Grundsatz
Vorrang der ambulanten häuslichen Pflege vor der stationären Pflege
Ziel
Pflegebedürftige möglichst lange zu selbstbestimmten Leben Zuhause zu befähigen
Für die häusliche (ambulante) Pflege kommen im Wesentlichen zwei Varianten in Betracht:
Pflege durch Profis, d.h. eines ambulanten Pflegedienstes
Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungen
Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes, in der Wohnung des Pflegebedürftigen
Pflegesachleistungen: Allgemeine Grundpflege
(Körperpflege, Unterstützung beim Essen und Trinken, An- und Auskleiden, Fortbewegung)
Pflegesachleistung: Hauswirtschaftliche Aufgaben
Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche, etc.
Pflegesachleistung: Behandlungspflege
Tätigkeiten wie Verbandswechsel, Blutdruckkontrolle, Hilfe bei Medikamenteneinnahme, etc.
Abrechnung
Ambulante Behandlungspflege wird über die Krankenversicherung abgerechnet, nicht über die Pflegeversicherung!
Pflegegeld
Wenn Pflegebedürftige und deren Angehörige die Pflege selbst organisieren und keine Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, erhalten sie monatliches Pflegegeld
Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld
Auch eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld ist möglich!
Das Pflegegeld wird dann in dem Maße prozentual vermindert, in dem Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
Häusliche Verhinderungspflege
Ersatzpflege, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist (max. 6 Wochen/Jahr)
Pflegehilfsmittel
Anspruch auf Zuschuss von 40€/Monat zum Verbrauch von Pflegehilfsmitteln
(Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Betteinlagen, etc.)
Info: Während Corona-Pandemie wurde dies auf 60€ angehoben!
Wohnraumanpassung
Für Ein- und Umbauten gibt es Zuschüsse
(z.B. barrierefreies Bad, Treppenlift)
Entlastungsbetrag
Eigentlich pflegende Person soll entlastet werden; Geld wird zusätzlich ausbezahlt; 125€ monatlich (einheitlich für jeden Pflegegrad)
Ambulant betreute Wohngruppe
„Pflege-WGs" können Zuschüsse bekommen
Pflegekurse
Für Angehörige als Beratungsleistung
Pflegedienste…
Pflegedienst kann selbst gewählt werden
Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen mit der Pflegeversicherung ab (im Hintergrund)
Voraussetzungen damit Pflegedienst mit der Pflegeversicherung abrechnen können
Versorgungsvertrag muss abgeschlossen sein zwischen Pflegedienst und den Landesverbänden der Pflegekassen
Pflegevertrag zwischen Pflegebedürftigem und dem Pflegedienst
Kosten, die über den von der Sozialversicherung abgedeckten Leistungs-rahmen (je nach Pflegegrad) hinausgeht:
Müssen selbst gezahlt werden
Einzelne Leistungen:
Werden zu Leistungskomplexen zusammengefasst und pauschal vergütet.
Diese sind in einheitlichem Katalog festgelegt.
Leistungskomplexe = inhaltlich miteinander verbundene Pflegetätigkeiten
Höhe der Pauschale richtet sich nach:
Benötigtem Zeitaufwand, der mit einem Punktwert angegeben wird.
Je aufwendiger ein Leistungskomplex, umso höher die pauschale Vergutung.
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