserung der quantitativen Daten
Vermögenslage (= EK-/FK-Quote)
Finanzlage (=Liquidität)
Ertragslage (=Gewinn)
Verbesserung der qualitativen Daten
Vertretungsregelungen schaffen und schriftlich festhalten (für Krankheit/Unfall/Abwesenheit des Inhabers bzw. Geschäftsführers)
Unternehmensnachfolge regeln und schriftlich dokumentieren (z.B. für unerwarteten Tod des Inhabers); Eheverträge, Erbverträge, Testament erstellen
betriebswirtschaftliche Qualifikation der Geschäftsleitung verbessern (Besuch von Seminaren mit Teilnahmebescheinigung)
Unternehmensstrategie formulieren/niederschreiben
Kontoführung optimieren:
—> Ungenehmigte Überziehungen sind zu vermeiden.
Auch die Optimierung des Informationsverhaltens (freiwilliges Bank-Reporting einrichten) kann zur Verbesserung beitragen
mezzaninen/Hybriden Finanzierungsformen
typisch stille Beteiligung
atypisch stille Beteiligung
Partiarisches Darlehen
Nachrangdarlehen
Genussrechte/Genussscheine
Wandelanleihe
Optionsanleihe
Vermögenseinlage gegen Beteiligung am Gewinn und Verlust (i.d.R. max. bis zur Einlage) mit Einsichts-/Kontrollrechten (§§ 230 ff. HGB)
Gesellschaftsrecht: Gesellschafter; bei jeder Rechtsform möglich
als bloße Innengesellschaft Schuldverhältnis (bei Beendigung Auszahlungsanspruch)
steuerlicher „Ausweis“ grundsätzlich als FK
gewinnmindernde Buchung der Gewinnanteile des Stillen
der Stille hat aufgrund der bloßen Kapitalüberlassung Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG, die der Abgeltungsteuer unterliegen
Beteiligung am Gewinn/Verlust, an dem Mitunternehmerrisiko und den stillen Reserven
Steuerrecht: Mitunternehmerschaft gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG
steuerlicher „Ausweis“ grundsätzlich als EK
keine gewinnmindernde Buchung der Gewinnanteile des atypisch Stillen, da dieser über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung einen Teil des Ergebnisses zugerechnet bekommt
der atypisch Stille hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Darlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung (kein gemeinsamer Zweck) (pars = lat. = der Teil, d.h. „teilhaberisches“ Darlehen = Darlehen gegen Teilhabe am Gewinn)
sehr ähnlich zur (typisch) stillen Beteiligung (zur Abgrenzung sind die konkret getroffenen Vereinbarungen, nicht die Bezeichnung maßgebend). Für eine stille Beteiligung sprechen Verlustbeteiligung, weitergehende Kontrollrechte und die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks
Darlehen, die im Insolvenzfall erst nach Befriedigung der übrigen Gläubiger zurückzuzahlen sind (Rangrücktritt)
Ausweis als Verbindlichkeit (mit Vermerk im Anhang)
Überlassung von Kapital gegen Beteiligung am Gewinn und/oder Liquidationserlös (durch schuldrechtlichen Vertrag und ggf. durch Genussschein verbrieft), aber ohne Mitgliedschafts-/ Stimmrechte
Das überlassene Genussrechtskapital ist beim Genussrechtsemittenten je nach Ausgestaltung des Genussrechts entweder als Eigenkapital oder als Fremdkapital zu behandeln
Fremdkapitalähnliche Ausgestaltung
= erfolgsunabhängige Mindestverzinsung (bei Gewinn)
Eigenkapitalähnliche Ausgestaltung
= nachrangige Rückzahlung im Insolvenz-/Liquidationsfall (erst nach Befriedigung der
übrigen Gläubiger)
= Beteiligung am Gewinn und Verlust (bis zur vollen Höhe)
= langfristige Überlassung
⇒ Genussrechte sind gesetzlich nicht geregelt
Wandelanleihe (Wandelschuldverschreibung)
Anleihe mit verbrieftem Umtauschrecht in Aktien des betr. Unternehmens. Für den Anleihegläubiger bietet die Wandelanleihe den Vorteil, dass er durch den Umtausch von einer positiven Entwicklung des Aktienkurses profitieren kann.
Vorteil für den Emittenten: Oft ist der Zins niedriger (im Vergleich zur „normalen“ Anleihe) aufgrund des möglichen Vorteils aus dem Umtauschrecht.
Optionsanleihen
Anleihen, die zusätzlich das Recht verbriefen, Aktien des betr. Unternehmens innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu einem bestimmten Kurs (Bezugskurs) zu beziehen. Im Gegensatz zu Wandelanleihen bleibt bei Optionsanleihen das Forderungsrecht durch die Ausübung des Bezugsrechts unberührt. Meistens ist das verbriefte Bezugsrecht als Optionsschein von der Anleihe abtrennbar. Mit Optionsscheinen können spekulative Anleger von Aktienkurssteigerungen überproportional profitieren.
