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by Melanie R.

Was ist die Subsumtion im juristischen Gutachten?

Der Begriff Subsumtion (auch als Subsumption bekannt) beschreibt im Allgemeinen einen Vorgang, bei dem man einen Begriff unter einen anderen ordnet. In der Rechtswissenschaft wird die Subsumtion in der Regel als Anwendung einer Rechtsnorm auf einen sog. Lebenssachverhalt verstanden. Konkret bedeutet dies, dass der Sachverhalt – im Akademischen auch als „Fall“ bekannt – unter die Voraussetzungen der fraglichen Norm untergeordnet wird.

Die Anwendung der Subsumtion im Allgemeinen

Die Subsumtion ist in ihrer einfachsten Form dreigliedrig:

  1. Obersatz Der Obersatz besteht aus einem abstrakt formulierten Satz, der eine allgemeingültige Aussage enthält.  

  2. Untersatz Der Untersatz besteht aus dem Vergleich des konkreten Sachverhalts mit der allgemeingütlichen Aussage.  

  3. Ergebnis (sog. Conclusio)

Die Struktur der Subsumtion ist die eines Syllogismus der aristotelischen Logik: Wenn A = B   und   B = C dann A = C

Beispiel:

1. Obersatz:   „Alle Menschen sind sterblich.“

2. Untersatz:   „Sokrates ist ein Mensch.“

3. Conclusio:   „Sokrates ist sterblich.“  


Die Anwendung der Subsumtion in der Rechtswissenschaft


Was ist eine Subsumtion? (© Thomas Reimer - stock.adobe.com)

Rechtsnormen haben oft eine Wenn-Dann-Struktur. Sie bestehen also aus einem Tatbestand (dem Wenn-Teil) und einer Rechtsfolge (dem Dann-Teil). Der Tatbestand besteht seinerseits in der Regel aus mehreren Tatbestandsmerkmalen. Diese Tatbestandsmerkmale bedürfen regelmäßig einer Definition, damit sie auf den Lebenssachverhalt angewendet werden können. Liegen die sich daraus ergebenden erforderlichen Tatsachen vor, so ist das entsprechende Tatbestandsmerkmal erfüllt. Sind alle Tatbestandsmerkmale gegeben, so greift die Rechtsfolge ein. Die Subsumtion in einem juristischen Gutachten unterscheidet sich in einigen Punkten von der Subsumtion in einem Urteil: In einem Gutachten wird mit einer Hypothese begonnen, die im Konjunktiv zu bilden ist; dies ist bei einem Urteil nicht nötig, da dort ausnahmsweise mit dem Ergebnis begonnen wird. Wird dieses Ergebnis also als richtig unterstellt, so bedarf es keiner Hypothese. Im Übrigen bestehen keine Unterschiede. Beispiele:


Nr. 1:   Ist das Auto eine Sache im Sinne des § 90 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch]?

1. Hypothese:   Das Auto könnte eine Sache i.S.d. § 90 BGB sein.

2. Obersatz:   Sachen sind gem. § 90 BGB nur körperliche Gegenstände.

3. Definition:   Was sind körperliche Gegenstände?

4. Untersatz:   Das Auto ist ein körperlicher Gegenstand.

5. Conclusio:   Somit ist das Auto eine Sache. Nr. 2:  Liegt ein Sachmangel im Sinne des § 434 Absatz 1 Satz 1 BGB vor?

1. Hypothese:   Es könnte ein Sachmangel gem. § 434 Absatz 1 Satz 1 BGB vorliegen.

2. Obersatz:   Ein Sachmangel liegt nach § 434 Absatz 1 Satz 1 BGB vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

3. Definition:   Was ist eine vereinbarte Beschaffenheit? -> eine Vereinbarung über eine bestimmte Eigenschaft der Sache

4. Untersatz:   Die Parteien haben sich darüber verständigt, dass die Kaufsache funktionsfähig sein soll.

5. Conclusio:   Somit liegt ein Sachmangel im Sinne von § 434 Absatz 1 Satz 1 BGB vor. Beachte: Der Tatbestand einer Rechtsnorm hat in der Regel mehrere Tatbestandsmerkmale. Die Subsumtion ist demnach für jedes Tatbestandsmerkmal erforderlich. Dies gilt auch für die ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale.


