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Part 1

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by yali J.
  1. Schildern sie die Ausgangsbedingungen zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland.




Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland begann mit dem Inkrafttreten des deutschen Grundgesetzes am 23. Mai 1949.

Ausgangssituation: Bei der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 standen die Alliierten (US-amerikanische, britische, französische und sowjetische Truppen) auf dem Gebiet Deutschlands. Sie teilten auf der Potsdamer Konferenz im August 1945 das Deutsche Reich und die Reichshauptstadt Berlin in Besatzungszonen ein (vgl. Karte) und gründeten einen Alliierten Kontrollrat (eine Art Übergangsregierung).

In Deutschland war das Leben in den teils zerbombten Städten wegen fehlendem Wohnraum, Nahrungsmittelknappheit, zerstörter Infrastruktur, fehlender Stromversorgung und Brennstoffknappheit schwierig. Um dieser Situation entgegen zu wirken, beschloss die USA ein Wirtschaftswiederaufbauprogramm (den sog. Marshallplan1) der 5. Juni 1947 in Kraft trat.

Um das weitere Vorgehen zu besprechen, trafen sich die Außenminister der Alliierten in London regelmäßig vom 25. November bis 15. Dezember 1947. Die USA und Großbritannien schlugen dabei vor, stufenweise eine einheitliche Regierung für alle Besatzungszonen zu bilden sowie eine parlamentarische Vertretung zu installieren. Dieser Vorschlag wurde von Frankreich verworfen. Die Sowjetunion verband ihre Zustimmung mit der Erfüllung zweier Vorbedingungen: Die Beteiligung an einer Kontrolle über das Ruhrgebiet (Ruhrfrage) und den Erhalt von Reparationsleistungen aus der laufenden Produktion Gesamtdeutschlands. Dabei kam zum Bruch zwischen den USA und der Sowjetunion.

Nach dem Scheitern der Londoner Außenministerkonferenz im Dezember 1947 wurde der Graben zwischen den Westalliierten und der Sowjetunion unüberwindlich, woraufhin die Westmächte über ein Bündnis zur Wahrung westlicher Interessen gegen das Machtstreben der Sowjetunion diskutierten. Aus Protest gegen die Beschlüsse verließ der sowjetische Gesandte am 20. März den Alliierten Kontrollrat, der damit scheiterte.

Um den Aufschwung Westdeutschlands voranzutreiben wurde am 20.Juni 1948 eine Währungsreform durchgeführt (Die Sowjetunion antwortete mit der Blockade Berlins --> Luftbrücke nach Berlin). Außerdem übergaben die Militärgouverneure der westlichen Alliierten den westdeutschen Ministerpräsidenten die Frankfurter Dokumente, in denen sie ihre Vorstellungen zur Bildung eines deutschen Staates mitteilten. Diese berieten sich mit dem Ergebnis, dass es keiner Staatsneugründung, sondern nur einer Neuorganisierung Deutschlands bedarf. Sie setzten einen parlamentarischen Rat durch, um den politischen Neuanfang Westdeutschlands einzuleiten.

Am 1. September 1948 trat der 65-köpfige parlamentarische RatunterVorsitz von Konrad Adenauer in Bonn zusammen und arbeitete in den folgenden Monaten das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland aus (ein Vorentwurf hierfür wurde zuvor auf Herrenchiemsee ausgearbeitet). Am 8. Mai 1949 legten die Mitglieder des Parlamentarischen Rats das Grundgesetz vor. Am 12. Mai 1949 genehmigten die drei Westmächte das Grundgesetz. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz Verkündet und trat in Kraft.


  1. Wie kam es zur deutschen Teilung u. zum Mauerbau?


  • Wie kam es zur deutschen Teilung: Die nicht zu vereinbarenden politischen Interessen zwischen den USA und der Sowjetunion führten dazu, dass die Westmächte in der TriZone die BRD gründeten, während die Sowjetunion mit der DDR einen zweiten deutschen Staat schuf.

