Buffl

BWL

LW
by Lisa W.

Investitionsrechnung

Statische Verfahren

= statisch, weil sie den zeitlichen Anfall der Ein- und Auszahlungen aus einer Investition nicht durch eine entsprechende Abzinsung zukünftiger Ein- und Auszahlungen berücksichtigen und i.d.R. nur eine durchschnittliche Periode betrachten.


Kostenvergleichsrechnung

= vergleicht die Kosten der zu beurteilenden Investitionen

—> es wird diejenige Investition gewählt, die die geringsten durchschnittlichen Stückkosten verursacht

(-) Erlöse bleiben unberücksichtig

(-) nur relative Vorteilhaftigkeit, nicht absolute


Gewinnvergleichsrechnung

= vergleicht die Gewinn der zu beurteilenden Investitionen

—> es wird diejenige Investition gewählt, die den höchsten durchschnittlichen Gewinn erwirtschaftet

(-) Bei der Investition mit dem niedrigeren Kapitaleinsatz wird nicht berücksichtigt, wie der Investor den nicht benötigten Rest-/Differenzbetrag anlegt. (Der Gewinn/die Verzinsung aus der Anlage dieses Betrages bleibt unbeachtet.)

(-)Bei der Investition mit der kürzeren Nutzungsdauer wird nicht berücksichtigt, wie das Ka- pital nach Ablauf der Nutzungsdauer angelegt werden kann. (Gelingt es nicht, das freiwerdende Kapital ausreichend verzinslich anzulegen, so könnte eine Investition mit dem niedrigeren Jahresgewinn, aber längerer Nutzungsdauer vorteil- hafter sein.)


Rentabilitätsvergleichsrechnung

= setzt den durchschnittlichen Jahresgewinn ins Verhältnis zum durchschnittlich gebundenen Kapital

—> es wird diejenige Investition gewählt, welche die höchste Rentabilität erwirtschaftet

(-) Ansatz von Durchschnittswerten führt zu Ungenauigkeiten

(-) unterstellt gleichmäßige Rückflüsse


Amortisationsrechnung (Pay-off-Rechnung)

= ermittelt den Zeitraum in dem das investierte Kapital über erwirtschaftete Rückflüsse wieder in das Unternehmen zurückfließt

—> es wird diejenige Investition gewählt, welche die kürzeste Amortisationsdauer hat.

(-) Ansatz von Durchschnittswerten führt zu Ungenauigkeiten

(-) liefert Aussagen über die Liquidität des Unternehmens und zeigt, in welchem Umfang Kredite, die zur Finanzierung des Investitionsobjektes aufgenommen wurden, aus den jeweiligen Rückflüssen getilgt werden können.

(-) ist als alleiniges Entscheidungskriterium nicht geeignet


Investitionsrechnung

Dynamische Verfahren

= berücksichtigen den zeitlich unterschiedlichen Anfall der Ein- und Auszahlungen. Dazu werden die zukünftig anfallenden Ein- und Auszahlungen so exakt wie möglich ermittelt und durch Abzinsung auf den Investitionszeitpunkt vergleichbar gemacht.


Kapitalwertmethode (weit verbreitet und anerkannt)

= Ermittlung Totalerfolg

= Summe der Barwerte (alle zukünftigen Ein- und Auszahlungen der Investition abgezinst auf den Investitionszeitpunkt)

x^-n = 1/ x^n

—> es wird diejenige Investition gewählt, die den höchsten positiven Kapitalwert erwirtschaftet

  • für die Abzinsung verwendeter Zinssatz = gewünschte Mindestverzinsung des Investors

  • Kapitalwert negativ = Verzinsung wird nicht erreicht

  • Kapitalwert positiv = Verzinsung wird überschritten

  • Kapitalwert Null = Verzinsung wird genau erreicht


    (-) Die Ermittlung zukünftiger Ein- und Auszahlungen (= Zahlungsreihe) ist mit (Schätz-) Unsicherheiten verbunden.

    (-) Die Ermittlung eines „angemessenen“ Kalkulationszinsfußes ist schwierig/subjektiv.

    (-) Die Annahme eines einheitlichen Zinssatzes ist unrealistisch.

    (-) Die Kapitalwertmethode geht davon aus, dass die freiwerdenden Rückflüsse wieder zum Kalkulationszinsfuß angelegt werden.


