TBM
zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben
keinen Gesundheitsnachteil zu befürchten
RF
einfache körperliche Untersuchung - 18 (3) S.1 POG
Entnahme Blutprobe - 18 (3) S.2 POG
andere körperliche Eingriffe - 18 (3) S.2 POG
AOK
Richtervorbehalt
Aber: nicht bei Gewahrsamsfähigkeitsuntersuchung —> Poolizei
bei körp. Eingriff: immer Richtervorbehalt (Bsp: Blutzuckermessung)
Bei GIV:
Behördenleitung oder besonders beauftragter Beamter des 4 EA
richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen
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