    Die BRD orientierte sich unter Bundeskanzler Konrad Adenauer an der Politik des Westens. Durch die Währungsreform und den Marshallplan verbesserten sich die Lebensbedingungen (Wirtschaftswunder). Die Wiederbewaffnung (BRD trat in NATO ein und erlangte Souveränität wieder), der Beitritt zur NATO, die Gründung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) und EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) banden die BRD eng an die westliche Staatenwelt.

    Die DDR wurde im Jahr 1949 durch die sowjetische Besatzung im östlichen Teil Deutschlands gegründet. Nach Vorbild der Sowjetunion und anderen Staaten im Ostblock wurde der Sozialismus (Idee: Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität) zur offiziellen Staatsform, als Gegensatz zum Kapitalismus (Idee: Angebot und Nachfrage steuern sich selbst) des Westens. Die Wirtschaft wurde vom Staat zentral organisiert.

  • Wie kam es zum Mauerbau: Beide deutsche Teilstaaten waren von dem Ost-West-Konflikt zwischen den USA und der Sowjetunion geprägt. Die USA wollten den Einfluss der Sowjetunion über Europa eindämmen (die Ausbreitung des Kommunismus verhindern). Hinzu kam, dass durch das Wirtschaftswunder die Lebensbedingungen im Westen deutlich besser waren als im Osten. Dies hatte eine Massenflucht von Ost nach West zur Folge. Hunderttausende Menschen überquerten täglich die Sektorengrenzen innerhalb Berlins.  Um ein Ausbluten der DDR durch den wachsenden Flüchtlingsstrom zu vermeiden und das kommunistische System in der DDR zu erhalten, sah die DDR-Regierung nur einen Weg: Die Sektorengrenze von Ost-Berlin zu West-Berlin musste geschlossen werden.  Mit dem Mauerbau am 13.08.1961 wurde die Grenze zwischen Ost und West zementiert.


  1. Erläutern Sie, wie die Bundesregierung zustande kommt.


1. Die Wahl des Bundestages (der Abgeordneten)

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ – so steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Entsprechend werden die Abgeordneten des Bundestages alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl ermittelt. Mit der Bundestagswahl wird somit nicht die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler oder die Bundesregierung gewählt, sondern die Volksvertretung im Bundestag. Eine direkte Wahl der Kanzlerin oder des Kanzlers durch das Volk gibt es in Deutschland nicht.


2. Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers

Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler wird vom Bundestag ohne Aussprache gewählt. Dabei wird der Bundespräsident natürlich den aus der Bundestagswahl hervorgegangenen „Wahlsieger“ vorschlagen, das heißt diejenige Spitzenkandidatin oder denjenigen Spitzenkandidaten, deren oder dessen Partei die meisten Stimmen erringen konnte. Zur Bundeskanzlerin oder zum Bundeskanzler gewählt wird, wer die Mehrheit der Stimmen der Bundestagsabgeordneten auf sich vereint. Danach muss der Bundespräsident die Gewählte oder den Gewählten binnen sieben Tagen zur Bundeskanzlerin oder zum Bundeskanzler ernennen und vereidigen.


3. Bildung des Kabinetts

Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und den Bundesministerinnen und Bundesministern. Sie zusammen bilden das so genannte Bundeskabinett oder einfach nur Kabinett. Die Bundesminister*innen werden von der Kanzlerin oder dem Kanzler vorgeschlagen und wiederum vom Bundespräsidenten ernannt. Sie leisten dann vor dem Bundestag den Amtseid und treten dann ihr Amt an.

  • Koalitionsverhandlungen zur Ausübung der Regierungsmacht (Regierungsprogramm, Verteilung der Minister)

  • Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt.

  • Kanzler schlägt dem Bundespräsidenten Bundesminister zur Ernennung vor und ernennt einen zum Stellvertreter


  1. Wie läuft der Gesetzgebungsprozess in der Bundesrepublik Deutschland ab?


Der Gesetzgebungsprozess bezeichnet das geregelte Verfahren, in dem Gesetze entstehen.   Entwürfe für ein neues Gesetz können von Bundestag (Abgeordneten), vom Bundesrat oder von der Bundesregierung kommen. Für die Gesetzgebung sind Bundestag und Bundesrat zuständig.

