Was ist das Prinzip des EAR?
Zufluss-Abfluss-Prinzip
Hat der § 4(3) Gewinnermittler ein Betriebsvermögen?
Im Unterschied zum § 5 Ermittler dürfen EAR kein gewillkürtes Betriebsvermögen haben
Dürfen EAR ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben?
Nein, Gewinnermittlungszeitraum ist das Kalenderjahr
Darf der EAR eine Teilwertabschreibung vornehmen?
Der EAR darf (mangels Bestandsverrechnung) keine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert eines Vermögensgegenstandes vornehmen.
Muss der EAR eine Inventur durchführen?
Der EAR zeichnet keine Bestände (Vermögen und Schulden) auf und führt insofern am 31.12. auch keine Inventur des Vorratsvermögens durch. Relevant für die Erfassung der Betriebsausgabe ist somit lediglich, wann die Vorräte (Waren, Rohstoffe) bezahlt und nicht wann sie verkauft bzw. verarbeitet wurden.
Wann müssen beim EAR die Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst werden?
Erfassungszeitpunkt eines Geschäftsvorfalles ist nicht die getätigte oder erhaltene Lieferung oder Leistung, sondert erst die Bezahlung durch den Kunden bzw. an den Lieferanten.
Müssen beim EAR Rechnungen abgegrenzt werden?
Beim EAR sind Einnahmen bzw. Ausgaben im Zeitpunkt der Bezahlung in voller Höhe zu erfassen.
Muss ein EAR Rückstellungen bilden?
Der EAR hat keine Verpflichtung bzw. Möglichkeit künftige Aufwendungen, deren Ursache in der Vergangenheit liegen, bereits in der Abschlussperiode zu berücksichtigen. Eine Ausnahme bildet lediglich der Freibetrag für Abfertigungsverpflichtungen.
Kann der EAR einen Verlustvortrag berücksichtigen?
Verluste können nunmehr auch beim EAR zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden, wenn diese durch ordnungsgemäße EAR ermittelt worden sind.
Wie funktioniert das Zufluss-Abfluss-Prinzip bei einem EAR?
Betriebseinnahmen- und ausgaben sind nicht im Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Zuordnung, sondern im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung zu erfassen. Das EStG normiert jedoch im § 19 abweichend davon einige Ausnahmen.
Welche Ausnahmen gibt es beim Zufluss-Abfluss-Prinzip?
Sachliche und zeitliche Zuordnung von Zahlungen
Sachliche Zuordnung
Keine Einnahmen bzw. Ausgaben bilden durchlaufende Posten einschließlich der Umsatzsteuer nach Wahl des Steuerpflichtigen (Netto-Gewinnermittlung), Geldflüsse, die nur eine Vermögensumschichtung bewirken (z.B. Darlehen), aber auch irrtürmlich oder rechtsgrundlos bzw. willkürlich geleistete Zahlungen.
Zeitliche Zuordnung
Maßgeblich für die zeitliche Zuordnung ist die Erreichung der objektiven Verfügungsmacht.
Wie wird die Gutschrift von Betriebssteuern berücksichtigt?
Betriebseinnahme
Maßgeblich für den Zufluss ist die Gutschrift am Abgabenkonto und nicht die tatsächliche Rückzahlung
Wie wird die Einnahme von Gutscheinen berücksichtigt?
Beim Verkauf von Gutscheinen ist für die Erfassung der Betriebseinnahme der Zeitpunkt des Gutscheinsverkaufs und nicht der Zeitpunkt der Einlösung relevant.
Wie wird die Kreditkarte berücksichtigt?
Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolt der Zufluss jedoch erst bei Gutschrift am Bankkonto.
Betriebsausgabe
Bei Zahlung mit Kreditkarte tritt der Abfluss erst mit Abbuchung vom Konto ein.
Wie wird der Scheck und Wechsel berücksichtigt?
Die Entgegenanhme eines ordnungsgemäß ausgestellten unbedenklichen Schecks führt im Zeitpunkt der Übernahme des Schecks zu einem Zufluss. Gleiches gilt für die Zahlung mit Wechsel.