Vorteil für den Emittenten: Oft ist der Zins niedriger (im Vergleich zur „normalen“ Anleihe) aufgrund des Vorteils aus dem Optionsschein.
Leverage Effekt
= Optimaler Verschuldungsgrad
Der Leverage-Effekt („Hebel-Effekt“) bezeichnet den Effekt, dass die EK-Rendite mit steigender Verschuldung zunimmt, wenn bzw. solange die Gesamtkapitalrendite höher als der FK-Zins ist. Dieser Effekt wird durch die grundsätzliche Abzugsfähigkeit von FK-Zinsen als Betriebsausgaben verstärkt, da dadurch der Steueraufwand vermindert wird (sog. „tax shield“).
Optimaler Verschuldungsgrad:
Eine Erhöhung der Verschuldung ist theoretisch sinnvoll, wenn bzw. solange die Gesamtkapitalrendite höher als der FK-Zins ist. Der optimale Verschuldungsgrad ist folglich dann erreicht, wenn FK-Zins = Gesamtkapitalrendite.
Vergleich Eigen- und Fremdfinanzierung
Arten Innenfinanzierung
offene Selbstfinanzierung
—> Thesaurierung von Gewinnen
stille Selbstfinanzierung
—> Bildung von stillen Reserven durch Unterbewertung von Aktiva / Überbewertung von Passiva
Finanzierung durch langfristige Rückstellungen
Finanzierung durch Abschreibung
Finanzierung durch Vermögensumschichtung
—> Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Vermögen
—> Sale and lease back
Jahresabschlussanalyse
Ziel
Ziel der Jahresabschlussanalyse:
Anhand von quantitativen und qualitativen Informationen Aussagen über die wirtschaftliche Situation (z.B. Rentabilität und Liquidität) eines Unternehmens treffen.
Kennzahlen Vermögensstruktur
Anlagenintensität
—> AV / Gesamtvermögen
Umlaufintensität/Umlaufquote
—> UV / Gesamtvermögen
Investitionsquote
—> Nettoinvestitionen bei Sachanlagen / SachAV Beginn WJ
Investitionsdeckung
—> Jahres-Afa / Nettoinvestition Sachanlagen
Abschreibungsintensität
—> Jahres-AfA SachAV / Kumulierte AfA SachAV
Kennzahlen Kapitalstruktur
Kapitalstruktur (Verschuldungskoeffizient)
—> EK / FK
Eigenkapitalquote
—> EK / Gesamtkapital
Fremdkapitalquote
—> FK / Gesamtkapital
Verschuldungsgrad
—> FK / EK
Kennzahlen Finanzstruktur
Goldene Finanzierungsregel (goldene Bankregel)
= Kreditlaufzeit soll der ND des mit diesem Kredit finanzierten WG entsprechen. AV soll mit EK und langfristigem FK, UV soll mit FK finanziert werden
Goldene Bilanzregel
= langfristig gebundenes Vermögen soll durch langfristiges Kapital gedeckt sein
Deckungsgrad A
—> EK / AV <=1
Deckungsgrad B
—-> EK + langfr. FK / AV >=1
Deckungsgrad C
—> EK + langfr. FK / AV + langfr. UV >= 1
Kennzahlen Liquidität
Liquidität 1. Grades
—> Liquide Mittel / kurzfr. FK
Liquidität 2. Grades
—> Liquide Mittel + kurzfr. Forderungen / kurzfr. FK
Liquidität 3. Grades
—> Liquide Mittel + kurzfr. Forderungen + Vorräte / kurzfr. FK
Kennzahlen Rentabilität
Eigenkapitalrentabilität
—> JÜ vor Steuern + U-Lohn / EK
Gesamtkapitalrentabilität
—> JÜ vor Steuern (…) + FK-Zinsen / Gesamtkapital
Umsatzrentabilität
—> JÜ (…) / Umsatzerlöse
Dynamischer Verschuldungsgrad
—> FK / Cashflow
Return on Investment (ROI)
JÜ / betriebsnotwendiges Vermögen
Ermittlung Cashflow
Jahresüberschuss
+ Abschreibungen
- Zuschreibungen
+ Erhöhung Rückstellungen
- Auflösung Rückstellungen
= Cashflow
Im Ergebnis wird der Jahresüberschuss um alle nicht zahlungswirksamen Elemente bereinigt, um die Veränderung des Zahlungsmittelfonds der Periode zu erhalten.
Kosten- und Leistungsrechnung
Einteilung der Kosten
Kostenartenrechnung
Die Kostenartenrechnung ist die Grundlage jeder weiteren Kostenrechnungsart und dient der Erfassung aller im Betrieb angefallenen Kosten.