1. Mitarbeiter eines Bundesministeriums arbeiten auf Wunsch des Ministers einen Gesetzentwurf aus und legen den Entwurf dem entsprechenden Minister vor.


2. Wenn der Minister den Gesetzentwurf billigt, legt er ihn dem Kabinett vor (der Bundesregierung).


3. Billigt das Kabinett den Gesetzentwurf, wird er dem Bundesrat zugeleitet, der zu dem Gesetz Stellung bezieht.


4. Nun folgen insgesamt 3 Lesungen vor dem Plenum (der Vollversammlung) des Parlaments, in denen der Gesetzentwurf diskutiert und beschlossen wird (dazwischen die Tätigkeiten der Ausschüsse).


5. Nun muss der Bundesrat zustimmen oder innerhalb von drei Wochen den Vermittlungsausschuss 1 x anrufen. Dieser vermittelt zw. Bundestag und Bundesrat. Gelingt dies nicht, kann der Bundesrat

a) bei nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen Einspruch einlegen und das Verfahren verlangsamen (Einspruchsgesetzen)

b)  bei zustimmungspflichtigen Gesetzten das Gesetzesvorhaben scheitern lassen - Zustimmungsgesetz (Hier kann das Gesetzt zum Scheitern gebracht werden)


Sind die Gesetze zustande gekommen, werden sie nach Gegenzeichnung des Bundeskanzlers und des zuständigen Bundesministers schließlich vom Bundespräsidenten ausgefertigt, im Bundesgesetzblatt verkündet und treten in Kraft. (Grafik: Bundeszentrale für politische Bildung)

  1. Wie geschieht der Gesetzgebungsprozess im Freistaat Bayern?


1) Die Gesetzesvorlagen werden von der Staatsregierung oder aus der Mitte des Landtags eingebracht. Sie werden beim Landtagspräsidenten eingereicht und dann auf die Tagesordnung der Vollversammlung gesetzt.

2) In der ersten Lesung wird die Gesetzesvorlage vor der Vollversammlung grundsätzlich diskutiert. Änderungsanträge sind nicht möglich. Wird dem zugestimmt, wird sie dem geht es an dem zuständigem Ausschuss weiter.

3) Zunächst wird die Gesetzesvorlagen im Ausschuss beraten. Zuletzt prüft der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen die Gesetzesvorlage auf ihre Rechtmäßigkeit. Nach Abschluss der Beratungen wird eine Beschlussempfehlung erstellt.

4) In der zweiten Lesung findet in der Regel eine allgemeine Aussprache statt. Jetzt sind Änderungsanträge möglich. Eine dritte Lesung erfolgt nur auf besonderen Antrag. Grundlage sind die Beschlüsse der zweiten Lesung

5) Ein Gesetz ist beschlossen, wenn es die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält Verfassungsändernde Gesetze benötigen einer Zweidrittelmehrheit. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags erforderlich. Das Gesetz wird vom Ministerpräsidenten ausgefertigt (unterzeichnet) und mit dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.


Die Volksgesetzgebung: Volksbegehren und Volksentscheid    

1) Der Weg zu einem Volksentscheid führt zunächst über das Volksbegehren. Für die Zulassung eines Volksbegehrens sind 25.000 Unterschriften von Stimmberechtigten notwendig. Zudem muss ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf zu Grunde liegen und das Innenministerium muss zustimmen.

2) Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kommt es zum Volksbegehren. Hierfür müssen 1/10 der stimmberechtigten Staatsbürger das Begehren unterstützen. Ist das der Fall, wird der Entwurf dem Landtag vorgelegt.

