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3. Personalfreisetzung

AH
by Angela H.

Welche Maßnahmen der Personalfreisetzung sind als ‘intern’ zu verstehen?

im Rahmen der Personalfreisatzung gibt es 2 Alternativen:

* interne = ohne Reduktion des Personalbestands

* extern = mit Reduktion des Personalbestands


Interne Personalfreisetzung

  1. qualitativ orientierte Maßnahmen

    * Personalentwicklung in andere Positionen

    -> Umschulung, Fortbildungen, Zusatzqualifikationen

    -> MA muss Bereitschaft & Fähigkeiten haben

    -> u.U. hohe Kosten für UN aber Beschäftigungsfähigkeit der MA steigt

  2. örtlich orientierte Maßnahmen

    *Versetzung = Zuweisung eines anderen A’bereiches, horizontal/vertikal

    + verschiedene Betriebsbereiche mit untersch. A’kräftebedarf können Kapazitäten ausgleichen

    + Kündigung kann umgangen werden

    - wenn Versetzung auf nicht identische Pos. erfolgt und dadurch qual. Defizite vorliegen, die PE nicht lösen kann

    - Auflösen funktionierender Teams

    - evtl. hierarch. Abstieg, Prestigeverlust, längere Anfahrt etc. für MA

  3. zeitlich orientierte Maßnahmen

    = A’volumen durch kürzere A’zeiten verringern

    *Urlaubsgestaltung

    -> Betriebsferien

    -> unbez. Urlaub

    -> Langzeiturlaub/Sabbaticals

    -> Urlaubssperren/Verschiebung U’Zeit in weniger ausgelastete Monate

    => Beteiligungsrechte des BR!

    *Abbau Mehrarbeit / Überstunden

    -> eigentlich nur Rückkehr zum Normalzustand

    + mehr Freizeit für MA, weniger Personalkosten

    - geringeres reales EK für MA

    => keine Beteiligung des BR!

    *Kurzarbeit

    -> vorrübergehende Kürzung der üblichen A’zeiten

    + Personalkosten sinken, EK Ausfall mit KuA-Geld von Bundesagentur f. A. bezahlt

    => Mitbestimmung BR !

    *Allg. A’zeit Verkürzung

    -> Reduktion der tägl/wöchtl./mtl/jährl. A’zeit aller MA bei bleibendem Bestand

    -> ohne vollen Entgeltausgleich für tarifgebunden UN kaum möglich, dann EK-Verlust für MA aber Personalkostensenkung

    *Individ. A’zeit Verkürzung

    -> Reduktion der A’zeit für einzelne, individuell angepasst, dauerhaft oder zeitlich begrenzt

    -> Zustimmung MA oder Änderungskündigung erforderlich

    -> bsp: JOb Sharing, Voll- in Teilzeit

    => BR nur bei Änderungskündigung


Welche Maßnahmen der Personalfreisetzung sind als ‘extern’ zu verstehen?

im Rahmen der Personalfreisatzung gibt es 2 Alternativen:

* interne = ohne Reduktion des Personalbestands

* externe = mit Reduktion des Personalbestands


Externe Personalfreisetzung

  1. Einstellungsstopp:

    -> nutzt natüriche Fluktuation und verringert Personalbestand durch z.B. Pensionierung, Invalidität. Kündigung seitens MA

    * genereller Einstellungstopp

    = betrifft ganzes UN, keine Neu- und Ersatzeinstellungen

    + Pesonalkostensenkung

    - keine Steuerung der Personalstruktur

    * relativer Einstellungsstopp

    -> keine Neu- nur Ersatzeinstellungen

    * qualifizierter Einstellungsstopp

    = Einstellung nur für ausgewähte MA oder Bereiche, z.B. Azubis, FK, Produktion etc.

    * modifizierter Einstellungsstopp

    = Ersatz-/Neueinstellungen müssen intensiv für alle Bereiche geprüft werden

    - hoher Kontrollaufwand, Widerstand unerfolgreicher Bereiche

    + sehr gute Anpassung an Besonderheiten

    * Befristeter Einstellungsstopp

    = innerhalb bestimmten Zeitfenster


  1. Nichtverlängerung befristeter A’verträge

    = befristete Verträge auslaufen lassen

    Zeitbefristung (Kopplung an Dauer/Datum)

    Zweckbefristung (Koppliung an best. Ziel)


  2. Nichtverlängerung/Kündigung von Personalleasingverträgen

    -> sehr einfache Option, meist kurzfristig und ohne Angabe von Gründen möglich

    + Unmittelbare Personalkostensenkung

    + MA wird i.d.R. von ‘Verleiher’ nicht freigesetzt


  3. Aufhebungsverträge

    = Beendigung A’verhältnis in gegenseitigem Einverständnis, gibt immer die Möglichkeit, Kündigungsschutzbestimmungen oder BR Beteiligung sind nicht relevant

    + gut planbar, da selektive Auswahl der MA

    + kaum Imageverlust und Fluktuation als bei Massenkündigungen

    + kostengünstiger da sofort wirksam ohne Kündigungsfrist und geringere Abfindung da eher Sozialplanungen oder Outplacement-Maßnahmen


  4. vorzeitige Pensionierung

    * einstufige Pensionierung / Blockmodell

    = abruptes Ene vor eigtl. Rentenalter, 2 gleichgroße Zeitblöcke Vollzeitphase/Freistellungsphase

    * stufenweiser Übergang /gleitende Pensionierung

    = A’zeit wird über Jahre hinweg heruntergesetzt, in Praxis seltener


  5. Kündigungen

    = einseitige, empfangsbedürftige Willenserkärung, die mit Zugang wirsam wird und A’verhätlnis für Zukunft auflöst

    * ordentliche Kündigung

    -> richtet sich nach gesetzl. Fristen

    -> Regeln über Inhalt, Form, Zugang, Rücknahme,etc.

    -> Angabe von Kündigungsgründen / allg. KSchG

    -> evtl. vereinbarte Kündigungsfristen

    -> nur wenn sozial gerechtfertigt:

    • personenbedingt

      1.persönl. Eigenschaften

      2.Fähigkeiten des MA

      3.Körperl. Einschränkungen durch Krankheit

      -> vor Kündigung muss Alternativbeschäftigung im UN geprüft werden!

    • verhaltensbedingt

      -> wiederholt Pflichtverletzung nach voriger Abmahnung (Chance Verhalten zu ändern)

    • betriebsbedingt

      -> reduziertes Arbeitsvolumen und dadurch Wegfall von Arbeitsplätzen durch inner- (Rationalisierung) & außerbetriebl. (Auftragsmangel, Umsatzrückgang) Ursachen

      -> bei Gruppenentlassungen müssen soziale Gründe berücksichtigt werden wie: Dauer Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflicht

    • Besonderer Kündigungsschutz für: Azubis, Schwangere, Elternzeit, schwerbehinderte, Abfallbeauftragte, Gewässerschutzbeauftragte, Datenschutzbeauftragte etc.


    * außerordentliche Kündigung

    -> fristlos

    -> nur aus wichtigen Gründen (private Internetnutzung, sexuelle Belästigung), meist durch Verhalten von MA => daher keine wirkliche Alternative zur Personalfreisetzung


    ==> bei Kündigungen müssen die BR-Beteiligung sowie die vielen gesetzl. Kündigungsvorschriften berücksichtigt werden, die Handlungsspielraum des UN stark einschränken!




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Angela H.

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