2 Möglichkeiten der Kostenerfassung:
—> eigenständiger Buchungskreislauf, der nur kostenrechnerische Aspekte beinhaltet
—>indirekte Ableitung auf Grundlage der „normalen“ Finanzbuchhaltung, ergänzt um kalkulatorische Kosten und Leistungen
Kostenstellenrechnung
Kostenstellen
sind Betriebsteile (organisatorische Einheiten), die kostenrechnerisch selbstständig abgerechnet werden.
Kriterien für die Kostenstellenbildung:
nach räumlichen Aspekten
nach Verantwortungsbereichen
nach Tätigkeiten/Funktionen
nach leistungs- oder produktionstechnischen Gesichtspunkten
nach Produkten („Profit-Center“)
Die Bildung von Kostenstellen sollte dazu führen, dass …
der Kostenstelleninhaber zugleich Kostenstellenverantwortlicher ist
die Kostenzurechnung (direkt oder durch Schlüsselung) für die Beteiligten nachvollziehbar ist,
der Umfang der Kostenstellen wirtschaftlich ist. Je mehr Kostenstellen, desto aufwendiger und „teurer“ wird die Kostenerfassung und -verrechnung, desto besser ist aber evtl. eine Kostenkontrolle möglich.
Hilfskostenstellen (= Vorkostenstellen)
geben lediglich innerbetriebliche Leistungen an andere Kostenstellen ab. Sie werden deshalb nicht unmittelbar über die hergestellten Produkte, sondern nur über andere Kostenstellen abgerechnet (im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung).
Beispiel: Reparaturwerkstatt, Transportabteilung, Kantine
Hauptkostenstellen (= Endkostenstellen)
werden unmittelbar über die hergestellten Produkte abgerechnet. Nach den betrieblichen Teilfunktionen lassen sich 4 Kostenbereiche unterscheiden:
Material (= Beschaffung, Prüfung und Lagerung der Rohstoffe),
Fertigung (= Produktion/Herstellung der Produkte),
Verwaltung (= Geschäftsleitung, Personalabteilung, Rechnungswesen) und
Vertrieb (= Verpackung, Verkauf der Produkte).
Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Aufbau, Aufgaben, Kritik
Aufbau des BAB
Horizontal (1. Zeile): Kostenstellen
Vertikal (1. Spalte): Kostenarten
Aufgaben des BAB
Zuordnung der Kostenarten auf die Kostenstellen (Primärkostenverteilung)
Umlegung der Kosten von den Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen (innerbetriebliche Leistungsverrechnung/Sekundärkostenverteilung)
Ermittlung von Kalkulationszuschlägen (für Kostenträgerrechnung)
Feststellung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen, die durch von den Istkosten abweichende Wertansätze (bei der Normalkosten- oder der Plankostenrechnung) entste- hen
Ermittlung von Kennzahlen zur Wirtschaftlichkeitskontrolle
Kritik am BAB
Schlüsselung von Gemeinkosten verstößt evtl. gegen das Verursachungsprinzip.
Abhängigkeit der Gemeinkosten von den Einzelkosten als Zuschlagsgrundlage ist problematisch (Herstellkosten des Umsatzes sind nicht Grundlage der Verwaltungsgemeinkosten).
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
Die Methoden der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung unterscheiden sich hinsichtlich der Berücksichtigung von Leistungsbeziehungen zwischen den Kostenstellen (nur einseitige oder auch wechselseitige Leistungsbeziehungen):
Anbauverfahren (Blockverfahren)
Es rechnet Hilfskostenstellen nur über Hauptkostenstellen ab, d.h.,
Leistungsbeziehungen zwischen einzelnen Hilfskostenstellen bleiben unberücksichtigt
Es werden nur 2 „Blöcke“ von Kostenstellen gebildet: Hilfskostenstellen und Hauptkostenstellen. Die Kosten der Hilfskostenstellen werden an die Hauptkostenstellen „angebaut“.
Stufenleiterverfahren (Treppenverfahren)
Es berücksichtigt einseitige Leistungsbeziehungen zwischen Hilfskostenstellen, d.h., es wird zunächst diejenige Kostenstelle weiterverrechnet, die nur Leistungen an andere Kostenstellen abgibt, selbst aber keine Leistungen erhält.
Bei wechselseitigen Leistungsbeziehungen wird diejenige Kostenstelle zuerst weiterverrechnet, die selbst weniger Leistungen als die danach zu verrechnenden Kostenstellen empfängt. Die selbst erhaltenen Leistungen bleiben unberücksichtigt.
Iterative Verfahren (Näherungsverfahren)
Sie berücksichtigen wechselseitige Leistungsbeziehungen grundsätzlich (je nach gewünschter Genauigkeit) in vollem Umfang.
