Welche Beweisverwertungsverbote werden unterschieden?
Gesetzlich normierte Beweisverwertungsverbote
Selbstständige Beweisverwertungsverbote
aus GR + fair trial Grundsatz
Unselbstständige Beweisverwertungsverbote
Beispiele für gesetzlich normierte Beweisverwertungsverbote?
§§ 100d II 1
136a III 2
161 III
252
479 II, III
257c IV S. 3
Welche Probleme ergeben sich bei selbstständigen Beweisverwertungsverboten?
Tagebuchaufzeichnungen:
BGH unterschiedlich:
GR dienen Entfaltung und nicht Verfall der Persönlichkeit; daher keine GR-Verletzung
APR durch überwiegende Belange der Allgemeinheit einschränkbar, Ausnahme: Intimsphäre
Abschiedsbriefe:
nach BGH verwertbar, da Intimsphäre nicht betroffen
Was sind unselbstständige Beweisverwertungsverbote?
knüpfen an Verstoß gg. geschriebenes Beweiserhebungsverbot an
wenn ein solcher Verstoß vorliegt, muss sich gefragt werden, ob das gewonnene Beweismittel als Grundlage der richterlichen Entscheidung dienen kann
Die 3 Theorien für das Bestimmen unselbstständiger Beweisverwertungsverbote?
Abwägungslehre
Beweisverwertungsverbot liegt vor, wenn verletzte Vorschrift ein Interesse des Beschuldigten schützt, das gewichtiger ist, als das Interesse an einer effizienten Strafverfolgung
Schutzzwecktheorie
Beweisverwertungsverbot liegt vor, wenn Schutzzweck des Beweiserhebungsverbotes dies gebietet
Rechtskreistheorie
BVV liegt vor, wenn verletzte Verfahrensnorm den Rechtskreis des Beschuldigte verletzt
Ist § 52 I, III StPO (Zeugnisverweigerungsrecht) ein unselbstständiges Beweisverwertungsverbot?
(+)
ZVR dient dazu familiären Konflikt zu verhindern; Verwertung eines - unter Umgehung des § 52 StPO - erlangten Beweises würde Zweck der Vorschrift zunichte machen
Verwertungsverbot entfällt, wenn Zeuge seine Rechte gekannt und auch nach Belehrung ausgesagt hätte
Sind §§ 53 ff. StPO (ZVR wegen Beruf) unselbstständige Beweisverwertungsverbote?
Schutzzwecklehre: (-)
geschützt werden soll nicht der Beschuldigte im Strafverfahren, sondern das Vertrauensverhältnis zw. bestimmten Berufsträgern und denen, die ihre Hilfe in Anspruch nehmen
weitere Arg.:
Belehrung erfolgt nur aufgrund Fürsorgepflicht des Gerichtes; nicht aufgrund eines Gestezes
Verstoß alleine für § 203 StGB relevant; Entscheidung liegt beim Zeugen
Liegt ein unselbstständiges Beweisverwertungsverbot vor, wenn gg. § 55 II StGB (Belehrung über Auskunftsverweigerungsrecht) verstoßen worden ist?
BGH: (-)
Norm schütze nicht Rechtskreis des Beschuldigten
Ist § 81a StPO ein unselbstständiges Beweisverwertungsverbot?
grds.: (-), da § 81a nur vor Gesundheitsbeeinträchtigungen schützen soll
wohl auch möglich bei Beschlagnahme (§ 97 StPO) ärztlicher Untersuchungsergebnisse (zB. Blutprobe), wenn Voraussetzungen des § 81a StPO vorgelegen hätten
Ausnahme: bewusste Umgehung begründet Beweisverwertungsverbot
Arg.: Rechtsstaatsprinzip, fair trial
Ist § 100a StPO ein unselbstständiges Beweisverwertungsverbot?
wohl (+)
Ist § 136 I 2 StPO ein unselbstständiges Beweisverwertungsverbot?
BGH früher: grds. nur Ordnungsvorschrift
BGH heute: (+)
Arg.:
große Überrumpelungsgefahr
fair trial
Verstoß bei § 243 V 1 StPO schon immer anerkannt
Ausnahme:
Beschuldigter kennt sein Schweigerecht
Verteidiger hat nicht rechtzeitig der Verwertung widersprochen
Angeklagter ohne Verteidiger widerspricht nach Belehrung über Möglichkeit des Widerspruchs nicht
Was ist mit Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten gemeint?
fraglich, ob ein unter Verstoß gg. Beweisverbot erlangtes weiteres, mittelbares Beweismittel auch unverwertbar ist:
hM.: Fernwirkung im dt. grds. abgelehnt!
aA.: “fruit of the poisonous tree - doctrine”
contra: Beweisverbote dienen in BRD der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens und nicht - wie in USA - der Disziplinierung der Strafverfolgungsbehörden
Was meint Fortwirkung von Beweisverwertungsverboten?
Frage, ob und inwieweit Verstoß gg. § 136a StPO auch spätere Aussagen des Beschuldigten, die ohne Verstoß gg. das verletzte Beweisverwertungsverbot erlangt wurden, erfasst und unverwertbar macht:
spätere Aussagen wohl nur verwertbar, wenn qualifizierte Belehrung über Unverwertbarkeit der Erstaussage erfolgte
sonst auch spätere Aussagen unverwertbar
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