3) Nimmt der Landtag den aus einem Volksbegehren hervorgegangenen Gesetzentwurf unverändert an, so bedarf es - falls es sich nicht um eine Verfassungsänderung handelt - keines Volksentscheides mehr. Wenn der Landtag das Volksbegehren ablehnt, kann er dem Volk einen eigenen Gesetzentwurf zusammen mit demGesetz des Volksbegehrens zur Entscheidung vorlegen (Art. 74 Abs. 4 Bayerische Verfassung).

4) Nimmt der Landtag das Gesetz nicht an, kommt es zum Volksentscheid. Die Abstimmung erfolgt mit "Ja" oder "Nein".  Falls das Gesetz die Bayerische Verfassung ändert, bedürfen nicht nur der Mehrheit der Abstimmenden, sondern auch die Zustimmung von 25 % der Stimmberechtigten ("Quorum")

  1. Auf welche Weise finden in Bayern Kommunalwahlen statt?


Anders als beispielsweise bei der Bundestagswahl muss niemand eine Partei oder eine Wählergruppe "im Paket" annehmen. Vielmehr kann jeder seine Stimme ganz gezielt den einzelnen Bewerber*innen seines Vertrauens geben. Person geht vor Partei.


Listenwahl: Auf den Stimmzetteln sind die Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen aufgeführt. Jeder Wähler kann einen Vorschlag unverändert annehmen, indem er ein Kreuz oben auf der Liste macht. Jede Kandidat*in erhält auf dieser Liste eine Stimme - bis die Gesamtstimmenzahl erschöpft ist. Kandidaten, die zweimal aufgeführt sind, erhalten zwei, solche, die dreimal aufgeführt sind, drei Stimmen.


Stimmenzahl: Die Anzahl der Stimmen, die der Wähler vergeben darf, entspricht meist der Zahl der Mandate. Sie schwankt bei den Gemeinderatswahlen zwischen 8 (bei Gemeinden bis 1000 Einwohnern) und 80 in der Landeshauptstadt München. Bei den Kreistagswahlen hat der Wähler entweder 50, 60 oder 70 Stimmen - je nach Größe des Landkreises.


Komulieren/Panaschieren: Nehmen wir an, auf Ihrem Stimmzettel steht: "Jeder Wähler hat 16 Stimmen." Dann dürfen Sie maximal 16 Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen. Einzelnen Bewerbern dürfen Sie eine, zwei oder drei Stimmen geben. Das nennt man kumulieren. Dabei müssen Sie sich nicht an eine bestimmte Liste halten. Sie können vielmehr panaschieren, indem Sie Kandidaten von verschiedenen Listen auswählen.


Streichen: Eine weitere Möglichkeit ist, Kandidaten zu streichen. Das empfiehlt sich, wenn man eine Parteienliste ankreuzen möchte, aber eine konkrete Person (oder mehrere) nicht in der Kommunalvertretung haben möchte. In kleineren Gemeinden mit nur einem Wahlvorschlag kann jeder Wähler sogar "eigene" Bewerber handschriftlich anfügen. Er muss dazu die Wunschkandidaten eindeutig bezeichnen (Familien- und Vorname, Beruf oder Stand).


Reststimmen: Wer nicht alle seine Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen oder schlicht auf "Nummer sicher" gehen will, kann zusätzlich eine Liste ankreuzen. Wenn ein Wähler zum Beispiel noch acht Stimmen "übrig" hat, bekommen die ersten acht auf der Liste aufgeführten Kandidaten je eine Stimme. Mit diesem Verfahren kann jeder Wähler sicherstellen, dass keine Stimme verloren geht.


Bürgermeister und Landratswahlen: Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat (absolute Mehrheit). Ist das keinem Bewerber gelungen, findet unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, und zwar am zweiten Sonntag nach dem Wahltag. Wer dann von den abgegebenen gültigen Stimmen die meisten bekommen hat, kann das Amt antreten.