Methode des internen Zinsfußes

= ermittelt denjenigen Zinssatz, mit dem sich die betreffende Investition verzinst

—> Kapitalwert wird gleich Null gesetzt und die Kapitalwertformel nach dem Zinssatz aufgelöst

(-) Die Ermittlung zukünftiger Ein- und Auszahlungen ist mit (Schätz-) Unsicherheiten verbunden.

(-) Der interne Zinsfuß allein ist wenig aussagefähig.


Annuitätenmethode

= Ermittlung Periodenerfolg

Eigenfinanzierung Rechtsformvergleich

  1. Einzelunternehmen/Personengesellschaft

    ⇒  Kein gesetzliches Mindestkapital

    ⇒  Eigenfinanzierung durch Einlagen der Gesellschafter


  2. GmbH

    ⇒ Gesetzliches Stammkapital (25.000 EUR), § 5 GmbHG

    ⇒ Eigenfinanzierung z.B. durch:

    • Erhöhung des Stammkapitals, § 55 GmbHG

      = Ausgabe zusätzlicher Geschäftsanteile

    • Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital, § 55a GmbHG

      = gesellschaftsvertraglich vereinbarte Erhöhung des Stammkapitals innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung der Gesellschaft

    • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, § 57c GmbHG

      = Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital

    • Nachschüsse, § 26 GmbHG (Agio)

      = gesellschaftsvertraglich vereinbarte Einzahlungen über die Stammeinlage hinaus

  3. AG

    ⇒  Gesetzliches Grundkapital (50.000 EUR)

    ⇒  Eigenfinanzierung z.B. durch:

    • ordentliche Kapitalerhöhung gegen Einlagen, § 182 AktG

      = Ausgabe neuer Aktien (mit Bezugsrecht der Altaktionäre zur Vermeidung von Stimmrechts-/Vermögensnachteilen, § 186 AktG)

    • bedingte Kapitalerhöhung, § 192 AktG

      = bei Ausübung von Umtausch-/Bezugsrechten aus Wandel-/Optionsanleihen

      (und daher ohne Bezugsrecht der Altaktionäre)

    • genehmigte Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital, § 202 AktG)

      =  satzungsgemäß vereinbarte Möglichkeit zur Erhöhung des Grundkapitals innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung der Gesellschaft (mit Bezugsrecht der Altaktionäre)

      =  ermöglicht schnelles/flexibles Agieren des Vorstandes (ohne nochmaligen Beschluss der Hauptversammlung)

    • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, § 207 AktG

      = durch Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital unter Ausgabe von Gratisaktien an die Aktionäre


Eigenfinanzierung über die Börse

Aktienarten

Aktienarten lassen sich nach 3 Kriterien unterteilen:


1. Bestimmung der Anteilsquote

  • Nennwertaktien

    (= lauten auf bestimmten Nennwert des Grundkapitals)

  • Stückaktien

    • Es wird nur die Stückzahl der umlaufenden Aktien angegeben (kein Nennwert).

    • In der Bundesrepublik wurden diese mit Einführung des Euro zugelassen.

    • Eine AG muss sich für eine Art der Aktie (Nennwert- oder Stückaktie) entscheiden.


2. Umfang und Qualität der Mitgliedschaftsrechte

  • Stammaktien

    Sie sind der Normaltyp der Aktie; sie gewährt dem Aktionär die Rechte lt. AktG (Dividende, Stimmrecht, Bezugsrecht usw.).

  • Vorzugsaktien

    Sie sind Aktien mit bevorzugten (besonderen) Rechten (z.B. bei Dividende, beim Stimmrecht - sog. Mehrstimmrechtsaktien - oder beim Anteil am Liquidationserlös). Häufig wird dies mit einem Verzicht auf andere Rechte verbunden, z.B. bei der stimmrechtslosen Vorzugsaktie, bei welcher der Aktionär zugunsten einer höheren Dividende auf sein Stimmrecht verzichtet.


  1. Eigentumsübertragung

  • Inhaberaktien

    Sie berechtigen den jeweiligen Inhaber zur Wahrnehmung aller Rechte aus dem Papier. Die Übertragung erfolgt formlos durch Einigung und Übergabe, § 929 BGB. Diese Art der Aktie setzt voll eingezahltes Kapital voraus.