Der Beginn erfolgt mit einer beliebigen „Startlösung“, die Näherung an die tatsächliche Lösung durch Kreislaufrechnung bis zum Erreichen der gewünschten Genauigkeit.
Gleichungsverfahren (Mathematische Verfahren)
Sie berücksichtigen wechselseitige Leistungsbeziehungen in vollem Umfang, sind aber aufgrund eines Gleichungssystems mit mehreren Unbekannten sehr rechen- aufwendig.
Kostenträgerrechnung
Kostenträgerstückrechnung:
Wie hoch sind die Kosten für 1 Stück verkauftes/produziertes Gut (sog. Selbstkosten)?
Kostenträgerzeitrechnung:
Kenntnis notwendig für: Preisbildung, Angebotskalkulation, Auftragsannahme, Eigenfertigung oder Fremdfertigung
Wie hoch ist der (Perioden-)Erfolg?
Schema Zuschlagskalkulation
Kostenträgerstückrechnung auf Teilkostenbasis
Alleinige Betrachtung von variablen Kosten, fixe Kosten bleiben (zunächst) unberücksichtigt.
Grund:
Grenzen der Vollkostenrechnung in bestimmten Situationen, z.B.:
Produktplanung in Engpasssituationen,
Eigenbezug oder Fremdbezug,
Antragsannahme oder -ablehnung.
Deckungsbeitrag
Der Deckungsbeitrag ist der Erfolgsbeitrag, der dem Unternehmen zur Deckung der fixen Kosten zur Verfügung steht.
Der Gesamtdeckungsbeitrag einer Periode ermittelt sich wie folgt:
DB = Umsatz - variable Kosten
Der Stückdeckungsbeitrag ermittelt sich wie folgt: db = Preis pro Stück - variable Kosten pro Stück
Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung
Umsatz
- variable Kosten
= Deckungsbeitrag I
- Erzeugnisfixkosten
= Deckungsbeitrag II
- Erzeugnisgruppenfixkosten
= Deckungsbeitrag III
- Bereichsfixkosten
= Deckungsbeitrag IV
- Unternehmensfixkosten
= Gewinn
Break-even-Point (=Gewinnschwelle)
Der Break-even-Point ist die Absatzmenge, bei der die Erlöse alle Kosten decken, somit der Gewinn = 0 ist. Gleichzeitig ist der Break-even-Point der Punkt, an dem die fixen Kosten dem Deckungsbeitrag entsprechen.
Gewinn = Umsatz - variable Kosten - fixe Kosten = DB - fixe Kosten
Bei Gewinn = 0 gilt => DB - fixe Kosten = 0 => DB = fixe Kosten
Kostenträgerzeitrechnung
Aufgabe der Kostenträgerzeitrechnung ist die Ermittlung des Periodenerfolges (i.d.R. Monat oder Quartal) als Differenz zwischen Leistungen und Kosten (= das Betriebsergebnis). Bei der Kostenträgerzeitrechnung werden nicht nur die Kosten, sondern auch die Leistungen der je- weiligen Periode betrachtet. Damit dient die Kostenträgerzeitrechnung der kurzfristigen Pla- nung und Kontrolle des Betriebs.
Ist-, Normal- und Plankostenrechnung
Istkostenrechnung
= mit tatsächlichen Kosten der letzten Periode (1-Periode)
einfach
geringer Rechenaufwand (1-Perioden-Betrachtung)
geeignet für Nachkalkulation
Orientierungshilfe für Plankostenermittlung.
vergangenheitsorientiert
evtl. Zufallsschwankungen (1-Perioden-Betrachtung)
eingeschränkte Vergleichbarkeit mit Vorjahren.
Normalkostenrechnung
= mit durchschnittlichen (= „normalisierten“) Kosten der letzten Perioden (mehrere Perioden)
eleminieren von Zufallsschwankungen
rechenaufwendiger
Plankostenrechnung
= mit erwarteten (= geplanten) Kosten zukünftiger Perioden
- starr: für einen bestimmten Auslastungs-/Beschäftigungsgrad,
- flexibel: für mehrere verschiedene Auslastungs /Beschäftigungsgrade
- doppelt flexibel: für verschiedene Auslastungsgrade und verschiedene Fertigungsverfahrenr
zukunftsorientiert
Planzahlen haben Vorgabecharakter
anschließender Soll-/Ist-Vergleich möglich (mit Analyse der Abweichungsursachen).
Prognose-/Schätzungsunsicherheiten
(evtl best-/worst-/Base-case Betrachtung)
Neuere Verfahren der Kostenrechnung
Activity Based Costing (Prozesskostenrechnung)
basiert auf der Erkenntnis, dass in vielen Fertigungsbetrieben mit zunehmender Automatisierung der Produktion eine Verschiebung der Kostenstruktur dahingehend zu beobachten ist, dass die Gemeinkosten für die fertigungsunterstützenden Bereiche (z.B. Einkauf, Lager, Qualitätssicherung, Kundenservice, Versand) im Verhältnis zu den direkten Produktionskosten (z.B. Fertigungslöhne) steigen.
