Was ist Inklusion? (6 Punkte) Grosche, 2015
Inklusion ist ein unteilbares Menschenrecht auf soziale Teilhabe.
Inklusion ist individualisierter und effektiver Unterricht.
Inklusion ist die Förderung aller Schülerinnen und Schüler ohne die Verwendung von Kategorisierungen zur Steuerung dieser Förderung.
Inklusion ist die gemeinsame Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Förderbedarf in einer Klasse.
Inklusion ist die Planung und Durchführung aller Aktivitäten in einer Art und Weise, dass alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam daran teilnehmen können.
Inklusion ist die gezielte Förderung zur Verhinderung eskalierender Lernverläufe bereits vor dem Auftreten von Lernrückständen.
Definitionen zur Inklusion nach Piezunka 2017 (4 Punkte)
1. UN-Behindertenrechtskonvention: Ziel ist die Nicht-
Diskrimminierung bestimmter Gruppen
2. Pragmatisch/Leistungsentwicklung: Ziel ist die bestmögliche
Leistungsentwicklung von diversen Gruppen
3. Teilhabe/Anerkennung/Wohlfühlen: Ziel ist die soziale Teilhabe,
Freundschaft, unbedingte Anerkennung sowie individuelle
Kompetenzentwicklung
4. Inklusion als Utopien: Ziel ist es, ohne Kategorien zu denken
Definition nach Unesco - Inklusion als Prozess
Inklusive Bildung ist ein Prozess, der die Kompetenzen im Bildungssystem stärkt, die notwendig sind, um alle Lernenden zu erreichen. Inklusive Bildung geht auf die verschiedenen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein. Erreicht wird dies durch verstärkte Partizipation an Lernprozessen, Kultur und Gemeinwesen, sowie durch eine konsequente Reduktion von Exklusion in der Bildung. Dazu bedarf es Veränderungen in den Inhalten, Ansätzen, Strukturen und Strategien im Bildungswesen. Diese Veränderungen müssen von einer gemeinsamen Vision getragen werden, die alle Menschen einbezieht, und die von der Überzeugung getragen wird, dass es in der Verantwortung des regulären Systems liegt, alle Lernenden angemessen zu unterrichten) Dt. Unesco Kommission, 2014, S. 9).
Schwierigkeiten der Visualisierung von Inklusion
• Die Masse der Gesellschaft ist nicht homogen (einfarbig).
• Die Nebeneinanderstellung der verschiedenen Umgangsweisen mit Vielfalt und Verschiedenheit suggeriert gleichzeitig eine Bewertung.
• Sie suggerieren, dass in einer inklusiven Gesellschaft alle Menschen an allen Bereichen teilhaben.
Integration vs. Inklusion
Andreas Hinz: Integration versus Inklusion
Sander: Inklusion versus Integration
Integration setzt bei der ganzen Klasse an
es wird nicht ausschließlich nur dasIntegrationskind berücksichtigt, sondern ebenso die speziellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Mitschüler*innen
In gutem integrativem Unterricht mit Zwei-Lehrer-System war es bisher schon gängige Praxis, dass bald alle Schüler und Schülerinnen vom binnendifferenzierten Lernangebot erfolgreich Gebrauch machten und die Arbeitsweise der ganzen Klasse sich positiv änderte. Daneben gibt es aber immer noch schulische Integration in Form von bloß additiver Beigesellung eines behinderten Kindes ohne weitere Veränderung des Klassenunterrichts. Solche fehlerhaften Integrationsformen entsprechen nicht dem Konzept der Inklusion.
Inklusion will verstanden werden als optimierte und erweiterte Integration:
optimiert insofern, als Fehlentwicklungen, die den Namen Integration eigentlich nicht verdienen, begrifflich ausgeschlossen werden; und erweitert insofern, als nicht nur Kinder mit Behinderung gemeint sind, sondern alle Kinder
Inklusion versus Integration? Sander und Bless
Analyse der Position Sander
Gegen undifferenzierte Gleichsetzung der Begriffe Integration und Inklusion
Inklusion ist optimierte Integration
Inklusive Pädagogik als Weiterentwicklung der Integrations-Pädagogik
Kritik: Argumentation ideale Idee versus schlechte Praxis!
Dagegen Gerard Bless (2016), Schweiz
Integration ist die schulische Umsetzung des bildungspolitischen Auftrags Inklusion
Erreichbar unter den gegenwärtigen Bedingungen ist Integration
Ist die empirische Fassung und zeigt die Kontinuität einer Entwicklung
Rechtlicher Rahmen für Inklusion
1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
2005 Übereinkommen über den Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
2006 Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Rechtliche Verankerung der Teilhabe von Menschen in Diversitätsdimensionen:
UN-Behindertenrechtskonvention
3.12.2006: Verabschiedung der UN-BRK in der 61. Vollversammlung der Vereinigten Nationen
30.03.2007: Unterzeichnung der UN-BRK durch Deutschland
11.12.2008: Ratifizierung der UN-BRK in Deutschland (in Kraft: 26.03.2009)
UN-Behindertenrechtskonvention:
50 Artikel (inhaltlich und organisatorisch)
Ziele, Definitionen, allgemeine Prinzipien
Allgemeine Verpflichtungen
Recht auf Leben und Gleichberechtigung vor dem Gesetz
Frauen und Kinder mit Behinderungen
Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft
Ermöglichung einer unabhängigen Lebensführung
Persönliche Mobilität und Achtung der Privatsphäre
Bildung, Arbeit und Beschäftigung
Habilitation und Rehabilitation
Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben
UN-Behindertenrechtskonvention - Allgemeine Grundsätze
Allgemeine Grundsätze:
a) Achtung der Menschenwürde
b) Nichtdiskriminierung
c) Volle Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung
d) Achtung der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen
e) Chancengleichheit
f) Zugänglichkeit
g) Gleichberechtigung von Mann und Frau
h) Achtung vor sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderung
Was ist Inklusion? Rechtliche Grundlage
Die Umsetzung wird in jedem Unterzeichner-Staat durch eine unabhängige Monitoring-Stelle kontrolliert.