  • Namensaktien

    Sie berechtigen nur einen namentlich bestimmten Aktionär zur Wahrnehmung aller Rechte aus dem Papier. Die Übertragung erfolgt durch Einigung und Übergabe sowie durch namentliche Eintragung des neuen Aktionärs in das Aktionärsbuch. Der Verwaltungsaufwand ist zwar höher, dafür kennt die Gesellschaft aber ihre Aktionäre.

    Gibt die Satzung des Unternehmens der Geschäftsleitung das Recht, die Eintragung ins Aktionärsbuch zu verweigern, spricht man von vinkulierten (= gebundenen) Namensaktien.


Börsengang - Going Public

Vorteile, Nachteile Ablauf Börsengang

  1. Vorteile des Börsengangs

    • Kapitalbeschaffung

    • Verbesserung der EK-Quote

    • Hoffnung auf Kurssteigerung

    • Regelung der Unternehmensnachfolge

    • Mitarbeiterbeteiligung


  2. Nachteile des Börsengangs

    • Kosten (z.B. für Zulassungsverfahren, Börsenprospekt, Druckkosten, Bankprovisionen, Notar, Gericht)

    • Zeitaufwand

    • Verlust des Einflusses der Altgesellschafter

      (satzungsmäßige Sonderrechte für Altgesellschafter sind i.d.R. plazierungsschädlich)

    • Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften


  3. Ablauf des Börsengangs

    • Rechtsformwechsel (in AG oder KGaA)

    • Wahl des Börsensegments (General Standard, Prime Standard, Freiverkehr)

    • Wahl der Emissionsbank, die den Börsengang begleiten soll

    • Erstellung einer „Equity-Story“

      (= Informationen für potenzielle Investoren über Vergan- genheit, Gegenwart und Zukunft des Unternehmens)

    • Präsentation auf „Roadshows“

      (= Vorstellung des Unternehmens bei Banken, Analysten und Journalisten)

    • Umstellung der Rechnungslegung auf internationale Standards

    • Unternehmensbewertung und Emissionspreisfindung

    • Erstellung eines Börsenprospektes und Prospektprüfung durch Wirtschaftsprüfer

    • Zulassungsantrag nach der Börsenordnung

    • Platzierung der Aktien

      • Festpreisverfahren

        (= Übernahme aller Aktien zum Festpreis durch Banken)

      • Bookbuildingverfahren

        (= Preisbildung anhand der Nachfrage; Eintragung von Interessenten in ein Orderbuch der Emissionsbank = „Bookrunner“; Preisfestsetzung anhand der Daten des Orderbuchs)

    • Aufnahme der Aktien in die Börsennotierung

      (erstmalige Notierung = Initial Public Offering = IPO)

    • Kurs- und Imagepflege nach der Emission

      (= Investorrelations)


Kostenstellenrechnung

Kostenstellen

sind Betriebsteile (organisatorische Einheiten), die kostenrechnerisch selbstständig abgerechnet werden.


Kriterien für die Kostenstellenbildung:

  • nach räumlichen Aspekten

  • nach Verantwortungsbereichen

  • nach Tätigkeiten/Funktionen

  • nach leistungs- oder produktionstechnischen Gesichtspunkten

  • nach Produkten („Profit-Center“)


    Die Bildung von Kostenstellen sollte dazu führen, dass …

  • der Kostenstelleninhaber zugleich Kostenstellenverantwortlicher ist

  • die Kostenzurechnung (direkt oder durch Schlüsselung) für die Beteiligten nachvollziehbar ist,

  • der Umfang der Kostenstellen wirtschaftlich ist. Je mehr Kostenstellen, desto aufwendiger und „teurer“ wird die Kostenerfassung und -verrechnung, desto besser ist aber evtl. eine Kostenkontrolle möglich.


    Hilfskostenstellen (= Vorkostenstellen)

    geben lediglich innerbetriebliche Leistungen an andere Kostenstellen ab. Sie werden deshalb nicht unmittelbar über die hergestellten Produkte, sondern nur über andere Kostenstellen abgerechnet (im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung).

    Beispiel: Reparaturwerkstatt, Transportabteilung, Kantine


  • Hauptkostenstellen (= Endkostenstellen)

    werden unmittelbar über die hergestellten Produkte abgerechnet. Nach den betrieblichen Teilfunktionen lassen sich 4 Kostenbereiche unterscheiden:

    • Material (= Beschaffung, Prüfung und Lagerung der Rohstoffe),

    • Fertigung (= Produktion/Herstellung der Produkte),

    • Verwaltung (= Geschäftsleitung, Personalabteilung, Rechnungswesen) und

    • Vertrieb (= Verpackung, Verkauf der Produkte).