  1. Erläutern Sie das deutsche Sozialversicherungssystem und zeigen Sie dessen Vorzüge und aktuelle Schwierigkeiten auf.


Menschen in Notlagen helfen und diesen Notlagen aktiv vorbeugen: das ist das Prinzip des Sozialstaates. Sichergestellt wird dies durch die Sozialversicherungen (SV). Diese  basieren folgenden Grundprinzipien:

  1. Prinzip der Versicherungspflicht (Sozialversicherungen sind Pflichtversicherungen!)

  2. Prinzip der Beitragsfinanzierung (SV finanzieren sich aus Beiträgen der AN + AG)             

  3. Prinzip der Solidarität (Die zu versichernden Risiken werden von allen Versicherten getragen)

  4. Prinzip der Selbstverwaltung (SV-Träger verwalten sich selbstständig unter Aufsicht des Staates)

  5. Prinzip der Freizügigkeit (freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital innerhalb der EU)

  6. Prinzip der Äquivalenz für die RV (Verhältnis zw. der gezahlten Beträge und der Leistungshöhe)

Sozialversicherungen sind:       

  1. Krankenversicherung (KV)           

  2. Pflegeversicherung (PV)

  3. Unfallversicherung (UV)

  4. Rentenversicherung (RV)              

  5. Arbeitslosenversicherung (AV)

Probleme: Sozialversicherungen - insbesondere die RV - finanzieren sich über den Generationenvertrag. Junge Arbeitnehmer zahlen die Renten alter Menschen.

Problem: Zu wenig junge Menschen, zu viele alte Menschen.


Sozialversicherungen finanzieren sich durch die Beiträge der Versicherten.              

Problem: Zu viele Arbeitslose und zu wenig Beitragszahler


Die Abrechnungen, insbesondere der gesetzlichen KV sind nicht transparent.           

Problem: Kein Kostenbewusstsein bei den Versicherten.

  1. Schildern Sie die wichtigsten Stationen der Europäischen Einigung bis hin zur aktuellen Struktur der Europäischen Union.


·         1951: Gründung Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

·         1957: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europ. Atomgemeinschaft (EURATOM)

·         1968: Abschaffung der Binnenzölle

·         1973: Norderweiterung der EWG (Vereinigtes Königreich, Irland und Dänemark)

·         1979: Erste Direktwahl des Europäischen Parlaments

·         1986: Süderweiterung (Spanien, Portugal) und einheitliche Europäische Akte

·         1992: Vertrag von Maastricht (Vertrag über Europäische Union)

·         1995: Erweiterung der EU (Österreich, Finnland und Schweden), Schengen-Abkommen

·         1997: Vertrag von Amsterdam (Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments)

·         1999: Einführung des Euros in 11 Mitgliedsstaaten

·         2001: Vertrag von Nizza, Griechenland tritt der Währungsunion bei

·         2002: Einführung des Euros als Bargeld

·         2004: Historische Erweiterung der EU (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Malta und Zypern)

·         2007: Erweiterung der EU (Bulgarien, Rumänien), Vertrag von Lissabon

·         2013: Beitritt Kroatiens (28. Mitgliedsstaat)

·         2020: Austritt Großbritanniens (Brexit) => derzeit: 27 Mitgliedsstaaten

  1. Erläutern Sie die Organe der Europäischen Union und deren Hauptaufgaben.


  1. Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten und dem Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission zusammen.  

    Sitz: Brüssel 

    Aufgaben: - legt die Leitlinien der EU-Politik fest, - wird selbst nicht gesetzgeberisch tätig

  2. Das Europäische Parlament ist die Legislative in Europa. Es besteht aus direkt gewählten Abgeordneten, die alle fünf Jahre neu gewählt werden.       

    Sitz: Straßburg, Brüssel, Luxemburg    

    Aufgaben: - demokratische Vertretung der EU-Bürger, - ist zusammen mit dem Ministerrat der Gesetzgeber in der EU, - entscheidet über den EU-Haushalt. - entscheidet über EU- Beitritte

  3. Der Ministerrat ist die Legislative in Europa. Er setzt sich aus den Ministern der einzelnen Fachbereiche der 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen.          