Deutschland: Institut für Menschenrechte.
UN-Behindertenrechtskonvention Vorgaben zur Umsetzung
Ausschöpfung der verfügbaren finanziellen Mittel
Einbezug von Menschen mit Behinderung
Gelten für alle Teile eines Bundesstaats
Bestehende Übereinkommen bleiben unberührt
Ergebnisse der Schulrechtsänderung 2014
Ziel: flächendeckendes Angebot an inklusiven Schulen (an allgemeinen Schulen sowie an Schwerpunktschulen): alle SuS werden im Grundstellenbedarf der allgemeinen Schule gezählt
• Inklusionsquote von 50%, zusätzliche Lehrerstellen & Studienplätze
• Berufsbegleitende Ausbildung von Sonderpädagogen
• §19 (sonderpädagogische Förderung): sopäd. Förderung hat das Ziel,
die SuS zum Schulabschluss zu führen, dabei gelten die
Unterrichtsvorgaben von §29 für allgemeine Schulen
—> Zieldifferente Unterrichtung führt zu eigenen Abschlüssen in
den Schwerpunkten Lernena und geistige Entwicklung
• Eltern beantragen Förderbedarf, entscheiden über Schule, etc.
—> Ausnahme: Der Schüler kann nicht zielgleich unterrichtet
werden oder es liegt in der emotionalen/sozialen
Entwicklung eine Selbst-/Fremdgefährdung vor
Neuausrichtung der Inklusion in der Sek I
Erlass „Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen“ (2018)
Veränderte Schüler-Lehrkräfte-Relation für alle Förderschwerpunkte (1:6,1) in der Inklusion der allgemeinen Schulen der Sekundarstufe
Zusätzliche Stellen für Lehrkräfte der allgemeinen Schule
Zusätzliche Stellen für multiprofessionelle Teams, die die Schulen mit weiterem Personal unterstützen.
Notwendigkeit eines pädagogischen Konzepts
Was bedeutet die Neuausrichtung der Inklusion?
• Zuständigkeit der allgemeinen Schule für alle Kinder und
Jugendlichen mit Behinderung
• Schulen des Gemeinsamen Lernens und Förderschulen werden gleichermaßen unterstützt: Eltern bekommen eine echte Wahl zwischen allgemeinen - und Förderschulen
• Im Zentrum steht die Qualität der individuellen Förderung
• 25 - 3 - 1,5 für Sekundarstufe 1
• Konkrete Qualitätskriterien für die schulische Inklusion von der
Landesregierung NRW
Was bedeutet 25 - 3 - 1,5?
• Gilt für die Eingangsklasse der Sekundarstufe 1
• = in einer Eingangsklasse von 25 Schülern sollen im Durchschnitt 3
SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen, jede dieser
Klasse erhält eine zusätzliche halbe Lehrstelle (1,5 Lehrkräfte
insgesamt)
• Ursprünglich galt an allgemeinen Schulen das Verhältnis:
6 Schüler pro Lehrkraft x 40
Unterrichtszeitstunden pro Schüler : 10
Unterrichtszeitstunden pro Lehrer = 24 Schüler pro Klasse
(= 6:1, 1 Verhältnis)
Was sind Qualitätskriterien der Landesregierung NRW für
schulische Inklusion?
Schulen des Gemeinsamen Lernens müssen…
• über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen
• Eine pädagogische Kontinuität durch Lehrkräfte für
sonderpädagogische Förderung gewährleisten
• Ihre Lehrkräfte systematisch fortbilden
• Über die sächlichen und vor allem räumlichen Voraussetzungen
für das Gemeinsame Lernen verfügen
Anteil der Förderschwerpunkte (KMK, 2022)
Ca. 582.400 SuS insgesamt
• 39,3% davon mit Förderschwerpunkt Lernen
• 17,8% Emotionale und soziale Entwicklung
• 17,2% Geistige Entwicklung
• 10,2% Sprache
• 6,8% Körperliche und motorische Entwicklung
• 3,8% Hören
• 1,9% Kranke
• 1,7% Sehen
• 1,3% übergreifend/ohne Zuordnung
• 0,2% Lernen, Sprache und soziale Entwicklung (LSE)
Was sind die Eckpunkte zur Neuausrichtung der
Inklusion nach Gebauer 2018 (gültig 2019/20)? (6 Punkte)
Pädagogisches Konzept
• Gewährleistung der pädagogisches Kontinuität
• Systematische Erarbeitung einer individuellen Förderplanung
Fortbildung
• Systematische Fortbildungen
Räumliche Voraussetzungen
• Time-Out Möglichkeiten, Möglichkeiten zur inneren und äußeren
Differenzierung
• Hinarbeiten auf eine sukzessive Zielrichtung
• Jährlich 20 Millionen € zur Umsetzung vom Land
Personelle Ressourcen
• 23-3-1,5 in der Sek 1
• Bis 2024/25: 6000 Stellen (im Wert von 3 Mrd. €)
Gemeinsames Lernen am Gymnasium
• i.d.R. Zielgleich
• Zieldifferent als freiwilliges Angebot
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