Innerbetriebliche Leistungsverrechnung

Die Methoden der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung unterscheiden sich hinsichtlich der Berücksichtigung von Leistungsbeziehungen zwischen den Kostenstellen (nur einseitige oder auch wechselseitige Leistungsbeziehungen):

  1. Anbauverfahren (Blockverfahren)

    Es rechnet Hilfskostenstellen nur über Hauptkostenstellen ab, d.h.,

    • Leistungsbeziehungen zwischen einzelnen Hilfskostenstellen bleiben unberücksichtigt

    • Es werden nur 2 „Blöcke“ von Kostenstellen gebildet: Hilfskostenstellen und Hauptkostenstellen. Die Kosten der Hilfskostenstellen werden an die Hauptkostenstellen „angebaut“.

  2. Stufenleiterverfahren (Treppenverfahren)

    • Es berücksichtigt einseitige Leistungsbeziehungen zwischen Hilfskostenstellen, d.h., es wird zunächst diejenige Kostenstelle weiterverrechnet, die nur Leistungen an andere Kostenstellen abgibt, selbst aber keine Leistungen erhält.

    • Bei wechselseitigen Leistungsbeziehungen wird diejenige Kostenstelle zuerst weiterverrechnet, die selbst weniger Leistungen als die danach zu verrechnenden Kostenstellen empfängt. Die selbst erhaltenen Leistungen bleiben unberücksichtigt.

  3. Iterative Verfahren (Näherungsverfahren)

    • Sie berücksichtigen wechselseitige Leistungsbeziehungen grundsätzlich (je nach gewünschter Genauigkeit) in vollem Umfang.

    • Der Beginn erfolgt mit einer beliebigen „Startlösung“, die Näherung an die tatsächliche Lösung durch Kreislaufrechnung bis zum Erreichen der gewünschten Genauigkeit.

  4. Gleichungsverfahren (Mathematische Verfahren)

    • Sie berücksichtigen wechselseitige Leistungsbeziehungen in vollem Umfang, sind aber aufgrund eines Gleichungssystems mit mehreren Unbekannten sehr rechen- aufwendig.


Neuere Verfahren der Kostenrechnung

Activity Based Costing (Prozesskostenrechnung)

basiert auf der Erkenntnis, dass in vielen Fertigungsbetrieben mit zunehmender Automatisierung der Produktion eine Verschiebung der Kostenstruktur dahingehend zu beobachten ist, dass die Gemeinkosten für die fertigungsunterstützenden Bereiche (z.B. Einkauf, Lager, Qualitätssicherung, Kundenservice, Versand) im Verhältnis zu den direkten Produktionskosten (z.B. Fertigungslöhne) steigen.

—> möglichst verursachungsgerechte Verrechnung der Gemeinkosten für die o.g. fertigungsbegleitenden Prozesse auf die Produkte. Die Kosten für die begleitenden Prozesse werden daher kostenstellenübergreifend erfasst und mit Prozesskostensätzen auf die Erzeugnisse verrechnet (in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Prozesses durch das einzelne Produkt).

—> Verrechnung der Gemeinkosten bei der Prozesskostenrechnung aktivitäts-/prozessabhängig


Target Costing (Zielkostenrechnung)

orientiert sich zunächst am (bereits bestehenden) Marktpreis des herzustellenden Produkts. Von diesem Marktpreis wird sodann die gewünschte Gewinnspanne (target margin), die mit dem Produkt erwirtschaftet werden soll, abgezogen.

Die verbleibende Restgröße sind die Zielkosten (target costs), die bei der Herstellung des Produkts nicht überschritten werden dürfen.

Die voraussichtlich entstehenden Kosten (drifting cost) sind mit den target costs zu vergleichen und (durch Kostenmanagement) ggf. so lange anzupassen, bis die target costs erreicht oder sogar unterschritten sind. Target Costing ist insbesondere auf wettbewerbsintensiven Märkten sinnvoll.

—> Ziel des Target Costing ist die marktorientierte Produktkostensteuerung.


Life Cycle Costing (Lebenszykluskostenrechnung)

verfolgt die Kostenentwicklung eines Produkts über alle Phasen des Produktlebenszyklus, betrachtet also auch Kosten für Markteinführung, Forschung und Entwicklung, Garantieleistungen sowie ggf. Desinvestitionskosten für nicht mehr benötigte Anlagen bei späterer Einstellung der Produktion sowie Entsorgungskosten (Total Cost of Ownership).