Eine Definition eines Tatbestandsmerkmals ist allerdings nur dann erforderlich, wenn es problematisch ist. Dies geschieht durch Auslegung des Gesetzestextes und subsumtionstechnisch durch eine begriffliche Entfaltung der Elemente des Obersatzes.


Das oben genannte Subsumtionsschema kann, da einige Rechtsnormen in ihrem Tatbestand auf andere Normen verweisen oder einfach nur problematische Tatbestandsmerkmale enthalten können, grundsätzlich beliebig komplex strukturiert und verschachtelt werden. Im Falle des Beispiels Nr. 2 könnte beispielsweise der Begriff „Eigenschaft“ seinerseits definiert werden. Ebenso könnte eine weitere Hypothese gestellt werden, ob überhaupt eine entsprechende Vereinbarung vorliegt etc.


FAQ zur Subsumtion


Was ist eine Subsumtion im deutschen Recht?

Die Subsumtion ist ein wichtiger Schritt in der juristischen Argumentation und bezeichnet die Einordnung eines Sachverhalts unter eine bestimmte Rechtsnorm. Dabei wird geprüft, ob die Tatbestandsmerkmale der Norm erfüllt sind und ob die Rechtsfolge anzuwenden ist. Eine erfolgreiche Subsumtion ist Voraussetzung für die Rechtsanwendung in einem konkreten Fall.

Welche Schritte sind bei der Subsumtion zu beachten?

Bei der Subsumtion sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Feststellung des Sachverhalts,

  2. Prüfung der Tatbestandsmerkmale der einschlägigen Rechtsnorm,

  3. Prüfung der Rechtsfolge.

Bei der Prüfung der Tatbestandsmerkmale ist zu prüfen, ob alle Voraussetzungen der Norm vorliegen. Dabei ist jeder Tatbestandsmerkmal einzeln zu prüfen und gegebenenfalls mit den Tatsachen des konkreten Falls abzugleichen. Die Rechtsfolge ist daraufhin zu prüfen, ob sie im konkreten Fall tatsächlich eintreten muss.


Welche Bedeutung hat die Subsumtion für die Rechtsanwendung?

Die Subsumtion ist ein entscheidender Schritt für die Rechtsanwendung im konkreten Fall. Nur wenn der Sachverhalt korrekt unter die einschlägige Rechtsnorm eingeordnet werden kann, kann das Recht korrekt angewendet werden. Die Subsumtion ist somit Voraussetzung für die Urteilsfindung im Gerichtsverfahren.


Welche Gesetze sind bei der Subsumtion zu beachten?

Bei der Subsumtion sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen zu beachten, die für den konkreten Fall relevant sind. Beispielsweise sind bei einer strafrechtlichen Subsumtion die Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB) zu berücksichtigen. Bei einer zivilrechtlichen Subsumtion sind hingegen die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) heranzuziehen. Es kommt jedoch immer auf den konkreten Fall an, welche Gesetze und Verordnungen relevant sind.

Was sind typische Fehler bei der Subsumtion?

Typische Fehler bei der Subsumtion sind:

  • Verwechslung von Tatbestandsmerkmalen,

  • Unvollständige Prüfung der Tatbestandsmerkmale,

  • Falsche Anwendung der Rechtsfolge.

Ein Beispiel für einen Fehler bei der Subsumtion könnte sein, wenn bei einer strafrechtlichen Subsumtion ein Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist, aber dennoch die Rechtsfolge angewendet wird. Ein weiteres Beispiel wäre, wenn bei einer zivilrechtlichen Subsumtion die Rechtsnorm nicht ausreichend geprüft wird und es somit zu einer falschen Einordnung des Sachverhalts kommt. Solche Fehler können zu falschen Urteilen führen und somit zu ungerechten Ergebnissen.


