A
Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen will, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Pv
Die Pflegeversicherung entscheidet dann, ob und in welchem Maße eine Pflegebedürftigkeit vorliegt (im Sinne des SGB)
M K H
Speziell geschulte Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK der GKV) oder Sachverständige (bei privat Versicherten) kommen zu Ihnen nach Hause und begutachten, ob der Antrag bewilligt werden kann.
E B
Spezielle Gutachter geben anhand eines Einschätzungsbogens Punkte für die sechs verschiedenen Kriterien
P P
Eingruppierung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt anhand der erreichten Punkte und deren prozentuale Gewichtung
A L
Daraus ergibt sich der Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung
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