Da diese Betrachtungen teilweise sehr weit in die Zukunft reichen, sind sie oft mit erheblichen (Schätz-)Unsicherheiten behaftet.

Unternehmensgründung

Checkliste

  1. Persönliche Eignung des Gründers

    • =  Ausbildung

    • =  Berufs-/Branchenerfahrung

    • =  Führungsqualifikation

    • =  betriebswirtschaftliche Kenntnisse

  2. Prüfung des Unternehmenskonzepts

    • =  Marktanalyse

    • =  Konkurrenzanalyse

    • =  Standortanalyse

  3. Planungsrechnungen

    • =  Kapitalbedarf

    • =  notwendige Investitionen

    • =  Finanzierung (Eigenkapital/Fremdkapital/Sicherheiten)

    • =  Liquidität

    • =  Rentabilität

    • =  Personalbedarf/Personalkosten

    • =  persönliche/private Lebenshaltungskosten

    • =  Ertragsvorschau

  4. Rechtsformwahl

    • =  Einzelunternehmen

    • =  Personengesellschaft

    • =  Kapitalgesellschaft

  5. Standortwahl/Standortanalyse

    • =  Nähe zu Komplementärdienstleistern

    • =  Konkurrenzsituation (Branchenbuch prüfen)

    • =  Erreichbarkeit für Kunden, Lieferanten und Arbeitnehmer

    • =  Image (Stadtteile)

    • =  Erweiterungsmöglichkeiten

  6. Fördermittel

    • =  KfW

    • =  EU

    • =  Agentur für Arbeit

  7. Firmenname/Namensrecht

  8. Anmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft

    • =  Auflagen?

    • =  Genehmigungen?

    • =  Nachweis der beruflichen Qualifikation?

  9. Versicherungen

    • =  Krankenversicherung (gesetzlich/privat)

    • =  Haftpflichtversicherung (privat, Büro und Betrieb, Vermögensschaden)

    • =  Lebensversicherung

    • =  Berufsunfähigkeitsversicherung

    • =  Altersvorsoge

  10. Information über steuerliche Pflichten

    • =  Buchführung

    • =  Jahresabschluss

    • =  Steuererklärungen/-anmeldungen

  11. Unternehmensorganisation

    • =  kaufmännische und technische Organisation

    • =  Vertretung bei Urlaub/Krankheit

  12. Unterstützung durch Familie

    = psychologisch und durch aktive Mitarbeit

  13. Hinzuziehung von Branchenberatern

    = Gründercoaching

  14. Prüfung von Gründungsalternativen

    • =  Unternehmenskauf

    • =  Franchise

  15. Vorbereitung auf Bankgespräche


DCF-Verfahren

(Discounted Cash-Flow)

—> Diskontierung (Abzinsung) der zukünftig erwarteten Cashflows

weil aus Sicht eines potenziellen Unternehmenskäufers insbesondere die tatsächlich erzielbaren (=ausschüttungsfähigen) Zahlungsüberschüsse bedeutsam sind


2 Herangehensweisen:

  1. Entity Approach (Bruttoverfahren)

    • errmittelt zunächst den Martkwert des gesamten Unternehmens bzw. des Gesamtkapitals durch Diskontoerung des Cashflows, der den EK- und FK-Gebern zusteht (Dividenden und Zinsen)

    • Kalkulationszinsfuß ergibt sich aus dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC = Weighted Average Cost of Capital)

      —> somit werden sowohl CF der Eigentümer als auch der Fremdkapitalgeber berücksichtigt

    • Wert des Unternehmens = Wert Gesamtkapital - Wert FK

  2. Equity Approach (Nettoverfahren)

    • ermittelt den Marktwert des EK (und damit den Unternehmenswert aus Sich des Eigenkapitalgeber) durch Diskontierung des Cashflows, der den EK-Gebern zusteht

      —> also nach Bedienung des FK

    • Ermittlung Diskontierungszinssatz nach dem Kapitalgutpreismodell (CAPM), indem der Zinssatz für risikolose Anlagen um einen Zuschlag erhöht wird, der das individuelle Risiko berücksichtigt


Vorteile

  • Verwendung des Cashflows als anerkannte objektive Selbstfinanzierungsgröße und Erfolgsgröße (weitgehend unabhängig von bilanzpolitischen Maßnahmen)