Die Hingabe eines gedeckten Schecks führt bereits im Zeitpunkt der Hingabe zu einem Abfluss, gleiches gilt für die Zahlung mit Wechsel.
Wie verbucht man eine Anlagevermögen bei einem EAR?
(0) Anlagevermögen
(2) VSt Wartekonto
an (3) LV
Bei Zahlung
(3) LV / (2) Bank
(2) VSt / (2) VSt Wartekonto
Wie verbucht man Betriebsausgaben als Barbeleg?
(..) Aufwandskonto
(2) VSt
an (2) Kassa oder Ver. Kto. EAR
Wie verbucht man Betriebseinnahmen als Barbeleg?
(2) Kassa oder Ver. Kto. EAR
an (4) Einnahmen xx%
an (3) USt
Wie verbucht man Betriebsausgaben als Bankbeleg?
an (2) Bank oder Ver. Kto. EAR
Wie verbucht man Betriebseinnahmen als Bankbeleg?
(2) Bank oder Ver. Kto. EAR
Wie verbucht man private Geldentnahmen?
(9) Privat / (2) Bank oder Kassa
Wie verbucht man einen Eigenverbrauch beim EAR?
(9) Privat
an (4) Eigenverbrauch xx%
Wie verbucht man Kreditkartenerlöse beim EAR?
(2) Bank
(7) Provision Kredit- u. Bankomatkarte
(2) Vorsteuer
an (4) Umsatzerlöse xx%
Wie verbucht man einen Gutscheinverkauf mit nicht ausreichend konkretisierter Gegenleistung?
(2) Kassa oder Bank / (4) Erlöse Gutscheine n. stb.
Wie verbucht man eine Gutscheineinlösung?
(4) Erlöse Gutscheine n. stb
Wie verbucht man einen Gutscheinverkauf mit ausreichend konkretisierter Gegenleistung?
(2) Kassa oder Bank
Wie verbucht man die Auszahlung an die Dienstnehmer?
(6) Löhne oder Gehälter / (2) Bank
Wie verbucht man die Zahlung der Lohnverrechnung an das FA?
(6) Dienstgeberbeitrag
(6) Zuschlag zum DB
an (2) Bank
(6) Lohnsteuer / (2) Bank
Wie verbucht man die Zahlung an die ÖGK?
(6) Gesetzlicher Sozialaufwand
(6) Mitarbeitervorsorgekasse
Wie verbucht man die Zahlung an die Gemeinde/Magistrat?
(6) Kommunalsteuer / (2) Bank
Wie verbucht man einen Einkauf von Waren aus EU?
(2) Ver. Kto. EAR / (3) LV
(2) VSt igE / (3) Erwerbsteuer
Wie verbucht man die Zahlung von einem Einkauf von Waren aus EU?
(5) HW-Verbrauch igE / (2) Ver. Kto. EAR igE
Wie verbucht man eine Anzahlung igE?
(..) Anzahlungen igE nicht stb. / (2) Bank
Wie vebrucht man eine Anzahlung igE wenn wir die Rechnung erhalten?
(..) Aufwandskonto igE / (..) Anzahlungen igE nicht stb.
Wie verbucht man bei der Anzahlung igE bei Zahlung?
(..) Aufwandskonto igE / (2) Verr. Kto. EAR igE
Wie verbucht man einen Verkauf von Waren in der EU?
(2) LF / (3) Ver. Kto. EAR igL
(2) Bank / (2) LF
(3) Ver. Kto. EAR / (4) Umsatzerlöse igL
Wie verbucht man Warenverkäufe iZm Versandhandelsregelung?
an (4) Umsatzerlöse n. stb. - EU
an (3) USt - EU
Wie verbucht man Leistungen bzw. Werklieferungen im Ausland?
(2) Ver. Kto. EAR §19 UStG /RC / (3) LV
(2) VSt § 19 UStG / RC / (3) USt § 19 UStG /RC
(5,7) Aufwand § 1) UStG /RC / (2) Verr.Kto. EAR § 19 UStG / RC
Wie verbucht man Erlöse mit RC?
(2) LF / (3) Verr.Kto. EAR n. stb.
+ Aufnahme in die ZM
(3) Ver. Kto. EAR n. stb. / (4) Umsatzerlöse n. stb.