—> möglichst verursachungsgerechte Verrechnung der Gemeinkosten für die o.g. fertigungsbegleitenden Prozesse auf die Produkte. Die Kosten für die begleitenden Prozesse werden daher kostenstellenübergreifend erfasst und mit Prozesskostensätzen auf die Erzeugnisse verrechnet (in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Prozesses durch das einzelne Produkt).
—> Verrechnung der Gemeinkosten bei der Prozesskostenrechnung aktivitäts-/prozessabhängig
Target Costing (Zielkostenrechnung)
orientiert sich zunächst am (bereits bestehenden) Marktpreis des herzustellenden Produkts. Von diesem Marktpreis wird sodann die gewünschte Gewinnspanne (target margin), die mit dem Produkt erwirtschaftet werden soll, abgezogen.
Die verbleibende Restgröße sind die Zielkosten (target costs), die bei der Herstellung des Produkts nicht überschritten werden dürfen.
Die voraussichtlich entstehenden Kosten (drifting cost) sind mit den target costs zu vergleichen und (durch Kostenmanagement) ggf. so lange anzupassen, bis die target costs erreicht oder sogar unterschritten sind. Target Costing ist insbesondere auf wettbewerbsintensiven Märkten sinnvoll.
—> Ziel des Target Costing ist die marktorientierte Produktkostensteuerung.
Life Cycle Costing (Lebenszykluskostenrechnung)
verfolgt die Kostenentwicklung eines Produkts über alle Phasen des Produktlebenszyklus, betrachtet also auch Kosten für Markteinführung, Forschung und Entwicklung, Garantieleistungen sowie ggf. Desinvestitionskosten für nicht mehr benötigte Anlagen bei späterer Einstellung der Produktion sowie Entsorgungskosten (Total Cost of Ownership).
Da diese Betrachtungen teilweise sehr weit in die Zukunft reichen, sind sie oft mit erheblichen (Schätz-)Unsicherheiten behaftet.
Marketing
beschreibt eine Führungskonzeption, die alle Funktionsbereiche eines Unternehmens (Beschaffung, Fertigung, Absatz) im Hinblick auf die Erfordernisse des Absatzmarktes betrifft
Controlling
= Steuerung des Unternehmens in Richtung der betrieblichen Ziele im Rahmen des internen Rechnungswesens.
operatives und strategisches Controlling
Produktlebenszyklus
Nachwuchsprodukte
—> Offensivstrategie
Produkte in Starposition bringen
Markterschließungsinvestitionen zur Steigerung des Marktanteils
Kostendegression realisieren
Starprodukte
—> Wachstumsstrategie
Führende Marktposition anstrebeb
Erweiterungsinvestitionen zum Ausbau der Kapazitäten
Wettbewerbsvorteil weiter ausbauen
Cash-Produkte
—> Gewinnstrategie
Marktstellung konsolidieren
Ersatzinvestitionen zur Behauptung des Martkansteils
Gewinne abschöpfen
Problemprodukte
—> Desinvestitionsstrategie
Produkte vom Markt nehmen
zügige Desinvestition zur Freisetzung von Finanzmitteln
Corporate Governance Kodex
Unter „Corporate Governance“ versteht man eine verantwortungsvolle und auf langfristige Wertsteigerung angelegte Unternehmensführung.
(Corporate = Unternehmen; Governance = Leitung/Führung/Verwaltung).
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (erarbeitet durch eine vom Bundesjustizministerium berufene Regierungskommission) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften des AktG zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält darüber hinaus national und international anerkannte Grundsätze (Empfehlungen) für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle. Der Kodex soll insbesondere das Vertrauen von Kapitalanlegern (Investoren) in die Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften fördern, da diese Investoren das erforderliche Eigenkapital zur Verfügung stellen und damit das unternehmerische Risiko tragen. Er wird jährlich fortgeschrieben (zur aktuellen Version vgl. Anlage zu diesem Heft).
Durch § 161 AktG (eingefügt durch das „Transparenz- und Publizitätsgesetz“ - TransPuG - vom 19.07.2002) werden Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften verpflichtet, jährlich eine Erklärung darüber abzugeben, inwieweit die Empfehlungen des Kodex eingehalten (= comply) bzw. nicht eingehalten wurden (= explain).
Der Kodex gilt zwar vorrangig für börsennotierte Unternehmen, dennoch wird die Beachtung des Kodex auch für nicht börsennotierte Unternehmen empfohlen.