  • Zinssätze werden marktorientiert ermittelt

  • gute Risikoeinschätzung

  • international anerkannt


Nachteile

  • Prognosen sind mit Unsicherheiten behaftet

  • hoher Rechenaufwand (Herleitung der Cashflow aus dem Jahresüberschuss)

  • Einordnung in Risikoklassen (= Ermittlung der β-Faktoren) ist schwierig und mit Beurtei- lungsspielräumen verbunden (Einteilung ist evtl. vergangenheitsorientiert)


Unternehmensnachfolge

Ablauf einer Nachfolgeberatung

1. Vorgespräch

  • Sensibilisierung des Mandanten im Hinblick auf einen langfristigen Fortbestand des Unternehmens.

    Hinweis auf Gefahren fehlender Nachfolgeregelungen (Zerschlagung des Unternehmens mangels Nachfolger, erb- rechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der Familie).

  • Erwartungen des Mandanten an eine Nachfolgeregelung erfragen

  • Ungefähren zeitlichen Übergabetermin in Erfahrung bringen.

  • Notwendigkeit Hinzuziehung weiterer Berater/Spezialisten klären.

  • Einbeziehung der Familie in den Übergabeprozess klären.

  • Art der Übertragung (entgeltlich oder unentgeltlich) festlegen


  1. Bestandsaufnahme

    • Unternehmensdaten:

      • Ist das Unternehmen aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation und der voraussichtlichen Entwicklung für eine Übergabe geeignet (Umsätze, Gewinne, Branchenaussichten)?

      • Ist das Unternehmen aufgrund seiner derzeitigen Führung und Organisation für eine Übergabe geeignet? Läuft das Tagesgeschäft auch ohne tägliche Anwesenheit des derzeitigen Inhabers, oder ist das Unternehmen sehr personen-/ inhaberbezogen?

      • Wie werden Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten voraussichtlich auf einen Inhaberwechsel reagieren?

      • Gibt es derzeit „Notfallregelungen“ (Vertretungsregeln) für einen unerwarteten Ausfall des Inhabers (z.B. wegen Unfall oder Krankheit)?

    • Private/famiiäre Daten

      • Sind sämtliche Verträge auf dem neuesten Stand (Ehe-/Gesellschaftsverträge, Testament)? Sind die Planungen steuerlich, gesellschaftsrechtlich und erbrechtlich abgestimmt?

      • iIst die Familie in die Planung eingeweiht? Werden andere Familienmitglieder nicht benachteiligt? Sind familiäre Auseinandersetzungen/Erbstreitigkeiten zu erwarten?

      • Ist die persönliche Altersversorgung gesichert?

  2. Suche nach einem geeigneten Nachfolger

    • Wer kommt als Nachfolger in Betracht?

      • Familienangehörige?

      • Bestandsmitarbeiter?

      • Externe (fremde) Dritte?

      • Einstellung eines Fremd-Geschäftsführers (auf arbeitsvertraglicher Basis)?

    • Erfüllt der potenzielle Nachfolger die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen

    • Passt der Nachfolger menschlich zu Mitarbeitern, Mitgesellschaftern und Kunden?

    • Fühlt sich der Nachfolger evtl. nur aus familiären Gründen zur Fortführung des Unternehmens verpflichtet?

    • Ist die Finanzierung/Zahlung des Kaufpreises gesichert?

  3. Erarbeitung eines Nachfolgekonzepts

    • Zu welchem Zeitpunkt soll die Übergabe stattfinden?

    • Soll die Übergabe in einem Zug erfolgen oder schrittweise und über einen längeren Zeitraum (damit sich der Nachfolger bewähren kann und sich alle Beteiligten schritt- weise an die neue Situation gewöhnen können)?

    • Soll die Übertragung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen? Wie und wann soll ggf. der Kaufpreis gezahlt werden?

    • Gibt es einen Alternativplan, falls der Nachfolger unerwartet abspringt?

    • Ist der Nachfolgeplan mit der Familie abgestimmt? Sind Abfindungen an andere Fa milienmitglieder zu leisten? Sind Streitigkeiten zu erwarten?

    • Welche Rechtsform soll das Unternehmen haben (insbesondere wenn mehrere Nachfolger vorhanden sind)?

    • Wie kann die Steuerbelastung minimiert werden?

    • Sind weitere Berater (Spezialisten) hinzuzuziehen?



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Lisa W.

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