    Sitz: Brüssel, Luxemburg          

    Aufgaben: - ist zusammen mit dem Europäischen Parlament der Gesetzgeber in der EU, - entscheidet über den EU-Haushalt.  

  4. Die Europäische Kommission ist die Exekutive in Europa. Sie setzt sich aus 27 Mitgliedern (Kommissare) zusammen (eines aus jedem Mitgliedsstaat).             

    Sitz: Brüssel

    Aufgaben: - überwacht die Ausführung der EU-Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und kümmert sich um die Umsetzung des beschlossenen Haushalts.

  5. Der Europäische Gerichtshof ist die Judikative in Europa. Er besteht aus einem Richtern pro EU-Mitgliedsstaat und ist die letzte rechtssprechende Instanz der europäischen Gemeinschaft.

    Sitz: Luxemburg

    Aufgaben: - sorgt für die Einhaltung des EU-Rechts. - überprüft die Rechtmäßigkeit des Handelns der EU-Institutionen - wacht, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen - kann Strafzahlungen auferlegen.

  6. Die Europäische Zentralbank ist eine unabhängige Bank. Ihre Mitglieder werden vom Europäischen Rat ernannt.       

    Sitz: Frankfurt am Main

    Aufgaben: - Sicherung der Preisstabilität in den EU-Mitgliedsstaaten - Festlegung der Leitzinsen in Ländern mit dem EURO.

  7. Der Rechnungshof ist zuständig für die Rechnungsprüfung. Er besteht aus 27 Mitgliedern (eines pro Mitgliedsstaat), die vom Ministerrat ernannten werden.    

    Sitz: Luxemburg

    Aufgaben: - kontrolliert die Ein- und Ausgaben der EU - stellt sicher, dass die Mittel wirtschaftlich eingesetzt wurden


  1. Erklären Sie das Wesen der NATO (Organisation, Aufgaben, aktuelle Mitglieder, Kandidaten für den Beitritt)


Organisation: Die NATO (englisch North Atlantic Treaty Organization) ist eine Internationale Organisation, die den Nordatlantikvertrag, ein militärisches Bündnis von 30 europäischen und nordamerikanischen Staaten, umsetzt. Der Nordatlantikvertrag sieht ein Defensivbündnis ohne automatische militärische Beistandspflicht der Mitglieder vor. Für den Fall des bewaffneten Angriffs auf eines der Mitglieder, verpflichtet der Vertrag die übrigen Mitgliedstaaten zur sog. kollektiven Selbstverteidigung.


Aufgaben: Während der Zeit des Kalten Kriegs bestand die Hauptaufgabe der NATO darin, die Freiheit und Sicherheit der Mitglieder durch Abschreckung, Aufrüstung und ständige Abwehrbereitschaft zu garantieren. Heute haben sich die Aufgaben der NATO angepasst. Gemäß dem Nordatlantikvertrag blieben Abschreckung und Verteidigung zwar Hauptaufgaben, traten jedoch etwas in den Hintergrund. Vermehrt wurde auf Dialog und Zusammenarbeit mit den „alten Gegnern“.


Mitglieder: Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich, USA


Ergänzend:

  • Gründung: 4. April 1949 in Washington (Grundlage: Völkerrechtlicher Vertrag)

  • Ziel: Kollektive Verteidigung bzw. kollektiver Beistand

  • Gründungsmitglieder: Belgien, Dänemark, Frankreich, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten

  • Historischer Hintergrund: Globaler Sicherungsgürtel zur Eindämmung des sowjetischen Einflusses nach Ausdehnungsversuchen (Berlin-Blockade 1948/49)

  • NATO-Strategie heute: Kollektive Verteidigung, Krisenbewältigung und kooperative Sicherheit

  • Aktuell 30 Mitglieder

  • Beitrittskandidat: Bosnien und Herzegowina, Serbien, Beitrittsgesuch von Georgien + Ukraine


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yali J.

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