Unternehmensgründung
Checkliste
Persönliche Eignung des Gründers
= Ausbildung
= Berufs-/Branchenerfahrung
= Führungsqualifikation
= betriebswirtschaftliche Kenntnisse
Prüfung des Unternehmenskonzepts
= Marktanalyse
= Konkurrenzanalyse
= Standortanalyse
Planungsrechnungen
= Kapitalbedarf
= notwendige Investitionen
= Finanzierung (Eigenkapital/Fremdkapital/Sicherheiten)
= Liquidität
= Rentabilität
= Personalbedarf/Personalkosten
= persönliche/private Lebenshaltungskosten
= Ertragsvorschau
Rechtsformwahl
= Einzelunternehmen
= Personengesellschaft
= Kapitalgesellschaft
Standortwahl/Standortanalyse
= Nähe zu Komplementärdienstleistern
= Konkurrenzsituation (Branchenbuch prüfen)
= Erreichbarkeit für Kunden, Lieferanten und Arbeitnehmer
= Image (Stadtteile)
= Erweiterungsmöglichkeiten
Fördermittel
= KfW
= EU
= Agentur für Arbeit
Firmenname/Namensrecht
Anmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft
= Auflagen?
= Genehmigungen?
= Nachweis der beruflichen Qualifikation?
Versicherungen
= Krankenversicherung (gesetzlich/privat)
= Haftpflichtversicherung (privat, Büro und Betrieb, Vermögensschaden)
= Lebensversicherung
= Berufsunfähigkeitsversicherung
= Altersvorsoge
Information über steuerliche Pflichten
= Buchführung
= Jahresabschluss
= Steuererklärungen/-anmeldungen
Unternehmensorganisation
= kaufmännische und technische Organisation
= Vertretung bei Urlaub/Krankheit
Unterstützung durch Familie
= psychologisch und durch aktive Mitarbeit
Hinzuziehung von Branchenberatern
= Gründercoaching
Prüfung von Gründungsalternativen
= Unternehmenskauf
= Franchise
Vorbereitung auf Bankgespräche
Businessplan
Dieser Plan verdeutlicht die Umsetzung einer Erfolg versprechenden Geschäftsidee in die Realität. Es ist eine Art Regieanweisung für den Gründer, welche alle Faktoren, Chancen und Risiken berücksichtigen sollte, die für Erfolg oder Scheitern der Idee relevant sein könnten. Der Umfang des Businessplans ist je nach Branche unterschiedlich (Börsengang ist umfangreicher als die Gründung eines Angelgeschäfts).
Warum ein Businessplan?
Gründung ohne Planung ist in der Regel zum Scheitern verur- teilt.
Je durchdachter der Plan ist, desto größer sind die Erfolgschan- cen.
Der Gründer ist gezwungen, alle Chancen/Risiken anhand von geplanten Zahlen zu durchdenken bzw. zu überprüfen.
Probleme können frühzeitig erkannt und bearbeitet werden
Geldgeber/Banken müssen von der Geschäftsidee überzeugt werden.
Fördermittel setzen oftmals einen Businessplan voraus.
Unternehmensbewertung
Ertragswertverfahren
der Unternehmenswert ergibt sich durch Diskontierung einer Ba- sisgröße mit einem Kalkulationszinsfuß.
zeitlich begrenzten Fortbestand des Unternehmens
—> muss ggf. auch ein zukünftiger Liquidationserlös ermittelt und auf den Bewertungszeitpunkt abgezinst werden.
zeitlich unbegrenzten (unendlichen) Fortbestand
—> entspricht der Ertragswert des Unternehmens dem Barwert einer so genannten ewigen Rente.