Wie werden Überweisungsaufträge, Abbuchungsauftrage und Einziehungsaufträge berücksichtigt?
Im Rahmen eines Abbuchungsauftrages (Dauerauftrages) behält der Auftraggeber die Verfügungsmacht (Widerrufsmöglichkeit) bis zum Abbuchungsvorgang. Es tritt somit erst in diesem Zeitpunkt der Abfluss ein. Dies gilt auch für Einziehungsaufträge und Überweisungsaufträge. Es bestehen keine Bedenken, auf den Valutatag abzustellen.
Wie werden Anzahlungen berücksichtigt?
Geleistete Anzahlungen (mit Ausnahme jener, für die Anschaffung von Anlagevermögen) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt des Abflusses. Umgekehrt stellen vereinnahmten Anzahlungen zum Zeitpunkt des Zuflusses Betriebseinnahmen dar.
Wie wird ein Darlehen berücksichtigt?
Sowohl die Dalrehensaufnahme als auch die Darlehensgewährung bzw. -rückzahlung (= Tilgung) sind erfolgsneutral zu erfassen. Es handelt sich dabei nicht um Betriebseinnahmen bzw. - ausgaben, sondern um Vermögensverschiebung.
Die Zinsen sind als Betriebseinnahme bzw. -ausgabe im Zahlungszeitpunkt zu erfassen.
Der Verlust eines aus betrieblichen Gründen gewährten Darlehens stellt im Ausfallzeitpunkt (bei Uneinbringlichkeit) eine Betriebsausgabe dar. Wird ein aufgenommenes Darlehen aus betrieblichen Gründen erlassen, ist dies als Betriebseinnahme zu erfassen.
Wie sieht das Umlaufvermögen eines EAR aus?
Warendiebstähle und verdorbene Waren sind nicht als Betriebsausgabe zu erfassen.
Der Asufall einer Kundenforderung stellt keine Betriebsausgabe dar.
Ein Bargeldverlust kann bei klarer Trennung von betrieblichen und privaten Geldzugängen als Betriebsausgabe erfasst werden.
Wie werden Entnahmen und Einlagen gewertet?
Geldeinlagen und -entnahmen sind irrelevant.
Sachentnahmen sind als Betriebseinnahme zu erfassen. DIes gilt sowohl für das Anlage- als auch für das Umlaufvermögen.
Sacheinlagen in das Umlaufvermägen stellen Betriebsausgaben dar. Sacheinlagen in das Anlagevermögen sind zu aktivieren und im Rahmen der ABsetzung für Abnutzung als Betriebsausgabe dar.
Was versteht man unter der Verteilung bestimmter Vorauszahlungen?
Von der Verteilungspflicht sind nur taxativ aufgezählte Ausgaben betroffen. Die Verteilungspflicht betrifft nur Ausgaben. Es gibt keine Verteilungsmöglichkeit für Einnahmen. Es besteht keine Verteilungspflicht, wenn die Vorauszahlung das laufende und lediglich das folgende Jahr betreffen. Bei Beendigung der Tätigkeit vor ABlauf des Vorauszahlungszeitraumes wird der offene Betrag dem Veräußerungsergebnis zugeordnet.
Welche Anwendungsräume gibt es für die Verteilung bestimmter Vorauszahlungen?
Beratungskosten
Bürgerschaftskosten
Fremdmittelkosten
Garantiekosten
Mietkosten
Treuhandskosten
Vermittlungskosten
Vertriebskosten
Verwaltungskosten
Was versteht man unter regelmäßig wiederkehrende Zahlungen?
Diese Ausnahme vom Zufluss-Abfluss-Prinzip wird auch als Kurze-Zeit-Regelung bezeichnet. Maßgeblich ist die wirtschaftliche Zuordnung und nicht der Zeitpunkt des Zu- bzw. Abflusses.
Wiederkehrend bedeutet in diesem zusammenhang zumindest drei Mal. Regelmäßigkeit liegt vor, wenn zwischen den einzelnen Zahlungen annähredn gleiche Zeitabstände liegen. DI eHöhe der einzelnen Zahlungen kann variieren, es muss jedoch Gleichartigkeit gegeben sein (z.B. Löhne, Miete, Zinsen, Versicherungsprämien) DIe Fälligkeit muss am Beginn bzw. Ende des Geschäftsjahres liegen, zu dem die Zahlungen wirtschaftlich gehört.
