Allgemeines
i. V. m. Abs. 2
Betroffene Grundrechte
Recht auf Freizügigkeit - Art 11 GG —> bei Deutschen
FdP - Art 2 (2) S.2 GG i.V.m. Art 104 GG —> bei Nichtdeutschen
Überleitung + Dominanzentscheidung
Eingriffstatbestand + AOK
Eingriffstatbestand:
zur Abwehr einer dringenden Gefahr
insbesondere in den Fällen von GesB
soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist
AOK :
Polizei
Eine dringende Gefahr liegt dann vor, wenn die Gefahr einem wichtigen Rechtsgut droht, ohne dass dieser bereits eingetreten ist.
nicht nur bei GesB
?
Rechtsfolge
zeitlich befristetes
Aufenthaltsverbot
Verbindungsaufnahmeverbot
Näherungsverbot
AOK
F & V
Vorschriften VA (§§ 41, 37 etc VwVfG)
80 VwGO
zeitliche und örtliche Befristung
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