allgemein anerkanntes Verfahren
Vergleich mit Alternativanlagen möglich (anhand des Kalkulationszinsfußes)
rechenaufwendiges Verfahren
Unsicherheiten bei Schätzung/Prognose zukünftiger Ergebnisse
Beurteilungsspielraum bei Festlegung des Kalkulationszinsfußes
Formel
—> Ertragswert = Basisgröße / Kalkulationszinssatz
Basisgröße
korrigierte Periodenerfolge vergangener Jahre
Periodenerfolge mit Plan-GuV
Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens
Netto-Ausschüttungen des Unternehmens
Netto-Cashflow beim Eigentümer
DCF-Verfahren
(Discounted Cash-Flow)
—> Diskontierung (Abzinsung) der zukünftig erwarteten Cashflows
weil aus Sicht eines potenziellen Unternehmenskäufers insbesondere die tatsächlich erzielbaren (=ausschüttungsfähigen) Zahlungsüberschüsse bedeutsam sind
2 Herangehensweisen:
Entity Approach (Bruttoverfahren)
errmittelt zunächst den Martkwert des gesamten Unternehmens bzw. des Gesamtkapitals durch Diskontoerung des Cashflows, der den EK- und FK-Gebern zusteht (Dividenden und Zinsen)
Kalkulationszinsfuß ergibt sich aus dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC = Weighted Average Cost of Capital)
—> somit werden sowohl CF der Eigentümer als auch der Fremdkapitalgeber berücksichtigt
Wert des Unternehmens = Wert Gesamtkapital - Wert FK
Equity Approach (Nettoverfahren)
ermittelt den Marktwert des EK (und damit den Unternehmenswert aus Sich des Eigenkapitalgeber) durch Diskontierung des Cashflows, der den EK-Gebern zusteht
—> also nach Bedienung des FK
Ermittlung Diskontierungszinssatz nach dem Kapitalgutpreismodell (CAPM), indem der Zinssatz für risikolose Anlagen um einen Zuschlag erhöht wird, der das individuelle Risiko berücksichtigt
Verwendung des Cashflows als anerkannte objektive Selbstfinanzierungsgröße und Erfolgsgröße (weitgehend unabhängig von bilanzpolitischen Maßnahmen)
Zinssätze werden marktorientiert ermittelt
gute Risikoeinschätzung
international anerkannt
Prognosen sind mit Unsicherheiten behaftet
hoher Rechenaufwand (Herleitung der Cashflow aus dem Jahresüberschuss)
Einordnung in Risikoklassen (= Ermittlung der β-Faktoren) ist schwierig und mit Beurtei- lungsspielräumen verbunden (Einteilung ist evtl. vergangenheitsorientiert)
Marktorientierte Bewertungsverfahren
= vereinfachte Preisfindung für kleine nicht börsennotierte Unternehmen
—> Der Unternehmenswert ergibt sich durch Anwendung eines bran- chenabhängigen Multiplikators auf beispielsweise den (durchschnittlichen) Gewinn oder Umsatz.
—> Der Multiplikator bestimmt sich (branchenabhängig) aus in der Vergangenheit realisierten Kaufpreisen
einfaches/überschaubares Verfahren
geringer Zeit- und Rechenaufwand
geringe Prognose-/Schätzungsprobleme
erster Anhaltspunkt über ungefähren Unternehmenswert
Plausibilitätskontrolle zu Werten, die nach anderen Methoden ermittelt wurden
pauschalierendes Verfahren (Annahme endlos gleichbleibender Gewinne)
begrenzte Anwendbarkeit (auf bestimmte Branchen, z.B. Steuerberaterpraxis)
Herkunft des Multiplikators ist nicht theoretisch fundiert.
Substanzwertverfahren
= der Betrag, der aufgewendet werden müsste, um einen gleichartigen Betrieb zu errichten.
—> Reproduktionswert
Teilreproduktionswert = Wert der bilanzierten WG
Vollreproduktionswert = Wert der bilanzierzen und nicht bilanzierten WG, insb. Firmenwert
Vorteile:
Die Schätzung/Prognose zukünftiger Gewinne ist nicht erforderlich, da „nur“ die vorhandene Substanz zu bewerten ist.
Die Wertermittlung ist leichter, da bei zahlreichen Wirtschaftsgütern auf bekannte Marktpreise (Gebrauchtmarkt) zurückgegriffen werden kann.
Nachteile:
Die zukünftige Ertragslage bleibt unberücksichtigt.
Es gibt Bewertungsspielräume bei der Bewertung der vorhandenen Vermögensgegenstände (Ermittlung stiller Reserven)
Es ist ein älteres Verfahren, das heute allgemein abgelehnt wird, da Investoren mehr an der Rendite des investierten Kapitals und weniger am Wert des erworbenen Vermögens interessiert sind (Substanzwert hat allenfalls Korrektur-/Hilfsfunktion).
Die Substanzwerte spiegeln nicht den wahren Wert des Unternehmens wider (da dieser im Wesentlichen durch die Fähigkeit des Unternehmens bestimmt wird, entziehbare Überschüsse zu erwirtschaften). Der Substanzwert kann allenfalls als Plausibilitätskontrolle (= Preisuntergrenze) zu den Ergebnissen anderer Verfahren dienen.
Ein potentieller Käufer gedenkt nicht, die Substanz in der bestehenden Form nachzubauen
Liquidationswert
entspricht einer Unternehmenswertermittlung unter Zerschlagungsan- nahme. Damit ist dieser Wert grundsätzlich absatzmarktorientiert.
Bei einem längeren Liquidationszeitraum kann auch hier eine Abzinsung der Zahlungsströme notwendig sein.
Liquidationswert = Barwert der Nettoveräußerungserlöse - bei Zerschlagung zu tilgende Schulden - Liquidationskosten
—> Der Liquidationswert bildet grundsätzlich die Untergrenze des Unternehmenswerts.