Welche Bedeutung hat die Subsumtion im Strafrecht?

Im Strafrecht hat die Subsumtion eine besondere Bedeutung, da sie die Voraussetzung für die Strafbarkeit einer Handlung bildet. Dabei müssen alle Tatbestandsmerkmale einer einschlägigen Strafnorm erfüllt sein, damit eine Strafbarkeit vorliegt. Eine falsche Subsumtion kann hier schwerwiegende Folgen haben und zu einer ungerechten Strafverfolgung führen.

Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Täter fälschlicherweise wegen Mordes verurteilt wird, obwohl nur die Voraussetzungen für Totschlag vorliegen. In diesem Fall könnte die falsche Subsumtion zu einer unangemessen hohen Strafe führen.


Wie können Fehler bei der Subsumtion vermieden werden?

Um Fehler bei der Subsumtion zu vermeiden, ist eine gründliche und sorgfältige Prüfung der Tatbestandsmerkmale und der einschlägigen Rechtsnormen unerlässlich. Hierbei sollten alle relevanten Fakten und Umstände des konkreten Falls berücksichtigt werden.

Es empfiehlt sich zudem, die Subsumtion in mehreren Schritten durchzuführen und sich hierbei an einem strukturierten Vorgehen zu orientieren. Dabei sollten die Tatbestandsmerkmale nacheinander geprüft und gegebenenfalls mit den Tatsachen des konkreten Falls abgeglichen werden. Eine Checkliste oder ein Schema können hierbei hilfreich sein.


Welche Rolle spielt die Subsumtion bei der Auslegung von Gesetzen?

Die Subsumtion spielt auch bei der Auslegung von Gesetzen eine wichtige Rolle. Dabei geht es darum, den Willen des Gesetzgebers zu ermitteln und die Normen entsprechend auszulegen. Hierbei können die Tatbestandsmerkmale einer Norm helfen, den Sinn und Zweck der Norm zu verstehen und eine korrekte Auslegung vorzunehmen.

Ein Beispiel hierfür wäre, wenn bei der Auslegung eines Gesetzes zur Vermeidung von Steuerhinterziehung die Tatbestandsmerkmale des Gesetzes herangezogen werden, um den Zweck des Gesetzes zu ermitteln und eine korrekte Anwendung sicherzustellen.


Welche Bedeutung hat die Subsumtion im Zivilrecht?

Im Zivilrecht hat die Subsumtion eine wichtige Bedeutung, da sie die Grundlage für die Rechtsanwendung in einem zivilrechtlichen Verfahren bildet. Dabei geht es darum, einen konkreten Sachverhalt unter eine einschlägige Norm des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einzuordnen und die daraus resultierenden Rechtsfolgen anzuwenden.

Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ineinem zivilrechtlichen Verfahren ein Vertrag zwischen zwei Parteien vorliegt und es zu einem Streit über die Erfüllung des Vertrags kommt. Hierbei ist es notwendig, den Sachverhalt unter die einschlägigen Normen des BGB einzuordnen und die daraus resultierenden Rechtsfolgen anzuwenden, um eine gerechte Entscheidung treffen zu können.


Welche Bedeutung hat die Subsumtion im öffentlichen Recht?

Im öffentlichen Recht hat die Subsumtion ebenfalls eine wichtige Bedeutung, da es hierbei um die Auslegung und Anwendung von Normen des Staatsrechts geht. Dabei sind die einschlägigen Verwaltungsgesetze und Verordnungen zu beachten.

Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Bürger gegen einen Verwaltungsakt vorgehen möchte und hierbei die Subsumtion eine entscheidende Rolle spielt. Hierbei ist es notwendig, den Sachverhalt unter die einschlägigen Verwaltungsnormen einzuordnen und die daraus resultierenden Rechtsfolgen anzuwenden, um eine gerechte Entscheidung treffen zu können.


Welche Bedeutung hat die Subsumtion im Arbeitsrecht?