Kurze Zeit beduetet ein Zeitraum von nicht mehr als 15 Tagen vor bzw. nach dem 31.12.
Welche Besonderheiten im Bereich des Anlagevermögens gibt es?
Bei Anschaffung von Anlagevermögen liegt im Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Bezahlung eine Betriebsausgabe vor. Ausgaben für abnutzbares Anlagevermögen werden (wie beim Bilanzierer) im Rahmen der Absetzung für ABnutzung (Afa) wirksam. Für den Abschreibunsgbeginn ist die Inbetriebnahme maßgeblich, auch wenn der Anlagengegenstand zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt wurde. Als formale Voraussetzung für die Geltendmachung der Abschreibung beim EAR normiert die Führung eines Anlageverzeichnisses.
Die Ausgaben für die Anschaffung von nicht abnutzbarem Anlagevermögen werden als Merkposten evident gehalten.
Was ist bei GWG’S zu berücksichtigen?
Die Ausgaben für die Anschaffung von GWG’S (Grenze € 1000 netto bei Vorsteuerabzug) sind im Zeitpunkt der Verausgabung zu erfassen.
Was ist bei der Veräußerung beim Anlagevermögen zu beachten?
Der Veräußerungserlös ist zum Zeitpunkt des Zuflusses als Betriebseinnahme zu erfassen. Der Buchwert ist zum Zeitpunkt der Veräußerung zu erfassen.
Der steuerpflichtige kann jedoch bei späteren Zufluss des Veräußerungserlöses (z.B. Ratenzahlung) einen Merkposten zu erstellen.
Wie entsteht die Umsatzsteuerschuld beim EAR?
Das Prinzip bei Gewinnermittlung durch EAR ist die IST-Besteuerung. Die Steuerschuld entsteht mit Ablafu des Monats, in dem die Zahlung für eine Lieferung oder Leistung vereinnahmt wurde. Ein Antrag auf Soll-Besteuerung ist möglich.
Wie ist der Vorsteuerabzug beim EAR?
Die Vorsteuer wird ebenso nach dem IST-System ermittelt. Der Vorsteuerabzug entsteht mit Ende jenes Monats, in dem soohl die Lieferung erfolgt ist, als auch eine, den Bestimmungen des Umsastzsteuergesetzes entsprechende Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet wurde.
Bei Anzahlung entsteht der Vorsteuerabzug in dem Monat, in dem die Anzahlung geleistet wurde und eine ordnungsgemäße Anzahlungsrechnung vorliegt.
Wie ist die Gewinnermittlung beim EAR?
Im Rahmen der Gewinnermittlung werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt.
Was ist das Wareneingangsbuch und wer muss es führen?
Der Erfassung von Eingangsrechnungen ist für gewerbliche EAR auch in Hinblick auf die Führung eines Wareneingangsbuches notwendig.
Im Wareneingangsbuch sind folgende Eintragungen vorzunehmen:
fortlaufende Nummer der Eintragung
Tag des Wareneinganges oder der Rechnungslegung
Name und Anschrift des Lieferanten
Bezeichnung
Preis der Ware bzw. des Materials
Hinweis auf die dazugehörigen Belege
Waren sind bewegliche körperliche Gegenstände (nicht Wertpapiere oder Rechte), die nach der Art des Betriebes üblicherweise zum Zweck der gewerblichen Weiterveräußerung erworben werden. Einzutragen sind Warenund Material (Rohstoffe, Halberzeugnisse, HIlfsstoffe und Zutaten, nicht Betriebsstoffe) nur, wenn sie erworben werden. Selbst hergestellte Gegenstände sind daher nicht eintragungspflichtig.
Zeitpunkt der Eintragung
Die EIntragungen sind in zeitlich richtiger Reihenfolge jeweils, spätestens zum 15. des zweitfolgenden Monats der Lieferung bzw. Rechnungslegung vorzunehmen.
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