Due Dilligence
Bei der Due-Diligence-Prüfung wird ein Unternehmen oder eine Person sorgfältig auf wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Verhältnisse analysiert.
"Due Dilligence” = erforderliche/gebührende Sorgfalt
Stakeholderkrise
Die Stakeholderkrise stellt die erste Stufe der Unternehmenskrise dar. In dieser Phase bestehen Konflikte zwischen den Stakeholdern eines Unternehmens. Als Stakeholder werden alle Personengruppen bezeichnet, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, davon abhängig sind oder Einfluss darauf nehmen.
—> Uneinigkeit Gesellschafter
Häufige Krisenursachen
niedrige Eigenkapitalquote (Finanzierungsmängel)
Managementfehler
fehlende Management-Qualifikation
fehlende oder falsche Unternehmensstrategie
fehlendes Planungs- und Kontrollsystem
hohe Forderungsausfälle
veränderte/rückläufige Nachfrage
verschärfte Konkurrenzsituation
Wegfall wichtiger Kunden/Großkunden (durch Abwanderung oder Insolvenz)
unangemessene Entnahmen
fehlende Nachfolgeregelung
externe Faktoren: Corona
Unternehmensnachfolge
Ablauf einer Nachfolgeberatung
1. Vorgespräch
Sensibilisierung des Mandanten im Hinblick auf einen langfristigen Fortbestand des Unternehmens.
Hinweis auf Gefahren fehlender Nachfolgeregelungen (Zerschlagung des Unternehmens mangels Nachfolger, erb- rechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der Familie).
Erwartungen des Mandanten an eine Nachfolgeregelung erfragen
Ungefähren zeitlichen Übergabetermin in Erfahrung bringen.
Notwendigkeit Hinzuziehung weiterer Berater/Spezialisten klären.
Einbeziehung der Familie in den Übergabeprozess klären.
Art der Übertragung (entgeltlich oder unentgeltlich) festlegen
Bestandsaufnahme
Unternehmensdaten:
Ist das Unternehmen aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation und der voraussichtlichen Entwicklung für eine Übergabe geeignet (Umsätze, Gewinne, Branchenaussichten)?
Ist das Unternehmen aufgrund seiner derzeitigen Führung und Organisation für eine Übergabe geeignet? Läuft das Tagesgeschäft auch ohne tägliche Anwesenheit des derzeitigen Inhabers, oder ist das Unternehmen sehr personen-/ inhaberbezogen?
Wie werden Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten voraussichtlich auf einen Inhaberwechsel reagieren?
Gibt es derzeit „Notfallregelungen“ (Vertretungsregeln) für einen unerwarteten Ausfall des Inhabers (z.B. wegen Unfall oder Krankheit)?
Private/famiiäre Daten
Sind sämtliche Verträge auf dem neuesten Stand (Ehe-/Gesellschaftsverträge, Testament)? Sind die Planungen steuerlich, gesellschaftsrechtlich und erbrechtlich abgestimmt?
iIst die Familie in die Planung eingeweiht? Werden andere Familienmitglieder nicht benachteiligt? Sind familiäre Auseinandersetzungen/Erbstreitigkeiten zu erwarten?
Ist die persönliche Altersversorgung gesichert?
Suche nach einem geeigneten Nachfolger
Wer kommt als Nachfolger in Betracht?
Familienangehörige?
Bestandsmitarbeiter?
Externe (fremde) Dritte?
Einstellung eines Fremd-Geschäftsführers (auf arbeitsvertraglicher Basis)?
Erfüllt der potenzielle Nachfolger die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen
Passt der Nachfolger menschlich zu Mitarbeitern, Mitgesellschaftern und Kunden?
Fühlt sich der Nachfolger evtl. nur aus familiären Gründen zur Fortführung des Unternehmens verpflichtet?
Ist die Finanzierung/Zahlung des Kaufpreises gesichert?
Erarbeitung eines Nachfolgekonzepts
Zu welchem Zeitpunkt soll die Übergabe stattfinden?
Soll die Übergabe in einem Zug erfolgen oder schrittweise und über einen längeren Zeitraum (damit sich der Nachfolger bewähren kann und sich alle Beteiligten schritt- weise an die neue Situation gewöhnen können)?
Soll die Übertragung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen? Wie und wann soll ggf. der Kaufpreis gezahlt werden?
Gibt es einen Alternativplan, falls der Nachfolger unerwartet abspringt?
Ist der Nachfolgeplan mit der Familie abgestimmt? Sind Abfindungen an andere Fa milienmitglieder zu leisten? Sind Streitigkeiten zu erwarten?
Welche Rechtsform soll das Unternehmen haben (insbesondere wenn mehrere Nachfolger vorhanden sind)?
Wie kann die Steuerbelastung minimiert werden?
Sind weitere Berater (Spezialisten) hinzuzuziehen?
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