Im Arbeitsrecht hat die Subsumtion eine wichtige Bedeutung, da es hierbei um die Einordnung von Sachverhalten unter die einschlägigen arbeitsrechtlichen Normen geht. Hierbei sind insbesondere die Regelungen des Arbeitsvertrags, des Betriebsverfassungsgesetzes und des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten.

Ein Beispiel hierfür wäre, wenn es zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber kommt und hierbei die Subsumtion eine entscheidende Rolle spielt. Hierbei ist es notwendig, den Sachverhalt unter die einschlägigen arbeitsrechtlichen Normen einzuordnen und die daraus resultierenden Rechtsfolgen anzuwenden, um eine gerechte Entscheidung treffen zu können.


Quelle:

https://www.juraforum.de/lexikon/subsumtion

Was ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip?

Verhältnismäßigkeit - Bedeutung

Auch gemäß Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG  der Verfassung ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit für die gesetzgebende Gewalt, öffentliche Verwaltung sowie die Justiz. Dies bedeutet, dass sämtliche gerichtlichen Entscheidungen, Verwaltungsakte und Gesetze dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen müssen.

Damit eine Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, nicht rechtswidrig ist, muss sie dem kompletten Begriff der Verhältnismäßigkeit genügen. Dieser beinhaltet sowohl die Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinne, was so zu verstehen ist, dass sie einen legitimen Zweck verfolgen, geeignet und erforderlich sein muss, sondern auch noch die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne, was bedeutet, dass die Maßnahme angemessen sein muss.

Wird beispielsweise bei einem Polizeieinsatz mit unangemessener Härte vorgegangen, so kann dies als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angesehen werden, was zu einer Entschädigungszahlung an das betreffende Opfer seitens des Landes führen kann [OLG Köln, 30.10.2008, 7 U 53/08]. Auch ein ausnahmsloser Leinenzwang für Hunde mit horrenden Bußgeldsummen ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit [OLG Dresden, 07.02.2007, Ss (Owi) 395/06; Ss (Owi) 188/06; Ss (Owi) 301/06].

Wo gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip? 

Abwägung der Verhältnismäßigkeit. (© PictureArt - Fotolia.com)

Obwohl es keine allgemeine gesetzliche Regelung für das Verhältnismäßigkeitsprinzip gibt, tritt es überall dort in Kraft, wo zwischen zwei unterschiedlichen Interessen ein Ausgleich geschaffen werden muss: Grundsätzlich hat das Verhältnismäßigkeitsprinzip Gültigkeit im Verfassungsrecht (Grundrecht), im Strafrecht, im öffentlichen Recht sowie bei Strafermittlungsverfahren und Straferkenntnissen. Doch auch in den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder sowie im Bundesimmissionsschutz findet es Anwendung. Daneben ist auch häufig bei etwaigen Maßnahmen eine Auslegung erforderlich.

Voraussetzungen einer Maßnahme zur Erfüllung der Verhältnismäßigkeit 

Um festzustellen, ob die geplante Maßnahme die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit erfüllt, müssen folgende Punkte geprüft werden:

  • Legitimer Zweck: Ist der Zweck, der die Maßnahme erforderlich macht, überhaupt legitim?

  • Geeignetheit: Bewirkt (oder fördert) die Maßnahme das Erreichen des Zwecks?

  • Erforderlichkeit: Steht kein anderes beziehungsweise milderes Mittel zum Erreichen des Zwecks zur Verfügung?

  • Angemessenheit: Wie stehen die Vorteile der Maßnahme im Zusammenhang mit deren Nachteilen?

Wird die Frage nach der Legitimität der Maßnahme bereits verneint, erübrigt sich die Prüfung sämtlicher anderer Punkte, denn nur wenn auch wirklich die Legitimität außer Frage steht, kann die Verhältnismäßigkeit erfüllt werden.

Das Verhältnismäßigkeitsprinzip gilt ferner auch in Europa. Es ist neben der Frage der Subsidiarität häufig gegenstand vieler europischen Entscheidungen. Auch bei Menschenrechte kommt es häufg zu einer Abwägung der berührten Interessen.

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Melanie R.

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